Modul 4 · Governance nach MaRisk & ESG in der Kapitalsteuerung
Ausgangslage: Die BaFin prüft heute weniger, ob Regelwerke vorhanden sind, als ob sie nachweisbar wirken – und ob das Aufsichtsorgan seine Überwachung tatsächlich lebt. Zugleich wurden die aufsichtsrechtlichen ESG-Pflichten ausgeweitet: Art. 449a CRR gilt für alle Institute, EBA/GL/2025/01 seit dem 11. Januar 2026. Das Privileg kleiner Institute besteht nur noch in Umfang und Frequenz, nicht mehr im Ob. Wer als Aufsichtsrat Berichte nur entgegennimmt, statt sie kritisch zu hinterfragen, riskiert den Vorwurf des Überwachungsverschuldens.
Das erarbeitest du im Seminar:
- Aktuelle BaFin-Prüfungsschwerpunkte und die 9. MaRisk-Novelle: Was sich für IKS, Auslagerungen und Risikokultur ändert – und welche Berichte du von Compliance, Risikocontrolling und Interner Revision einforderst, kritisch hinterfragst und protokollfest dokumentierst.
- ESG in der Risikoinventur: Nachhaltigkeitsrisiken als Treiber der bestehenden Risikoarten einordnen, die Herleitung der Wesentlichkeitsbewertung prüfen und sich Datenlücken und Proxy-Verfahren erläutern lassen.
- Szenarioanalyse und Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI: Abgrenzung zum Transitionsplan nach CSRD und die Rolle des Aufsichtsrats bei der Billigung.
Tool: MaRisk-Fragenkatalog für die nächste Aufsichtsratssitzung und ESG-Integrationsraster mit Wesentlichkeitsbewertung.
Dein Ergebnis: Eine priorisierte Fragenliste zu Governance und ESG-Risikosteuerung, die der nächsten Sitzung und der nächsten Aufsichtsprüfung standhält.
Modul 5 · IT-Resilienz & KI-Governance: DORA und KI-VO im Aufsichtsrat
Ausgangslage: DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in jedem Finanzunternehmen; das Leitungsorgan trägt nach Art. 5 Abs. 2 DORA die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement – in seiner Leitungs- und in seiner Aufsichtsfunktion. Seit dem 2. August 2026 gelten zudem die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III der VO (EU) 2024/1689; KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen sind dort namentlich erfasst. Art. 4 KI-VO verlangt ausreichende KI-Kompetenz – auch im Überwachungsorgan.
Das erarbeitest du im Seminar:
- DORA-Überwachung: IKT-Risikomanagementrahmen, Vorfallsmeldungen nach Art. 19 und Resilienztests im Berichtswesen an den Aufsichtsrat verankern; Vollständigkeit des Informationsregisters nach Art. 28 Abs. 3 DORA hinterfragen.
- KI im Institut: Einstufung nach Anhang III Nr. 5 lit. b KI-VO, Betreiberpflichten nach Art. 26 und Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 – die Prüffragen für Risiko- und Prüfungsausschuss, auch bei zugekauften Modellen.
- Berichtswesen: Ein IKT- und KI-Reporting einfordern, das die tatsächliche Risikolage zeigt statt Systemverfügbarkeiten.
Tool: DORA- und KI-Prüffragenkatalog für Risiko- und Prüfungsausschuss.
Dein Ergebnis: Belastbare Prüffragen und ein Überwachungsfahrplan für die nächste Befassung mit DORA und KI.
Modul 6 · AMLR, AMLD6 & AMLA: Geldwäscheprävention 2027
Ausgangslage: Die neue EU-Geldwäscheverordnung, VO (EU) 2024/1624 (AMLR), gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar. Für das Aufsichtsorgan bedeutet dies: Die AMLR-Transition des Instituts gehört auf die Tagesordnung – von der Risikoanalyse über KYC und laufende Überwachung bis zum Sanktionsscreening. Wer die Vorbereitung nicht nachweisbar begleitet, trägt das Überwachungsrisiko mit.
Das erarbeitest du im Seminar:
- AMLR-Gap-Analyse überwachen: Welche Anpassungen im GwG-Rahmenwerk anstehen und anhand welcher Meilensteine der Aufsichtsrat den Fortschritt nachhält.
- AML/CFT-Governance: Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan, Eskalationswege und die Einbindung von Risiken gezielter Finanzsanktionen und ihrer Umgehung.
- AMLA-Readiness: Künftige technische Standards und Leitlinien frühzeitig im Management-Reporting und in der Befassung des Gremiums verankern.
Tool: AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan mit Maßnahmen, Fristen und Eskalationen.
Dein Ergebnis: Ein Überwachungsfahrplan für die AMLR-Transition mit dokumentierter Befassung bis zum Geltungsbeginn 2027.






