Wenn du als Geldwäschebeauftragter bestellt wirst, übernimmst du mehr als nur eine formale Rolle. Du bist Schlüsselperson im Kampf gegen Finanzkriminalität – mit klar geregelten Aufgaben und Pflichten nach dem § 7 Geldwäschegesetz (GwG). Dieser Paragraph bildet die gesetzliche Grundlage für deine Position und gibt dir den Rahmen, innerhalb dessen du agieren musst – und darfst.
In diesem Artikel erfährst du, was genau deine Aufgaben als Geldwäschebeauftragter nach § 7 GwG sind, worauf du in der Praxis besonders achten solltest und wie du dich optimal vorbereitest, um deine Rolle professionell und rechtssicher auszufüllen.
Der § 7 GwG verpflichtet bestimmte Unternehmen – sogenannte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – dazu, einen Geldwäschebeauftragten und ggf. einen Stellvertreter zu benennen. Das gilt insbesondere für:
Ziel ist es, eine verantwortliche Person zu benennen, die die internen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche koordiniert und deren Einhaltung überwacht.
Wichtig: Die Benennung muss unverzüglich gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt werden, inklusive Kontaktdaten und Aufgabenbereich.
Als Geldwäschebeauftragter bist du sozusagen das Frühwarnsystem deines Unternehmens. Du entwickelst und überwachst alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass das Unternehmen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Du bist:
Zentrale Ansprechperson für Aufsichtsbehörden, Geschäftsführung und Mitarbeitende
Überwacher und Gestalter interner Prozesse
Früherkenner von Risiken und Verdachtsfällen
Dokumentator, Berichterstatter und Multiplikator
§ 7 GwG verlangt, dass du als Geldwäschebeauftragter für die Umsetzung der internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG verantwortlich bist. Dazu zählen unter anderem:
Risikoanalysen nach § 5 GwG
interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen
Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen
Verfahren zur Verdachtsmeldung
Dokumentation und Aufbewahrungspflichten
Dein Ziel: Du musst sicherstellen, dass alle Abteilungen und Mitarbeitenden, die mit geldwäscherelevanten Prozessen zu tun haben, konform und risikobewusst arbeiten – jeden Tag.
Du fungierst als offizieller Kommunikationskanal zwischen deinem Unternehmen und den Behörden – allen voran:
der Financial Intelligence Unit (FIU)
der BaFin oder der zuständigen Landesaufsicht
ggf. auch der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen
Du meldest Verdachtsfälle, koordinierst Anfragen und sorgst dafür, dass externe Prüfungen reibungslos verlaufen. Wichtig: Deine Erreichbarkeit muss dauerhaft gewährleistet sein – auch im Urlaub oder bei Krankheit (daher ist ein Stellvertreter verpflichtend!).
Eine deiner Kernaufgaben ist es, Geldwäscherisiken systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren. Die Risikoanalyse ist nicht nur Pflicht, sondern Grundlage aller anderen Präventionsmaßnahmen. Sie beantwortet Fragen wie:
Welche Kundengruppen bergen ein erhöhtes Risiko?
Gibt es geografische Hochrisikoregionen?
Wie ist der Vertrieb organisiert – bar, digital, anonym?
Welche Produkte oder Dienstleistungen sind anfällig?
Tipp aus der Praxis: Die Risikoanalyse muss lebendig sein – also regelmäßig aktualisiert und intern abgestimmt. Ein veraltetes Risiko-Dokument ist im Ernstfall wertlos.
Du stellst sicher, dass das Unternehmen die allgemeinen und verstärkten Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG korrekt umsetzt. Das heißt:
Kunden werden vor Geschäftsbeziehung korrekt identifiziert
wirtschaftlich Berechtigte werden festgestellt
Transaktionen werden überwacht
Risiken werden bewertet und dokumentiert
Gerade bei politisch exponierten Personen (PEPs), komplexen Firmenstrukturen oder Drittstaaten-Bezug ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Du prüfst, ob alle KYC-Maßnahmen greifen – und greifst ein, wenn nicht.
Ohne geschultes Personal bleibt selbst das beste System wirkungslos. Deshalb bist du dafür verantwortlich, regelmäßige Schulungen zur Geldwäscheprävention durchzuführen. Das gilt sowohl für:
neue Mitarbeitende
Mitarbeitende mit Kundenkontakt
Management und Entscheidungsverantwortliche
Ziel ist es, eine Kultur der Wachsamkeit zu schaffen. Nur wenn alle Beteiligten sensibilisiert sind, erkennt dein Team verdächtige Strukturen und Verhaltensmuster frühzeitig.
Du bist dafür verantwortlich, Verdachtsmeldungen an die FIU nach § 43 GwG abzugeben, wenn:
Vermögenswerte aus illegalen Quellen stammen könnten
ein Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung nicht ausgeschlossen werden kann
Zweifel an der Identität des Kunden bestehen
Achtung: Die Meldung muss vor Durchführung der Transaktion erfolgen, sofern möglich. Nicht melden ist strafbar – ebenso wie die Weitergabe an Dritte („Tipping-off“).
Deine Pflicht endet nicht mit der Meldung. Du musst auch:
die Entscheidung dokumentieren
Maßnahmen ableiten
ggf. Rückfragen der FIU oder BaFin beantworten
Einmal im Jahr (oder bei besonderen Vorkommnissen) erstattest du der Geschäftsleitung einen ausführlichen Bericht über die Geldwäscheprävention. Dieser enthält:
Ergebnisse der Risikoanalyse
Anzahl und Art der Verdachtsmeldungen
Schulungsmaßnahmen und Kontrollen
identifizierte Schwachstellen
Verbesserungsvorschläge
Nutze diesen Bericht aktiv, um Ressourcen zu sichern und deine Rolle strategisch zu stärken.
Wenn du deine Aufgaben nicht wahrnimmst, drohen nicht nur interne Konsequenzen, sondern auch aufsichtsrechtliche Sanktionen durch die BaFin – bis hin zu persönlicher Haftung bei grober Fahrlässigkeit.
Typische Verstöße sind:
fehlende oder veraltete Risikoanalysen
nicht gemeldete Verdachtsfälle
unzureichende Schulung der Mitarbeitenden
mangelhafte Dokumentation
Deshalb gilt: Lieber einmal mehr prüfen, als einmal zu wenig melden.
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dein Aufgabenprofil nach Gesetz und Aufsicht
aktuelle Risiken und Praxisfälle
Checklisten, Vorlagen und Umsetzungstipps
Übungen zu Risikoanalyse, Verdachtsmeldung und Prüfungsvorbereitung
Ob neu in der Rolle oder als erfahrene:r Geldwäschebeauftragte:r – wir machen dich fit für die Praxis.
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