Für wen ist der Zertifikatslehrgang?
Neu berufene Mitglieder gesetzlicher Aufsichtsräte in AGs und mitbestimmten GmbHs.
Mitglieder fakultativer Aufsichtsräte in GmbHs.
Beiräte in Familienunternehmen mit Kontroll-, Beratungs- oder Zustimmungskompetenzen.
Erfahrene Mandatsträger mit Update-Bedarf.
Juristische, technische und unternehmerische Profile ohne vertieften Rechnungslegungs-Hintergrund.
Für neu berufene Aufsichtsräte und Beiräte: Rechte und Pflichten nach §§ 111, 116, 93 AktG und § 52 GmbHG, Gremienorganisation nach DCGK und FISG sowie Jahresabschluss und Krisenfrüherkennung als Überwachungsinstrumente.
✓ Du baust dein Mandats-Dossier mit acht Registern direkt an deinem eigenen Unternehmen auf – und gehst mit einem angefangenen, nicht mit einem leeren Dossier nach Hause.
Die für Aufsichtsräte wesentlichen Governance-, Nachhaltigkeits-, Cyber-, KI- und Krisenthemen 2026/2027 – übersetzt in konkrete Fragen für die nächste Sitzung.
✓ Dein jährlicher Fortbildungszyklus: künftig nur noch Tag 2 als Update buchen.
Neu berufene Aufsichtsratsmitglieder sowie erfahrene Aufsichtsräte mit Update-Bedarf.
Netto-Unterrichtszeit gemäß Seminarstruktur.
Rechtssichere Wahrnehmung der Überwachungsfunktion nach der Business Judgement Rule.
Strategische Begleitung, Jahresabschluss-Analyse und wirksames Risikomanagement.
Modul 1: Mandat, Haftung & das Mandats-Dossier: Deine Rechte, Pflichten und persönliche Haftung als Aufsichtsrat oder Beirat (AktG, GmbHG, DCGK). Business Judgement Rule, ARAG/Garmenbeck und Aufbau des prüfungsfesten Mandats-Dossiers.
Modul 2: Überwachungsarchitektur & Gremienorganisation: Geschäftsordnung, Zustimmungsvorbehalte nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG, Ausschussarbeit und Prüfungsausschuss nach FISG. Zusammenspiel von Aufsichtsrat, Geschäftsleitung und Abschlussprüfer, Umgang mit Interessenkonflikten.
Modul 3: Jahresabschluss & Krisenfrüherkennung als Überwachungsinstrument: Bilanzanalyse ohne Finanz-Background, stille Risiken und Verlustpotenziale, Covenants und Going-Concern sowie das Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG aus Sicht des Überwachungsorgans.
(Hinweis: An diesem Tag stoßen die Teilnehmer des 1-Tages-Updates B15 dazu.)
Modul 4: Governance, Nachhaltigkeit & Berichterstattung: DCGK, CSRD, Lieferketten und Risikomanagement: Aktuelle Governance-Erwartungen nach DCGK, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD im Prüfungsausschuss sowie Lieferketten-Sorgfaltspflichten – und die Prüffragen, die der Aufsichtsrat an Vorstand und Berichterstattung stellt.
Modul 5: Cyber-Resilienz & KI-Governance (NIS2 & KI-VO): Überwachung des Cyber-Risikomanagements nach dem NIS2-Umsetzungsgesetz, Billigungs- und Schulungspflichten der Leitungsorgane. KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, Hochrisiko-KI und generative KI im Unternehmen als Thema für das Gremium.
Modul 6: StaRUG, Krisenfrüherkennung & Haftung in der Krise: Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG, Pflichten von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Restrukturierungsoptionen und die verschärfte Haftung des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise.
Mit Beginn des Mandats gehört es zu einer sorgfältigen Überwachungsarbeit, bekannte offene Feststellungen aus Jahresabschlussprüfung, Interner Revision und Compliance risikoorientiert zu erfassen. Entscheidend ist nicht, wer die Ursache gesetzt hat, sondern ob das Gremium nach Kenntnisnahme angemessen informiert wird, Prioritäten setzt und die Abarbeitung nachhält.
Ohne aufsichtsbehördliches Verfahren prüft dich niemand von außen – umso mehr zählt die eigene Dokumentation. Der DCGK erwartet ein Kompetenzprofil des Gremiums, Unabhängigkeit und die Offenlegung von Interessenkonflikten; das FISG verlangt für bestimmte Gesellschaften Finanzexpertise nach § 100 Abs. 5 AktG. Typische Schwachstellen in der Praxis: Overboarding, nicht offengelegte Näheverhältnisse im Familienunternehmen und ein Zeitbudget, das der Aufgabe nicht genügt.
Der Prüfungsausschuss – für bestimmte Gesellschaften nach FISG verpflichtend (§ 107 Abs. 4 AktG) – und weitere Ausschüsse bereiten Themen fachlich vor. Das Plenum wahrt seine Verantwortung und sollte die Ausschussarbeit anhand aussagekräftiger Berichte nachvollziehen. Bei wesentlichen Risiken, offenen Feststellungen oder konkreten Anhaltspunkten für Missstände ist eine vertiefte Befassung des Gesamtgremiums regelmäßig geboten.
Die Business Judgement Rule kann für unternehmerische Ermessensentscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage relevant sein und gilt über § 116 AktG auch für Aufsichtsratsmitglieder – im fakultativen GmbH-Aufsichtsrat über § 52 GmbHG entsprechend. Sie ist jedoch kein Freibrief für passive Überwachung: Informations-, Überwachungs- und Reaktionspflichten verlangen eine angemessene Befassung und nachvollziehbare Dokumentation. Im Streitfall kommt der Dokumentation der eigenen Sorgfalt besondere Bedeutung zu.
Die ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung prägt die Pflicht des Aufsichtsrats, bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen der Geschäftsleitung mögliche Ersatzansprüche sorgfältig zu prüfen. Ob und wie Ansprüche weiterverfolgt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Gerade im Familienunternehmen, wo Nähe und Kollegialität die Abwägung erschweren können, sind eine ausreichende Tatsachengrundlage, eine sachgerechte Abwägung und eine nachvollziehbar dokumentierte Entscheidung wesentlich.
KI-Systeme etwa in Personalauswahl und Beschäftigtensteuerung können als Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-Verordnung einzuordnen sein; Art. 4 KI-VO erwartet ausreichende KI-Kompetenz. Das Unternehmen muss Einstufung, Rollenverteilung und anwendbare Pflichten prüfen – auch bei zugekauften Systemen und beim Einsatz generativer KI. Der Aufsichtsrat benötigt ein Reporting zu wesentlichen KI-Anwendungen, Risiken und Kontrollmaßnahmen.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz verpflichtet betroffene Unternehmen zu Cyber-Risikomanagement, Registrierung und Meldewesen; die Leitungsorgane treffen Billigungs- und Schulungspflichten. Ob und wie das eigene Unternehmen betroffen ist, sollte das Gremium geprüft wissen – und ein adressatengerechtes Reporting zu Cyber-Risiken, Vorfällen und Maßnahmen einfordern.
§ 1 StaRUG verlangt in haftungsbeschränkten Gesellschaften eine fortlaufende Krisenfrüherkennung durch die Geschäftsleitung. Das Überwachungsorgan sollte sich die Ausgestaltung des Frühwarnsystems erläutern lassen, Liquiditätsplanung und Going-Concern-Beurteilung kritisch hinterfragen und seine Befassung als wiederkehrenden Tagesordnungspunkt dokumentieren.
Bei D&O-Versicherungen kommt es auf den konkreten Vertrag an. Insbesondere bei Claims-made-Deckungen sollten der zeitliche Deckungsumfang, mögliche Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Selbstbehalte und Ausschlüsse geprüft werden. Ebenso wichtig ist eine Regelung, wie ein ehemaliges Mitglied in angemessenem Umfang auf mandatsbezogene Unterlagen zugreifen kann, soweit dies zur Verteidigung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Im Zertifikats-Lehrgang Z19 strukturierst du dein Mandats-Dossier – von der Bestandsaufnahme offener Feststellungen über das Abwägungsraster für Verfolgungsentscheidungen bis zum Krisenradar nach § 1 StaRUG.
✔ Bestellungs- und Unabhängigkeits-Akte vollständig – Kompetenzprofil, Zeitbudget, Interessenkonflikt-Check nach DCGK
✔ Bestandsaufnahme aller offenen Prüfungsfeststellungen mit Datum der Kenntnisnahme
✔ Geschäftsordnung, Zustimmungsvorbehalte nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG und Ausschussstruktur geprüft und gegengezeichnet
✔ Informationsordnung: Berichtswege zu Geschäftsleitung und Abschlussprüfer sowie Eskalationsschwellen schriftlich fixiert
✔ Mandats-Dossier mit acht Registern angelegt
✔ Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG erfragt und als wiederkehrenden Tagesordnungspunkt verankert
✔ Fortbildungsplan mit Cyber- und KI-Bezug beschlossen
✔ D&O-Police auf zeitlichen Deckungsumfang, Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist geprüft
✔ Einsichtsrecht in Sitzungsunterlagen nach Ausscheiden im Mandatsverhältnis verankert
Modul 1 · Mandat, Haftung & das Mandats-Dossier
Ausgangslage: Als neu berufenes Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied trägst du ab Tag 1 die volle Überwachungsverantwortung (§ 111 AktG; im fakultativen GmbH-Aufsichtsrat über § 52 GmbHG). Die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter gelten für dich sinngemäß (§ 116 AktG), einschließlich der Beweislastumkehr des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG. Wenn ein Insolvenzverwalter oder ein neues Gremium deine Überwachung infrage stellt, entscheidet nicht dein Gedächtnis, sondern deine Dokumentation.
Das erarbeitest du im Seminar:
Dein Ergebnis: Ein vollständiger Vorlagensatz für deine persönliche Mandats-Akte als Aufsichtsrat oder Beirat.
Modul 2 · Überwachungsarchitektur & Gremienorganisation
Ausgangslage: Ein Aufsichtsrat ist nur so wirksam wie seine Organisation. Wer Geschäftsordnung, Zustimmungsvorbehalte und Ausschussarbeit nicht sauber aufsetzt, produziert Sitzungsprotokolle ohne Überwachungswirkung – und im Haftungsfall den Vorwurf der Passivität. Das FISG hat die Anforderungen an Prüfungsausschuss und Finanzexpertise zusätzlich verschärft.
Das erarbeitest du im Seminar:
Dein Ergebnis: Eine klare Struktur für deine Gremienarbeit und eine rechtskonforme Ausschuss- und Informationsordnung.
Modul 3 · Jahresabschluss & Krisenfrüherkennung als Überwachungsinstrument
Ausgangslage: Der Aufsichtsrat muss jederzeit beurteilen können, ob Ertragskraft, Liquidität und Fortführungsfähigkeit des Unternehmens gesichert sind – unabhängig vom eigenen fachlichen Hintergrund. Jahresabschluss, Prüfungsbericht und Liquiditätsplanung sind dafür deine wichtigsten Informationsquellen; § 1 StaRUG verlangt zudem ein Frühwarnsystem, dessen Wirksamkeit das Gremium überwacht.
Das erarbeitest du im Seminar:
Dein Ergebnis: Ein Kennzahlen- und Fragenraster, mit dem du Jahresabschluss, Prüfungsbericht und Liquiditätslage souverän auswertest.
(Hinweis: An diesem Tag stoßen die Teilnehmer des 1-Tages-Updates B15 dazu.)
Modul 4 · Governance, DCGK & Nachhaltigkeit (ESG/CSRD/LkSG)
Ausgangslage: Die Erwartungen an gute Unternehmensführung steigen: Der DCGK setzt Maßstäbe, die auch nicht börsennotierte Unternehmen als Best Practice übernehmen, und die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD rückt in die Verantwortung des Prüfungsausschusses. Zugleich bleiben Lieferketten-Sorgfaltspflichten im Fluss – wer die Berichterstattung ungeprüft billigt, billigt blind.
Das erarbeitest du im Seminar:
Dein Ergebnis: Eine priorisierte Fragenliste zu Governance und Nachhaltigkeit, die der nächsten Sitzung standhält.
Modul 5 · Cyber-Resilienz & KI-Governance: NIS2 und KI-VO im Aufsichtsrat
Ausgangslage: Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz treffen zehntausende Unternehmen in Deutschland erstmals verbindliche Cyber-Risikomanagement-, Melde- und Schulungspflichten – die Billigung der Maßnahmen ist Aufgabe der Geschäftsleitung, ihre Überwachung Aufgabe des Aufsichtsrats. Parallel verlangt Art. 4 KI-VO ausreichende KI-Kompetenz; seit dem 2. August 2026 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III der VO (EU) 2024/1689 – etwa beim KI-Einsatz in Personalauswahl und Beschäftigtensteuerung.
Das erarbeitest du im Seminar:
Dein Ergebnis: Belastbare Prüffragen und ein Überwachungsfahrplan für die nächste Befassung mit Cyber- und KI-Risiken.
Modul 6 · StaRUG, Krisenfrüherkennung & Haftung in der Krise
Ausgangslage: § 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung jeder haftungsbeschränkten Gesellschaft zur fortlaufenden Krisenfrüherkennung – und das Überwachungsorgan dazu, die Wirksamkeit dieses Systems zu überwachen. In der Krise verschärfen sich die Pflichten beider Organe: Wer Warnsignale kennt und die dokumentierte Reaktion schuldig bleibt, haftet. Genau hier entstehen die teuersten Organhaftungsfälle der Praxis.
Das erarbeitest du im Seminar:
Dein Ergebnis: Ein Krisenradar für dein Gremium und Handlungssicherheit für den Fall, in dem Überwachung am meisten zählt.

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung. Er bringt langjährige Erfahrung als Bankvorstand, Geschäftsführer und Interim-Manager in der Industrie mit. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft zeichnet ihn aus. Sie macht ihn zum gefragten Sparringspartner für CEO, COO, CRO und CFO. Er versteht die komplexe Dynamik zwischen Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern. Zudem weiß er genau, worauf es in kritischen Unternehmensphasen ankommt. Praxisnah und auf Augenhöhe übersetzt er strategische sowie aufsichtsrechtliche Anforderungen. Das Ergebnis sind fundierte, verantwortungsvolle und nachvollziehbar vorbereitete Führungsentscheidungen.
LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →| Ort | S+P Seminare | Datum | |
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„Ich komme aus der Technik, nicht aus der Bilanz. Nach zwei Tagen wusste ich, welche Fragen ich an Abschlussprüfer und Geschäftsführung stellen muss – und mit dem Mandats-Dossier dokumentiere ich meine Überwachung endlich prüfungsfest.“
– Aufsichtsratsmitglied eines mittelständischen Industrieunternehmens, Lehrgangs-Absolvent
Werkzeuge statt Textwüsten: Du erhältst sofort einsetzbare Vorlagen, Checklisten und Entscheidungsraster für deine Mandatstätigkeit – kein Foliensatz zum Nacharbeiten, sondern Arbeitsmittel, die du direkt in deiner Gremienarbeit einsetzen kannst.
Mandats-Dossier · Vorlagensatz mit acht Registern: Register für Bestellungsunterlagen, Informationsgrundlagen je Beschluss, kritische Rückfragen mit Protokollauszug, Zustimmungsvorbehalte, Eskalationsregister, Verfolgungsentscheidungen nach der ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung, D&O-Prüfblatt und Jahres-Checkliste. Der Vorlagensatz unterstützt dich dabei, gelebte Überwachung, kritisches Nachhaken und Eskalationen prüfungsfest zu dokumentieren.
Bestellungs- und Unabhängigkeits-Akte: Strukturübersicht zu Wahl und Bestellung, Unabhängigkeits- und Interessenkonflikt-Check nach DCGK, Overboarding-Prüfung, Kompetenzprofil mit Finanzexpertise nach § 100 Abs. 5 AktG, Zeitbudget-Nachweis, Fortbildungsnachweis mit IKT- und KI-Themenmapping sowie Muster-Klauseln für das Mandatsverhältnis – einschließlich Einsichtsrecht in Sitzungsunterlagen nach dem Ausscheiden.
Gremien-Toolkit: Muster-Geschäftsordnung für Aufsichtsrat und Beirat, Katalog der Zustimmungsvorbehalte nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG, Leitfaden Prüfungsausschuss nach FISG (§ 107 Abs. 4 AktG) mit Agenda-Vorlagen, Informationsordnung mit Berichtswegen und Fristen sowie Selbstbeurteilungsbogen nach DCGK.
Jahresabschluss- & Krisenradar-Guide: Kennzahlenraster zur Bilanzanalyse für Nicht-Finanzprofile, Checklisten zur Identifizierung stiller Risiken und Verlustpotenziale, Prüffragen zur Auswertung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, Covenant- und Liquiditäts-Radar sowie ein Fragenkatalog zur Going-Concern-Beurteilung und zum Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG.
Update-Toolkit Tag 2: DCGK- und ESG/CSRD-Prüffragen für den Prüfungsausschuss, NIS2- und KI-Prüffragenkatalog für das Gremium sowie StaRUG-Krisenradar mit Schwellenwerten, Eskalationsstufen und Dokumentationsvorlage für die Befassung des Aufsichtsrats.
Vorträge als PDF: Das vollständige Regulatory Update aus beiden Tagen mit allen zentralen Rechtsgrundlagen, Aufsichtsschwerpunkten und Fundstellen – als kompaktes Nachschlagewerk für deine Gremienarbeit.
Echte Umsetzungsbeispiele aus Industrie, Handel und Dienstleistung – anonymisiert, auf Gremienebene und mit sofort übertragbaren Überwachungsinstrumenten:
Neuaufstellung des Aufsichtsrats nach einer Sonderprüfung: Der Aufsichtsrat eines Familienunternehmens richtet nach kritischen Feststellungen des Abschlussprüfers Berichtswege, Zustimmungsvorbehalte und die Ausschussarbeit neu aus. Du siehst, wie das Gremium Findings konsolidiert, die Verfolgung gegenüber der Geschäftsführung dokumentiert und die Wirksamkeit der Überwachung nachweisbar macht.
Prüfungsausschuss nach FISG in einem börsennotierten Mittelständler: Das Gremium besetzt den Prüfungsausschuss neu, definiert die Finanzexpertise nach § 100 Abs. 5 AktG und baut die direkte Berichtslinie zum Abschlussprüfer auf. Im Mittelpunkt: die Agenda-Struktur, mit der der Ausschuss Rechnungslegung, internes Kontrollsystem und Nachhaltigkeitsberichterstattung wirksam überwacht.
Cyber-Vorfall und NIS2 auf der Tagesordnung: Nach einem Ransomware-Angriff bei einem Zulieferer nimmt der Aufsichtsrat eines Industrieunternehmens das Cyber-Risikomanagement nach NIS2 auf die Tagesordnung. Der Fall zeigt, welche Berichte das Gremium einfordert, wie es Schulungs- und Billigungspflichten der Geschäftsleitung nachhält und die eigene Befassung protokollfest dokumentiert.
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG im Handel: Ein Handelsunternehmen gerät durch Margendruck und Covenant-Bruch unter Druck. Du arbeitest mit einem Fall, in dem der Aufsichtsrat das Frühwarnsystem hinterfragt, die 24-Monats-Liquiditätsplanung einfordert, Eskalationsstufen definiert und seine Rolle zwischen Überwachung und Restrukturierungsbegleitung haftungssicher ausfüllt.
Networking und Austausch: Austausch mit anderen Teilnehmern und Erweiterung des beruflichen Netzwerks.
Feedback-Runden: Nach jeder Lerneinheit. Sicherstellung des Verständnisses und Klärung offener Fragen.
Deine Vorteile auf einen Blick:
Erhöhe deine Aufsichtskompetenz: Lerne, deine Rolle als Aufsichtsrat strategisch und operativ auszufüllen, um das Unternehmen effektiv zu überwachen.
Verbessere dein Risikomanagement-Verständnis: Erhalte fundierte Kenntnisse im Umgang mit den Herausforderungen im Risikomanagement und lerne, Risikoberichte und Prüfungsprozesse sicher zu bewerten.
Stärke deine rechtliche Sicherheit: Entwickle ein umfassendes Verständnis der Haftungsrisiken und Pflichten eines Aufsichtsrats und sichere die rechtliche Compliance des Unternehmens.
Sichere die Zukunft des Unternehmens: Erhalte praxisnahe Techniken, um deine Aufsichtsfunktion kompetent und verantwortungsvoll wahrzunehmen und einen wertvollen Beitrag zur Unternehmensentwicklung zu leisten.
Melde dich jetzt an und sichere die Zukunft deines Unternehmens mit praxisnahen Techniken und wertvollen Netzwerkmöglichkeiten!
Das Digitale Karriere-Zertifikat, auch bekannt als Digital Badge, ist eine moderne Form der Zertifizierung, die dir digital verliehen wird.
Mit diesem Badge kannst du einfach und effektiv in digitalen Netzwerken, auf deinem LinkedIn-Profil oder in deinem Lebenslauf zeigen, dass du proaktiv an deiner beruflichen Entwicklung arbeitest.
Für neu berufene Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder in AGs, GmbHs, Familienunternehmen und kommunalen Gesellschaften, für erfahrene Aufsichtsräte mit Update-Bedarf sowie für Mandatsträger ohne Finanz-Background, die Jahresabschluss und Risikoberichte souverän auswerten wollen. Tag 1 ist als Onboarding konzipiert, Tag 2 als Regulatory Update für alle Mandatsträger.
Der Lehrgang besteht aus zwei Bausteinen: Tag 1 (Onboarding) behandelt Mandat, Haftung und Überwachungsarchitektur – Rechte und Pflichten nach §§ 111, 116, 93 AktG und § 52 GmbHG, Gremienorganisation nach DCGK und FISG sowie Jahresabschluss und Krisenfrüherkennung als Überwachungsinstrumente. Dabei baust du dein Mandats-Dossier mit acht Registern direkt an deinem eigenen Unternehmen auf. Tag 2 (Regulatory Update) übersetzt alle Aufsichtsthemen 2026/2027 – DCGK, ESG/CSRD, NIS2, KI-Verordnung und StaRUG – in konkrete Prüffragen für deine nächste Sitzung.
Neben den Grundlagen aus AktG, GmbHG und DCGK behandelt der Lehrgang den Prüfungsausschuss und die Finanzexpertise nach FISG, die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und die Lieferketten-Sorgfaltspflichten, das Cyber-Risikomanagement nach dem NIS2-Umsetzungsgesetz, die KI-Verordnung mit KI-Kompetenz nach Art. 4 und Hochrisiko-KI nach Anhang III sowie die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG und die Pflichten des Gremiums in der Unternehmenskrise.
Nein. Modul 3 vermittelt Bilanzanalyse, Kennzahlen und Krisenradar kompakt und verständlich für juristische, technische und unternehmerische Profile – du lernst, die richtigen Fragen an Abschlussprüfer und Geschäftsleitung zu stellen, ohne selbst Bilanzbuchhalter sein zu müssen.
Ja. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über 12,0 Zeitstunden – anerkannt als Netto-Zeitnachweis gemäß § 15 FAO für Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Der Fortbildungsnachweis enthält ein Cyber- und KI-Themenmapping und unterstützt die Dokumentation deiner Überwachungssorgfalt gegenüber Gesellschaftern, Abschlussprüfern und im Haftungsfall.
Ja. Optional legst du die S+P Certified Prüfung ab – eine flexible Online-Multiple-Choice-Prüfung von 45 Minuten. Du erhältst ein markenrechtlich geschütztes Zertifikat und ein Digital Badge für LinkedIn und Lebenslauf.
Ja. Der zweite Lehrgangstag ist als eigenständiges 1-Tages-Seminar B15 (Sachkunde-Update für Aufsichtsräte in Nicht-Finanzunternehmen) buchbar – für 930 € zzgl. gesetzl. MwSt. mit 6,0 Zeitstunden. So entsteht dein Fortbildungszyklus: einmal der vollständige Lehrgang Z19 zum Mandatsstart, danach jährlich das 1-Tages-Update. Update-Teilnehmer und Lehrgangsteilnehmer lernen an Tag 2 gemeinsam. Zum Update-Seminar B15 →
Der Lehrgang findet online statt, jeweils von 09.15 bis 17.00 Uhr an beiden Tagen. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.860 € zzgl. gesetzl. MwSt. und umfasst beide Seminartage, die S+P Tool Box, das Zertifikat sowie Networking- und Feedback-Runden nach jeder Lerneinheit.
Bereits ein Mandat und nur Update-Bedarf? Der zweite Lehrgangstag ist einzeln buchbar:
B15 · Sachkunde-Update für Aufsichtsräte Nicht-Finanzunternehmen (1 Tag) →

Du willst tiefer einsteigen, wie du deine Rolle als Aufsichtsrat rechtssicher und effektiv ausübst? Neben den gesetzlichen Grundlagen aus AktG und KWG kommt es vor allem auf die praktische Umsetzung an: klare Kompetenzabgrenzung, wirksame Überwachung und ein belastbares Governance-Setup.
Welche konkreten Pflichten du hast – von Überwachung bis Zustimmungsvorbehalte – und wo typische Haftungsrisiken liegen.
Wie du als Aufsichtsrat deine Kontrollfunktion wirksam ausübst und strategische Impulse setzt.
Wann unternehmerische Entscheidungen als pflichtgemäß gelten und wie du dich vor persönlichen Haftungsrisiken schützt.
Regelungen, Angemessenheit und rechtliche Rahmenbedingungen für die Aufsichtsratsvergütung im Überblick.
Wähle den passenden Lehrgang für dein Branchenprofil und erlange die notwendige Sachkunde (Fit & Proper) für eine rechtssichere Aufsichtsratsarbeit:
Für Banken, Institute & Finanzunternehmen (Fokus auf KWG, MaRisk und EZB/BaFin-Vorgaben).
Für Nicht-Finanzunternehmen, GmbHs, AGs & Familienunternehmen (Fokus auf AktG, GmbHG).
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