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Fachbeitrag Controlling und Unternehmenssteuerung

Welche Rolle spielt das Controlling im Unternehmen?

Controlling im Unternehmen heißt nicht Kontrolle. Der Begriff kommt vom englischen „to control“, also steuern. Das Controlling sorgt dafür, dass die Geschäftsleitung ihre Entscheidungen auf verlässlichen Zahlen, klaren Zielen und realistischen Szenarien trifft. Es plant, misst, analysiert, warnt und berät. Die Entscheidung selbst bleibt bei der Geschäftsleitung.

Rechtsstand: Oktober 2026Lesezeit: 17 MinutenAutor: Achim SchulzÜberarbeitet: Oktober 2026

Management Summary

Die Rolle des Controllings wird anspruchsvoller. Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland 12.812 Unternehmensinsolvenzen beantragt, 6,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig verändert Künstliche Intelligenz die Arbeit im Finanzbereich, während Personal und Budgets nach der Finance Key Issues Study 2026 der Hackett Group sinken. Das Controlling muss mit weniger Ressourcen mehr Vorausschau liefern.

Ein Gesetz mit dem Titel „Controlling“ gibt es nicht. Mehrere Pflichten der Geschäftsleitung lassen sich ohne eine belastbare, integrierte Planung und ein Frühwarnsystem aber kaum erfüllen: die Krisenfrüherkennung nach § 1 Abs. 1 StaRUG, das Überwachungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG, die Sorgfaltspflicht nach § 43 Abs. 1 GmbHG und die Prognosen nach §§ 18 und 19 InsO.

Für 2026/2027 sind fünf Entwicklungen maßgeblich: KI und KI-Agenten im Finanzbereich, die Steuerung der KI-Kosten selbst, Krisenfrüherkennung und Liquidität, neue Pflichten zur E-Rechnung, zu IFRS 18 und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Entwicklung vom Zahlenlieferanten zum Business Partner.

Dieser Beitrag trennt geltendes Recht, Übergangsregeln und künftiges Recht, bietet ein Prüfschema mit zwölf Prüffragen und zeigt sieben Maßnahmen, die Sie ohne großen Aufwand beginnen können.

Controlling im Unternehmen: drei Grundrollen und Abgrenzung

Das Controlling erfüllt im Unternehmen drei Rollen.

Navigator

Es übersetzt die Strategie in Ziele, Pläne und Budgets und zeigt laufend, ob das Unternehmen auf Kurs ist.

Planung und Steuerung

Frühwarnsystem

Es erkennt Abweichungen und Risiken, bevor sie Ergebnis oder Liquidität gefährden.

Vorausschau

Business Partner

Es berät Geschäftsleitung und Fachbereiche bei Entscheidungen, stellt kritische Fragen und begleitet die Umsetzung von Maßnahmen.

Beratung

Abgrenzung zu Revision und Rechnungswesen

Das Controlling ist keine Revision. Die Interne Revision prüft rückblickend und unabhängig, ob Prozesse und Kontrollen funktionieren. Das Controlling ist vorausschauend und Teil der Steuerung. Es ist auch nicht das Rechnungswesen: Die Buchhaltung dokumentiert, was geschehen ist. Das Controlling nutzt diese Daten, um die Zukunft zu gestalten.

Pain Point: In vielen Unternehmen ist das Controlling vor allem eine „Reporting-Fabrik“. Es produziert Monatsberichte, die niemand liest, und hat keine Zeit für Analyse und Beratung.

Praxistipp: Messen Sie, wie viel Zeit Ihr Controlling für Datensammlung und Berichtserstellung aufwendet und wie viel für Analyse und Beratung. Liegt der Anteil der Beratung unter einem Drittel, haben Sie einen Hebel mit hohem Potenzial gefunden.

Mehr dazu: Aufgaben des Controllers

Kernaufgaben im Überblick

AufgabeInhaltErgebnis für die Geschäftsleitung
Planung und BudgetierungStrategische Planung, Jahresplanung, rollierende ForecastsKlare Ziele und Ressourcenverteilung
BerichtswesenMonats- und Quartalsberichte, Dashboards, AbweichungsanalysenTransparenz über Ergebnis, Kosten und Liquidität
Kosten- und LeistungsrechnungKalkulation, Deckungsbeiträge, KostenstellenPreis- und Sortimentsentscheidungen
InvestitionscontrollingWirtschaftlichkeitsrechnung, NachkalkulationFundierte Investitionsentscheidungen
Liquiditätsplanung13-Wochen- und 24-Monats-PlanungZahlungsfähigkeit und Frühwarnung
RisikocontrollingRisikoinventur, Szenarien, FrühwarnindikatorenGrundlage für die Früherkennungspflicht
Projekt- und BereichscontrollingBudget, Termine, Wertbeitrag einzelner Projekte und BereicheSteuerung von Vorhaben
NachhaltigkeitscontrollingESG-Kennzahlen, CO2-Bilanz, DatenqualitätSteuerung und Berichtsfähigkeit

Praxistipp: Verknüpfen Sie Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung zu einer integrierten Planung. Nur so sehen Sie, wie sich eine Umsatzänderung auf Ihre Zahlungsfähigkeit auswirkt.

Mehr dazu: Instrumente im Controlling

Rechtliche Anker für Geschäftsleitung und Überwachungsorgane

Die folgenden Normen gelten nach dem Rechtsstand Oktober 2026. Sie nennen das Controlling nicht ausdrücklich, setzen aber Informationen voraus, die nur eine geordnete Planung und Berichterstattung liefert.

Krisenfrüherkennung

Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger „wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können“. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und berichten den Überwachungsorganen unverzüglich (§ 1 Abs. 1 StaRUG).

Überwachungssystem der Aktiengesellschaft

Der Vorstand einer AG hat „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ (§ 91 Abs. 2 AktG). Börsennotierte Gesellschaften brauchen zusätzlich ein „angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem“ (§ 91 Abs. 3 AktG).

Sorgfalt der Geschäftsführer

Geschäftsführer haben „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Dazu gehört, Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsgrundlage zu treffen.

Insolvenzrecht

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO). Für die drohende Zahlungsunfähigkeit gilt ein Prognosezeitraum von 24 Monaten (§ 18 Abs. 2 InsO), für die Fortführungsprognose bei der Überschuldung gelten zwölf Monate (§ 19 Abs. 2 InsO).

Diese Prognosen lassen sich ohne belastbare, integrierte Planung nicht erstellen. Das Controlling liefert damit die Datengrundlage, mit der die Geschäftsleitung ihre Pflichten nachvollziehbar erfüllen und dokumentieren kann.

Besonderheit für Institute

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute müssen zusätzlich eine Risikocontrolling-Funktion einrichten, die von den Markt- und Handelsbereichen getrennt ist (MaRisk AT 4.4.1). Das ist eine eigene Funktion mit besonderen Anforderungen und nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Praxistipp: Führen Sie eine rollierende Liquiditätsplanung über 24 Monate mit monatlicher Aktualisierung und einer wöchentlichen 13-Wochen-Sicht. So decken Sie die Prognosezeiträume nach § 18 und § 19 InsO ab.

Mehr dazu: Liquiditätsplanung

Fristen und Zeitpunkte 2026 bis 2028

Die Tabelle trennt geltendes Recht, Übergangsregeln und künftiges Recht. Verfahrensstände sind monatsgenau angegeben; Stichtage ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsakten.

GegenstandGeltend (Oktober 2026)ÜbergangKünftig
Krisenfrüherkennung und Sorgfalt§ 1 Abs. 1 StaRUG, § 91 Abs. 2 und 3 AktG, § 43 GmbHG––
Insolvenzrechtliche Prognosen§§ 15a, 18, 19 InsO: Antragspflicht, Prognosezeiträume 24 und 12 Monate––
E-RechnungEmpfangspflicht seit 01.01.2025Ausstellung sonstiger Rechnungen noch bis 31.12.2026; bis 800.000 EUR Vorjahresumsatz bis 31.12.2027Ausstellungspflicht ab 01.01.2027 bei mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle
Rechnungslegung IFRSIAS 1 (Darstellung des Abschlusses)IFRS 18 freiwillig anwendbar seit der Übernahme durch VO (EU) 2026/338IFRS 18 verpflichtend für Geschäftsjahre ab 01.01.2027
NachhaltigkeitsberichterstattungNichtfinanzielle Erklärung nach HGB; CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedetOmnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470) seit März 2026 in KraftCSRD ab Geschäftsjahr 2027 nur bei mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz
KI-VerordnungArt. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) gelten–Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III ab 02.12.2027

Pflichten und Beiträge nach Funktion

FunktionPflicht oder BeitragNormbezug
Geschäftsleiter haftungsbeschränkter RechtsträgerFortlaufend über bestandsgefährdende Entwicklungen wachen, Gegenmaßnahmen ergreifen, Überwachungsorgane unverzüglich unterrichten§ 1 Abs. 1 StaRUG
Vorstand einer AGÜberwachungssystem zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen einrichten§ 91 Abs. 2 AktG
Vorstand einer börsennotierten AGAngemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einrichten§ 91 Abs. 3 AktG
Geschäftsführer einer GmbHSorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage§ 43 Abs. 1 GmbHG
Geschäftsleitung in der KriseInsolvenzantrag spätestens drei bzw. sechs Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung§ 15a Abs. 1 InsO
ControllingIntegrierte Planung, Liquiditätsvorschau, Frühwarnindikatoren und Berichte als Informationsgrundlage; keine eigene gesetzliche Pflicht, aber Voraussetzung für die Pflichten der Geschäftsleitung–
Unternehmen, die KI einsetzenMaßnahmen zur KI-Kompetenz des Personals ergreifenArt. 4 KI-VO
InstituteRisikocontrolling-Funktion getrennt von Markt- und HandelsbereichenMaRisk AT 4.4.1

Pain Points mit Normbezug

Reporting-Fabrik statt Entscheidungsgrundlage

Berichte entstehen, werden aber nicht genutzt. Die Geschäftsleitung entscheidet ohne ausreichende Informationsgrundlage.

Normbezug: § 43 Abs. 1 GmbHG

Frühwarnung ohne Nachweis

Indikatoren existieren, Schwellenwerte, Verantwortliche und Berichtswege an die Überwachungsorgane sind aber nicht dokumentiert.

Normbezug: § 1 Abs. 1 StaRUG; § 91 Abs. 2 AktG

Liquiditätsplanung ohne Prognosezeitraum

Eine kurzfristige Sicht liegt vor, die 24-Monats-Prognose und die Fortführungsprognose lassen sich daraus nicht ableiten.

Normbezug: §§ 18, 19 InsO

KI ohne Business Case

KI-Projekte starten ohne Wirtschaftlichkeitsrechnung und laufen ohne Abbruchkriterien weiter. Schulung der Anwender fehlt.

Normbezug: Art. 4 KI-VO; Business Judgement Rule

Quick-Check: Erfüllt Ihr Controlling seine Rolle?

Das Prüfschema hilft Ihnen, Ihr Controlling einzuordnen. Die Spalte „Typische Lücke“ nennt Beispiele, nach denen Sie gezielt suchen können; sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

PrüffeldPrüffrageNormbezugTypische Lücke
FrühwarnsystemGibt es ein Frühwarnsystem mit Indikatoren, Schwellenwerten und Berichtsweg an die Überwachungsorgane?§ 1 Abs. 1 StaRUG; § 91 Abs. 2 AktGIndikatoren vorhanden, Eskalation nicht dokumentiert
LiquiditätsplanungIst eine Liquiditätsplanung über 24 Monate vorhanden und aktuell?§ 18 Abs. 2 InsONur 13-Wochen-Sicht gepflegt
FortführungsprognoseKann eine Fortführungsprognose über zwölf Monate belegt werden?§ 19 Abs. 2 InsOPrognose nicht aus der Planung abgeleitet
Integrierte PlanungSind Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung integriert?§ 43 Abs. 1 GmbHG (Informationsgrundlage)Teilpläne in getrennten Dateien
IKS und RMSBörsennotierte AG: Sind internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem angemessen und wirksam?§ 91 Abs. 3 AktGWirksamkeitsprüfung lückenhaft dokumentiert
E-RechnungIst die Ausstellung von E-Rechnungen ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 vorbereitet und die Datennutzung im Controlling geplant?§ 27 Abs. 38 UStG; BMF-FAQEmpfang geregelt, Ausstellung und Datennutzung offen
IFRS 18IFRS-Anwender: Sind Management-defined Performance Measures definiert und abgestimmt?IFRS 18; VO (EU) 2026/338Definitionen zwischen Controlling und Rechnungswesen nicht abgestimmt
CSRD und ESG-DatenIst die CSRD-Betroffenheit ab 2027 geprüft und die ESG-Datenbasis für Kunden und Banken gesichert?Richtlinie (EU) 2026/470Betroffenheit nicht geprüft, Datenabfragen ad hoc
KI-KompetenzSind KI-Anwendungen im Controlling erfasst und die Nutzer geschult?Art. 4 KI-VOEinsatz ohne Bestandsliste und Schulung
KI-KostenWerden KI-Kosten und Nutzen je Anwendung gemessen?Interne SteuerungKosten nur als Gesamtbetrag sichtbar
BerichtswegHat das Controlling einen direkten Berichtsweg an die Geschäftsleitung?OrganisationBerichtsweg über mehrere Ebenen
Risikocontrolling-FunktionInstitute: Ist die Risikocontrolling-Funktion getrennt eingerichtet?MaRisk AT 4.4.1Trennung nicht durchgängig dokumentiert

Lösungsansätze: sieben No-Regret-Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen lohnen sich unabhängig davon, welche der Trends Ihr Unternehmen zuerst erreicht.

  1. Ziele klären: Welche Entscheidungen soll das Controlling unterstützen? Leiten Sie daraus die Kennzahlen ab, höchstens zehn für die Geschäftsleitung.
  2. Datenbasis sichern: Ein einheitlicher Kontenplan, saubere Stammdaten und automatisierte Schnittstellen sind die Voraussetzung für jede KI-Anwendung.
  3. Integrierte Planung einführen: Ergebnis, Bilanz und Liquidität in einem Modell, ergänzt um rollierende Forecasts.
  4. Frühwarnsystem einrichten: Indikatoren, Schwellenwerte, Verantwortliche und Eskalationswege festlegen und dokumentieren.
  5. Berichte verschlanken: Ein Bericht beantwortet drei Fragen: Wo stehen wir? Warum? Was tun wir?
  6. Rolle verankern: Das Controlling berichtet direkt an die Geschäftsleitung und ist in wesentliche Entscheidungen eingebunden.
  7. Kompetenzen entwickeln: Daten-, KI- und Kommunikationskompetenz gezielt aufbauen.

Praxistipp: Beginnen Sie im Mittelstand mit einem Einseiter für die Geschäftsleitung: fünf finanzielle Kennzahlen, drei Frühwarnindikatoren und die Liquiditätsvorschau für 13 Wochen. Ausbauen können Sie später.

Mehr dazu: Unternehmenssteuerung: aktiv steuern

Fazit: Das Steuerungszentrum Ihres Unternehmens

Controlling im Unternehmen ist das Steuerungszentrum: Es übersetzt Strategie in Zahlen, erkennt Krisen früh und berät die Geschäftsleitung bei Entscheidungen. 2026/2027 kommen neue Anforderungen hinzu: KI-gestützte Prozesse, die Steuerung der KI-Kosten selbst, die E-Rechnung, IFRS 18 und ein wachsender Druck zur Krisenfrüherkennung.

Kernbotschaften:

  • Controlling steuert und berät; kontrolliert wird in der Internen Revision.
  • Die Pflichten zur Krisenfrüherkennung und die Prognosen nach InsO lassen sich ohne integrierte Planung kaum erfüllen.
  • Stichtage 01.01.2027 und 01.01.2028 (E-Rechnung) und der 01.01.2027 (IFRS 18) verlangen Vorbereitung im Jahr 2026.
  • Wer dem Controlling Zeit für Analyse statt Datensammlung verschafft, gewinnt Entscheidungssicherheit.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Controlling und Kontrolle?+–

Controlling bedeutet Steuerung. Es ist vorausschauend und unterstützt Entscheidungen. Kontrolle im Sinne einer Prüfung ist Aufgabe der Internen Revision.

Was unterscheidet Controlling und Rechnungswesen?+–

Das Rechnungswesen dokumentiert vergangene Geschäftsvorfälle nach gesetzlichen Regeln. Das Controlling nutzt diese und weitere Daten für Planung, Analyse und Steuerung.

Ist ein Controlling gesetzlich vorgeschrieben?+–

Nicht ausdrücklich. Die Pflichten zur Krisenfrüherkennung (§ 1 StaRUG, § 91 Abs. 2 AktG) und die Prognosen nach §§ 18 und 19 InsO lassen sich ohne Controlling aber kaum erfüllen.

Braucht auch ein kleines Unternehmen ein Controlling?+–

Ja, aber nicht unbedingt eine eigene Abteilung. Oft reichen eine integrierte Planung, eine Liquiditätsvorschau und wenige Kennzahlen, die der Geschäftsführer selbst, ein Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister pflegt.

Ersetzt KI den Controller?+–

Nein. KI übernimmt Routineaufgaben wie Datensammlung und Standardanalysen. Die Bewertung, Beratung und Verantwortung bleiben beim Menschen.

Was ändern E-Rechnung und IFRS 18 für das Controlling?+–

Die E-Rechnung liefert strukturierte, maschinenlesbare Rechnungsdaten, mit denen sich Kosten- und Liquiditätsanalysen schneller und genauer erstellen lassen. Bei IFRS 18 müssen interne Leistungskennzahlen, die in der externen Kommunikation genutzt werden, im Anhang erläutert werden. Controlling und Rechnungswesen müssen die Definitionen abstimmen.

Quellenverzeichnis

Primärquellen mit Abruf am 16.10.2026. Die Einordnung nennt, wofür die Quelle in diesem Beitrag steht.

  • eur-lex.europa.eu – Verordnung (EU) 2026/338 (EUR-Lex): Übernahme von IFRS 18, Anwendung ab Geschäftsjahren ab 01.01.2027
  • eur-lex.europa.eu – Richtlinie (EU) 2026/470 (EUR-Lex): Omnibus I mit angepassten Schwellen der CSRD
  • ai-act-service-desk.ec.europa.eu – KI-Verordnung, Art. 4 (AI Act Service Desk der EU-Kommission): KI-Kompetenz
  • ai-act-service-desk.ec.europa.eu – KI-Verordnung, Anhang III (AI Act Service Desk der EU-Kommission): Hochrisiko-Anwendungsfälle
  • www.bundesfinanzministerium.de – Bundesministerium der Finanzen, FAQ E-Rechnung: Übergangsregeln
  • www.lfst.bayern.de – Bayerisches Landesamt für Steuern: Empfangs- und Ausstellungspflicht, § 27 Abs. 38 UStG
  • www.bafin.de – BaFin, MaRisk: Anforderungen an die Risikocontrolling-Funktion (AT 4.4.1)
  • www.destatis.de – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 325 (September 2026): Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2026
  • www.destatis.de – Statistisches Bundesamt, Themenseite Insolvenzen: beantragte Unternehmensinsolvenzen Juli 2026

Gesetzestexte des Bundes: StaRUG § 1, AktG § 91, GmbHG § 43, InsO §§ 15a, 18 und 19, UStG § 27 Abs. 38 sowie HGB § 289b in der jeweils geltenden Fassung. Die Studien von Gartner, The Hackett Group und Horváth sowie die Angaben des Internationalen Controller Vereins sind im Text genannt und hier nicht verlinkt, da das Verzeichnis ausschließlich amtliche Quellen führt.

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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