13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer: Neue Positionen oder übertragene Verantwortungen sind Herausforderungen, die das Berufsleben spannend und reizvoll machen. Doch gerade diese neuen, wichtigen Aufgaben müssen strukturiert und nicht übereilt angegangen werden. Um sich gegenüber der eigenen Branche behaupten zu können, ist eine nachhaltige Unternehmensführung mit einer Strategie, die stetig verfolgt wird, unerlässlich.
 
13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer
 
Das könnte Sie auch interessieren. Die Teilnehmer haben auch folgende Seminare neben dem Seminar Geschäftsführer: Bilanz Wissen Praxis besucht:
Systematische Führung und wie sie funktioniert
Führungstechniken für Manager
Kommunikation und Führung für Manager
Zielvereinbarung und Zeitmanagement
Resilienz für Führungskräfte
Seminar Zeitmanagement
Seminar GmbH Geschäftsführer-Kompetenzen
Seminare GmbH Geschäftsführer: Bestellung als Geschäftsführer
Kommunikations- und Gesprächstechniken
Seminar Entscheidungskompetenz für Führungskräfte
 

13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer – Rechte und Pflichten des Geschäftsführers – Seminar Unternehmensführung

Die zentralen Unternehmensführungs-Aufgaben erweisen sich dabei heutzutage als wesentlich umfangreicher als noch vor 30 Jahren. Mit unserem Seminar Unternehmensführung erhalten Sie eine umfassende Weiterbildung über die für die Unternehmensführung relevanten Themenbereiche. Immer getreu dem Motto: „Sich auf das wesentliche konzentrieren und dabei das gesamte Unternehmen im Blick behalten“.
Eine erfolgreiche strategische Unternehmensführung sowie ein nachhaltiges Strategiekonzept, welches neben den Unternehmensfinanzen auch die Risikobereiche des Unternehmens berücksichtigt und dabei die Mitarbeiter mit ins Boot holt.
Das S&P Unternehmerforum schafft mit dem Seminar  Unternehmensführung neue Strategie- und Managementansätze, welche praxisorientiert in den Geschäftsführer-Seminaren vermittelt werden.
 

Prüfung zum zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P) – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Wenn Sie prüfen wollen, ob Sie das mit dem Seminar Unternehmensführung vermittelte Wissen verstanden haben und die Theorie anwenden können, können Sie im Anschluss an das Seminar die Prüfung zum „Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P)“ ablegen.
Sie erhalten mit dem Zertifikat zum geprüften GmbH Geschäftsführer die Möglichkeit ein Alleinstellungsmerkmal zu erwerben und das nötige Fachwissen gegenüber Gesellschaftern, Führungskräften und Mitarbeitern nachzuweisen. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
 

Rechte, Pflichten und Aufgaben des GmbH Geschäftsführers

§ 43 GmbHG regelt die Haftung des GmbH Geschäftsführers. Danach haftet der GmbH Geschäftsführer bei folgenden Verstößen:

  1. Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
  2. Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
  3. Insbesondere sind sie zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Abs. 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, daß dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.
  4. Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.

Tipp: Prüfen Sie Ihren GmbH Geschäftsführervertrag. Eine Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist nach Ausscheiden als Geschäftsführer ist möglich.
 
Die Aufgaben und Pflichten des GmbH Geschäftsführers ergeben sich insbesondere aus § 46 GmbHG. Dort sind die nicht delegierbaren Entscheidungsbefugnisse der Gesellschafter geregelt.
Die Gesellschafter entscheiden über

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
  2. die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards (§ 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs) und über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Abschlusses;
  3. die Billigung eines von den Geschäftsführern aufgestellten Konzernabschlusses;
  4. die Einforderung der Einlagen;
  5. die Rückzahlung von Nachschüssen;
  6. die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen;
  7. die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung derselben;
  8. die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung;
  9. die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb;
  10. die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen, sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen, welche sie gegen die Geschäftsführer zu führen hat.

Entsprechende Gesellschafterbeschlüsse sind durch den GmbH Geschäftsführer vorzubereiten.
 

Controlling & Leadership – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Controlling hat in den letzten Jahren eine immer größere Beudeutung erlangt. Sowohl große als auch kleinere Unternehmen haben erkannt, dass auf die meisten Controlling-Aufgaben nicht verzichtet werden kann, wenn man auf dem Markt bestehen möchte.
Anhand eines fundierten Controllings wird die Verwendung bereitgestellter Informationen für Planungszwecke und ihre Anwendung in der betrieblichen Steuerung und Kontrolle ermöglicht. Gute Controller werden immer häufiger gesucht. Die Seminare “Controlling kompakt” und “Controlling & Leadership”  stellen eine wertvolle Unterstützung im Bereich Unternehmensführung dar. Beide Seminarmodule unterstützen Sie, Ihre Aufgaben erfolgreich und sicher zu erfüllen.
 

Warum Risikomanagement für Unternehmen? 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Jegliche unternehmerische Tätigkeit birgt Risiken. Diese sind Bestandteil unternehmerischer Geschäftstätigkeit und beinhalten die Gefahr, dass durch Ereignisse – seien diese externer oder interner Natur – Unternehmensziele nicht erreicht werden oder gar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die Erfordernisse und die Notwendigkeit, ein Risikomanagement für das Unternehmen zu etablieren, sind vielseitig. Neben der allgemeinen Managementinformation über Finanzpositionen, deren Fristigkeiten, der Sicherstellung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit sowie der Kosten-, Umsatz-, Gewinnentwicklung, sind es auch die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen.
Mit dem Seminar “Risikomanagement kompakt” erhalten Sie das notwendige Rüstzeug für den Aufbau und die Weiterentwicklung des Risikomanagement-Systems in Ihrem Unternehmen. Zu einem funktionstüchtigen Risikomanagement zählen insbesondere folgende drei Elemente:
– Frühwarnsystem für derzeitige und künftige Risiken
– internes Überwachungssystem
– Controlling
 

Die Unternehmer BWA – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Die BWA ist ein äußerst wichtiger Bestandteil für die  erfolgreiche Unternehmensführung.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung liefert Ihnen umfangreiche und vielseitige Informationen über Ihr Unternehmen, die Sie “nur noch” verwenden müssen. Wichtig ist die richtige Abbildung der Stärken und Chancen Ihres Unternehmens in der eigenen BWA. Denn die „richtige“ BWA kann frühzeitig wertvolle Rückmeldungen zur laufenden Geschäftsentwicklung geben und so wesentlich zum Erfolg beitragen. Das Seminar “Die Unternehmer BWA” liefert Ihnen die der BWA zu Grunde liegenden Prinzipien, die es Ihnen ermöglichen, einfach an alle Informationen der BWA zu gelangen und mit diesen dann erfolgreich zu arbeiten.
Auch das Thema “Worauf achten Banken bei der BWA-Analyse?” wird aufgegriffen und erläutert. Im Seminar “Die Unternehmer BWA” werden Ihnen die maßgeblichen Rating-Stellschrauben in Ihrer BWA aufgezeigt und Sie werden auf die neuen Basel III-Anforderungen vorbereitet. Zur zielsicheren Umsetzung erhalten Sie praxisbewährte Checklisten zur systematischen Aufbereitung und Qualitätssicherung Ihrer BWA. Damit steht einer erfolgreichen Unternehmensführung nichts mehr im Weg.
 

Interne Revision – Auf was kommt es an – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Das Three Lines of Defence – Modell: Interne Revision als wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems. Dabei sind Risikomanagement, Compliance und Interne Revision unverzichtbare Beauftragte der Geschäftsführung. Bei der Implementierung einer Internen Revision ist organisatorische Unabhängigkeit zu beachten. Es gelten für eine sichere Einrichtung der Internen Revision die neuen Revisionsstandards DIIR Nr. 3 und IDW PS 983 in der Praxis.
Die Anwendung der DIIR- und IDW Standards hat hohe Relevanz für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei der Erfüllung einer guten Corporate Governance. Mit unserem Seminar Interne Revision – Auf was kommt es an erhalten Sie die S&P Checks Entlastung der Geschäftsführung – Ordnungsmäßigkeits-Prüfung,  Transparenzregister – Umsetzung des neuen GwG, Mindestanforderungen an betriebliche Organisationsregeln sowie Sorgfaltspflichten im Rechnungswesen sicher umsetzen.
Aktuelle Projekteberichte aus unserer laufenden Revisiontätigkeit finden Sie zu den Branchen GesundheitswesenRisikomanagement in Unternehmen  sowie  Compliance- Prüfstein für eine gute Unternehmensführung,
Mit dem Seminar Unternehmensführung erhalten Sie einen Überblick zu

 

Tax Compliance – Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können.
Die Unternehmen sind gesetzlich zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen verpflichtet. Trotz größter Sorgfalt kann es bei der Abgabe von Erklärungen bzw. Anmeldungen zu Fehlern kommen. Das Bundesministerium der Finanzen hat im AEAO zu § 153 zur Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige Stellung genommen. Dort heißt es in Tz. 2.6 u.a.: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“
Besuchen Sie unseren Informationsblog Tax Compliance:

 

 

Transparenzregister §20 GwG – Neue Melde- und Compliance-Pflichten für Geschäftsführer

Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 mit der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es enthält künftig Angaben über die hinter einem Unternehmen stehende wirtschaftlich berechtigte Person.

  • Wer muss melden?
  • Welche Pflichten sind zu beachten?
  • Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
  • Umfang der Informationen für das Transparenzregister
  • Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
  • Änderung der Gesellschafterliste bei GmbHs
  • Fristen, die für die Eintragungen zu beachten sind
  • Wo wird das Transparenzregister geführt
  • Wer darf in das Transparenzregister Einsicht nehmen?

Wer muss an das Transparenzregister §20 GwG melden?
Die neuen Transparenzpflichten treffen „Vereinigungen“ im Sinne des § 20 Abs. 1 GwG. Das sind alle juristischen Personen des Privatrechts (AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Europäische Aktiengesellschaft (SE), KG auf Aktien) und eingetragene Personengesellschaften (u. a. OHG, KG, Partnerschaften). Auch zählen „Rechtsgestaltungen“ im Sinne des § 21 GwG zum Kreis der Meldepflichtigen. Dies sind Trusts und Treuhänder von nichtrechtsfähigen Stiftungen mit eigennützigem Stiftungszweck und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.
Die GbR ist grundsätzlich nicht von der Mitteilungspflicht betroffen. Soweit die GbR allerdings Anteile an einer GmbH hält, sind über die Änderungen des § 40 Abs. 1 GmbHG auch die Gesellschafter der GbR in die Gesellschafterliste der GmbH einzutragen.
Die Bundesverwaltung hat nun Auslegungshinweise zu FAQ veröffentlicht. Zu den Themenschwerpunkten StiftungenAngaben zum wirtschaftlich Berechtigter und Meldepflichten erhalten Sie hier die wichtigsten Auslegungshinweise.
Aktuelle Informationen erhalten Sie mit dem Seminar Unternehmensführung und mit unserem Seminar Geldwäscheprävention für Güterhändler sowie dem Seminar Geldwäschewäscheprävention für Nicht-Finanzunternehmen.
 

Compliance-Management-System – Bußgeldmindernde Wirkung durch BGH bestätigt – BGH-Urteil vom 09.05.2017

Das BGH-Urteil vom 09.05.2017 bestätigt explizit die bußgeldmindernde Wirkung eines Compliance-Management-Systems und unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen und wirksamen Aufbau- und Ablauforganisation zum Umgang mit Compliance-Risiken. Zu den typischen Compliance-Risiken zählen Anti-Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Datenschutz und Tax-Compliance.
Mehr zum Leitsatz des BGH-Urteils vom 09.05.2017: Verhängung einer Geldbuße gegen einen Nebenbeteiligten im Steuerstrafverfahren: Minderung der Geldbuße gegen eine sog. Leitungsperson bei Installation eines Compliance-Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen
Aktuelle Informationen erhalten Sie mit dem Seminar Unternehmensführung. Buchen Sie hierzu direkt das Seminar Compliance für GmbH-Geschäftsführer und Seminar Qualitätsmanagement.
 

Sanierungsplan und Sanierungscontrolling – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Im folgenden S&P Informationsblog Sanierungsplan und Sanierungscontrolling erhalten Sie einen Überblick zu folgenden Themen:

  • Leitbild des sanierten Unternehmen
  • Realisierbares und zukunftsfähiges Geschäftsmodell
  • Aufbau des integrierten Sanierungsplans (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensplan)
  • Sanierungscontrolling mit Kennzahlen

Mit dem Seminar Unternehmensführung erhalten Sie einen Überblick zu den Rechten und Pflichten als GmbH-Geschäftsführer.
 

Unternehmensführung – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Fit als GmbH-Geschäftsführer! Hier finden Sie das passende Seminar Unternehmensführung für Ihre persönliche Weiterbildung. Wir bieten Ihnen ein Update in der Unternehmensführung an. Geeignete Seminare sind hierfür das Seminar Die Unternehmer-BWA, das Seminar Kennzahlen & Führung oder Arbeitsrecht für TechnikerWeiterbildung Unternehmensführung mit dem Seminar Geschäftsführung kompakt oder dem Seminar Controlling – Update für Techniker.
Sie möchten Ihr Risikomanagement überprüfen oder ausbauen? Geeignete Seminare bieten wir Ihnen mit dem Seminar Risikomanagement kompakt oder dem Seminar Strategie & Management.
Sie haben die Möglichkeit Ihr Wissen zu zertifizieren. Mit dem Lehrgang Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) oder dem Lehrgang Zertifizierung Geschäftsführer – Vorstand erhalten Sie die S&P Zertifizierung als Geschäftsführer.
 

Neues Datenschutzgesetz DS-GVO – Seminar Datenschutz – 13 Seminare für GmbH-Geschäftsführer

Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie mit dem Seminar Datenschutz – Pflichten für das Management.
Alle Pflichten und Aufgaben sind in dem Seminar Datenschutz im Unternehmen kompakt aufbereitet. Sie suchen Unterstützung für die Umsetzung. Besuchen Sie unser Informationsangebot S&P Business Coaching.

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