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Seminare Geldwäscheprävention für Nicht-Finanzunternehmen

Du musst die Pflichten zur Geldwäscheprävention als Nicht-Finanzunternehmen erfüllen? Mit Seminare Geldwäscheprävention für Nicht-Finanzunternehmen erlernst Du folgendes Fachwissen:

  • Aktueller Leitfaden zur 6. EU-Geldwäscherichtlinie – Neuerungen im Geldwäschegesetz
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter bei Nicht-Finanzunternehmen
  • Transparenzregister & Co. – Neuerungen bei der Identitätsprüfung
  • Geldwäscheprävention bei Nicht-Finanzunternehmen – Praxisfälle
  • Risikoanalyse nach § 5 GwG und Verdachtsmeldesystem

 

Seminare Geldwäscheprävention für Nicht-Finanzunternehmen online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L13.

Top informiert mit S+P Seminare Geldwäscheprävention für Nicht-Finanzunternehmen: Besuche auch unseren Informationsblog Allgemeine und Besondere Verdachtsmomente für Geldwäsche, die Du als Geldwäsche-Beauftragter zwingend kennen musst.

Geldwäscheprävention für Nicht-Finanzunternehmen

 

Zielgruppe für Seminare Geldwäscheprävention für Nicht-Finanzunternehmen

  • Geldwäsche-Beauftragte und deren Stellvertreter aus Nicht-Finanzunternehmen.
  • Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare.
  • Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, und registrierte Personen nach § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
  • Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte.
  • Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder.

 

Dein Nutzen:

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter
  • Aufsichtsprüfungen: Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention in der Praxis

 

Dein Vorsprung:

Jeder Teilnehmer erhält die S+P Tool Box:

  • Leitfaden für die direkte Umsetzung des neuen GwG
  • Muster-Leitfaden zur Erstellung / Fortschreibung einer Risikoanalyse nach §5 GwG

 

Dein Programm:

Aufgaben, Rechte und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter

  • Begrenzung von Haftungsrisiken des Geldwäsche-Beauftragten – 5 Mindestanforderungen an die internen organisatorischen Maßnahmen
  • Ein Tag als Geldwäschebeauftragter:
    • Tätigkeiten
    • Kontrollhandlungen
    • prüfungssichere Dokumentation der Pflichtaufgaben
  • Die wichtigsten Sorgfaltspflichten im Überblick:
    • Erkennen und Monitoring von PEPs und SIPs (Prüfung auf Sanktionen-, Finanz- und Steuerdelikte, Terror, Korruption  und Interpol)
    • Aufbau eines Scorings für das Kundenmonitoring

 

Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention in der Praxis

  • Due Diligence-Prüfung und Handlungsstrategien bei
    • ungewöhnlichen,
    • komplexen und
    • auffälligen Geschäftsbeziehungen  bzw. Transaktionen
  • Risikomanagement-System nach §4 GwG:
    • Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse nach § 5 GwG
    • Risikofaktoren und Risiko-Klassifizierung
    • Interne Sicherungsmaßnahmen § 6 GwG
  • Verdachtsmitteilungen nach §§ 43,45 GwG und Verhalten im Verdachtsfall
    • Form und Inhalt der Verdachtsmeldung
    • Tipping off-Verbot: Welche Pflichten gelten in der Praxis?

 

Weiterbildungsprogramm für Geldwäsche-Beauftragte

Du interessierst Dich für eine Zertifizierung zum Geldwäsche-Beauftragten?

Wähle das passende Seminar aus unserem Weiterbildungsprogramm Geldwäschebeauftragter aus. Vier Seminare, die speziell für Geldwäsche-Beauftragte, stellvertretende Geldwäsche-Beauftragte, Mitarbeiter der Zentrale Stelle sowie für Mitarbeiter, die neu als Geldwäsche-Beauftragter tätig sind, konzipiert wurden.

 

Geldwäscheprävention - S+P Seminare

 

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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