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Fachbeitrag · Vertrieb und Digitalisierung

Was ändert sich mit dem digitalen Vertrieb? Kaufprozess, Rollen, Recht

Rechtsstand: Oktober 2026Lesezeit: ca. 21 MinutenAutor: Achim Schulz

Was ändert sich mit dem digitalen Vertrieb? Vor allem der Kunde: Geschäftskunden recherchieren selbst, fragen KI-Assistenten und kennen ihre Favoriten, bevor sie mit einem Verkäufer sprechen.

Management Summary

Der digitale Vertrieb verändert sich weniger durch neue Kanäle als durch neue Kunden. Nach dem Buyer Experience Report 2025 von 6sense, einer Befragung von knapp 4.000 Einkäufern, nehmen Einkaufsgruppen den ersten Kontakt zu einem Anbieter im Durchschnitt erst nach 61 Prozent ihres Kaufprozesses auf. 94 Prozent haben ihre Anbieter dann bereits in eine Rangfolge gebracht.

Daraus folgt eine andere Aufgabe für den Vertrieb: früher sichtbar sein, später überzeugen. Nach einer Gartner-Befragung von 645 B2B-Einkäufern (August bis September 2025) wollen 69 Prozent KI-Ergebnisse mit einem Verkäufer überprüfen. Gefragt sind weniger Produktpräsentationen als Einordnung und Absicherung von Entscheidungen.

Rechtlich ändert sich ebenfalls einiges. Werbliche Direktnachrichten in sozialen Netzwerken brauchen wie E-Mails eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Seit 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO, etwa für Chatbots. Für vernetzte Produkte gilt der Data Act, und ab 12.01.2027 dürfen Cloud- und SaaS-Anbieter keine Wechselentgelte mehr erheben.

Der Beitrag ordnet die Veränderungen ein, zeigt Fristen, Pflichten nach Funktion und typische Fehler und enthält einen Quick-Check zur Selbsteinschätzung. Die Studienwerte stammen von Marktforschern und Analysten und sind nicht auf Deutschland beschränkt. Sie zeigen Richtungen, keine verbindlichen Maßstäbe für Ihr Unternehmen.

Sachverhalt: Wie sich Kauf, Vertrieb und Rechtsrahmen verändern

Die folgenden neun Punkte beschreiben, was sich beim Kunden, im Vertrieb und im Rechtsrahmen verändert. Jeder Punkt endet mit einem Praxistipp.

1. Der Kaufprozess hat sich verschoben

Die wichtigste Veränderung findet beim Kunden statt. Nach 6sense erfolgt der erste Kontakt zum Verkäufer im Durchschnitt nach 61 Prozent des Kaufprozesses; in früheren Studien waren es 69 Prozent. In 79 Prozent der Fälle geht der Erstkontakt vom Käufer aus, und in 77 Prozent kaufen die Einkaufsgruppen bei dem Anbieter, der vor dem ersten Gespräch ihr Favorit war.

Nach Gartner würden 67 Prozent der B2B-Einkäufer am liebsten ohne Vertriebsmitarbeiter kaufen, und 45 Prozent haben bei einem aktuellen Kauf generative KI genutzt, vor allem für Informationen zu Anbietern und Produkten.

Der Verkäufer verliert dadurch nicht an Bedeutung, aber seine Rolle ändert sich. 69 Prozent der Einkäufer wollen KI-Ergebnisse mit einem Verkäufer überprüfen. Gefragt sind Bestätigung, Einordnung und Absicherung einer Entscheidung, weniger die Produktpräsentation.

Einordnung: Die 6sense-Werte beruhen auf Käufern mit einem Einkaufsvolumen von mindestens 25.000 US-Dollar und sind nicht auf Deutschland beschränkt. Die Gartner-Werte stammen aus einer Befragung von rund 645 Einkäufern. Wie stark der Effekt in Ihrem Markt wirkt, zeigt erst die eigene Auswertung.
Praxistipp: Fragen Sie in den nächsten zehn Abschlüssen und Verlusten nach, wann und wodurch der Kunde Sie auf seine Liste gesetzt hat. Die Antworten zeigen, wo Ihr Vertrieb heute wirklich gewinnt.

Mehr dazu: Die Bedeutung von Customer Relationship Management

2. Sichtbarkeit: von der Suchmaschine zur KI-Antwort

Früher lautete die Frage: Wird das eigene Unternehmen bei Google gefunden? Heute kommt hinzu: Erscheint es in den Antworten von KI-Assistenten? Gartner prognostiziert, dass bis 2028 rund 90 Prozent der B2B-Einkäufe über KI-Agenten vermittelt werden, mit einem Volumen von mehr als 15 Billionen US-Dollar. Produkte und Leistungen sollten deshalb auch für Maschinen lesbar sein.

Daraus folgen drei Aufgaben:

  • Fakten statt Werbesprache: Technische Daten, Preise oder Preisspannen, Lieferzeiten, Normen und Referenzen strukturiert und aktuell veröffentlichen.
  • Antworten auf echte Fragen: Häufige Kundenfragen, Vergleiche und Anwendungsfälle so beschreiben, dass Mensch und KI sie verstehen.
  • Belegbare Aussagen: Was Ihr Unternehmen über Produkte sagt, muss zutreffen. Irreführende Angaben sind nach § 5 UWG unzulässig, auch wenn sie später in KI-Antworten wieder auftauchen.
Praxistipp: Stellen Sie fünf typische Kundenfragen zu Ihrem Angebot an zwei verbreitete KI-Assistenten und prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen genannt wird und die Angaben stimmen.

Mehr dazu: Digital Natives und Künstliche Intelligenz

3. Kommunikation: Social Selling mit klaren Grenzen

Auch die Kanäle haben sich verschoben. XING hat Gruppen und Eventmarkt zum Januar 2023 eingestellt und sich zu einem Jobportal entwickelt. Für fachliche Sichtbarkeit und Kontaktpflege im B2B steht heute meist LinkedIn im Vordergrund.

Für die Ansprache gelten dieselben Regeln wie für E-Mails. Werbung unter Verwendung elektronischer Post ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Das OLG Hamm hat in einem Hinweisbeschluss vom Mai 2023 (18 U 154/22) angenommen, dass auch Nachrichten über XING, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp elektronische Post sind. Das AG Düsseldorf hat im November 2025 entschieden (23 C 120/25), dass eine Vernetzung auf LinkedIn keine Einwilligung in E-Mail-Werbung ist. Beide Entscheidungen stammen von Instanzgerichten.

Erlaubt bleibt, was keine Werbung ohne Einwilligung ist: eigene Fachbeiträge, Kommentare, Veranstaltungen und Antworten auf Anfragen. Für Bestandskunden gilt nach § 7 Abs. 3 UWG eine enge Ausnahme. Sie setzt kumulativ voraus, dass das Unternehmen die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten hat, sie für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzt, der Kunde nicht widersprochen hat und bei Erhebung und jeder Verwendung klar auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Die bloße Vernetzung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Praxistipp: Setzen Sie im Social Selling auf Inhalte, die Kunden von sich aus ansprechen lassen. Werbliche Erstnachrichten an Kontakte ohne Einwilligung sollten im Team ausdrücklich untersagt sein.

Mehr dazu: Compliance-Seminare

4. Kundeninformation, Selbstbedienung und Bewertungen

Kunden erwarten, Informationen jederzeit selbst zu finden: Produktdaten, Anleitungen, Videos, Vergleichsrechner, Verfügbarkeiten und den Stand ihrer Bestellung. Webinare und kurze Videos haben Messeauftritte nicht ersetzt, aber ergänzt. Drei rechtliche Punkte gehören dazu:

  • Bewertungen: Machen Unternehmen Verbraucherbewertungen zugänglich, gilt die Information darüber, ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen, als wesentlich (§ 5b Abs. 3 UWG). Die Vorschrift betrifft Angebote gegenüber Verbrauchern, nicht reine B2B-Angebote.
  • Barrierefreiheit: Onlineshops, über die Verbraucher Verträge schließen, müssen seit 28.06.2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen. Reine B2B-Shops sind nur ausgenommen, wenn sie tatsächlich auf Unternehmer beschränkt sind. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).
  • Kontaktdaten aus Formularen: Für Downloads und Webinare gilt: Werbung per E-Mail nur mit Einwilligung, Information nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung.
Praxistipp: Werten Sie aus, welche Fragen Ihr Vertrieb und Ihr Service am häufigsten beantworten. Die zehn häufigsten gehören als Selbstbedienungsangebot auf die Webseite.

Mehr dazu: Welche Kompetenzen brauche ich im Customer Service

5. Rollen und Organisation im Vertrieb

Wenn Kunden später und besser informiert kommen, ändern sich die Rollen. Nach dem B2B-Marktmonitor 2026 des ECC KÖLN, einer Tochtermarke des IFH KÖLN, erwarten 82 Prozent der Befragten, dass sich der Außendienst stärker zu einer lösungs- und beratungsorientierten Begleitung entwickelt. Entscheidend ist, dass Marketing und Vertrieb gemeinsame Ziele haben, etwa die Zahl qualifizierter Anfragen und die Abschlussquote, statt getrennter Zielsysteme.

Rollen im Vertrieb: bisher und künftig
RolleBisherKünftig
AußendienstProduktpräsentation, BesuchsfrequenzBeratung bei komplexen Entscheidungen, Lösungs- und Beratungspartnerschaft
Innendienst / Inside SalesAngebotsbearbeitungErstkontakt, Qualifizierung, digitale Termine
MarketingMessen, Prospekte, NewsletterSichtbarkeit in Suche und KI, Inhalte, Lead-Qualität
Kundenbetreuung nach dem KaufReklamationenNutzung, Zufriedenheit und Folgegeschäft
Praxistipp: Vereinbaren Sie für Marketing und Vertrieb zwei gemeinsame Zielkennzahlen und eine klare Übergabe: Wann ist eine Anfrage reif für den Vertrieb?

Mehr dazu: SMART-Ziele und Leadership

6. Neue Kompetenzen und Führung

Die Anforderungen an Verkäufer steigen. Gartner prognostiziert, dass 2027 rund 95 Prozent der Recherchearbeiten von Verkäufern mit KI beginnen; 2024 waren es weniger als 20 Prozent. In einer Befragung von 227 Vertriebschefs erreichten Organisationen, die Verkäufer gezielt im Umgang mit KI schulen, 2,4-mal wahrscheinlicher ein starkes Umsatzwachstum. Das ist ein Zusammenhang, kein Kausalnachweis.

Gefragt sind der Umgang mit KI-Werkzeugen und die kritische Prüfung ihrer Ergebnisse, Beratung auf Augenhöhe mit gut informierten Einkäufern, die Moderation von Einkaufsgruppen mit mehreren Entscheidern und der sichere Umgang mit Daten. Seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit Juli 2026, verlangt Art. 4 KI-VO von Anbietern und Betreibern Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren.

Für Führungskräfte bedeutet das: weniger Kontrolle von Besuchszahlen, mehr Coaching an konkreten Kundenfällen.

Praxistipp: Führen Sie monatlich ein kurzes Fallgespräch je Verkäufer: Was hat der Kunde vorher gewusst, was hat ihn überzeugt, wo hat die KI geholfen oder falsch gelegen?

Mehr dazu: Feedback-Kompetenz für Manager

7. Steuerung und Vergütung

Mit dem Kaufprozess ändern sich die Kennzahlen. Besuchszahlen und Anrufe sagen wenig, wenn Kunden mehr als die Hälfte ihres Weges allein gehen. Aussagekräftiger sind:

  • der Anteil der Anfragen, bei denen Ihr Unternehmen schon auf der Liste des Kunden steht,
  • die Abschlussquote je Kanal und Anfragequelle,
  • die Dauer vom Erstkontakt bis zum Auftrag,
  • Folgeumsatz und Kündigungsquote bei Bestandskunden.

Wer Ziele und variable Vergütung umstellt, muss die Mitbestimmung beachten. Wo ein Betriebsrat besteht, hat er bei technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), ebenso bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und bei leistungsbezogenen Entgelten (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG).

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 hätte bis 07.06.2026 umgesetzt werden müssen. Nach Auskunft der Bundesregierung vom Juli 2026 war das Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingeleitet; ein Kabinettsbeschluss lag bei Redaktionsschluss nach den verfügbaren Quellen nicht vor. Kriterien für variable Vergütung sollten trotzdem schon jetzt objektiv und geschlechtsneutral dokumentiert sein.

Praxistipp: Prüfen Sie Ihr Provisionsmodell darauf, ob es die Zusammenarbeit von Marketing, Innendienst und Außendienst belohnt oder gegeneinander ausspielt.

Mehr dazu: KPI Power

8. Geschäftsmodell: von Produkt zu Daten und Dienstleistung

Die Digitalisierung verändert, was verkauft wird. Maschinen, Fahrzeuge und Geräte liefern Daten, auf denen Wartung, Nutzungsentgelte oder Abonnements aufbauen. Der Data Act regelt, wem diese Daten zugänglich sind: Seit 12.09.2025 können Nutzer vernetzter Produkte Zugang zu den Produktdaten verlangen, auch zur Weitergabe an Dritte. Für vernetzte Produkte, die nach dem 12.09.2026 in Verkehr gebracht werden, gilt zusätzlich die Pflicht, den Datenzugang schon bei der Gestaltung vorzusehen, soweit das relevant und technisch machbar ist. Verkäufer müssen vor Vertragsschluss über Art, Format und Umfang der Daten informieren. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten Erleichterungen (Art. 7 Data Act), die im Einzelfall zu prüfen sind.

Für den Vertrieb bedeutet das: Daten sind Teil des Angebots, und Kunden fragen danach. Auch Software-Verträge ändern sich. Bis 11.01.2027 dürfen Anbieter von Cloud- und SaaS-Diensten bei einem Anbieterwechsel nur noch ermäßigte, an den Kosten orientierte Entgelte verlangen, ab 12.01.2027 gar keine mehr (Art. 29 Abs. 1 Data Act). Die Wechselbedingungen müssen vor Vertragsschluss transparent sein.

Praxistipp: Klären Sie mit Produktmanagement und Rechtsabteilung, welche Daten Ihre Produkte erzeugen und wie Ihr Vertrieb die Pflichtinformationen vor Vertragsschluss bereitstellt.

Mehr dazu: CRO, CCO oder CDO

9. Technik und KI im Vertriebsalltag

Drei Entwicklungen prägen die nächste Phase:

  • KI-Agenten auf Käuferseite: Einkäufer lassen Angebote vergleichen, Anfragen vorbereiten und Lieferanten vorauswählen. Wer strukturierte Produktdaten liefert, kommt in diese Auswahl.
  • KI-Agenten auf Verkäuferseite: Sie bereiten Gespräche vor, beantworten Standardfragen und verfolgen Anfragen nach. Seit 02.08.2026 gilt Art. 50 Abs. 1 KI-VO: Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass Personen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Anbieter ist auch, wer ein System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Betrieb nimmt.
  • Vertrauen als Unterschied: Nach Gartner rechnen 51 Prozent der Einkäufer eher mit irreführenden Angaben von generativer KI, 49 Prozent eher mit irreführenden Angaben eines Verkäufers. Vertrauen ist in beide Richtungen nicht selbstverständlich, und persönliche Beratung bleibt dort wichtig, wo Entscheidungen abgesichert werden müssen.

Verstöße gegen Art. 50 KI-VO können nach den Angaben der EU-Kommission mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; bei kleinen und mittleren Unternehmen kann die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlicht, sollte außerdem prüfen, ob Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 Abs. 2 und 4 KI-VO greifen.

Praxistipp: Erfassen Sie jedes KI-Werkzeug in Marketing und Vertrieb mit Zweck, Datenarten, Verantwortlichem und Kennzeichnungspflicht in einem Register.

Mehr dazu: AI Risk Register erstellen

Fristen und Zeitpunkte

Die Übersicht trennt geltendes Recht, laufende Übergangsfristen, feste künftige Termine und offene Verfahren. Laufende Gesetzgebungsverfahren sind bewusst nur ungefähr datiert, weil sich Termine verschieben können.

Fristen und Zeitpunkte im Überblick
ZeitpunktWas giltStatusFundstelle
seit 02.02.2025 (Wortlaut seit Juli 2026 geändert)KI-Kompetenz: Maßnahmen zur Förderung, kein garantiertes NiveaugiltArt. 4 KI-VO i. d. F. VO (EU) 2026/1744
seit 28.06.2025BFSG für Onlineshops mit Verbraucherverträgengilt§§ 1, 3 BFSG
seit 12.09.2025Data Act: Zugang zu Daten vernetzter ProduktegiltArt. 4, 5 Data Act
seit 07.06.2026Umsetzungsfrist der Entgelttransparenzrichtlinie verstrichen, deutsches Gesetz fehltoffenRL (EU) 2023/970
seit 02.08.2026Transparenzpflichten, unter anderem Hinweis bei KI-InteraktiongiltArt. 50 KI-VO
seit 12.09.2026Data Act: Datenzugang schon bei der Produktgestaltung für neu in Verkehr gebrachte vernetzte ProduktegiltArt. 3 Abs. 1 Data Act
ab 02.12.2026Markierungspflicht für generative KI-Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden; bis dahin AufbrauchfristÜbergangArt. 50 Abs. 2 KI-VO
bis 11.01.2027Cloud- und SaaS-Wechsel: nur ermäßigte, kostenorientierte EntgelteÜbergangArt. 29 Data Act
ab 12.01.2027Cloud- und SaaS-Wechsel: keine Wechselentgelte mehrkünftigArt. 29 Abs. 1 Data Act
ab 01.01.2027 / 01.01.2028E-Rechnung: Ausstellungspflicht bei Vorjahresumsatz über 800.000 Euro ab 2027, für alle ab 2028künftigLandesamt für Steuern Bayern
ab 02.12.2027Hochrisiko-KI nach Anhang III, darunter Beschäftigung und LeistungsbewertungkünftigAnhang III Nr. 4 KI-VO
viertes Quartal 2026 erwartetDigital Fairness Act: Kommissionsvorschlag angekündigt, Inhalt offenoffenEuropäisches Parlament, Legislative Train
gilt gilt heuteÜbergang Übergangsfrist läuftkünftig fester künftiger Terminoffen Verfahren offen

Mehr dazu: Die 9 Trends für die C-Suite

Pflichten nach Funktion

Rechtliche Pflichten werden im Alltag selten gemeinsam erfüllt. Ordnen Sie jede Pflicht einem Verantwortlichen zu: Marketing für Werbung und Bewertungen, Vertriebsleitung für Vergütung, IT für Daten und KI.

Pflichten nach Funktion
FunktionAufgabeNormbezug
GeschäftsführungRollen, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten festlegen; Maßnahmen zur KI-Kompetenz veranlassen; Betriebsrat einbindenArt. 4 KI-VO; § 87 BetrVG
MarketingEinwilligungen für Newsletter und Downloads, Hinweis zu Verbraucherbewertungen, barrierefreier Shop, belegbare Produktaussagen§§ 5, 5b, 7 UWG; BFSG; Art. 13 DSGVO
VertriebsleitungRegeln für Social Selling, Zielsystem und Vergütung, Mitbestimmung, Dokumentation der Vergütungskriterien§ 7 UWG; § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG; RL (EU) 2023/970
Außendienst und Inside SalesEinwilligungen beachten, Bestandskundenausnahme korrekt anwenden, nur belegbare Aussagen machen, KI-Einsatz im Kundenkontakt offenlegen§§ 5, 7 UWG; Art. 50 KI-VO
Produktmanagement und RechtDatenzugang und Pflichtinformationen zu vernetzten Produkten, Vertragsklauseln für Cloud und SaaSArt. 3 Data Act; Art. 29 Data Act
IT und DatenschutzKI-Register, Rechtsgrundlagen und Informationen bei Datenverarbeitung, Auswertungen mit Leistungs- und VerhaltensbezugArt. 6, 13, 14, 21 DSGVO; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; Art. 4, 50 KI-VO
FinanzenRechnungsstellung als E-Rechnung vorbereitenFristen der Finanzverwaltung ab 2027

Typische Fehler mit Normbezug

Die folgenden sechs Konstellationen kommen in Vertrieb und Marketing häufig vor. Die Zuordnung zeigt die jeweils einschlägige Norm; sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Werbliche LinkedIn-Nachricht ohne Einwilligung

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

Direktnachrichten in sozialen Netzwerken gelten nach der Rechtsprechung als elektronische Post. Eine Vernetzung ersetzt die Einwilligung nicht.

Typischer Befund: Erstnachrichten mit Angebotscharakter an Kontakte ohne dokumentierte Einwilligung.

Falsche Produktangaben, die KI-Antworten übernehmen

§ 5 UWG

Veraltete oder unbelegte Angaben bleiben unzulässig, auch wenn sie erst über KI-Assistenten verbreitet werden.

Typischer Befund: Preise, Lieferzeiten oder Normangaben sind auf Webseite und in Dokumenten unterschiedlich.

Bewertungen ohne Hinweis zur Echtheit

§ 5b Abs. 3 UWG

Wer Verbraucherbewertungen zeigt, muss informieren, ob und wie sichergestellt wird, dass sie von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen.

Typischer Befund: Sterne und Zitate sind eingebunden, ein Hinweis zum Umgang mit der Echtheit fehlt.

Provisionsmodell ohne Beteiligung des Betriebsrats

§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG

Wo ein Betriebsrat besteht, hat er bei betrieblicher Lohngestaltung und leistungsbezogenen Entgelten mitzubestimmen.

Typischer Befund: Neue Kennzahlen und Auswertungen werden eingeführt, ohne dass die Mitbestimmung geklärt ist.

Vernetzte Produkte ohne Datenangebot

Art. 3 Data Act

Für neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte gelten Pflichten zur Produktgestaltung und zur Information vor Vertragsschluss.

Typischer Befund: Vertrieb kann nicht sagen, welche Daten ein Produkt erzeugt und wie Kunden darauf zugreifen.

Chatbot ohne KI-Hinweis

Art. 50 Abs. 1 KI-VO

Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass Personen die KI-Interaktion erkennen, sofern sie nicht offensichtlich ist.

Typischer Befund: Ein Chatbot beantwortet Anfragen im Namen eines Mitarbeiters, ohne dass der KI-Hinweis sichtbar ist.

Quick-Check: Wo steht Ihr Unternehmen?

Ordnen Sie Ihr Unternehmen bei jedem der acht Themenfelder ein. Die Auswahl ist ein Hilfsmittel zur Selbsteinschätzung und wird nicht gespeichert; sie funktioniert ohne Skript und lässt sich mit der Tastatur bedienen. Der Stand wird jeweils mit Text und Farbe angezeigt.

Kundenliste und Vorab-Favorit

Fundstelle: Methode (6sense, Gartner)

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Sie wissen aus Gewinn- und Verlustanalysen, wann und wodurch Kunden Sie auf ihre Liste setzen. Nächster Schritt: Erkenntnisse in Inhalte und Vertriebsprozess übersetzen und die Auswertung halbjährlich wiederholen.

Teilweise: Es gibt Eindrücke, aber keine Daten. Fragen Sie in den nächsten zehn Abschlüssen und Verlusten systematisch nach, wann und wodurch der Kunde Sie erstmals betrachtet hat.

Offen: Beginnen Sie mit zehn Gesprächen: Wann hat der Kunde Sie auf die Liste gesetzt, wodurch, und wer war sonst im Rennen?

Produktdaten, KI-Sichtbarkeit und belegbare Aussagen

Fundstelle: § 5 UWG; Methode

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Technische Daten, Preise oder Preisspannen, Lieferzeiten und Referenzen sind strukturiert, aktuell und belegbar veröffentlicht. Prüfen Sie regelmäßig, ob KI-Assistenten Ihr Angebot richtig wiedergeben.

Teilweise: Stellen Sie fünf typische Kundenfragen an zwei KI-Assistenten und gleichen Sie die Antworten mit Ihren Angaben ab. Ergänzen Sie fehlende Fakten strukturiert.

Offen: Veröffentlichen Sie zuerst eine geprüfte Faktenbasis zu Produkten, Normen und Lieferzeiten. Irreführende Angaben sind nach § 5 UWG unzulässig, unabhängig vom Kanal.

Social Selling und Einwilligungen

Fundstelle: § 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 UWG; Art. 21 DSGVO

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Die Regeln sind schriftlich festgelegt, Einwilligungen und Widersprüche je Kontakt sind dokumentiert. Prüfen Sie, ob die Bestandskundenausnahme alle vier Voraussetzungen erfüllt.

Teilweise: Legen Sie fest, dass werbliche Erstnachrichten an Kontakte ohne Einwilligung unterbleiben, und ersetzen Sie sie durch Inhalte, Kommentare und Antworten auf Anfragen.

Offen: Stoppen Sie werbliche Direktnachrichten ohne Einwilligung, bis die Regeln stehen. Eine bloße Vernetzung ersetzt keine Einwilligung (AG Düsseldorf, 23 C 120/25).

Bewertungen, Shop und Formulare

Fundstelle: § 5b Abs. 3 UWG; BFSG; Art. 13 DSGVO

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Hinweis zur Echtheit von Verbraucherbewertungen, Barrierefreiheit oder B2B-Beschränkung und Informationen nach Art. 13 DSGVO bei Downloads und Webinaren sind geprüft und dokumentiert. Wiederholen Sie die Prüfung bei Shop-Änderungen.

Teilweise: Klären Sie, ob Ihr Shop Verbraucherverträge ermöglicht und ob Sie Verbraucherbewertungen zeigen, und dokumentieren Sie das Ergebnis.

Offen: Prüfen Sie zuerst, welche Angebote sich an Verbraucher richten. Reine, tatsächlich auf Unternehmer beschränkte B2B-Angebote fallen nicht unter § 5b Abs. 3 UWG und das BFSG; Kleinstunternehmen sind beim BFSG bei Dienstleistungen ausgenommen.

Marketing und Vertrieb: Ziele und Übergabe

Fundstelle: Methode

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Zwei gemeinsame Zielkennzahlen und eine definierte Übergabe sind vereinbart. Prüfen Sie, ob das Provisionsmodell die Zusammenarbeit belohnt.

Teilweise: Definieren Sie, wann eine Anfrage reif für den Vertrieb ist, und vereinbaren Sie zwei gemeinsame Kennzahlen, etwa qualifizierte Anfragen und Abschlussquote.

Offen: Beginnen Sie mit der Definition einer qualifizierten Anfrage und einer Übergaberegel. Erst danach lohnt sich eine feinere Steuerung.

Betriebsrat und Vergütung

Fundstelle: § 87 Abs. 1 Nr. 6, 10, 11 BetrVG; RL (EU) 2023/970

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Der Betriebsrat ist bei Kennzahlen, Auswertungen und Vergütung beteiligt, und die Kriterien für variable Vergütung sind objektiv und geschlechtsneutral dokumentiert.

Teilweise: Binden Sie den Betriebsrat vor der Einführung neuer Auswertungen oder Provisionsmodelle ein und dokumentieren Sie die Vergütungskriterien, auch wenn die Richtlinie noch nicht umgesetzt ist.

Offen: Wo ein Betriebsrat besteht: Klären Sie vor jeder Änderung von Zielen, Provision oder Auswertungswerkzeugen, ob Mitbestimmung greift. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist ratsam.

Vernetzte Produkte und Datenangebot

Fundstelle: Art. 3 Data Act

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Datenzugang und vorvertragliche Informationen sind geklärt. Prüfen Sie Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Vertragsklauseln bei Cloud und SaaS, denn Wechselentgelte entfallen ab 12.01.2027.

Teilweise: Klären Sie mit Produktmanagement und Recht, welche Daten Ihre Produkte erzeugen und wie der Vertrieb die Pflichtinformationen vor Vertragsschluss bereitstellt.

Offen: Erfassen Sie zuerst, welche Ihrer Produkte vernetzt sind und ob sie nach dem 12.09.2026 in Verkehr gebracht werden.

KI-Kompetenz, KI-Register und Chatbots

Fundstelle: Art. 4, 50 KI-VO

Wählen Sie Ihren Stand, um die Empfehlung zu sehen.

Erfüllt: Ein Register mit Zweck, Datenarten, Verantwortlichem und Kennzeichnungspflicht wird geführt, Schulungen sind dokumentiert, Chatbots sind als KI erkennbar.

Teilweise: Ergänzen Sie ein Register aller KI-Werkzeuge in Marketing und Vertrieb, dokumentieren Sie Schulungen und stellen Sie den KI-Hinweis im Chat ab der ersten Nachricht sicher.

Offen: Erfassen Sie zuerst alle eingesetzten KI-Werkzeuge. Maßnahmen zur KI-Kompetenz sind seit Februar 2025 Pflicht (Art. 4 KI-VO), die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit 02.08.2026.

Lösungsansätze: No-Regret-Maßnahmen

No-Regret-Maßnahmen lohnen sich unabhängig davon, wie sich Rechtslage und Technik weiterentwickeln. Sie lassen sich ohne große Investition beginnen.

1

Gewinn- und Verlustanalyse

Werten Sie die letzten zehn Abschlüsse und Verluste aus: Wann und wodurch kam Ihr Unternehmen auf die Liste des Kunden?

2

KI-Sichtbarkeit testen

Stellen Sie fünf Kundenfragen an zwei KI-Assistenten und veröffentlichen Sie Produktdaten strukturiert und aktuell.

3

Social-Selling-Regeln

Legen Sie schriftlich fest, was erlaubt ist, und hinterlegen Sie Einwilligungen und Widersprüche je Kontakt.

4

Gemeinsame Ziele

Vereinbaren Sie zwei Zielkennzahlen für Marketing und Vertrieb und definieren Sie die Übergabe einer Anfrage.

5

Vergütung und Mitbestimmung

Prüfen Sie das Provisionsmodell und beteiligen Sie, wo vorhanden, den Betriebsrat vor Änderungen.

6

KI-Register und Daten

Führen Sie ein KI-Register, dokumentieren Sie Schulungen und klären Sie das Datenangebot vernetzter Produkte.

Checkliste zum Abhaken

  • Gewinn- und Verlustanalyse der letzten zehn Abschlüsse durchgeführt
  • Fünf Kundenfragen in KI-Assistenten getestet
  • Produktdaten strukturiert und aktuell veröffentlicht
  • Regeln für Social Selling im Team schriftlich festgelegt
  • Einwilligungen und Widersprüche je Kontakt hinterlegt
  • Hinweis zur Echtheit von Bewertungen geprüft
  • Barrierefreiheit oder B2B-Beschränkung des Shops dokumentiert
  • Rollen von Außendienst, Innendienst, Marketing und Kundenbetreuung beschrieben
  • Gemeinsame Zielkennzahlen für Marketing und Vertrieb vereinbart
  • Provisionsmodell geprüft und Betriebsrat beteiligt
  • Datenangebot vernetzter Produkte mit Produktmanagement geklärt
  • KI-Register geführt und Schulungen dokumentiert

Fazit: Was ändert sich mit dem digitalen Vertrieb?

Was ändert sich mit dem digitalen Vertrieb? Nicht in erster Linie die Kanäle, sondern die Kunden. Sie informieren sich selbst, nutzen KI und entscheiden früher. Der Vertrieb muss deshalb früher sichtbar sein, später überzeugen und anders gesteuert werden. Wer Rollen, Kompetenzen, Kennzahlen und Vergütung anpasst und die Regeln für Ansprache, Bewertungen, Daten und KI einhält, macht aus dieser Veränderung einen Vorteil.

Kernbotschaften

  • Kunden gehen rund 61 Prozent ihres Weges allein; Sichtbarkeit vor dem Erstkontakt entscheidet mit.
  • Verkäufer werden zu Beratern, die Ergebnisse einordnen und Entscheidungen absichern.
  • Social Selling braucht Einwilligung, wenn es werblich wird; Inhalte und Antworten auf Anfragen bleiben erlaubt.
  • Jede Pflicht braucht einen Verantwortlichen: Marketing, Vertriebsleitung, Produktmanagement, IT und Geschäftsführung.

FAQ

Was ändert sich mit dem digitalen Vertrieb am stärksten?+−

Der Kaufprozess. Kunden recherchieren selbst, nutzen KI und nehmen den ersten Kontakt später auf, nach 6sense im Durchschnitt nach 61 Prozent des Weges.

Braucht es künftig noch Außendienst?+−

Ja, aber mit anderer Aufgabe: Beratung bei komplexen Entscheidungen statt Produktpräsentation. Nach Gartner wollen 69 Prozent der Einkäufer KI-Ergebnisse mit einem Verkäufer überprüfen.

Darf ich potenzielle Kunden auf LinkedIn per Nachricht ansprechen?+−

Werbliche Nachrichten brauchen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Direktnachrichten in sozialen Netzwerken sind nach der Rechtsprechung elektronische Post im Sinne von § 7 UWG, und eine bloße Vernetzung ist nach dem AG Düsseldorf keine Einwilligung in E-Mail-Werbung. Eigene Fachbeiträge, Kommentare und Antworten auf Anfragen bleiben möglich.

Was bedeutet KI-Suche für meine Webseite?+−

Produkte und Leistungen sollten strukturiert, aktuell und belegbar beschrieben sein, damit KI-Assistenten und Einkaufsagenten sie finden und richtig wiedergeben. Irreführende Angaben bleiben nach § 5 UWG unzulässig.

Muss ich die Vergütung im Vertrieb mit dem Betriebsrat abstimmen?+−

Wo ein Betriebsrat besteht, hat er bei der betrieblichen Lohngestaltung und bei leistungsbezogenen Entgelten nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG mitzubestimmen. Bei Auswertungen zu Verhalten oder Leistung kommt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hinzu.

Was ändert der Data Act für den Vertrieb?+−

Kunden können Daten ihrer vernetzten Produkte verlangen, und vor Vertragsschluss ist über diese Daten zu informieren. Ab 12.01.2027 dürfen Anbieter von Cloud- und SaaS-Diensten zudem keine Wechselentgelte mehr erheben.

Quellenverzeichnis

Verlinkt sind ausschließlich amtliche Stellen: Gesetzgeber, EU-Institutionen und Bundes- beziehungsweise Landesbehörden. Zusammengestellt Stand Oktober 2026.

Gesetze des Bundes

Europäische Union

Bundesbehörden und Parlament

Studienangaben im Text stammen aus Veröffentlichungen von 6sense (November 2025), Gartner (Oktober 2025, März und Mai 2026) und dem ECC KÖLN (Oktober 2026). Es sind keine amtlichen Quellen, deshalb sind sie hier nicht verlinkt. Normen ohne Link (DSGVO, BFSG, Richtlinie (EU) 2023/970, Data Act) stehen im Volltext auf gesetze-im-internet.de und EUR-Lex.

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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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