Fachbeitrag Risikomanagement und Steuerung

KPIs und KRIs 2026/2027: Von der Kennzahl zum Frühwarnsystem

KPIs und KRIs beantworten zwei verschiedene Fragen: Kommen wir voran, und baut sich etwas auf, das uns gefährdet? Dieser Leitfaden zeigt, wie du beide unterscheidest, mit Schwellenwerten und Ampel versiehst und nach HGB, StaRUG, BSIG, MaRisk und KWG prüfungssicher berichtest.

Rechtsstand: Oktober 2026 | Lesezeit: ca. 12 Minuten | Autor: Achim Schulz

Management Summary: Mit KPIs zum Erfolg, mit KRIs Risiken beherrschen

Viele Unternehmen messen viel und steuern wenig. Ein Dashboard mit 60 Kennzahlen ohne Schwellenwerte zeigt Zahlen, warnt aber nicht. Key Performance Indicators (KPIs) messen, ob du deine Ziele erreichst. Key Risk Indicators (KRIs) zeigen früh, ob sich ein Risiko aufbaut, das diese Ziele gefährdet.

Beides ist nicht nur gute Praxis, sondern teilweise Gesetz: Der Lagebericht muss die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren analysieren (§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB). Alle juristischen Personen müssen bestandsgefährdende Entwicklungen früh erkennen (§ 1 StaRUG). NIS2-Einrichtungen müssen die Wirksamkeit ihrer Sicherheitsmaßnahmen bewerten (§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 BSIG). Banken brauchen für ihren ESG-Risikoplan „quantifizierbare Ziele und Kennzahlen“ (§ 26d KWG).

Wirksam werden Kennzahlen erst mit klaren Definitionen, Schwellenwerten und festen Maßnahmen. Ein KRI ist deshalb keine Risikoart, sondern eine messbare Größe mit Einheit, Turnus und Schwellenwert.

Der Beitrag zeigt, wie du KPIs und KRIs unterscheidest, sinnvoll auswählst, mit Schwellenwerten versiehst und prüfungssicher berichtest. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

KPI und KRI: Der Unterschied in einem Satz

KPI: Kommen wir voran?

Er misst die Leistung im Verhältnis zu einem Ziel. Beispiele sind Umsatzwachstum, EBIT-Marge und Liefertreue.

Leistung

KRI: Baut sich etwas auf?

Er misst, wie sich ein Risiko entwickelt, bevor ein Schaden eintritt. Beispiele sind die Abhängigkeit von einem Kunden oder Lieferanten, die Anzahl kritischer offener Schwachstellen und Limitauslastungen.

Warnung

Risikoarten sind keine KRIs: „Kreditrisiko“ oder „Marktrisiko“ bezeichnen Kategorien. Ein KRI ist eine messbare Größe mit Einheit, Turnus und Schwellenwert, zum Beispiel „Anteil der Forderungen über 90 Tage überfällig in % des Forderungsbestands, monatlich, gelb ab 5 %, rot ab 8 %“.

Frühindikator und Spätindikator: Ein guter KRI ist ein Frühindikator, zum Beispiel ein sinkender Auftragseingang. Ein Schaden, der bereits eingetreten ist, ist ein Spätindikator und eignet sich eher als KPI oder Verlustkennzahl.

Verknüpfung: Jeder wesentliche KPI braucht mindestens einen KRI, der früh zeigt, was ihn gefährdet. Beispiel: Zum KPI Liefertreue gehört der KRI Anteil des Einkaufsvolumens bei Lieferanten mit nur einer Bezugsquelle.

Praxis-Tipp: Schreib zu jeder Kennzahl einen Steckbrief mit Definition, Formel, Datenquelle, Turnus, Verantwortlichem, Schwellenwerten und der Maßnahme, die bei „rot“ folgt.

Rechtlicher Rahmen: Wo Kennzahlen Pflicht sind

BereichNormAnforderung (Wortlaut bzw. Kern)
Lagebericht§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB„In die Analyse sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern.“
Lagebericht (große Kapitalgesellschaften)§ 289 Abs. 3 HGBGilt entsprechend „für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange“
Risikobericht§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGBVoraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken beurteilen und erläutern; Annahmen angeben
Krisenfrüherkennung§ 1 StaRUGBestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend überwachen
Aktiengesellschaft§ 91 Abs. 2 AktGÜberwachungssystem zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen
NIS2-Einrichtungen§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 BSIG„Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik“
Institute: FrühwarnungMaRisk AT 4.3.2 Tz. 2„Hierzu muss das Institut geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten ableiten.“
Institute: KreditgeschäftMaRisk BTO 1.3.1 Tz. 2Auf Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung entwickeln. Beim Auslösen von Frühwarnindikatoren sind die betroffenen Engagements zu überprüfen und bei Bedarf in eine Watchlist aufzunehmen.
Institute: notleidende Kredite (NPE)MaRisk AT 4.4.1 Tz. 2 (Erläuterung)Die Umsetzung der NPE-Strategie ist anhand NPE-bezogener Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) zu überprüfen
Institute: ESG§ 26d Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWGESG-Risikoplan mit angemessenen und quantifizierbaren Zielen und Kennzahlen sowie Verfahren zu deren Überwachung; Horizont von mindestens 10 Jahren

Praxis-Tipp: Ordne jede Pflichtkennzahl ihrer Norm zu. So weißt du, welche Kennzahlen Prüfer zuerst sehen wollen und welche du selbst gestalten kannst.

KPIs in der Praxis: Finanzen, Nachhaltigkeit und Fachbereiche

Vertrieb und Marketing

Typische Leistungskennzahlen aus Vertrieb und Marketing bleiben die Grundlage; ergänze sie um Zielwerte und Verantwortliche.

Bestand

Kundenservice, Personal, Produktion

Kennzahlen dieser Bereiche gehören in dieselbe Systematik: ein bis drei KPIs je Ziel, jeweils mit Steckbrief.

Bestand

Finanzen

EBIT-Marge, Free Cashflow, Working-Capital-Reichweite (DSO, DIO, DPO), Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad (Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA). Sie gehören in der Regel auch zu den „bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren“ im Lagebericht.

Neu

Nachhaltigkeit

Für große Kapitalgesellschaften nach § 289 Abs. 3 HGB: Energieverbrauch je Einheit, Fluktuation, Unfallquote, Weiterbildungsstunden.

Neu

Regel: Pro Ziel ein bis drei KPIs. Mehr Kennzahlen machen die Steuerung schwerer, nicht besser.

KRIs in der Praxis: Echte Indikatoren statt Risikoarten

RisikoartKRI (messbar)TurnusBeispiel-Schwellen gelb / rot
ForderungsausfallForderungen über 90 Tage überfällig in %monatlich5 % / 8 %
LiquiditätLiquiditätsreichweite in Wochen (13-Wochen-Planung)wöchentlich< 8 / < 4 Wochen
FinanzierungAbstand zum Financial Covenant (z. B. Verschuldungsgrad)quartalsweise< 20 % / < 10 % Puffer
KonzentrationUmsatzanteil der Top-3-Kundenquartalsweise> 40 % / > 50 %
LieferketteEinkaufsvolumen bei Lieferanten mit nur einer Bezugsquelle in %quartalsweise> 30 % / > 50 %
WährungUngesicherte Fremdwährungsposition in % des EBITmonatlich> 10 % / > 20 %
IT-SicherheitKritische Schwachstellen länger als 14 Tage offen; Patch-Quote; Klickrate bei Phishing-Simulationenmonatlich> 0 / > 5 kritische
PersonalFluktuation in Schlüsselfunktionen; Stellen ohne Vertretungquartalsweise> 10 % / > 15 %
ComplianceÜberfällige Maßnahmen aus Prüfungsfeststellungen; offene Hinweisgeberfälle über 3 Monatemonatlich> 3 / > 5
KreditinstituteLimitauslastung; Engagements auf der Watchlist; NPE-Quotegemäß MaRiskinstitutsindividuell

Wichtig: Die Schwellenwerte sind Beispiele und keine Branchenstandards. Lege sie aus Risikoappetit, Tragfähigkeit und Historie ab und lege sie unternehmensindividuell fest.

Schwellenwerte, Ampel und Eskalation

Grün: im Rahmen

Der Wert liegt innerhalb der Toleranz. Es sind keine Maßnahmen nötig, die Kennzahl wird im Turnus weiter beobachtet.

Status: erfüllt

Gelb: Frühwarnung

Der Wert nähert sich der Grenze. Es folgen Ursachenanalyse und engere Beobachtung.

Status: teilweise

Rot: Limit überschritten

Limit oder Toleranz sind überschritten. Es folgen Eskalation an die Geschäftsleitung und ein Maßnahmenbeschluss.

Status: offen

Herleitung: Die Schwellenwerte kommen aus dem Risikoappetit und der Risikotragfähigkeit, nicht aus dem Bauchgefühl. In Instituten legt die Geschäftsleitung den Risikoappetit in der Risikostrategie fest (MaRisk AT 4.2 Tz. 2).

Prozessbezug: Ein Signal muss zu einer Maßnahme führen. MaRisk BTO 1.3 verlangt ausdrücklich eine „prozessbezogene Komponente“: Signale müssen „zeitnah zu geeigneten Maßnahmen“ führen.

Überprüfung: Frühwarnindikatoren „müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden“ (BTO 1.3.1 Tz. 2). Dieser Gedanke passt für jedes Unternehmen.

Praxis-Tipp: Lege für jede rote Ampel vorab fest, wer innerhalb welcher Frist informiert wird und welche Maßnahmen zur Auswahl stehen.

Neue Kennzahlenpflichten und Fristen 2026/2027

ThemaStand Oktober 2026Bedeutung für Kennzahlen
NIS2 / BSIGSeit 06.12.2025Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen messbar machen. Das BSI nennt die Patch-Quote, Reaktionszeiten auf Vorfälle und Ergebnisse von Phishing-Simulationen als Beispiele und strebt messbare Prozesse an (Reifegrad 4).
ESG-Risikoplan§ 26d KWG seit 01.04.2026; kleine und nicht komplexe Institute ab 11.01.2027Quantifizierbare ESG-Kennzahlen; kleine Institute können qualitativ beschreiben (§ 26d Abs. 1 Satz 4 KWG)
9. MaRisk-NovelleSeit 30.06.2026; zusätzliche Anforderungen bis 01.01.2027Indikatoren zur Frühwarnung (AT 4.3.2 Tz. 2) und Watchlist (BTO 1.3.1)
DORASeit 17.01.2025IKT-Vorfälle, Drittparteien und Testergebnisse als KRIs
CSRD (Omnibus I)RL (EU) 2026/470; deutsches Umsetzungsgesetz nach den ausgewerteten Quellen noch offenNachhaltigkeitskennzahlen nur noch für Unternehmen über 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz; Leistungsindikatoren nach § 289 Abs. 3 HGB bleiben
KI im ControllingKI-VO; MaRisk AT 4.3.4 für InstituteKI-gestützte Kennzahlen und Prognosen müssen validiert und erklärbar sein

Pflichten nach Funktion: Wer verantwortet welche Kennzahl?

Geschäftsleitung

Legt den Risikoappetit fest (in Instituten MaRisk AT 4.2 Tz. 2), bestätigt Schwellenwerte und beschließt Maßnahmen bei „rot“.

Entscheiden

Controlling

Verantwortet die KPIs und die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht (§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB) samt einheitlicher Definitionen.

KPIs

Risikocontrolling

Leitet KRIs und Schwellenwerte methodisch ab, berichtet die Ampel mit Beurteilung und prüft die Wirksamkeit der Indikatoren (in Instituten AT 4.3.2 Tz. 2).

KRIs

Fachbereiche

Liefern Daten in vereinbarter Qualität und setzen Maßnahmen um, wenn ein KRI auf gelb oder rot springt.

Daten und Maßnahmen

IT-Sicherheit und ISMS

Bewertet die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen mit Kennzahlen wie Patch-Quote und Reaktionszeiten (§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 BSIG).

NIS2

Aufsichtsorgan

Wird in Instituten mindestens vierteljährlich informiert (MaRisk AT 3.2 Tz. 2) und überwacht in der AG das Früherkennungssystem (§ 91 Abs. 2 AktG).

Überwachen

Typische Fehler mit Normbezug

Risikoarten als KRIs bezeichnen

„Marktrisiko“ ist keine Kennzahl. Ohne Einheit, Turnus und Schwellenwert fehlt die Grundlage für einen Indikator.

MaRisk AT 4.3.2 Tz. 2

Kennzahlen ohne Schwellenwerte

Dann gibt es keine Frühwarnung, nur ein Zahlenbild.

§ 1 StaRUG

Nur Spätindikatoren

Eingetretene Schäden kommen zu spät, um noch gegenzusteuern.

MaRisk BTO 1.3.1 Tz. 2

Zu viele Kennzahlen

Das Wesentliche geht unter. Der Lagebericht verlangt die bedeutsamsten Indikatoren, nicht alle.

§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB

Uneinheitliche Definitionen

Controlling, Risikocontrolling und Fachbereiche rechnen unterschiedlich, die Zahlen stimmen nicht mit dem Jahresabschluss überein.

§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB

Keine Wirksamkeitskontrolle

KRIs, die nie anschlagen, müssen überprüft werden. Geprüft wird auch, ob Maßnahmen wirken.

MaRisk BTO 1.3.1 Tz. 2; § 30 BSIG

Quick-Check: Ist dein Kennzahlensystem steuerungsfähig?

Gehe die neun Prüffelder durch und markiere jedes, das du nicht mit „ja“ beantworten kannst. Der Normbezug zeigt, wo du nachlesen musst; der typische Befund beschreibt, woran es in der Praxis häufig hakt.

PrüffeldPrüffrageNormbezugTypischer Befund
ZielbezugSind für jedes strategische Ziel bis zu drei KPIs definiert?§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGBKennzahlen ohne Zielbezug
FrühindikatorenGibt es für jedes wesentliche Risiko mindestens einen KRI als Frühindikator?MaRisk AT 4.3.2 Tz. 2; § 1 StaRUGNur Spätindikatoren im Bericht
SteckbriefGibt es je Kennzahl einen Steckbrief mit Definition, Formel, Quelle, Turnus und Verantwortlichem?§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGBDefinitionen nur im Kopf der Bearbeiter
SchwellenwerteSind die Schwellen für gelb und rot aus Risikoappetit und Tragfähigkeit hergeleitet?MaRisk AT 4.2 Tz. 2Schwellen nach Bauchgefühl
EskalationSind Eskalationsweg und Maßnahmenkatalog für „rot“ festgelegt?MaRisk BTO 1.3Signal ohne Folge
PflichtkennzahlenSind Pflichtkennzahlen den Normen zugeordnet (HGB, StaRUG, BSIG, MaRisk, KWG)?§ 289 HGB; § 1 StaRUG; § 30 BSIGZuordnung fehlt, Prüfer fragen zuerst danach
DatenqualitätIst die Datenqualität geprüft und sind Definitionen mit Controlling und Risikocontrolling abgestimmt?§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGBZahlen weichen zwischen Berichten ab
BerichtEnthält der Bericht Kommentar und Beurteilung, nicht nur Zahlen?MaRisk AT 3.2 Tz. 2Reine Zahlenwüste
ÜberprüfungWird jährlich geprüft, ob die KRIs rechtzeitig gewarnt haben?MaRisk BTO 1.3.1 Tz. 2Keine Rückschau auf Warnwirkung

Action Plan: In sechs Schritten zum Kennzahlensystem

1. Ziele und Risikoappetit klären

Strategie, Planungsrechnung und Risikotragfähigkeit bilden den Rahmen.

Grundlage

2. Wesentliche Risiken bestimmen

Ergebnis der Risikoinventur.

Risiken

3. KPIs und KRIs auswählen

Ein bis drei pro Ziel bzw. wesentlichem Risiko. Jeder KPI wird mit einem KRI verknüpft.

Auswahl

4. Steckbriefe und Datenqualität

Definition, Quelle, Turnus, Verantwortlicher, Schwellen und Validierung der Daten.

Qualität

5. Bericht und Eskalation

Ampel, Kommentar mit Beurteilung, Maßnahmen und Fristen. In Instituten wird das Aufsichtsorgan mindestens vierteljährlich informiert (MaRisk AT 3.2 Tz. 2).

Bericht

6. Regelmäßig überprüfen

Mindestens jährlich und anlassbezogen. Prüfe, ob die KRIs tatsächlich vor Schäden gewarnt haben.

Wirkung

Fazit: KPIs und KRIs wirksam machen

KPIs und KRIs ergänzen sich: KPIs zeigen, ob du deine Ziele erreichst. KRIs warnen, bevor ein Risiko sie gefährdet. Wirksam werden beide erst mit klaren Definitionen, Schwellenwerten und festen Maßnahmen. Für Lagebericht, Krisenfrüherkennung, NIS2 und Bankaufsicht sind Kennzahlen inzwischen auch rechtlich gefordert.

  • Ein KRI ist eine messbare Größe mit Einheit, Turnus und Schwellenwert, keine Risikoart.
  • Jeder wesentliche KPI braucht mindestens einen KRI, der früh zeigt, was ihn gefährdet.
  • Schwellenwerte stammen aus Risikoappetit und Tragfähigkeit; die Beispiele in diesem Beitrag sind keine Branchenstandards.
  • Ein Signal ohne Maßnahme ist keine Frühwarnung.

Häufige Fragen zu KPIs und KRIs

Was ist der Unterschied zwischen KPI und KRI?+–

Ein KPI misst die Leistung im Verhältnis zu einem Ziel, etwa Umsatzwachstum oder Liefertreue. Ein KRI zeigt früh an, dass sich ein Risiko aufbaut, etwa steigende Forderungsausfälle oder eine wachsende Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. KPIs schauen auf Ergebnisse, KRIs auf Warnsignale.

Sind Kreditrisiko oder Marktrisiko KRIs?+–

Nein. Das sind Risikoarten. Ein KRI ist eine messbare Kennzahl mit Einheit, Turnus und Schwellenwert. Ein Beispiel ist der Anteil der Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind.

Wie viele KPIs und KRIs sind sinnvoll?+–

Als Faustregel ein bis drei KPIs pro strategischem Ziel und mindestens ein KRI pro wesentlichem Risiko. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern dass jede Kennzahl einen Schwellenwert und eine zugeordnete Maßnahme hat.

Wie lege ich Schwellenwerte fest?+–

Leite sie aus Risikoappetit, Risikotragfähigkeit und den eigenen historischen Daten ab. Lege mindestens eine Frühwarnstufe (gelb) und eine Eskalationsstufe (rot) fest und überprüfe die Werte regelmäßig.

Gibt es gesetzliche Pflichten zu Kennzahlen?+–

Ja, teilweise. Der Lagebericht muss die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren analysieren, große Kapitalgesellschaften auch nichtfinanzielle (§ 289 HGB). § 1 StaRUG verlangt eine Krisenfrüherkennung. NIS2-Einrichtungen müssen die Wirksamkeit ihrer Sicherheitsmaßnahmen bewerten (§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 BSIG). Institute müssen Frühwarnindikatoren ableiten (MaRisk AT 4.3.2, BTO 1.3.1) und im ESG-Risikoplan Kennzahlen festlegen (§ 26d KWG).

Welche Rolle spielt KI bei KPIs und KRIs?+–

KI kann Muster und Frühwarnsignale schneller erkennen. Die Ergebnisse müssen aber nachvollziehbar und validiert sein. Für Institute gelten die Anforderungen an Modelle ausdrücklich auch für KI (MaRisk AT 4.3.4 Tz. 1).

Quellenverzeichnis

Gesetze

Behörden und Aufsicht

Der Wortlaut von § 26d KWG und § 30 BSIG ist hier nicht verlinkt, weil kein amtlicher Direktlink vorliegt; die Zitate sind vor Veröffentlichung gegen die Gesetzesfassung zu prüfen.

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