Controlling Seminare
Übersicht der Seminare für Controller und Controlling-Manager.
Fachbeitrag · Controlling
Rechtsstand: Oktober 2026Lesezeit: ca. 19 MinutenAutor: Achim Schulz
Die Aufgaben des Controllers reichen von Planung und Forecast über Reporting und Kalkulation bis zur Beratung der Geschäftsleitung. 2026 und 2027 kommen Krisenfrüherkennung, E-Rechnung, IFRS 18, Entgeltberichte und KI-Anwendungen hinzu.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Controller sind keine Buchhalter und keine Prüfer. Sie sind Partner des Managements. Die International Group of Controlling (IGC) formuliert es im Controller-Leitbild (Version 4) so: „Controller leisten als Partner des Managements einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Erfolg der Organisation.“
Controller bereiten Entscheidungen vor, bewerten Alternativen und sprechen Empfehlungen aus. Die Entscheidung und die Verantwortung dafür liegen bei der Geschäftsleitung. Rechtlich relevant wird das Controlling dort, wo die Geschäftsleitung Pflichten erfüllen muss, die ohne belastbare Zahlen nicht zu erfüllen sind, etwa die fortlaufende Krisenfrüherkennung nach § 1 Abs. 1 StaRUG.
Die Rolle verändert sich spürbar. Die Hackett Group beziffert die Produktivitätslücke im Finanzbereich auf 5,3 %, weil die Arbeitslast steigt, während Personal und Budgets sinken. KI übernimmt Routinearbeit. Ab 2027 kommen die E-Rechnungspflicht, für IFRS-Anwender der Standard IFRS 18 und absehbar Entgeltberichte nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hinzu.
Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben ein Controller heute hat, wo die Grenzen zu anderen Funktionen liegen, welche Aufgaben rechtlich relevant sind und welche Kompetenzen 2026/2027 gefragt sind. Ein Quick-Check mit 14 Prüffragen und acht No-Regret-Maßnahmen helfen bei der Einordnung im eigenen Unternehmen.
Das Controller-Leitbild der IGC beschreibt Controller als „trusted partners of management“ und als „guardians of financial integrity“. Sie gestalten und begleiten den Prozess von Zielfindung, Planung und Steuerung. Der Internationale Controller Verein (ICV) beschreibt sie als „positiven Unruheherd“, der unermüdlich wirtschaftliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.
Für die Praxis zählt die Abgrenzung zu den Nachbarfunktionen:
| Funktion | Kernfrage | Abgrenzung zum Controller |
|---|---|---|
| Buchhaltung und Rechnungswesen | Was ist geschehen, korrekt erfasst nach HGB, IFRS und Steuerrecht? | Liefert die Daten; der Controller nutzt sie für Planung und Steuerung |
| Controller | Wohin steuern wir, und sind wir auf Kurs? | Plant, analysiert, warnt, berät |
| CFO | Wie finanzieren und verantworten wir das Ganze? | Organmitglied oder Bereichsleitung mit Entscheidungsverantwortung; der Controller berichtet häufig an den CFO |
| Interne Revision | Funktionieren Prozesse und Kontrollen? | Prüft unabhängig und rückblickend; der Controller ist Teil der Steuerung |
| Compliance | Halten wir Gesetze und Regeln ein? | Eigene Funktion; der Controller liefert Daten, verantwortet aber nicht die Rechtstreue |
| Risikomanagement | Welche Risiken bedrohen unsere Ziele? | Enge Verzahnung; in kleineren Unternehmen oft beim Controller angesiedelt |
Die Rolle der Controlling-Funktion im Unternehmen ist ein eigenes Thema: Rolle des Controllings. Die Aufgaben der Compliance-Funktion beschreibt der Beitrag Die Aufgaben eines Chief Compliance Officers.
Praxistipp: Schreiben Sie eine Stellenbeschreibung, die Aufgaben, Berichtsweg und Abgrenzung zu Buchhaltung, Revision und Compliance ausdrücklich festlegt. Das schafft Klarheit und schützt vor Überlastung. In vielen mittelständischen Unternehmen ist der Controller „Mädchen für alles“ zwischen Buchhaltung, Reporting, Kalkulation und IT-Administration; für Analyse und Beratung bleibt dann keine Zeit.
Die folgende Tabelle ordnet die Aufgabenfelder nach typischen Ergebnissen und Rhythmus. Die genaue Aufteilung hängt von Größe und Organisation des Unternehmens ab.
| Aufgabe | Typische Ergebnisse | Rhythmus |
|---|---|---|
| Strategische Planung begleiten | Zielsystem, Mehrjahresplanung, Szenarien | Jährlich, bei Bedarf |
| Operative Planung und Budgetierung | Jahresbudget, Kostenstellenbudgets, Investitionsplan | Jährlich |
| Forecasting | Rollierender Forecast für Ergebnis und Liquidität | Monatlich oder quartalsweise |
| Berichtswesen | Management-Report, Dashboards, Abweichungsanalysen mit Maßnahmenvorschlägen | Monatlich |
| Kosten- und Leistungsrechnung | Kalkulationen, Deckungsbeiträge, Preisuntergrenzen | Laufend |
| Investitionscontrolling | Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Nachkalkulation | Anlassbezogen |
| Liquiditätsplanung | 13-Wochen-Vorschau, 24-Monats-Planung | Wöchentlich und monatlich |
| Risikocontrolling | Risikoinventur, Frühwarnindikatoren, Stresstests | Quartalsweise, bei Bedarf ad hoc |
| Projekt- und Bereichscontrolling | Budget-Ist-Vergleiche, Wertbeitrag | Laufend |
| Personalcontrolling | Personalkosten, Kapazitäten, Fluktuation, künftig Entgeltgefälle | Monatlich, jährlich |
| Nachhaltigkeitscontrolling | ESG-Kennzahlen, CO2-Daten, Datenqualität | Quartalsweise, jährlich |
| Systeme und Daten | Datenmodell, Planungssoftware, Automatisierung, KI-Anwendungen | Laufend |
Praxistipp: Jeder Bericht sollte drei Fragen beantworten: Wo stehen wir? Warum? Was schlagen wir vor? Ein Bericht ohne Maßnahmenvorschlag ist eine Datensammlung, keine Controller-Leistung. Einen Überblick über die Werkzeuge gibt der Beitrag Instrumente im Controlling.
| Unternehmensgröße | Typische Aufstellung | Schwerpunkt der Aufgaben |
|---|---|---|
| Kleinunternehmen | Geschäftsführung, Steuerberater, gegebenenfalls Teilzeit-Controller | Liquiditätsplanung, Kalkulation, wenige Kennzahlen |
| Mittelstand | Ein bis wenige Controller, oft beim kaufmännischen Leiter angesiedelt | Integrierte Planung, Reporting, Frühwarnung, Projekte |
| Großunternehmen und Konzerne | Controlling-Bereich mit Spezialisten (Konzern-, Vertriebs-, Produktions-, IT-, Personal-, ESG-Controlling) | Business Partnering, Konzernsteuerung, IFRS, CSRD |
Praxistipp: Im Mittelstand zählt Priorisierung. Beginnen Sie mit Liquiditätsplanung und Frühwarnung, weil hier die Pflichten der Geschäftsleitung liegen. Danach folgen Kalkulation und Reporting. Seminare dazu: Planung, Reporting und Kennzahlen.
Die Tabelle trennt geltendes Recht, Übergangsregeln und künftige Pflichten. Rechtsstand ist Oktober 2026. Bei laufenden Gesetzgebungsverfahren sind die Angaben bewusst monatsgenau gehalten.
| Thema | Geltend (Oktober 2026) | Übergang | Künftig |
|---|---|---|---|
| E-Rechnung | Empfangspflicht für inländische Unternehmen seit 01.01.2025 | Sonstige Rechnungen bis 31.12.2026 zulässig; bis 31.12.2027 bei bis zu 800.000 EUR Vorjahresumsatz | Ausstellungspflicht ab 01.01.2027 (über 800.000 EUR Vorjahresumsatz), ab 01.01.2028 für alle |
| Rechnungslegung IFRS | IAS 1 | IFRS 18 freiwillig anwendbar (VO (EU) 2026/338) | IFRS 18 verpflichtend für Geschäftsjahre ab 01.01.2027; Vergleichszahlen 2026 anzupassen |
| Entgelttransparenz | Entgelttransparenzgesetz von 2017 | Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 am 07.06.2026 abgelaufen; Gesetzentwurf noch nicht vorgelegt; keine unmittelbare Wirkung gegenüber privaten Arbeitgebern | Novelliertes Gesetz; Entgeltberichte nach Art. 9 der Richtlinie ab 250 und ab 150 Beschäftigten erstmals bis 07.06.2027, ab 100 Beschäftigten bis 07.06.2031 |
| Nachhaltigkeitsberichterstattung | Nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB | CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet; Omnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470) in Kraft | CSRD ab Geschäftsjahr 2027 nur über 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. EUR Umsatz |
| KI-Verordnung | Art. 4 (KI-Kompetenz) gilt | – | Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III ab 02.12.2027 |
Die zeitlich unbefristeten Pflichten, etwa nach StaRUG, InsO, HGB und GmbHG, behandelt der nächste Abschnitt.
Für Controller gibt es kein eigenes Berufsgesetz. Viele Pflichten der Geschäftsleitung sind aber ohne Controller nicht zu erfüllen. Der Controller trägt hier keine Organverantwortung, liefert aber die Grundlage.
| Rechtsgrundlage | Was verlangt wird | Wer trägt die Pflicht | Aufgabe des Controllers |
|---|---|---|---|
| § 1 Abs. 1 StaRUG; § 91 Abs. 2 AktG | Geschäftsleiter „wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können“; bei Aktiengesellschaften zusätzlich ein Überwachungssystem | Geschäftsleitung | Frühwarnindikatoren, Schwellenwerte, Berichte an die Geschäftsleitung |
| § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 15a Abs. 1 InsO | Prognosezeitraum für die drohende Zahlungsunfähigkeit „in aller Regel“ 24 Monate; Fortführungsprognose bei Überschuldung: die nächsten zwölf Monate; Insolvenzantrag spätestens drei bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife | Geschäftsleitung | Integrierte Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung über mindestens 24 Monate |
| § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB; § 267 HGB | Prognosebericht im Lagebericht: voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben | Geschäftsleitung, mit dem Rechnungswesen | Planannahmen dokumentieren und mit dem Rechnungswesen abstimmen |
| § 43 Abs. 1 GmbHG | Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; die Business Judgement Rule schützt nur Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage | Geschäftsführer | Entscheidungsvorlagen mit Alternativen, Annahmen und Risiken |
| § 147 Abs. 3 AO | Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, sonstige Unterlagen wie Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre aufbewahren | Unternehmen | Archiv- und Löschkonzepte für Controlling-Datenbanken und Planungssysteme mit der Buchhaltung abstimmen |
Zum Lagebericht: Kleine Kapitalgesellschaften müssen keinen Lagebericht aufstellen. Die Größenklassen richten sich nach § 267 HGB: klein bis 7,5 Mio. EUR Bilanzsumme, 15 Mio. EUR Umsatz und 50 Arbeitnehmer, mittelgroß bis 25 Mio. EUR, 50 Mio. EUR und 250 Arbeitnehmer (jeweils zwei von drei Merkmalen).
Für Institute: In Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten gibt es zusätzlich die Risikocontrolling-Funktion nach MaRisk AT 4.4.1 mit eigenen Anforderungen (BaFin-Rundschreiben MaRisk). Einen Überblick zu den Geschäftsleiterpflichten gibt der Beitrag Regulatorik für Geschäftsführer.
Praxistipp: Dokumentieren Sie jede Warnung an die Geschäftsleitung mit Datum, Inhalt und Empfänger. Das macht nachvollziehbar, dass die Geschäftsleitung informiert war, und dient ihr als Nachweis zur Früherkennungspflicht.
Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen, ab dem 01.01.2028 alle Unternehmen (Übergangsregeln in § 27 UStG, Einzelheiten in den BMF-FAQ zur E-Rechnung).
IFRS 18 ersetzt IAS 1 für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027. Der Standard verlangt feste Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Vom Management definierte Leistungskennzahlen (Management-defined Performance Measures) müssen im Anhang erläutert werden. Weil IFRS 18 rückwirkend anzuwenden ist, sind die Vergleichszahlen für 2026 anzupassen.
Für den Controller bedeutet das: E-Rechnungen liefern strukturierte Daten, mit denen sich Kosten, Lieferanten und Zahlungsströme schneller und genauer auswerten und die Liquiditätsplanung verfeinern lassen. Bei IFRS 18 werden interne Steuerungskennzahlen, die das Unternehmen auch nach außen kommuniziert, offenlegungspflichtig. Definition, Berechnung und Überleitung müssen prüfungssicher sein.
Praxistipp: Erstellen Sie ein Kennzahlenhandbuch mit Definition, Datenquelle, Berechnung und Verantwortlichem für jede Steuerungskennzahl. Bei IFRS-Anwendern ist das die Grundlage für die Angaben zu Management-defined Performance Measures. Mehr dazu: KPI Power.
In Deutschland gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017. Die Richtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 07.06.2026 umgesetzt werden müssen. Das ist nicht geschehen. Nach Auskunft der Bundesregierung vom Juli 2026 laufen die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf. Gegenüber privaten Arbeitgebern wirkt die Richtlinie ohne Umsetzungsgesetz nicht unmittelbar.
Nach der Richtlinie müssen Arbeitgeber Berichte über das Entgeltgefälle zwischen Frauen und Männern vorlegen:
Liegt der Unterschied in einer Gruppe von Beschäftigten bei mindestens 5 %, ist er nicht objektiv gerechtfertigt und wird er nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung durchzuführen (Art. 10 Abs. 1). Wie Deutschland Fristen und Schwellen im Einzelnen umsetzt, steht noch nicht fest. Die Berichte setzen eine saubere Datenbasis voraus: Entgeltbestandteile, Stellenbewertung, Vergleichsgruppen. Diese Daten liegen meist verteilt in Personal-, Lohn- und Controlling-Systemen.
Praxistipp: Rechnen Sie das Entgeltgefälle schon heute einmal probeweise mit den vorhandenen Daten. So erkennen Sie Datenlücken und mögliche Abweichungen über 5 %, bevor die Berichtspflicht gilt. Beziehen Sie Personalabteilung und Betriebsrat früh ein.
In Deutschland gilt weiterhin die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB; das CSRD-Umsetzungsgesetz ist noch nicht verabschiedet. Nach Omnibus I sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz nach der CSRD berichtspflichtig (Richtlinie (EU) 2026/470). Das IGC-Leitbild bleibt dennoch klar: Controller sollen nachhaltige Wertsteigerung durch verantwortungsvolles Handeln in Umwelt, Sozialem und Governance fördern. Banken, Großkunden und Investoren fragen ESG-Daten weiter an, etwa CO2-Emissionen oder Energieverbrauch.
Praxistipp: Begrenzen Sie ESG-Kennzahlen auf das, was Banken und Ihre wichtigsten Kunden tatsächlich anfragen, und integrieren Sie diese in das bestehende Berichtswesen statt in ein Parallelsystem.
Nach einer Gartner-Erhebung vom November 2025 nutzen 59 % der Finanzbereiche KI. Die Finance Key Issues Study 2026 der Hackett Group zeigt: In Planung und Forecasting setzen 19 % der Organisationen KI bereits skaliert ein, 22 % testen sie. Auf dem 50. Congress der Controller im April 2026 in München war „KI-Umsetzung im Controlling“ eines von drei Leitthemen.
Neu ist die Aufgabe, KI-Kosten zu steuern. Die Managementberatung Horváth empfiehlt, Kosten, Qualität, Risiken und Wertbeitrag je KI-Anwendung zu messen und KI wie ein Investitionsportfolio zu steuern. Das ist originäre Controller-Arbeit.
Rechtliche Leitplanken: Unternehmen müssen die KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen (Art. 4 KI-VO). KI-Systeme zur Leistungsbewertung von Beschäftigten gehören zu den Hochrisiko-Anwendungen (Anhang III Nr. 4 KI-VO); die Pflichten gelten ab dem 02.12.2027. Das betrifft insbesondere das Personalcontrolling. Wer KI-Ergebnisse ungeprüft in Entscheidungsvorlagen übernimmt, gefährdet zudem die angemessene Informationsgrundlage der Geschäftsleitung.
Praxistipp: Kennzeichnen Sie in Berichten, welche Analysen oder Prognosen KI-gestützt sind, und dokumentieren Sie, wie Sie die Ergebnisse geprüft haben. Qualifizierung zum Thema: Controlling mit ChatGPT und KI.
Buchhaltung, Reporting, Kalkulation und IT-Administration in einer Person lassen keinen Raum für Analyse und Beratung.
Bezug: IGC-Controller-Leitbild V4
Indikatoren existieren, aber Schwellenwerte und Berichte an die Geschäftsleitung sind nicht festgehalten.
Bezug: § 1 Abs. 1 StaRUG
Reicht die Planung nur bis zum Jahresende, fehlt die Grundlage für die 24-Monats-Prognose der drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Bezug: § 18 Abs. 2 InsO; § 19 Abs. 2 InsO
Intern genutzte Kennzahlen, die extern kommuniziert werden, müssen künftig erläutert und übergeleitet werden können.
Bezug: IFRS 18; VO (EU) 2026/338
Entgeltbestandteile, Stellenbewertung und Vergleichsgruppen liegen in verschiedenen Systemen und sind nicht abgestimmt.
Bezug: Art. 9 und 10 Richtlinie (EU) 2023/970
KI-gestützte Analysen fließen ungeprüft in Entscheidungsvorlagen, ohne dass Nutzer geschult sind.
Bezug: Art. 4 KI-VO
Gehen Sie die 14 Prüffelder durch. Jede Zeile nennt die Prüffrage, die Fundstelle und den Befund, der Handlungsbedarf anzeigt.
| Prüffeld | Prüffrage | Fundstelle | Handlungsbedarf |
|---|---|---|---|
| Stelle und Rolle | Gibt es eine Stellenbeschreibung mit Abgrenzung zu Buchhaltung, Revision und Compliance? | IGC-Controller-Leitbild V4 | Offen, wenn Aufgaben und Berichtsweg nur mündlich geregelt sind |
| Krisenfrüherkennung | Liefert der Controller Frühwarnindikatoren mit Schwellenwerten und dokumentierten Berichten an die Geschäftsleitung? | § 1 Abs. 1 StaRUG; § 91 Abs. 2 AktG | Offen, wenn Warnungen nicht mit Datum und Empfänger festgehalten werden |
| Planungshorizont | Gibt es eine integrierte Planung über mindestens 24 Monate? | § 18 Abs. 2 InsO | Offen, wenn nur ein Jahresbudget ohne Liquiditätsplanung besteht |
| Fortführungsprognose | Ist eine Fortführungsprognose über zwölf Monate belegbar? | § 19 Abs. 2 InsO | Offen, wenn Annahmen nicht nachvollziehbar dokumentiert sind |
| Prognosebericht | Sind Planannahmen für den Prognosebericht dokumentiert? | § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB; § 267 HGB | Offen, wenn Controlling und Rechnungswesen die Annahmen getrennt führen |
| Aufbewahrung | Sind Archiv- und Löschfristen für Controlling-Daten geregelt? | § 147 Abs. 3 AO | Offen, wenn Planungssysteme in der Löschplanung fehlen |
| E-Rechnung | Werden E-Rechnungsdaten ab 2027 im Controlling genutzt? | § 27 UStG; BMF-FAQ E-Rechnung | Offen, wenn die Daten nicht ins Berichtswesen fließen |
| IFRS 18 | IFRS-Anwender: Gibt es ein Kennzahlenhandbuch für Management-defined Performance Measures? | IFRS 18; VO (EU) 2026/338 | Offen, wenn Definitionen und Überleitungen fehlen |
| Entgeltberichte | Ist die Datenbasis für Entgeltberichte vorbereitet und eine Proberechnung erfolgt? | Art. 9 und 10 Richtlinie (EU) 2023/970; Entgelttransparenzgesetz | Offen, wenn keine Proberechnung vorliegt |
| Nachhaltigkeitsdaten | Ist die CSRD-Betroffenheit geprüft und die ESG-Datenbasis für Banken und Kunden gesichert? | Richtlinie (EU) 2026/470; § 289b HGB | Offen, wenn Anfragen einzeln und ohne Standard beantwortet werden |
| KI-Kompetenz | Sind KI-Anwendungen im Controlling erfasst, Nutzer geschult und KI-Ergebnisse gekennzeichnet? | Art. 4 KI-VO | Offen, wenn keine Anwendungsliste und keine Schulung bestehen |
| KI im Personalcontrolling | Werden KI-Systeme zur Leistungsbewertung eingesetzt? | Anhang III Nr. 4 KI-VO (ab 02.12.2027) | Offen, wenn der Einsatz nicht auf Hochrisiko-Pflichten geprüft wurde |
| KI-Kosten | Werden KI-Kosten und -Nutzen je Anwendung gemessen? | Interne Steuerung | Offen, wenn KI-Kosten nur als Sammelposten erscheinen |
| Qualifizierung | Gibt es einen Weiterbildungsplan für Daten-, KI- und Kommunikationskompetenz? | Interne Personalentwicklung | Offen, wenn keine jährlichen Ziele je Controller vereinbart sind |
Die folgenden acht Maßnahmen lohnen sich unabhängig davon, wie die offenen Gesetzgebungsverfahren ausgehen.
Aufgaben, Berichtsweg und Abgrenzung zu Buchhaltung, Revision und Compliance schriftlich festlegen, dazu einen Kalender der Controlling-Aufgaben (Planung, Forecast, Reporting).
Frühwarnindikatoren mit Ampel, dokumentierte Warnungen, 13-Wochen- und 24-Monats-Liquiditätsplanung aufsetzen.
Definition, Datenquelle, Berechnung und Verantwortlicher je Steuerungskennzahl; bei IFRS-Anwendern Grundlage für die IFRS-18-Umstellung.
Strukturierte Rechnungsdaten im Berichtswesen und in der Liquiditätsplanung nutzen, bevor die Ausstellungspflicht ab 2027 greift.
Mit vorhandenen Daten eine Proberechnung erstellen, Datenlücken schließen, Personalabteilung und Betriebsrat früh einbinden.
Nur erheben, was Banken und wichtige Kunden anfragen, und in das bestehende Berichtswesen integrieren.
Anwendungsliste führen, Nutzer schulen, KI-gestützte Analysen kennzeichnen, Kosten und Nutzen je Anwendung messen.
Pro Controller und Jahr mindestens ein Weiterbildungsziel im Bereich Daten und KI und eines im Bereich Kommunikation oder Geschäftsverständnis.
Der ICV beschreibt im DREAM-CAR-Bericht 2025/2026: Offene Stellen bleiben unbesetzt, das Durchschnittsalter in vielen Teams steigt, der Bedarf an daten- und KI-affinen Kompetenzen wächst. Laut Hackett Group nennen 77 % der Finanzbereiche fehlende KI-Fachkräfte als Hürde. Auf dem Congress der Controller wurde die Veränderungsfähigkeit der Organisation als zentrale Kernkompetenz einer zukunftssicheren Finanzfunktion hervorgehoben.
| Kompetenzfeld | Inhalte |
|---|---|
| Fachwissen | Planung, Kostenrechnung, Bilanz, Finanzierung, Steuer- und Rechnungslegungsgrundlagen |
| Daten- und KI-Kompetenz | Datenmodelle, Datenqualität, Planungs- und BI-Software, KI-Werkzeuge |
| Geschäftsverständnis | Geschäftsmodell, Wertschöpfung, Markt- und Wettbewerbssituation |
| Kommunikation | Komplexes einfach erklären, Empfehlungen vertreten |
| Haltung | Unabhängigkeit, Integrität, Mut zu unbequemen Botschaften |
| Veränderungskompetenz | Neue Prozesse und Werkzeuge einführen, Fachbereiche mitnehmen |
Passende Qualifizierung finden Sie in den Controlling-Seminaren und im Kompaktformat Controlling kompakt.
Der Controller ist Partner des Managements, nicht Buchhalter, Prüfer oder Compliance-Beauftragter. Die Aufgaben des Controllers bleiben im Kern Planung, Forecast, Reporting, Kalkulation und Beratung. Neu und wichtiger werden 2026/2027 die Krisenfrüherkennung, die Nutzung strukturierter E-Rechnungsdaten, prüfungssichere Kennzahlen nach IFRS 18, die Datenbasis für Entgeltberichte sowie die Steuerung von KI-Anwendungen und ihrer Kosten.
Wer seine Controller von Routinearbeit entlastet und in Entscheidungen einbindet, gewinnt Steuerungsqualität und erfüllt zugleich zentrale Pflichten der Geschäftsleitung.
Planung und Budgetierung, Forecasting, Berichtswesen mit Abweichungsanalysen, Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Liquiditätscontrolling sowie die Beratung der Geschäftsleitung.
Nein. Die Buchhaltung erfasst Geschäftsvorfälle. Der Controller nutzt diese Daten für Planung, Analyse und Steuerung. In kleinen Unternehmen werden beide Aufgaben allerdings oft von denselben Personen erledigt.
Die Organhaftung trifft die Geschäftsleitung. Der Controller haftet als Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung. Eine sorgfältige Dokumentation von Annahmen und Warnungen schafft Nachvollziehbarkeit für beide Seiten.
Der CFO verantwortet den gesamten Finanzbereich und trifft Entscheidungen. Der Controller bereitet Entscheidungen vor und berät. Das Controlling ist ein möglicher Karriereweg zum CFO.
Nein. KI übernimmt Datensammlung und Standardanalysen. Bewertung, Empfehlung und Verantwortung für die Qualität der Entscheidungsgrundlage bleiben beim Menschen.
Gegenüber privaten Arbeitgebern noch nicht unmittelbar. Die Umsetzungsfrist ist am 07.06.2026 abgelaufen, ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt nicht vor. Bis dahin gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017.
Primärquellen zuerst: EU-Rechtsakte, Gesetze des Bundes, Bundesministerium und Bundestag, danach Aufsichts- und Landesbehörden. Die Seiten wurden zuletzt am 16.10.2026 geprüft. Angaben der Verbände und Studien (IGC, ICV, Hackett Group, Gartner, Horváth) sind im Text genannt und nicht verlinkt.
Nehmen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens in die Hand: Qualifizieren Sie Ihr Team in unseren Seminaren und ebnen Sie den Weg für eine datengesteuerte und zukunftssichere Unternehmenssteuerung.
Übersicht der Seminare für Controller und Controlling-Manager.
Das Kompaktformat für den Einstieg und die Auffrischung.
Seminare zu Planung, Berichtswesen und Kennzahlensystemen.
Finanzierung, Liquidität und Treasury für Finanzverantwortliche.
Qualifizierung zum KI-Einsatz im Controlling.
Der Karriereschritt vom Controlling in die Finanzleitung.
Treffen Sie die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen – mit der S+P Tool Box.
Kennzahlen definieren, berechnen und steuerungsrelevant einsetzen.
Funktion und Trends des Controllings im Unternehmen.
Die wichtigsten Werkzeuge im Überblick.
Gehälter und Einflussfaktoren.
Der Karriereweg zur Finanzleitung.
Überwachungspflichten des Aufsichtsrats.
Wie Compliance Betrug im Unternehmen vorbeugt.


Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.
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