Funktion 01
Geldwäscheprävention
Die Umstellung auf die AMLR ist kein Textabgleich, sondern ein Prozessprojekt. Die Risikoanalyse, der Sorgfaltspflichtenkatalog und die internen Sicherungsmaßnahmen müssen bis zum 10. Juli 2027 auf den Wortlaut der Verordnung umgestellt sein.
- Abgleich der Risikoanalyse nach § 5 GwG mit den Vorgaben der Verordnung
- Neuzuschnitt von Identifizierung, Verstärkten Sorgfaltspflichten und Aktualisierungszyklen
- Schulungskonzept nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG auf das neue Regelwerk umstellen
- Meldewege für Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG unverändert vorhalten und dokumentieren

