Fachbeitrag KI-Governance

AI Risk Register erstellen: KI-Inventar belastbar aufbauen

Wer ein AI Risk Register erstellen möchte, benötigt zuerst einen belastbaren Überblick: alle KI-Systeme, ihre Einstufung nach KI-Verordnung, bewertete Risiken und Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen. Dieser Beitrag zeigt in vier Schritten, wie Sie dieses Register aufbauen, welche Spalten es braucht und wie Sie es dauerhaft pflegen.

Rechtsstand: Oktober 2026Lesezeit: ca. 23 MinutenAutor: Achim Schulz

Management Summary

Sie können nur steuern, was Sie kennen. Bei Künstlicher Intelligenz fehlt dieser Überblick in vielen Unternehmen, weil KI in Standardsoftware, in Cloud-Diensten und in Werkzeugen steckt, die Fachbereiche selbst beschaffen. Der Cost of a Data Breach Report 2025 von IBM (600 untersuchte Organisationen, März 2024 bis Februar 2025) beziffert die Folgen: 20 % der untersuchten Organisationen meldeten einen Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit Schatten-KI, und ein hoher Anteil an Schatten-KI erhöhte die durchschnittlichen Kosten eines Vorfalls um 670.000 USD. 13 % berichteten von Vorfällen an KI-Modellen oder -Anwendungen; von ihnen hatten 97 % keine angemessenen Zugriffskontrollen für KI.

Gleichzeitig wird die KI-Verordnung (KI-VO) Schritt für Schritt anwendbar. Verbotene Praktiken gelten seit dem 02.02.2025, die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO seit dem 02.08.2026. Mit dem KI-MIG gibt es seit dem 29.07.2026 in Deutschland zuständige Marktüberwachungsbehörden. Für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten die Pflichten ab dem 02.12.2027, für Systeme nach Anhang I ab dem 02.08.2028 (Art. 113 KI-VO in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744).

Das AI Risk Register, auch KI-Register oder KI-Risikoregister genannt, ist das Instrument, mit dem Sie diese Pflichten überblicken und nachweisen. Die KI-VO schreibt es nicht unter diesem Namen vor. Ohne ein solches Verzeichnis lassen sich die Einstufungs-, Dokumentations- und Betreiberpflichten in der Praxis aber kaum nachweisbar erfüllen.

Dieser Beitrag behandelt Aufbau, Spalten, Bewertung und Pflege des Registers als Arbeitsinstrument: in vier Schritten, mit einer 16-Spalten-Vorlage, einem Praxisbeispiel, den Besonderheiten für Finanzunternehmen und einem Prüfschema. Die Rolle des AI Compliance Officers erläutert der Beitrag Was macht ein AI Compliance Officer?, den Einführungsfall für generative KI der Beitrag AI Compliance in der Praxis, den Überblick über die Verordnung der Beitrag Was ist der EU AI Act? und Schatten-KI als Haftungsthema der Beitrag Schatten-KI. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Pflichten im Überblick: Wofür Sie ein AI Risk Register erstellen

Ein AI Risk Register erfüllt drei Aufgaben:

  • Transparenz: Es erfasst alle KI-Systeme im Unternehmen, auch eingebettete Funktionen und KI-Agenten.
  • Steuerung: Es ordnet jedem System eine Risikoklasse, Risiken, Kontrollen und Maßnahmen zu.
  • Nachweis: Es belegt gegenüber Geschäftsleitung, Aufsichtsrat, Prüfern und Behörden, dass Sie Pflichten erkannt und umgesetzt haben.

Geltendes Recht

  • Verbotene Praktiken: Art. 5 KI-VO verbietet unter anderem manipulative Techniken, Social Scoring und die Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Sie müssen ausschließen können, dass ein eingesetztes System darunter fällt.
  • KI-Kompetenz: Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals … zu unterstützen“. Die Pflicht verlangt kein bestimmtes Kompetenzniveau (Art. 4 Abs. 1 KI-VO in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744). Das Register zeigt, wer welche Systeme nutzt und wer geschult werden muss.
  • Transparenz: Anbieter müssen sicherstellen, dass Personen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Betreiber von Deepfake-Systemen und bestimmten Textgeneratoren haben Offenlegungspflichten (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
  • Datenschutz: Hat eine Verarbeitung „insbesondere bei Verwendung neuer Technologien“ voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge, führt der Verantwortliche vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).
  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat bestimmt mit bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“ (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  • Standards: ISO/IEC 42001:2023 beschreibt ein KI-Managementsystem (AIMS) mit KI-Risikobeurteilung und Folgenabschätzung. ISO/IEC 23894:2023 gibt Leitlinien für das KI-Risikomanagement. Beide Normen sind freiwillig.

Künftiges Recht

  • Hochrisiko-KI ab 02.12.2027: Betreiber müssen Systeme gemäß Betriebsanleitung verwenden, die menschliche Aufsicht kompetenten Personen übertragen, Eingabedaten prüfen, den Betrieb überwachen, Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren und Beschäftigte vorab informieren (Art. 26 Abs. 1, 2, 4, 5, 6 und 7 KI-VO).
  • Grundrechte-Folgenabschätzung: Pflicht für Einrichtungen des öffentlichen Rechts, private Einrichtungen, die öffentliche Dienste erbringen, und Betreiber von Systemen zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie zur Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung (Art. 27 Abs. 1 KI-VO i. V. m. Anhang III Nr. 5 lit. b und c).

Praxistipp

Bauen Sie das Register nicht als zusätzliche Liste neben Verarbeitungsverzeichnis, IT-Asset-Inventar und Auslagerungsregister auf. Verknüpfen Sie die Einträge über eine gemeinsame System-ID. So vermeiden Sie Doppelerfassung und Widersprüche.

Mehr dazu: Was ist der EU AI Act?

Fristen und Rechtsstände: Was gilt, was folgt

Trennen Sie im Register und in Ihrer Planung strikt zwischen geltendem Recht, Übergangsregelungen und künftigen Pflichten. Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27.07.2026 in Kraft getreten und hat unter anderem die Geltungszeitpunkte der Hochrisiko-Pflichten neu gefasst. Stand dieses Beitrags ist Oktober 2026.

RechtsstandRegelungZeitpunktFundstelle
GeltendVerbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)seit 02.02.2025Art. 5 KI-VO
GeltendKI-Kompetenz: Pflicht zur Förderung (Art. 4 KI-VO in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744)geltendArt. 4 Abs. 1 KI-VO
GeltendTransparenzpflichtenseit 02.08.2026Art. 50 KI-VO
GeltendKI-MIG: Bundesnetzagentur und BaFin als Marktüberwachungsbehördenseit 29.07.2026KI-MIG, BGBl. 2026 I Nr. 223
GeltendDatenschutz-Folgenabschätzung und MitbestimmunggeltendArt. 35 DSGVO; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
GeltendBaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken bei KI (unverbindlich)vom 18.12.2025BaFin
ÜbergangKennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO für Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurdenerst ab 02.12.2026Art. 50 Abs. 2 KI-VO; Verordnung (EU) 2026/1744
ÜbergangEntwurf der Kommissionsleitlinien zur Einstufung nach Art. 6 KI-VO; endgültige Leitlinien stehen ausEntwurf Mai 2026, Konsultation bis Juli 2026Europäische Kommission
KünftigNeue Verbote nach Art. 5 Abs. 1 lit. ba und bb (durch Verordnung (EU) 2026/1744)ab 02.12.2026Art. 5 Abs. 1 KI-VO
KünftigDORA für KWG-Institute nach § 1a Abs. 2a KWGab 01.01.2027§ 1a Abs. 2a KWG
KünftigHochrisiko-Pflichten nach Anhang III (u. a. Art. 26, 27)ab 02.12.2027Art. 113 KI-VO n. F.
KünftigHochrisiko-Pflichten nach Anhang Iab 02.08.2028Art. 113 KI-VO n. F.

Wichtig

Die Kommissionsleitlinien zur Hochrisiko-Einstufung liegen nur im Entwurf vor und sind unverbindlich. Behalten Sie die endgültige Fassung im Blick, bevor Sie Einstufungen abschließend festschreiben.

Vor dem Start: Anbieter oder Betreiber?

Die Pflichten der KI-VO hängen von Ihrer Rolle ab. Die meisten Unternehmen sind Betreiber: Sie nutzen KI-Systeme, die andere entwickelt haben. Das Risikomanagementsystem nach Art. 9 KI-VO, die technische Dokumentation und die Konformitätsbewertung sind in erster Linie Sache des Anbieters. Betreiber haben die Pflichten nach Art. 26 KI-VO.

Sie können jedoch zum Anbieter werden. Nach Art. 25 Abs. 1 KI-VO gelten Betreiber als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems, wenn sie

  • ein Hochrisiko-System mit ihrem Namen oder ihrer Marke versehen,
  • es wesentlich verändern oder
  • die Zweckbestimmung eines Systems so ändern, dass es zum Hochrisiko-System wird.

Pain Point

Ein Fachbereich nutzt ein allgemeines Sprachmodell plötzlich zur Vorauswahl von Bewerbungen. Damit ändert sich die Zweckbestimmung, und aus einem unkritischen Werkzeug kann ein Hochrisiko-System mit Anbieterpflichten werden (Art. 25 Abs. 1 lit. c KI-VO).

Praxistipp

Nehmen Sie die Spalte „Rolle nach KI-VO“ in das Register auf und prüfen Sie sie bei jeder Zweckänderung neu.

Mehr dazu: Was macht ein AI Compliance Officer?

Schritt 1: Inventarisieren

Schatten-KI, eingebettete KI und KI-Agenten finden Sie nicht allein mit einem IT-Scan. Kombinieren Sie drei Quellen:

  • Technische Quellen: Beschaffungs- und Lizenzlisten, SaaS-Management, Cloud-Konsolen, Netzwerk- und Proxy-Auswertungen, Browser-Erweiterungen.
  • Vertragliche Quellen: Auslagerungs- und Dienstleisterregister, Auftragsverarbeitungsverträge, Release Notes großer Softwareanbieter mit neuen KI-Funktionen.
  • Fachliche Quellen: strukturierte Interviews mit den Fachbereichen.

Interviewfragen für die Fachbereiche

  • Personal: Welche Software sichtet, filtert oder bewertet Bewerbungen, plant Schichten oder bewertet Leistung?
  • Vertrieb und Marketing: Welche Werkzeuge bewerten Kunden, erzeugen Texte und Bilder oder personalisieren Werbung?
  • Finanzen: Welche Systeme prüfen Bonität, erkennen Betrug oder verarbeiten Rechnungen automatisch?
  • Kundenservice: Gibt es Chatbots, Voicebots oder automatische E-Mail-Klassifizierung?
  • IT und Entwicklung: Welche Code-Assistenten, Cloud-KI-Dienste und KI-Agenten mit Zugriff auf Systeme sind im Einsatz?

Fragetechnik

Fragen Sie nicht „Nutzen Sie KI?“. Fragen Sie: „Welche Software trifft Entscheidungen, macht Vorhersagen, erzeugt Inhalte, erkennt Muster oder handelt selbstständig in anderen Systemen?“

Trend 2026: KI-Agenten. KI-Agenten, die eigenständig Aufgaben ausführen, gehören in das Register, mit ihren Berechtigungen, angebundenen Systemen und Freigabegrenzen. Gartner erwartet, dass bis Ende 2027 mehr als 40 % der Projekte mit agentischer KI abgebrochen werden. Ein Register mit klaren Abbruch- und Freigabekriterien hilft, Fehlinvestitionen früh zu erkennen.

Praxistipp

Führen Sie eine Amnestie-Phase ein: Wer ungenehmigte Werkzeuge innerhalb von vier Wochen meldet, muss keine Konsequenzen fürchten. Das fördert die Vollständigkeit der Meldungen.

Mehr dazu: Schatten-KI

Schritt 2: Einstufen nach Risikoklassen der KI-VO

Ordnen Sie jedes System einer von fünf Kategorien zu:

KategorieRechtsgrundlageFolge
VerbotenArt. 5 KI-VOEinsatz sofort beenden
HochrisikoArt. 6 Abs. 1 i. V. m. Anhang I (Produkte) oder Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III (z. B. Beschäftigung, Bonität)Betreiberpflichten nach Art. 26 ab 02.12.2027 bzw. 02.08.2028; gegebenenfalls Art. 27
Anhang III, aber nicht hochriskantArt. 6 Abs. 3 KI-VOBewertung des Anbieters dokumentiert; Begründung im Register festhalten
TransparenzpflichtigArt. 50 KI-VOInformation, Kennzeichnung, Offenlegung
Minimales Risiko–Allgemeine Pflichten (Art. 4 KI-VO, DSGVO, BetrVG)

Typische Hochrisiko-Fälle nach Anhang III

  • Nr. 4 lit. a: „KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen verwendet werden sollen, insbesondere um gezielte Stellenanzeigen zu schalten, Bewerbungen zu sichten oder zu filtern und Bewerber zu bewerten“.
  • Nr. 4 lit. b: Systeme für Entscheidungen über Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung oder Leistungsbewertung.
  • Nr. 5 lit. b: Kreditwürdigkeitsprüfung und Bonitätsbewertung natürlicher Personen, ausgenommen Betrugserkennung.
  • Nr. 5 lit. c: Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung.

Ausnahme mit Grenze

Ein Anhang-III-System ist nicht hochriskant, wenn es etwa nur eine eng gefasste Verfahrensaufgabe oder eine vorbereitende Aufgabe übernimmt (Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 2 lit. a bis d KI-VO). Es „gilt … immer dann als hochriskant, wenn es ein Profiling natürlicher Personen vornimmt“ (Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 3 KI-VO). Der Anbieter dokumentiert seine Bewertung, bevor er das System in Verkehr bringt (Art. 6 Abs. 4 KI-VO).

Orientierung: Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 einen Entwurf von Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen mit Praxisbeispielen veröffentlicht. Die endgültige Fassung steht noch aus.

Praxistipp

Schreiben Sie die Begründung der Einstufung immer mit Fundstelle in das Register, zum Beispiel „Hochrisiko nach Anhang III Nr. 4 lit. a – Vorauswahl von Bewerbungen“. Eine Einstufung ohne Begründung ist im Prüfungsfall kaum belastbar.

Schritt 3: Risiken bewerten – mehr als Datenschutz

Die Risikoklasse nach KI-VO sagt nichts über Ihr konkretes Unternehmensrisiko. Bewerten Sie jedes System zusätzlich nach sieben Dimensionen:

  1. Grundrechte und Diskriminierung: Bias in Trainings- oder Eingabedaten, ungleiche Ergebnisse für Gruppen.
  2. Datenschutz: Rechtsgrundlage, besondere Kategorien, Drittlandtransfer, DSFA-Bedarf nach Art. 35 DSGVO.
  3. Informationssicherheit: Zugriffskontrollen, Prompt Injection, Datenabfluss, Schwachstellen in Schnittstellen und Plug-ins.
  4. Qualität und Verlässlichkeit: Halluzinationen, Modelldrift, fehlende Erklärbarkeit.
  5. Betrieb und Abhängigkeit: Ausfall, Anbieterbindung, fehlender Rückfallprozess.
  6. Recht und Haftung: Urheberrecht, Vertragsrecht, Produkthaftung, Arbeitsrecht.
  7. Reputation: öffentlich sichtbare Fehler, Kundenbeschwerden.

Bewertung: Nutzen Sie eine einfache Matrix aus Eintrittswahrscheinlichkeit (1 bis 4) und Auswirkung (1 bis 4). Daraus ergibt sich ein Bruttorisiko. Nach Berücksichtigung der Kontrollen ermitteln Sie das Nettorisiko. ISO/IEC 23894:2023 bietet dafür einen Rahmen, der auf ISO 31000 aufbaut.

Praxistipp

Legen Sie vorab fest, ab welchem Nettorisiko die Geschäftsleitung entscheiden muss. Das schafft klare Eskalationswege und macht Entscheidungen der Geschäftsleitung nachvollziehbar.

Mehr dazu: Regulatorik für Geschäftsführer: Pflichten, Haftung und Aufsicht

Schritt 4: Kontrollen und Maßnahmen festlegen

Halten Sie für jedes System fest, welche Kontrollen bestehen und welche fehlen. Typische Maßnahmen:

  • Anbieterunterlagen anfordern: Betriebsanleitung und Angaben zur Zweckbestimmung, Genauigkeit und menschlichen Aufsicht (Art. 13 KI-VO), Nachweise zur Datenverarbeitung, Sicherheitszertifikate.
  • Menschliche Aufsicht organisieren: Benennen Sie Personen mit „der erforderlichen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis“ (Art. 26 Abs. 2 KI-VO).
  • Eingabedaten prüfen: Soweit Sie die Eingabedaten kontrollieren, müssen diese der Zweckbestimmung entsprechen und „ausreichend repräsentativ“ sein (Art. 26 Abs. 4 KI-VO).
  • Betrieb überwachen und Vorfälle melden: Bei Risiken Anbieter und Behörde informieren und die Nutzung aussetzen (Art. 26 Abs. 5 KI-VO).
  • Protokolle aufbewahren: mindestens sechs Monate, soweit sie Ihrer Kontrolle unterliegen (Art. 26 Abs. 6 KI-VO).
  • Beschäftigte und Betriebsrat informieren: vor dem Einsatz am Arbeitsplatz (Art. 26 Abs. 7 KI-VO); Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG klären.
  • Zugriffskontrollen und Datenklassen: Was darf in welches Werkzeug eingegeben werden?
  • Schulung: zielgruppengerecht nach Art. 4 KI-VO.
  • Rückfallprozess: manuelle Bearbeitung bei Ausfall oder Fehlfunktion.

Praxistipp

Formulieren Sie jede Maßnahme mit verantwortlicher Person, Termin und Nachweis. „Bias-Test durchführen“ ist keine Maßnahme. „HR-Leitung lässt bis 30.06.2027 einen Fairness-Test durch den Anbieter durchführen; Nachweis: Testbericht“ ist eine.

Mehr dazu: KI-Kompetenz als Pflicht

Die Vorlage: 16 Spalten für ein belastbares Register

Die folgenden 16 Spalten bilden die Struktur des Registers. Sie decken Einstufung, Risikobewertung, Kontrollen und Maßnahmen für jedes System ab.

Nr.SpalteInhaltBezug
1System-IDeindeutige Kennung, verknüpft mit IT-Asset-, Verarbeitungs- und DienstleisterverzeichnisNachweis
2Bezeichnung und AnbieterProduktname, Version, Anbieter, VertragsbezugArt. 13, 25 KI-VO
3Zweckbestimmungkonkrete Verwendung im UnternehmenArt. 6, Art. 25 Abs. 1 lit. c KI-VO
4Fachbereich und System-Ownerverantwortliche PersonGovernance
5Rolle nach KI-VOAnbieter, Betreiber, Einführer, HändlerArt. 25 KI-VO
6Systemtypeigenständig, eingebettet, GenAI, KI-AgentInventar
7Risikoklasseverboten, hoch, Anhang III ohne Hochrisiko, transparenzpflichtig, minimalArt. 5, 6, 50 KI-VO
8Begründung mit Fundstellez. B. Anhang III Nr. 4 lit. aArt. 6 Abs. 4 KI-VO
9DatenKategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse, DrittlandtransferDSGVO
10Betroffene PersonenBeschäftigte, Bewerber, KundenArt. 27 KI-VO, § 87 BetrVG
11Identifizierte Risikennach den sieben DimensionenISO/IEC 23894
12BruttorisikoWahrscheinlichkeit mal AuswirkungBewertung
13Bestehende Kontrollenz. B. Vier-Augen-Prinzip, DSFA, ZugriffskonzeptGap-Analyse
14Nettorisikonach KontrollenEskalation
15Maßnahmenwer, was, bis wann, NachweisArt. 26 KI-VO
16Status und nächste Überprüfungoffen, in Arbeit, erledigt; PrüfdatumReporting

Praxistipp

Ergänzen Sie für Hochrisiko-Systeme ein Feld „Fristreife 02.12.2027“ mit Ampel. So sehen Sie auf einen Blick, wo die Zeit knapp wird.

Mehr dazu: AI Compliance Officer: Lehrgang

Praxisbeispiel: KI-gestützte Bewerbervorauswahl

Das folgende Beispiel zeigt einen ausgefüllten Registereintrag. Produkt und Anbieter sind frei gewählt und stehen für kein reales System.

SpalteEintrag
System-ID / BezeichnungKI-017 / Software zum Auslesen und Ranking von Bewerbungen (Beispiel), Version 4.2, Anbieter X
Zweckbestimmungautomatisches Auslesen und Ranking von Bewerbungen
Fachbereich / OwnerHR, Leitung Recruiting
Rolle nach KI-VOBetreiber
RisikoklasseHochrisiko
BegründungAnhang III Nr. 4 lit. a KI-VO: Sichten, Filtern und Bewerten von Bewerbungen; Profiling, daher keine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3
Daten / BetroffeneBewerberdaten inklusive Lebenslauf; Bewerber
Identifizierte RisikenDiskriminierung nach Geschlecht, Alter oder Herkunft; geringe Erklärbarkeit; Datenabfluss beim Anbieter
Bruttorisikohoch (4 x 4)
Bestehende KontrollenEndentscheidung durch Menschen; DSFA vorhanden (Aktualität prüfen); Informationssicherheitszertifikat des Anbieters
Nettorisikomittel bis hoch
Maßnahmen(1) Compliance: Betriebsanleitung und Angaben nach Art. 13 KI-VO beim Anbieter anfordern, bis 31.01.2027. (2) HR: Aufsichtspersonen nach Art. 26 Abs. 2 KI-VO benennen und schulen, bis 31.03.2027. (3) HR mit Anbieter: Fairness-Test, bis 30.06.2027. (4) HR: Betriebsrat und Bewerber informieren; Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG prüfen, bis 30.06.2027. (5) IT: Protokollaufbewahrung von mindestens sechs Monaten nach Art. 26 Abs. 6 KI-VO einrichten, bis 30.09.2027. (6) Datenschutz: DSFA aktualisieren.
Status / Überprüfungin Arbeit; nächste Prüfung 31.03.2027

Ergebnis: Der Eintrag zeigt sofort, welche Pflichten bis zum 02.12.2027 offen sind, wer zuständig ist und welche Nachweise fehlen.

Praxistipp

Eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO ist für private Arbeitgeber in diesem Fall in der Regel nicht vorgeschrieben. Sie ist nur für öffentliche Stellen, private Erbringer öffentlicher Dienste und für Anhang III Nr. 5 lit. b und c vorgesehen. Viele Unternehmen führen sie trotzdem freiwillig durch und verbinden sie mit der DSFA.

Mehr dazu: AI Compliance in der Praxis: der GenAI-Einführungsfall

Besonderheiten für Finanzunternehmen

Geltendes Recht

  • Zuständige Behörde: Die BaFin überwacht als Marktüberwachungsbehörde KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen (§ 2 Abs. 3 KI-MIG). KI im Personalmanagement von Finanzunternehmen fällt in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.
  • DORA: Die BaFin ordnet KI-Systeme in ihrer Orientierungshilfe vom 18.12.2025 als Netzwerk- und Informationssysteme im Sinne von DORA ein. KI-Systeme sind vollständig in den IKT-Risikomanagementrahmen einzubetten. Modelle, Datenbestände und Bibliotheken gehören in das Bestandsverzeichnis der IKT-Assets. Die Orientierungshilfe ist unverbindlich.
  • Governance-Erleichterung: Für Finanzinstitute gilt die Überwachungspflicht nach Art. 26 Abs. 5 Unterabs. 1 KI-VO als erfüllt, wenn sie ihre Governance-Vorgaben nach Finanzdienstleistungsrecht einhalten. Protokolle bewahren sie als Teil der aufsichtsrechtlichen Dokumentation auf (Art. 26 Abs. 6 Unterabs. 2 KI-VO).

Künftiges Recht

  • Ab 02.12.2027 überwacht die BaFin auch die Hochrisiko-Anforderungen für Kreditwürdigkeitsprüfung und Versicherungstarifierung (Anhang III Nr. 5 lit. b und c KI-VO).
  • Ab 01.01.2027 gilt DORA für KWG-Institute nach § 1a Abs. 2a KWG.

Praxistipp

Führen Sie in Finanzunternehmen das AI Risk Register als Sicht auf das bestehende IKT-Asset-Inventar und Informationsregister, nicht als Parallelsystem.

Mehr dazu: DORA, NIS-2 und CRA: Governance-Anforderungen

Quick-Check: Ist Ihr AI Risk Register belastbar?

Ordnen Sie jede Prüffrage Ihrem Stand zu. Die Empfehlung erscheint, sobald Sie eine Auswahl treffen. Die Auswahl dient nur Ihrer Selbsteinschätzung und wird nicht gespeichert.

1. Inventar: Sind alle KI-Systeme einschließlich eingebetteter Funktionen und KI-Agenten erfasst?

Fundstelle: ISO/IEC 42001 (Kontext und Anwendungsbereich)

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Holen Sie die Inventarisierung aus technischen, vertraglichen und fachlichen Quellen nach (Schritt 1).

2. Rolle: Ist für jedes System die Rolle nach KI-VO dokumentiert?

Fundstelle: Art. 25 Abs. 1 KI-VO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Ergänzen Sie die Spalte „Rolle nach KI-VO“ und prüfen Sie sie bei jeder Zweckänderung neu.

3. Verbote: Ist ausgeschlossen, dass verbotene Praktiken eingesetzt werden, auch die neuen Verbote ab 02.12.2026?

Fundstelle: Art. 5 KI-VO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Prüfen Sie jedes System gegen Art. 5 KI-VO, einschließlich der neuen Verbote nach lit. ba und bb ab 02.12.2026.

4. Einstufung: Ist jede Einstufung mit Fundstelle begründet?

Fundstelle: Art. 6 Abs. 2 bis 4, Anhang III KI-VO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Tragen Sie je System Risikoklasse und Fundstelle der Begründung ein (Schritt 2).

5. Transparenz: Sind Transparenzpflichten umgesetzt?

Fundstelle: Art. 50 KI-VO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Prüfen Sie, wo Personen mit KI interagieren oder KI-Inhalte erzeugt werden. Für vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebrachte Systeme gilt die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 erst ab 02.12.2026.

6. KI-Kompetenz: Gibt es Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz?

Fundstelle: Art. 4 KI-VO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Legen Sie Maßnahmen fest und nutzen Sie das Register, um Nutzergruppen und Schulungsbedarf zu bestimmen.

7. Datenschutz: Sind DSFA-Bedarf und Ergebnis dokumentiert?

Fundstelle: Art. 35 DSGVO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Dokumentieren Sie für jedes System mit Personenbezug, ob eine DSFA erforderlich ist und mit welchem Ergebnis.

8. Mitbestimmung: Ist die Mitbestimmung geklärt?

Fundstelle: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Klären Sie mit dem Betriebsrat, welche Systeme der Mitbestimmung unterliegen.

9. Hochrisiko-Pflichten: Sind für Hochrisiko-Systeme Aufsichtspersonen, Datenprüfung, Überwachung, Protokolle und Information der Beschäftigten bis 02.12.2027 geplant?

Fundstelle: Art. 26 Abs. 1 bis 7 KI-VO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Planen Sie je Hochrisiko-System Maßnahmen mit Verantwortlichen, Terminen und Nachweisen (Schritt 4).

10. Grundrechte: Ist geprüft, ob eine Grundrechte-Folgenabschätzung erforderlich ist?

Fundstelle: Art. 27 KI-VO

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu den Pflichtadressaten nach Art. 27 Abs. 1 KI-VO zählt.

11. Finanzunternehmen: Finanzunternehmen: Sind KI-Systeme im IKT-Asset-Inventar erfasst?

Fundstelle: DORA; BaFin-Orientierungshilfe vom 18.12.2025

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Nehmen Sie KI-Systeme einschließlich Modellen, Datenbeständen und Bibliotheken in das IKT-Asset-Inventar auf.

12. Governance: Gibt es ein Freigabe-Gate, Aktualisierungsanlässe und einen Berichtsrhythmus?

Fundstelle: ISO/IEC 42001

Erfüllt: Legen Sie den Nachweis im Register ab und terminieren Sie die nächste Überprüfung.

Teilweise: Schließen Sie die Lücken und halten Sie Stand, Verantwortliche und Termin im Register fest.

Offen: Führen Sie ein Freigabe-Gate, definierte Aktualisierungsanlässe und einen quartalsweisen Bericht ein.

Governance: Wer das Register führt und wann es aktualisiert wird

  • Verantwortung: Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung. Ein AI Compliance Officer oder eine vergleichbare Funktion koordiniert das Register. Die System-Owner in den Fachbereichen liefern und pflegen die Inhalte.
  • Freigabe-Gate: Kein neues KI-System geht ohne Registereintrag, Einstufung und Freigabe in Betrieb.
  • Anlässe für Aktualisierungen: neues System, neue Funktion oder neues Modell beim Anbieter, geänderte Zweckbestimmung, Vorfall, Rechtsänderung.
  • Regelüberprüfung: mindestens jährlich, bei Hochrisiko-Systemen halbjährlich.
  • Berichterstattung: quartalsweise an die Geschäftsleitung mit Zahl der Systeme je Risikoklasse, offenen Maßnahmen und Fristreife.

Pain Point

Register veralten schnell, weil Anbieter laufend neue KI-Funktionen ausrollen. Abhilfe schafft eine feste Prüfung der Release Notes wichtiger Anbieter im Rahmen des Dienstleistersteuerungsprozesses.

Praxistipp

Verknüpfen Sie das Freigabe-Gate mit dem Einkauf: Ohne System-ID wird keine Bestellung für Software mit KI-Funktion ausgelöst.

Mehr dazu: Future Governance Hub

Fazit: AI Risk Register erstellen und dauerhaft pflegen

Ein AI Risk Register ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage Ihrer KI-Governance. Wer ein AI Risk Register erstellen und pflegen will, macht Schatten-KI sichtbar, ordnet Pflichten nach KI-VO, DSGVO und BetrVG zu und erkennt, wo bis zum 02.12.2027 Handlungsbedarf besteht. Entscheidend ist nicht die Zahl der Spalten, sondern dass jede Einstufung begründet, jede Maßnahme zugeordnet und jede Änderung nachvollziehbar ist.

Kernbotschaften

  • Das Register verbindet Inventar, Einstufung, Risikobewertung und Maßnahmen über eine gemeinsame System-ID.
  • Klären Sie je System die Rolle nach KI-VO: Betreiber, aber bei Zweckänderung unter Umständen Anbieter (Art. 25 Abs. 1 KI-VO).
  • Trennen Sie geltendes Recht, Übergangsregelungen und künftige Pflichten. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ist der 02.12.2027 maßgeblich.
  • Pflegen Sie das Register über Freigabe-Gate, Aktualisierungsanlässe und Quartalsbericht.

Checkliste

  • Inventarisierung aus technischen, vertraglichen und fachlichen Quellen abgeschlossen
  • Amnestie-Phase für Schatten-KI durchgeführt
  • 16 Spalten je System befüllt
  • Einstufung mit Fundstelle begründet
  • Brutto- und Nettorisiko bewertet
  • Maßnahmen mit Verantwortlichen, Termin und Nachweis
  • Hochrisiko-Systeme mit Fristreife-Ampel 02.12.2027
  • Freigabe-Gate mit Einkauf verknüpft
  • Quartalsbericht an die Geschäftsleitung eingerichtet

Häufige Fragen zum AI Risk Register

Schreibt die KI-Verordnung ein AI Risk Register vor?

Nicht unter diesem Namen. Die Pflichten aus Art. 4, 5, 26, 27 und 50 KI-VO lassen sich ohne ein vollständiges Verzeichnis aber kaum nachweisbar erfüllen.

Was unterscheidet das Register von der DSFA?

Die DSFA nach Art. 35 DSGVO betrachtet Risiken für personenbezogene Daten einer Verarbeitung. Das Register erfasst alle KI-Systeme und alle Risikodimensionen, auch ohne Personenbezug. Bei Hochrisiko-Systemen mit Personenbezug ergänzen sich beide.

Gilt Art. 9 KI-VO für Betreiber?

Das Risikomanagementsystem nach Art. 9 ist Teil der Anforderungen an Hochrisiko-Systeme, die der Anbieter erfüllen muss. Betreiber haben die Pflichten nach Art. 26 KI-VO, es sei denn, sie werden nach Art. 25 selbst zum Anbieter.

Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?

Für Anhang III ab 02.12.2027, für Anhang I ab 02.08.2028 (Art. 113 KI-VO in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744).

Wer ist in Deutschland zuständig?

Nach dem KI-MIG grundsätzlich die Bundesnetzagentur, im Finanzsektor für Systeme mit direktem Bezug zur regulierten Finanztätigkeit die BaFin (§ 2 Abs. 3 KI-MIG).

Welche Bußgelder drohen?

Bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Pflichtverstößen bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % (Art. 99 Abs. 3 und 4 KI-VO). Für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6 KI-VO).

Quellenverzeichnis

Primärquellen der EU und des Bundes sowie Aufsichtsbehörden. Abruf aller Quellen: 16.10.2026. Nicht verlinkt, aber Grundlage der Ausführungen: Art. 35 DSGVO, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 1a Abs. 2a KWG sowie die Normen ISO/IEC 42001:2023 und ISO/IEC 23894:2023. Die genannten Studienzahlen von IBM (Cost of a Data Breach Report 2025) und die Prognose von Gartner sind Herstellerangaben und keine amtlichen Quellen.

Verwandte Leistungen und Programme

Wenn Sie das Register nicht nur führen, sondern fachlich verantworten wollen, vermitteln die Programme von S+P Seminare die nötige Methodenkompetenz:

Weiterführende Fachbeiträge

Wenn in Ihrem Unternehmen die Kapazitäten fehlen, um Inventarisierung und Einstufung selbst zu leisten, finden Sie bei S+P Compliance (sp-compliance.com) eine Dienstleistung für die operative Umsetzung.

ai-risk-register-erstellen

Service & Kontakt

S&P Unternehmerforum GmbH 809 Bewertungen auf ProvenExpert.com