Future Governance Hub: NIS-2, KI-VO und CRA im Zeitplan 2026

Rechtsstand: September 2026 · Lesezeit: rund 12 Minuten · Alle Fristen gegen die amtlichen Fassungen geprüft

Der Future Governance Hub ordnet die fünf Regelwerke, die derzeit dieselbe Führungsebene gleichzeitig beanspruchen: NIS-2 über das BSI-Gesetz, DORA für Finanzunternehmen, die KI-Verordnung, den Cyber Resilience Act und die geänderte Nachhaltigkeitsberichterstattung samt neuem Greenwashing-Recht. Der Beitrag sortiert sie nach Frist, Adressat und Zuständigkeit — und zeigt, welche Qualifizierung dein Unternehmen dafür braucht.

Das Bild hat sich in den vergangenen zwölf Monaten deutlich verschoben. NIS-2 ist in Deutschland nicht mehr Entwurf, sondern seit dem 6. Dezember 2025 geltendes Recht — ohne allgemeine Übergangsfrist. Die KI-Verordnung ist seit dem 2. August 2026 allgemein anwendbar, wobei die Digital-Omnibus-Verordnung wenige Tage zuvor genau die Pflichten verschoben hat, an denen sich die Diskussion aufgehalten hatte. Und der Cyber Resilience Act wird am 11. September 2026 zum ersten Mal scharf.

Gegenläufig dazu ist der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung stark geschrumpft. Wer die Regulierung als gleichmäßig wachsende Last liest, liegt falsch: Sie wird an einer Stelle enger und an anderer breiter. Genau deshalb lohnt eine gemeinsame Sicht statt fünf getrennter Projekte.

Auffällig ist ein Muster, das alle fünf Rechtsakte teilen: Sie adressieren nicht nur die Organisation, sondern ausdrücklich die handelnden Personen. § 38 BSIG verlangt von Geschäftsleitungen die regelmäßige Teilnahme an Schulungen, Art. 4 der KI-Verordnung verlangt KI-Kompetenz bei Anbietern und Betreibern. Qualifizierung ist damit keine freiwillige Begleitmaßnahme mehr, sondern selbst Gegenstand der Pflicht.

Future Governance Hub: die Regelwerke im Überblick

Die fünf Rechtsakte überschneiden sich im Anwendungsbereich, nicht aber in den Adressaten. Ein Maschinenbauer kann gleichzeitig wichtige Einrichtung nach BSIG, Hersteller nach CRA und Betreiber eines KI-Systems sein — ohne jemals in den Anwendungsbereich von DORA zu fallen. Die folgende Einordnung trennt deshalb konsequent nach Rolle.

Alle Branchen, 18 Sektoren

NIS-2 über das BSI-Gesetz

Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die materiellen Pflichten stehen im neu gefassten BSI-Gesetz: Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG, Meldepflichten nach § 32 BSIG, Registrierung nach § 33 BSIG. Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht.

Adressiert sind besonders wichtige und wichtige Einrichtungen. Maßgeblich sind Sektorzugehörigkeit und Größe; die Einordnung nimmt das Unternehmen selbst vor. Das BSI prüft die Betroffenheit nicht vorab.

Finanzsektor

DORA

Die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar. Sie steht auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement, Behandlung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle, Tests der digitalen operationalen Resilienz, Management des IKT-Drittparteienrisikos und Informationsaustausch.

2026 hat sich der Schwerpunkt verschoben. Nach der ersten Runde der Informationsregister steht die Aufsicht über kritische IKT-Drittdienstleister im Vordergrund; die europäischen Aufsichtsbehörden haben eine erste Liste solcher Dienstleister veröffentlicht.

Anbieter und Betreiber

KI-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 2. August 2026 im Grundsatz allgemein anwendbar. Bereits seit Februar 2025 gelten die verbotenen Praktiken nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4. Seit August 2025 bestehen die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.

Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat den Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten verschoben. Das materielle Pflichtenprogramm bleibt unverändert — verschoben ist der Zeitpunkt, nicht der Inhalt.

Hersteller

Cyber Resilience Act

Die Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847 trifft Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Am 11. September 2026 wird die Meldepflicht nach Art. 14 wirksam: aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle sind gestuft an das zuständige CSIRT und die ENISA zu melden.

Der Rest der Verordnung — Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Anforderungen über den Lebenszyklus — folgt zum 11. Dezember 2027. Betroffen sind auch Maschinen, die eine vernetzte Komponente enthalten und als Ganzes in Verkehr gebracht werden.

Große Unternehmen

CSRD nach dem Omnibus-Paket

Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 hat den Anwendungsbereich der CSRD deutlich verengt: berichtspflichtig ist künftig, wer mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz aufweist. Die Kapitalmarktorientierung spielt dafür keine Rolle mehr.

Die Mitgliedstaaten setzen die Änderungen bis zum 19. März 2027 um. Parallel wurde die Lieferkettenrichtlinie auf Unternehmen über 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz zugeschnitten, mit Anwendung ab dem 26. Juli 2029.

Werbung und Marketing

Greenwashing im UWG

Was bei der Berichtspflicht wegfällt, kommt bei der Kommunikation hinzu. Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde über eine UWG-Novelle in deutsches Recht überführt; die neuen Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, selbst vergebene Nachhaltigkeitssiegel und Klimaneutralitätswerbung, die allein auf Kompensation beruht, werden unzulässig. Eine Abverkaufsfrist für Bestandsware ist nicht vorgesehen.

Fristen und Zeitpunkte

Die Tabelle führt nur Termine mit veröffentlichter Rechtsgrundlage. Termine aus laufenden Verfahren sind nicht enthalten, weil sie sich bis zur Verkündung noch verschieben können.

Termin Was gilt Rechtsgrundlage Adressat
17.01.2025 DORA anwendbar, alle fünf Säulen VO (EU) 2022/2554 Finanzunternehmen
02.02.2025 Verbotene Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz Art. 4, 5 VO (EU) 2024/1689 Anbieter und Betreiber
06.12.2025 NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft, keine allgemeine Übergangsfrist BSIG in neuer Fassung Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen
06.03.2026 Ende der dreimonatigen Registrierungsfrist beim BSI § 33 BSIG Betroffene Einrichtungen
18.03.2026 Omnibus-Änderungen zu CSRD und Lieferkettenrichtlinie in Kraft RL (EU) 2026/470 Große Unternehmen
02.08.2026 KI-Verordnung allgemein anwendbar, Transparenzpflichten nach Art. 50 VO (EU) 2024/1689 Anbieter und Betreiber
11.09.2026 Meldepflicht für ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle Art. 14 VO (EU) 2024/2847 Hersteller
27.09.2026 Verschärfte Regeln für Umweltaussagen und Siegel UWG-Novelle zu RL (EU) 2024/825 Unternehmen mit Endkundenkontakt
02.12.2026 Kennzeichnung synthetischer Inhalte für Bestandssysteme Art. 50 Abs. 2 VO (EU) 2024/1689 Anbieter generativer Systeme
19.03.2027 Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten für die geänderte CSRD RL (EU) 2026/470 Gesetzgeber, mittelbar Unternehmen
02.12.2027 Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III VO (EU) 2026/1744 Anbieter und Betreiber
11.12.2027 Cyber Resilience Act vollständig anwendbar VO (EU) 2024/2847 Hersteller
02.08.2028 Hochrisiko-Pflichten für produkteingebettete Systeme nach Anhang I VO (EU) 2026/1744 Anbieter und Betreiber
26.07.2029 Sorgfaltspflichten der geänderten Lieferkettenrichtlinie RL (EU) 2026/470 Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten

Pflichten nach Funktion

Regulierung scheitert selten am fehlenden Willen, sondern an unklarer Zuständigkeit. Die folgende Aufteilung ordnet die Pflichten den Rollen zu, die sie in der Praxis tragen.

Geschäftsleitung

  • Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und ihre Umsetzung überwachen — als Organpflicht, unabhängig von der Ressortverteilung
  • Regelmäßig an Schulungen zur Informationssicherheit teilnehmen, § 38 Abs. 3 BSIG
  • Bei Finanzunternehmen: Letztverantwortung für das IKT-Risikomanagement beim Leitungsorgan, Art. 5 DORA
  • Budget und Zuständigkeit für die Umsetzung verbindlich zuweisen

Informationssicherheit

  • Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG belegen: Risikoanalyse, Vorfallbewältigung, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, Kryptografie, Zugriffskontrolle
  • Meldeprozess nach § 32 BSIG einrichten und üben, nicht nur beschreiben
  • Bei Finanzunternehmen: Klassifizierung und Meldung schwerwiegender Vorfälle nach Art. 17 bis 23 DORA
  • Informationsregister zu IKT-Drittdienstleistern pflegen, Art. 28 DORA

Produktverantwortung

  • Feststellen, ob das eigene Portfolio Produkte mit digitalen Elementen enthält
  • Meldeprozess nach Art. 14 CRA aufsetzen, mit belastbarer 24-Stunden-Reaktion
  • Schwachstellenmanagement über den Supportzeitraum verankern
  • Vorbereitung auf Konformitätsbewertung und Kennzeichnung bis Dezember 2027

KI-Verantwortung

  • Rolle je System klären: Anbieter oder Betreiber — daran hängt der gesamte Pflichtenkatalog
  • KI-Kompetenz des Personals sicherstellen und nachweisen, Art. 4 KI-VO
  • Transparenzpflichten nach Art. 50 umsetzen: Offenlegung bei Interaktion, Kennzeichnung erzeugter Inhalte
  • Verzeichnis eingesetzter Systeme mit Risikoeinstufung führen

Finanzen und Reporting

  • Betroffenheit nach den neuen Schwellenwerten prüfen: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz
  • Nationale Umsetzung der geänderten CSRD verfolgen
  • Auch ohne Berichtspflicht: Datenanfragen von Banken, Versicherern und Großkunden beantwortbar halten
  • Bestehende Erhebungsprozesse nicht vorschnell abbauen

Marketing und Kommunikation

  • Alle Umweltaussagen auf Belegbarkeit prüfen, Frist 27. September 2026
  • Eigene Siegel und Label auf unabhängige Zertifizierung zurückführen oder entfernen
  • Kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen aus der Produktwerbung nehmen
  • Bestandsmaterial erfassen: eine Abverkaufsfrist ist nicht vorgesehen

Wo es in der Praxis klemmt

Betroffenheit wird nicht dokumentiert

Viele Unternehmen haben geprüft, ob sie unter das BSIG fallen — aber das Ergebnis nicht festgehalten. Kommt es zur Nachfrage, fehlt die Grundlage. Die Selbsteinschätzung nach § 33 BSIG ist eine Bringschuld; das BSI stellt sie nicht von Amts wegen fest.

Die Fristverschiebung wird als Entwarnung gelesen

Der Digital Omnibus verschiebt den Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten, nicht deren Inhalt. Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung und menschliche Aufsicht bleiben unverändert. Wer die Zeit nicht nutzt, hat sie verloren.

Der CRA trifft Unternehmen, die sich nicht als Hersteller sehen

Wer eine Maschine mit vernetzter Steuerung unter eigenem Namen in Verkehr bringt, ist Hersteller im Sinne der Verordnung (EU) 2024/2847. Die Meldepflicht nach Art. 14 gilt ab dem 11. September 2026 auch für Produkte, die vor Jahren ausgeliefert wurden.

Aus dem Berichtskreis gefallen, aus der Pflicht nicht

Der verengte Anwendungsbereich der CSRD nach der Richtlinie (EU) 2026/470 beendet die Berichtspflicht, nicht die Nachfrage. Kreditgeber, Versicherer und große Auftraggeber erheben ESG-Daten weiter — nur ohne einheitlichen Standard.

Werbematerial altert schneller als geplant

Kataloge, Verpackungen und Kampagnen haben Vorlaufzeiten von Monaten. Weil die UWG-Novelle ab dem 27. September 2026 keine Abverkaufsfrist für Bestandsware vorsieht, müssen bereits produzierte Materialien mit unbelegten Umweltaussagen angepasst werden.

Schulung wird als Kostenposition behandelt

§ 38 Abs. 3 BSIG macht die Teilnahme an Schulungen zur Pflicht der Geschäftsleitung, Art. 4 KI-VO verlangt KI-Kompetenz im Betrieb. Beides ist nachweisbedeutsam. Wer Qualifizierung streicht, streicht keinen Komfort, sondern einen Pflichtnachweis.

Quick-Check: Reifegrad einschätzen

Sechs Felder, drei Zustände. Die Einschätzung bleibt in deinem Browser und wird nicht übertragen. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung, sortiert aber die Reihenfolge.

Farbe ist hier kein alleiniger Informationsträger: Jeder Zustand trägt zusätzlich ein Textlabel.

1. Betroffenheit nach dem BSI-Gesetz

Ist dokumentiert, ob dein Unternehmen wichtige oder besonders wichtige Einrichtung ist?

Erfüllt. Halte die Prüfung aktuell: Schwellenwerte können durch Wachstum oder Zukauf überschritten werden, die Registrierungsfrist läuft dann neu.
Teilweise. Eine mündliche Einschätzung trägt nicht. Halte Sektor, Größenkriterien und Ergebnis schriftlich fest, mit Datum und Verantwortlichem.
Offen. Erster Schritt vor allem anderen. Ohne geklärte Betroffenheit lässt sich weder Aufwand schätzen noch die Registrierung nach § 33 BSIG beurteilen.

2. Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle

Ist ein Prozess etabliert, der die Fristen aus § 32 BSIG oder Art. 17 bis 23 DORA einhält?

Erfüllt. Prüfe die Belastbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten und die Vertretungsregelung. Meldefristen laufen auch am Wochenende.
Teilweise. Ein beschriebener Prozess ist noch kein geübter. Plane eine Trockenübung mit Zeitmessung bis zur ersten Meldung.
Offen. Hier entsteht das größte kurzfristige Risiko. Lege Meldewege, Zuständige und Eskalation fest, bevor der erste Vorfall eintritt.

3. IKT-Drittparteien und Lieferkette

Sind kritische Dienstleister erfasst, bewertet und vertraglich abgesichert?

Erfüllt. Nimm die Unterauftragsketten dazu. Konzentrationsrisiken entstehen häufig erst auf der zweiten Ebene.
Teilweise. Ein Vertragsverzeichnis reicht nicht. Ergänze Kritikalität, unterstützte Funktionen und eine praktisch durchführbare Ausstiegsoption.
Offen. Beginne mit den Diensten, deren Ausfall den Betrieb binnen 24 Stunden spürbar trifft. Diese Liste ist meist kurz.

4. Eingesetzte KI-Systeme

Gibt es ein Verzeichnis mit Rolle, Zweck und Risikoeinstufung je System?

Erfüllt. Ergänze die Transparenzpflichten nach Art. 50 und prüfe, ob Fachbereiche eigene Werkzeuge ohne Freigabe nutzen.
Teilweise. Kläre je System, ob dein Unternehmen Anbieter oder Betreiber ist. Daran hängt der gesamte Pflichtenkatalog.
Offen. Starte mit einer Bestandsaufnahme über alle Fachbereiche. Ohne Verzeichnis ist Art. 4 KI-VO nicht nachweisbar.

5. Produkte mit digitalen Elementen

Ist geklärt, ob dein Unternehmen Hersteller im Sinne des Cyber Resilience Act ist?

Erfüllt. Prüfe die Reaktionsfähigkeit: Die Frühwarnung nach Art. 14 CRA ist binnen 24 Stunden abzusetzen.
Teilweise. Ziehe Vertrieb und Einkauf hinzu. Auch zugekaufte Komponenten machen ein Endprodukt erfassbar.
Offen. Die Meldepflicht greift ab dem 11. September 2026. Kläre die Herstellereigenschaft vorrangig, wenn ihr vernetzte Produkte ausliefert.

6. Qualifizierung und Nachweis

Ist die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG und Art. 4 KI-VO belegbar erfüllt?

Erfüllt. Halte die Teilnahmenachweise datiert vor und plane die Wiederholung ein. „Regelmäßig“ heißt nicht einmalig.
Teilweise. Prüfe, ob alle Mitglieder der Geschäftsleitung erfasst sind. Die Pflicht trifft das Organ, nicht nur das IT-Ressort.
Offen. Ein Termin und eine datierte Teilnahmebestätigung schließen diese Lücke mit vergleichsweise geringem Aufwand.

No-Regret-Maßnahmen

Maßnahmen, die sich lohnen, unabhängig davon, wie die noch offenen Verfahren ausgehen. Sie kosten wenig, wenn eine Pflicht entfällt, und sparen viel, wenn sie greift.

Ein Register statt fünf Listen

Systeme, Dienstleister, Produkte und KI-Anwendungen in einem gemeinsamen Verzeichnis führen, mit Feldern für Kritikalität und einschlägige Rechtsgrundlage. Der Aufwand entsteht einmal, nicht fünfmal.

Meldewege üben

Eine Trockenübung mit Zeitmessung zeigt in zwei Stunden mehr als jede Prozessbeschreibung. Sie deckt typischerweise auf, dass Ansprechpartner fehlen oder Zugangsdaten nicht vorliegen.

Aussagen belegen

Jede Umweltaussage bekommt einen Nachweis oder verschwindet. Das ist ab dem 27. September 2026 Pflicht und davor bereits die günstigere Variante gegenüber einer Abmahnung.

Zuständigkeit benennen

Eine Person je Regelwerk, schriftlich, mit Vertretung. Nicht als Titel, sondern als Zuweisung. Fehlende Zuständigkeit ist der häufigste Grund, warum Fristen unbemerkt verstreichen.

Schulung terminieren

Die Pflicht aus § 38 Abs. 3 BSIG lässt sich mit einem Termin und einer datierten Teilnahmebestätigung erfüllen. Das ist die einfachste offene Pflicht überhaupt — und wird trotzdem oft übersehen.

Datenerhebung erhalten

Wer aus dem CSRD-Berichtskreis fällt, sollte die Erhebung nicht abschalten. Banken, Versicherer und große Kunden fragen weiter — dann aber in uneinheitlichen Formaten.

Fazit

Der Future Governance Hub beschreibt keine neue Disziplin, sondern eine Arbeitsweise: fünf Regelwerke, die sich in Adressat und Frist unterscheiden, aber in den Grundbausteinen überlappen. Wer sie einzeln abarbeitet, baut dieselben Register dreimal.

  • NIS-2 ist Gegenwart, nicht Zukunft. Das BSI-Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 ohne allgemeine Übergangsfrist; die Registrierungsfrist ist abgelaufen, die Pflicht besteht fort.
  • Die KI-Fristverschiebung ist kein Freibrief. Verschoben wurde der Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten, nicht deren Inhalt.
  • Der 11. September 2026 betrifft Hersteller. Wer vernetzte Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringt, braucht ab diesem Tag einen funktionierenden Meldeprozess.
  • Der 27. September 2026 betrifft die Kommunikation. Umweltaussagen ohne Nachweis werden unzulässig, ohne Abverkaufsfrist für Bestandsware.
  • Qualifizierung ist selbst Pflichtinhalt. § 38 Abs. 3 BSIG und Art. 4 KI-VO verlangen Kompetenz, die nachweisbar sein muss.

Wenn intern die Kapazität für die Umsetzung fehlt, lässt sich die operative Bearbeitung an einen externen Dienstleister vergeben; wie das im Detail aussieht, beschreibt S+P Compliance zum IKT-Drittparteienrisiko. Die Leitungsverantwortung bleibt davon unberührt.

Häufige Fragen

Was deckt der Future Governance Hub ab?+

Der Future Governance Hub bündelt fünf Regelwerke, die dieselbe Führungsebene betreffen: NIS-2 über das BSI-Gesetz, DORA für Finanzunternehmen, die KI-Verordnung, den Cyber Resilience Act und die geänderte Nachhaltigkeitsberichterstattung samt UWG-Novelle gegen Greenwashing. Der Beitrag ordnet Fristen, Pflichten nach Funktion und den Qualifizierungsbedarf ein.

Seit wann gilt NIS-2 in Deutschland, und wer muss sich registrieren?+

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten, ohne allgemeine Übergangsfrist. Die materiellen Pflichten stehen im neu gefassten BSI-Gesetz. Die Registrierungspflicht nach § 33 BSIG traf betroffene Einrichtungen bis zum 6. März 2026; wer sie versäumt hat, muss sie nachholen, denn die Pflicht besteht fort.

Was ändert der Digital Omnibus an der KI-Verordnung?+

Die Verordnung (EU) 2026/1744 verschiebt den Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten: für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für produkteingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Der allgemeine Anwendungsbeginn der KI-Verordnung am 2. August 2026 bleibt unberührt, ebenso die Transparenzpflichten nach Art. 50.

Wen trifft die CRA-Meldepflicht ab dem 11. September 2026?+

Die Meldepflicht nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 trifft Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, nicht deren Anwender. Gemeldet werden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, gestuft an das zuständige CSIRT und die ENISA. Die übrigen Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027.

Müssen wir nach dem Omnibus-Paket noch einen CSRD-Bericht erstellen?+

Das hängt an den neuen Schwellenwerten. Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 berichtet nur noch, wer mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz aufweist. Die Mitgliedstaaten setzen die Änderungen bis zum 19. März 2027 um. Wer darunter liegt, verliert die Pflicht, nicht aber die Nachfragen aus Banken, Versicherungen und von Auftraggebern.

Können wir die Umsetzung an einen externen Dienstleister auslagern?+

Fachaufgaben lassen sich vergeben, die Leitungsverantwortung nicht. § 38 BSIG nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, ihre Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Für beaufsichtigte Institute gilt: Ausgelagert wird die Aufgabe, nicht die Verantwortung.

Quellen

Primärquellen zuerst, danach die nationale Umsetzung und die Einordnung einer Bundesbehörde. Stand der Abrufe: September 2026.

Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), EUR-Lex Amtlicher Volltext. Grundlage für die fünf Säulen, die Meldepflichten nach Art. 17 bis 23 und das IKT-Drittparteienrisiko.
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex Amtlicher Volltext. Enthält Art. 4 zur KI-Kompetenz, Art. 5 zu verbotenen Praktiken und Art. 50 zu den Transparenzpflichten.
Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), EUR-Lex Amtlicher Volltext. Belegt die verschobenen Geltungszeitpunkte für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und Anhang I.
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung), EUR-Lex Amtlicher Volltext. Grundlage der Meldepflicht nach Art. 14 und der gestaffelten Anwendungstermine.
Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus zu CSRD und Sorgfaltspflichten), EUR-Lex Amtsblattfassung. Belegt die angehobenen Schwellenwerte und die neuen Umsetzungs- und Anwendungszeitpunkte. Sprachfassung Englisch.
Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), EUR-Lex Amtlicher Volltext der Ausgangsrichtlinie, auf die sich die Omnibus-Änderungen beziehen.
BSI-Gesetz in der Fassung nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz Nationale Umsetzung. Enthält § 30 zu den Risikomanagementmaßnahmen, § 32 zu den Meldepflichten, § 33 zur Registrierung und § 38 zur Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung.
Umweltbundesamt: Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt Einordnung einer Bundesbehörde zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 und zum Anwendungsbeginn am 27. September 2026.

Programme und Lehrgänge

Die Zuordnung folgt den Rollen aus dem Abschnitt zu den Pflichten. Jede Weiterbildung deckt einen Ausschnitt ab; kombiniert ergeben sie einen Lernpfad.

DORA und NIS-2

IKT-Risikomanagement, Meldeprozesse und Drittparteienrisiko — für Informationssicherheit, Revision und Fachbereiche, die den Nachweis führen müssen.

Digitale Transformation und KI

Einsatz generativer Systeme, Rollen nach der KI-Verordnung und der Aufbau von KI-Kompetenz nach Art. 4 im eigenen Haus.

Seminare für Geschäftsführer

Leitungspflichten, Organisationsverschulden und die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG — mit datiertem Teilnahmenachweis.

Aufsichtsrat und Vorstand

Überwachungsauftrag, Berichtswege und die Frage, welche Vorlagen das Gremium braucht, um Resilienz beurteilen zu können.

Risikomanagement

Methodik für Risikoanalyse, Bewertung und Steuerung — die gemeinsame Grundlage aller fünf Regelwerke.

Compliance-Management

Aufbau und Nachweis eines Compliance-Management-Systems, das mehrere Rechtsakte gleichzeitig trägt statt je Thema neu zu beginnen.

Interne Revision

Prüfungsansätze für IKT-Risikomanagement, Meldeprozesse und Auslagerungen — einschließlich der Revisionspflicht aus DORA.

Zertifizierungslehrgänge

Mehrteilige Lehrgänge mit Abschluss, wenn die Rolle dauerhaft besetzt und die Sachkunde belegt werden soll.

Den Lernpfad zusammenstellen

Der Future Governance Hub funktioniert als Baukasten: Du wählst die Module, die zu deiner Rolle und zu den Regelwerken passen, die dein Unternehmen tatsächlich treffen. Die aktuellen Termine stehen in der Terminübersicht; Arbeitshilfen und Vorlagen findest du in der S+P Tool Box.

Future Governance Hub: NIS-2, KI-VO und CRA 2026
Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →

Seminare & Lehrgänge

Widerruf erklären

Service & Kontakt

S&P Unternehmerforum GmbH 809 Bewertungen auf ProvenExpert.com