Sachverhalt: Wie sich Kauf, Vertrieb und Rechtsrahmen verändern
Die folgenden neun Punkte beschreiben, was sich beim Kunden, im Vertrieb und im Rechtsrahmen verändert. Jeder Punkt endet mit einem Praxistipp.
1. Der Kaufprozess hat sich verschoben
Die wichtigste Veränderung findet beim Kunden statt. Nach 6sense erfolgt der erste Kontakt zum Verkäufer im Durchschnitt nach 61 Prozent des Kaufprozesses; in früheren Studien waren es 69 Prozent. In 79 Prozent der Fälle geht der Erstkontakt vom Käufer aus, und in 77 Prozent kaufen die Einkaufsgruppen bei dem Anbieter, der vor dem ersten Gespräch ihr Favorit war.
Nach Gartner würden 67 Prozent der B2B-Einkäufer am liebsten ohne Vertriebsmitarbeiter kaufen, und 45 Prozent haben bei einem aktuellen Kauf generative KI genutzt, vor allem für Informationen zu Anbietern und Produkten.
Der Verkäufer verliert dadurch nicht an Bedeutung, aber seine Rolle ändert sich. 69 Prozent der Einkäufer wollen KI-Ergebnisse mit einem Verkäufer überprüfen. Gefragt sind Bestätigung, Einordnung und Absicherung einer Entscheidung, weniger die Produktpräsentation.
Einordnung: Die 6sense-Werte beruhen auf Käufern mit einem Einkaufsvolumen von mindestens 25.000 US-Dollar und sind nicht auf Deutschland beschränkt. Die Gartner-Werte stammen aus einer Befragung von rund 645 Einkäufern. Wie stark der Effekt in Ihrem Markt wirkt, zeigt erst die eigene Auswertung.
Praxistipp: Fragen Sie in den nächsten zehn Abschlüssen und Verlusten nach, wann und wodurch der Kunde Sie auf seine Liste gesetzt hat. Die Antworten zeigen, wo Ihr Vertrieb heute wirklich gewinnt.
Mehr dazu: Die Bedeutung von Customer Relationship Management
2. Sichtbarkeit: von der Suchmaschine zur KI-Antwort
Früher lautete die Frage: Wird das eigene Unternehmen bei Google gefunden? Heute kommt hinzu: Erscheint es in den Antworten von KI-Assistenten? Gartner prognostiziert, dass bis 2028 rund 90 Prozent der B2B-Einkäufe über KI-Agenten vermittelt werden, mit einem Volumen von mehr als 15 Billionen US-Dollar. Produkte und Leistungen sollten deshalb auch für Maschinen lesbar sein.
Daraus folgen drei Aufgaben:
- Fakten statt Werbesprache: Technische Daten, Preise oder Preisspannen, Lieferzeiten, Normen und Referenzen strukturiert und aktuell veröffentlichen.
- Antworten auf echte Fragen: Häufige Kundenfragen, Vergleiche und Anwendungsfälle so beschreiben, dass Mensch und KI sie verstehen.
- Belegbare Aussagen: Was Ihr Unternehmen über Produkte sagt, muss zutreffen. Irreführende Angaben sind nach § 5 UWG unzulässig, auch wenn sie später in KI-Antworten wieder auftauchen.
Praxistipp: Stellen Sie fünf typische Kundenfragen zu Ihrem Angebot an zwei verbreitete KI-Assistenten und prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen genannt wird und die Angaben stimmen.
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3. Kommunikation: Social Selling mit klaren Grenzen
Auch die Kanäle haben sich verschoben. XING hat Gruppen und Eventmarkt zum Januar 2023 eingestellt und sich zu einem Jobportal entwickelt. Für fachliche Sichtbarkeit und Kontaktpflege im B2B steht heute meist LinkedIn im Vordergrund.
Für die Ansprache gelten dieselben Regeln wie für E-Mails. Werbung unter Verwendung elektronischer Post ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Das OLG Hamm hat in einem Hinweisbeschluss vom Mai 2023 (18 U 154/22) angenommen, dass auch Nachrichten über XING, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp elektronische Post sind. Das AG Düsseldorf hat im November 2025 entschieden (23 C 120/25), dass eine Vernetzung auf LinkedIn keine Einwilligung in E-Mail-Werbung ist. Beide Entscheidungen stammen von Instanzgerichten.
Erlaubt bleibt, was keine Werbung ohne Einwilligung ist: eigene Fachbeiträge, Kommentare, Veranstaltungen und Antworten auf Anfragen. Für Bestandskunden gilt nach § 7 Abs. 3 UWG eine enge Ausnahme. Sie setzt kumulativ voraus, dass das Unternehmen die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten hat, sie für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzt, der Kunde nicht widersprochen hat und bei Erhebung und jeder Verwendung klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Die bloße Vernetzung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Praxistipp: Setzen Sie im Social Selling auf Inhalte, die Kunden von sich aus ansprechen lassen. Werbliche Erstnachrichten an Kontakte ohne Einwilligung sollten im Team ausdrücklich untersagt sein.
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4. Kundeninformation, Selbstbedienung und Bewertungen
Kunden erwarten, Informationen jederzeit selbst zu finden: Produktdaten, Anleitungen, Videos, Vergleichsrechner, Verfügbarkeiten und den Stand ihrer Bestellung. Webinare und kurze Videos haben Messeauftritte nicht ersetzt, aber ergänzt. Drei rechtliche Punkte gehören dazu:
- Bewertungen: Machen Unternehmen Verbraucherbewertungen zugänglich, gilt die Information darüber, ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen, als wesentlich (§ 5b Abs. 3 UWG). Die Vorschrift betrifft Angebote gegenüber Verbrauchern, nicht reine B2B-Angebote.
- Barrierefreiheit: Onlineshops, über die Verbraucher Verträge schließen, müssen seit 28.06.2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen. Reine B2B-Shops sind nur ausgenommen, wenn sie tatsächlich auf Unternehmer beschränkt sind. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).
- Kontaktdaten aus Formularen: Für Downloads und Webinare gilt: Werbung per E-Mail nur mit Einwilligung, Information nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung.
Praxistipp: Werten Sie aus, welche Fragen Ihr Vertrieb und Ihr Service am häufigsten beantworten. Die zehn häufigsten gehören als Selbstbedienungsangebot auf die Webseite.
Mehr dazu: Welche Kompetenzen brauche ich im Customer Service
5. Rollen und Organisation im Vertrieb
Wenn Kunden später und besser informiert kommen, ändern sich die Rollen. Nach dem B2B-Marktmonitor 2026 des ECC KÖLN, einer Tochtermarke des IFH KÖLN, erwarten 82 Prozent der Befragten, dass sich der Außendienst stärker zu einer lösungs- und beratungsorientierten Begleitung entwickelt. Entscheidend ist, dass Marketing und Vertrieb gemeinsame Ziele haben, etwa die Zahl qualifizierter Anfragen und die Abschlussquote, statt getrennter Zielsysteme.
Rollen im Vertrieb: bisher und künftig| Rolle | Bisher | Künftig |
|---|
| Außendienst | Produktpräsentation, Besuchsfrequenz | Beratung bei komplexen Entscheidungen, Lösungs- und Beratungspartnerschaft |
| Innendienst / Inside Sales | Angebotsbearbeitung | Erstkontakt, Qualifizierung, digitale Termine |
| Marketing | Messen, Prospekte, Newsletter | Sichtbarkeit in Suche und KI, Inhalte, Lead-Qualität |
| Kundenbetreuung nach dem Kauf | Reklamationen | Nutzung, Zufriedenheit und Folgegeschäft |
Praxistipp: Vereinbaren Sie für Marketing und Vertrieb zwei gemeinsame Zielkennzahlen und eine klare Übergabe: Wann ist eine Anfrage reif für den Vertrieb?
Mehr dazu: SMART-Ziele und Leadership
6. Neue Kompetenzen und Führung
Die Anforderungen an Verkäufer steigen. Gartner prognostiziert, dass 2027 rund 95 Prozent der Recherchearbeiten von Verkäufern mit KI beginnen; 2024 waren es weniger als 20 Prozent. In einer Befragung von 227 Vertriebschefs erreichten Organisationen, die Verkäufer gezielt im Umgang mit KI schulen, 2,4-mal wahrscheinlicher ein starkes Umsatzwachstum. Das ist ein Zusammenhang, kein Kausalnachweis.
Gefragt sind der Umgang mit KI-Werkzeugen und die kritische Prüfung ihrer Ergebnisse, Beratung auf Augenhöhe mit gut informierten Einkäufern, die Moderation von Einkaufsgruppen mit mehreren Entscheidern und der sichere Umgang mit Daten. Seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit Juli 2026, verlangt Art. 4 KI-VO von Anbietern und Betreibern Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren.
Für Führungskräfte bedeutet das: weniger Kontrolle von Besuchszahlen, mehr Coaching an konkreten Kundenfällen.
Praxistipp: Führen Sie monatlich ein kurzes Fallgespräch je Verkäufer: Was hat der Kunde vorher gewusst, was hat ihn überzeugt, wo hat die KI geholfen oder falsch gelegen?
Mehr dazu: Feedback-Kompetenz für Manager
7. Steuerung und Vergütung
Mit dem Kaufprozess ändern sich die Kennzahlen. Besuchszahlen und Anrufe sagen wenig, wenn Kunden mehr als die Hälfte ihres Weges allein gehen. Aussagekräftiger sind:
- der Anteil der Anfragen, bei denen Ihr Unternehmen schon auf der Liste des Kunden steht,
- die Abschlussquote je Kanal und Anfragequelle,
- die Dauer vom Erstkontakt bis zum Auftrag,
- Folgeumsatz und Kündigungsquote bei Bestandskunden.
Wer Ziele und variable Vergütung umstellt, muss die Mitbestimmung beachten. Wo ein Betriebsrat besteht, hat er bei technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), ebenso bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und bei leistungsbezogenen Entgelten (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG).
Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 hätte bis 07.06.2026 umgesetzt werden müssen. Nach Auskunft der Bundesregierung vom Juli 2026 war das Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingeleitet; ein Kabinettsbeschluss lag bei Redaktionsschluss nach den verfügbaren Quellen nicht vor. Kriterien für variable Vergütung sollten trotzdem schon jetzt objektiv und geschlechtsneutral dokumentiert sein.
Praxistipp: Prüfen Sie Ihr Provisionsmodell darauf, ob es die Zusammenarbeit von Marketing, Innendienst und Außendienst belohnt oder gegeneinander ausspielt.
Mehr dazu: KPI Power
8. Geschäftsmodell: von Produkt zu Daten und Dienstleistung
Die Digitalisierung verändert, was verkauft wird. Maschinen, Fahrzeuge und Geräte liefern Daten, auf denen Wartung, Nutzungsentgelte oder Abonnements aufbauen. Der Data Act regelt, wem diese Daten zugänglich sind: Seit 12.09.2025 können Nutzer vernetzter Produkte Zugang zu den Produktdaten verlangen, auch zur Weitergabe an Dritte. Für vernetzte Produkte, die nach dem 12.09.2026 in Verkehr gebracht werden, gilt zusätzlich die Pflicht, den Datenzugang schon bei der Gestaltung vorzusehen, soweit das relevant und technisch machbar ist. Verkäufer müssen vor Vertragsschluss über Art, Format und Umfang der Daten informieren. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten Erleichterungen (Art. 7 Data Act), die im Einzelfall zu prüfen sind.
Für den Vertrieb bedeutet das: Daten sind Teil des Angebots, und Kunden fragen danach. Auch Software-Verträge ändern sich. Bis 11.01.2027 dürfen Anbieter von Cloud- und SaaS-Diensten bei einem Anbieterwechsel nur noch ermäßigte, an den Kosten orientierte Entgelte verlangen, ab 12.01.2027 gar keine mehr (Art. 29 Abs. 1 Data Act). Die Wechselbedingungen müssen vor Vertragsschluss transparent sein.
Praxistipp: Klären Sie mit Produktmanagement und Rechtsabteilung, welche Daten Ihre Produkte erzeugen und wie Ihr Vertrieb die Pflichtinformationen vor Vertragsschluss bereitstellt.
Mehr dazu: CRO, CCO oder CDO
9. Technik und KI im Vertriebsalltag
Drei Entwicklungen prägen die nächste Phase:
- KI-Agenten auf Käuferseite: Einkäufer lassen Angebote vergleichen, Anfragen vorbereiten und Lieferanten vorauswählen. Wer strukturierte Produktdaten liefert, kommt in diese Auswahl.
- KI-Agenten auf Verkäuferseite: Sie bereiten Gespräche vor, beantworten Standardfragen und verfolgen Anfragen nach. Seit 02.08.2026 gilt Art. 50 Abs. 1 KI-VO: Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass Personen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Anbieter ist auch, wer ein System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Betrieb nimmt.
- Vertrauen als Unterschied: Nach Gartner rechnen 51 Prozent der Einkäufer eher mit irreführenden Angaben von generativer KI, 49 Prozent eher mit irreführenden Angaben eines Verkäufers. Vertrauen ist in beide Richtungen nicht selbstverständlich, und persönliche Beratung bleibt dort wichtig, wo Entscheidungen abgesichert werden müssen.
Verstöße gegen Art. 50 KI-VO können nach den Angaben der EU-Kommission mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; bei kleinen und mittleren Unternehmen kann die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlicht, sollte außerdem prüfen, ob Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 Abs. 2 und 4 KI-VO greifen.
Praxistipp: Erfassen Sie jedes KI-Werkzeug in Marketing und Vertrieb mit Zweck, Datenarten, Verantwortlichem und Kennzeichnungspflicht in einem Register.
Mehr dazu: AI Risk Register erstellen