Die Rolle des Aufsichtsrats bei Nicht-Finanzunternehmen: Das S+P Seminar Aufsichtsrat Nicht-Finanzunternehmen vermittelt dir in kompakter Form das Wissen und die Kompetenzen, die du für die Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehemens benötigst. In dem Seminar wirst du praxisnah auf die Herausforderungen vorbereitet, die dich im Aufsichtsrat erwarten. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen erhältst du Einblicke in die Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Darüber hinaus werden dir verschiedene Methoden und Instrumente vorgestellt, mit denen du effektiv als Aufsichtsrat agieren kannst.
Rechte, Pflichten und Aufgaben des Aufsichtsrats
Wann muss sich der Aufsichtsrat aktiv einschalten?
Prüfungssichere Organisation der Aufsichtsratsarbeit
09.15 bis 17.00
Welche Pflichten habe ich als Aufsichtsrat? §111 AktG regelt die Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen.
Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlußprüfer den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluß gemäß § 290 des Handelsgesetzbuchs.
Auch kann der Aufsichtsrat eine externe inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts (§ 289b des Handelsgesetzbuchs), der nichtfinanziellen Konzernerklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts (§ 315b des Handelsgesetzbuchs) beauftragen.
Der Aufsichtsrat hat eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Für diesen Beschluß genügt die einfache Mehrheit.
Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, daß bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Verweigert der Aufsichtsrat seine Zustimmung, so kann der Vorstand verlangen, daß die Hauptversammlung über die Zustimmung beschließt.
Die Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen.
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Bist du Aufsichtsrat im monistischen oder im dualistischen System? Und das sind die Unterschiede: Das dualistische System besteht aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Dieses Modell ist typisch in der Praxis der deutschen AGs. Das monistische System beruht auf dem Grundsatz der Verwaltung durch ein einziges Organ (den Verwaltungsrat). Die Gemeinsamkeit beider Systeme besteht darin, dass die Hauptversammlung als das oberste Organ bestehen bleibt.
Aufsichtsrat-Seminar – Lerne die Grundlagen des erfolgreichen Unternehmensmanagements
✅ Wissen erwerben über das dualistische und monistische System
✅ Verständnis über die Unterschiede beider Systeme
✅ Die Hauptversammlung bleibt als oberstes Organ bestehen
Beim „deutschen System“ kontrolliert der Aufsichtsrat den Vorstand. Wählt eine Aktiengesellschaft das traditionelle dualistische Modell, so sind zwei Organe zu wählen: der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Der Vorstand ist das satzungsmäßige Organ der Aktiengesellschaft. Er entscheidet über die Geschäftsführung und vertritt die Gesellschaft nach außen. Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat nicht weisungsbefugt.
Der Aufsichtsrat gilt als Kontrollorgan. Dieser überwacht die Arbeit des Vorstandes. Er überprüft die ordnungsgemäße Buchführung und die Jahresabschlüsse. Im dualistischen System trifft der Vorstand die Geschäftsentscheidungen und der Aufsichtsrat überprüft diese auf Richtigkeit.
Verantwortung tragen und übernehmen – mit dem S+P Seminar Aufsichtsrat im Nicht-Finanzunternehmen.
Der Aufsichtsrat eines nicht finanziellen Unternehmens ist für die Überwachung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die Förderung der langfristigen Unternehmensentwicklung verantwortlich.
Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind vielfältig und reichen von der Kontrolle der Geschäftsführung bis hin zur strategischen Beratung. Um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, sollte der Aufsichtsrat regelmäßige Sitzungen abhalten und eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten.
Dem Aufsichtsrat in Nicht-Finanzunternehmen muss die vom Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können. Mit dem Seminar erhältst du einen Überblick zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen, mit denen du vertraut sein musst. Ein Mitglied muss grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse verfügen, jedoch muss es in der Lage sein, ggf. seinen Beratungsbedarf zu erkennen.
Bei Kaufleuten im Sinne von §§ 1 ff. HGB und buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten sowie anderen Unternehmern im Sinne von § 141 AO ist regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise anzunehmen. Abhängig von der Größe und dem Geschäftsmodell des Unternehmens können diese Personen über die erforderliche Sachkunde verfügen.
S+P Seminar: Weiterbildung für die Wirtschaft von morgen – Mitglied im Aufsichtsrat bei Nicht-Finanzunternehmen
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