Seminare Aufsichtsrat online buchen

Seminar Aufsichtsrat bei Finanz-Unternehmen
A18 -
Seminar Aufsichtsrat bei Finanz-Unternehmen

22.07.2024

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805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Rolle des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen
B15 -
Die Rolle des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen

22.07.2024

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805 €

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Lehrgang Aufsichtsrat Finanz-Unternehmen (S+P)
Z18 -
Lehrgang Aufsichtsrat Finanz-Unternehmen (S+P)

22.07. - 23.07.2024

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1610 €

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Bist du fit & proper als Aufsichtsrat? Mit Seminare Aufsichtsrat online buchen erwirbst du die notwendige Sachkunde für diese bedeutsame Tätigkeit.

Die Trennung zwischen Unternehmensaufsicht und Unternehmensleitung ist das Grundprinzip des dualen Führungssystems. International betrachtet handelt es sich hier um eine deutsche Besonderheit. Das Zusammenspiel ist u.a. im AktG und GmbHG detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wurde mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ein Leitfaden für das duale Führungssystem entwickelt. Bist Du schon fit & proper für deine Tätigkeit als Aufsichtsrat? Einen kompakten Überblick zu den Rechten und Pflichten als Aufsichtsrat erhältst du mit Seminare Aufsichtsrat.

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Sachkunde des Aufsichtsrats – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Für Finanz-Unternehmen hat die BaFin mit mehreren Merkblättern Mindestanforderungen für die Sachkunde des Aufsichtsrats festgelegt.  Seminare Aufsichtsrat schult diese Anforderungen. Die Vereinheitlichung der Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ist Teil des Prozesses der europäischen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Weiterhin wurden die Empfehlungen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde „EBA- Leitlinien zur Internen Governance“ (GL 44) vom 27.09.2011 und die „EBA- Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen“ vom 22.11.2012 umgesetzt.

 

Mindestanforderungen an die Sachkunde des Aufsichtsrats – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Die mit den Merkblättern der BaFin definierten Standards stellen Mindestanforderungen für den Sachkunden-Nachweis eines Aufsichtsrats dar. Sachkunde im Sinne des Kreditwesengesetzes bedeutet, dass ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans fachlich in der Lage ist, die Geschäftsleiter seines Instituts, seiner Finanzholding- Gesellschaft oder seiner gemischten Finanzholding-Gesellschaft angemessen zu kontrollieren, zu überwachen und die Entwicklung des Instituts, der Finanzholding- Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft aktiv zu begleiten.

Dazu muss die Person die vom Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können. Mit Seminare Aufsichtsrat erhältst du einen Überblick zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen, mit denen du vertraut sein musst. Ein Mitglied muss grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse verfügen, jedoch muss es in der Lage sein, ggf. seinen Beratungsbedarf zu erkennen.

Bei Kaufleuten im Sinne von §§ 1 ff. HGB und buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten sowie anderen Unternehmern im Sinne von § 141 AO ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise anzunehmen. Abhängig von der Größe und dem Geschäftsmodell des Unternehmens können diese Personen über die erforderliche Sachkunde verfügen.

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Anforderungen an die Sachkunde des Aufsichtsrats bei kapitalmarktorientierten Unternehmen

Bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264d HGB muss gemäß § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

Die BaFin führt zur Sachkunde von Mitgliedern im Verwaltungs- und Aufsichtsrat Folgendes aus: Diese können sich die erforderliche Sachkunde bereits durch (Vor-) Tätigkeiten in derselben Branche angeeignet haben, zum Beispiel als Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines vergleichbaren Unternehmens.

Eine (Vor-) Tätigkeit in anderen Branchen, in der öffentlichen Verwaltung oder aufgrund von politischen Mandaten kann die erforderliche Sachkunde begründen, wenn diese über einen längeren Zeitraum maßgeblich auf wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen ausgerichtet und nicht völlig nachgeordneter Natur war oder ist. Ergänzend hierzu empfehlen wir die Fortbildung mit Seminare Aufsichtsrat.

 

Mindestanforderungen an die Fortbildung des Aufsichtsrats – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Auch wenn die Voraussetzungen für die Annahme der erforderlichen Sachkunde nicht vorliegen, ist die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan nicht generell ausgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse können in der Regel auch durch Fortbildung erworben werden.

Die BaFin führt zu Seminare Aufsichtsrat aus: Die Fortbildung muss bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die anzuwendenden Kriterien die

  • grundlegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe des Tagesgeschäfts vergleichbarer Unternehmen,
  • das Risikomanagement,
  • die Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans auch in Abgrenzung zur Geschäftsleitung sowie
  • die Grundzüge der Bilanzierung und des Aufsichtsrechts

umfassen.

Ob Seminare Aufsichtsrat die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, obliegt der Einzelfall-Entscheidung der BaFin. Es erfolgt daher durch die Bundesanstalt keine Zertifizierung der Fortbildungsangebote.

Die Fortbildung kann bereits vor der Anzeige der Bestellung zum Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied besucht worden sein, aber auch erst im Anschluss hieran erfolgen. Wurde bereits vor der Anzeige der Bestellung eine Fortbildung absolviert, die für die Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde maßgeblich ist, ist der Teilnahmenachweis hierüber zusammen mit der Bestellungsanzeige einzureichen.

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Aufsichtsratsmitglieder haften länger als der Vorstand

Welche Pflichten musst Du als Aufsichtsratsmitglied zwingend beachten? Mit BGH Urteil vom 18. September 2018 erfolgte eine richtungsweisende Entscheidung: Aufsichtsratsmitglieder haften länger als der Vorstand. Bereits mit dem ARAG/Garmenbeck-Urteil wurde die Überwachungs- und Schutzfunktion des Aufsichtsrats bei Pflichtverletzung der Vorstands hervorgehoben. Mit BGH Urteil vom 18. 09.2018 wurde folgendes festgestellt:

  1. Der BGH legt den Verjährungsbeginn der Haftung des Aufsichtsrats beim Verjährenlassen von Ersatzansprüchen einer AG gegen den Vorstand auf den Zeitpunkt der Verjährung des Ersatzanspruchs der AG gegen den Vorstand fest.
  2. Die BGH Rechtsprechung zum Verjährungsbeginn für die Haftung des GmbH Geschäftsführers werden nicht für die AG übertragbar erklärt.
  3. Dies führt dazu, dass Aufsichtsratsmitglieder bei Pflichtverletzung des Vorstands doppelt so lange haften können wie die Vorstandsmitglieder selbst.
  4. Ersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder verjähren nach 5 bzw. 10 Jahren bei börsennotierten Gesellschaften und Kreditinstituten.
  5. Bei Mitgliedern des Aufsichtsrats beläuft sich dieser Zeitraum bei börsennotierten Gesellschaften gemäß §§116 Satz 1, 93 Abs. 6 AktG und bei Banken gemäß § 51a Abs. 1 KWG auf 20 Jahre. Bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften beträgt der Verjährungszeitraum 10 Jahre.

 

Rechte und Pflichten als Aufsichtsrat – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Kennst du schon deine wichtigsten Aufgaben als Aufsichtsrat? Mit Seminare Aufsichtsrat erlernst du die wichtigsten Aufgaben, Rechte und Pflichten:

  • Organisation des Aufsichtsrats
  • Rechte und Pflichten der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder
  • Berufung und Abberufung des Aufsichtsrats
  • Konzernspezifische Anforderungen an die Überwachungstätigkeit

Besondere Anforderungen an den Aufsichtsrat und dessen Berichterstattung sind bei den folgenden Rechtsformen zu beachten:

  • in der Aktiengesellschaft und der SE,
  • in Unternehmen der öffentlichen Hand,
  • in der Genossenschaft,
  • in der KGaA,
  • in der GmbH (freiwilliger Aufsichtsrat).

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Mindestanforderungen an ein Corporate Governance System – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Die Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance-Systemen hat in den letzten Jahren sowohl für börsennotierte Unternehmen als auch mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Damit verbunden sind neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Compliance Officer.

Der IDW hat hierzu den Prüfungsstandard PS 980 „Prüfung von Compliance-Management-Systemen“ veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der in § 107 Abs. 3 AktG genannten Überwachungsgebiete des Aufsichtsrats wurden die folgenden ergänzenden Prüfungsstandards für ein funktionstüchtiges Corporate Governance System veröffentlicht:

  • Risikomanagementsystem (IDW PS 981)
  • Internes Kontrollsystem des internen und externen Berichtswesens (IDW PS 982) sowie
  • Internes Revisionssystem (IDW PS 983)

Der IDW hat nun Praxishinweise zur Einrichtung eines Tax-Compliance-Systems geben. Die Unternehmen sind gesetzlich zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen verpflichtet. Mit Seminare Aufsichtsrat erhältst du die Mindestanforderungen zur Einrichtung des Tax-Compliance-Systems.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im AEAO zu § 153 zur Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige Stellung genommen. Dort heißt es in Tz. 2.6 u.a.: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“

Besuche unseren Informationsblog Tax Compliance. Dort findest du aktuelle Hinweise zur Umsetzung der neuen BMF-Anforderungen an §153 AEAO oder besuche Seminare Aufsichtsrat.

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Umsetzung der 5. EU / 6. EU Geldwäscherichtlinie – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Mit der 6. EU Richtlinie 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 erfolgte eine weitere Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Hierzu werden 24 Erwägungsgründe angeführt. Die Richtlinie ist bis zum 3. Dezember 2020 umzusetzen.

  • „Melden schützt dich“. Diese Aussage könnte künftig unter Umständen nur noch eingeschränkt gelten. Bei einer zuvor erstatteten Verdachtsmeldung kann dies ein Problem in der Praxis des Geldwäschebeauftragten werden. Die Haltefrist von drei Werktagen (§ 46 Abs. 1 GwG) ist abgelaufen und es liegt keine Einstellungsverfügung der FIU vor. Vertragliche Pflichten machen aber die Durchführung der Transaktion erforderlich. Nach der 6. EU Geldwäscherichtlinie können Mitgliedsstaaten (explizit) regeln, dass eine Handlung wegen Geldwäsche strafbar ist, wenn der Täter den Verdacht hatte oder ihm bekannt hätte sein müssen. (Art. 3 Abs. 2 der 6. EU Geldwäscherichtlinie).
  • Wenn der Täter Verpflichteter iSd. § 2 Abs. 1 GwG ist (Art. 6 Abs. 1 b) der 6. EU Geldwäscherichtlinie) gilt dies als straferhöhender Umstand im Sinne der 6. EU Geldwäscherichtlinie.

Die wichtigsten Regelungen zur 6. EU Geldwäscherichtlinie findest du im S+P Informationsblog und erhältst du mit Seminare Aufsichtsrat.

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Interne Revision – Auf was kommt es an – Seminare Aufsichtsrat online buchen

Das Three Lines of Defence – Modell: Interne Revision als wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems. Dabei sind Risikomanagement, Compliance und Interne Revision unverzichtbare Beauftragte der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats. Die wichtigsten Überwachungspflichten erlernst du mit Seminare Aufsichtsrat.

Bei der Implementierung einer Internen Revision ist die organisatorische Unabhängigkeit zu beachten. Es gelten für eine sichere Einrichtung der Internen Revision die neuen Revisionsstandards DIIR Nr. 3 und IDW PS 983 in der Praxis.

Die Anwendung der DIIR- und IDW Standards hat somit hohe Relevanz für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei der Erfüllung einer guten Corporate Governance. Mit Seminare Aufsichtsrat

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