Startseite Seminare News Feedback-Kompetenz für Führungskräfte: Methoden, Kultur und Recht

Fachbeitrag Leadership

Feedback-Kompetenz für Führungskräfte: Methoden, Kultur und Recht

Rechtsstand: Oktober 2026Lesezeit: ca. 16 MinutenAutor: Achim Schulz

Management Summary

Feedback-Kompetenz für Führungskräfte verbindet Haltung, Gesprächsmethodik und ein Umfeld, in dem Menschen offen sprechen. Dieser Leitfaden ordnet die gängigen Methoden ein, nämlich SBI, Feedforward und 360-Grad-Feedback, und zeigt, wo das Recht Grenzen setzt.

Sobald Feedback dokumentiert, in einer Software erfasst oder in eine Beurteilung übernommen wird, kommen Betriebsrat und Datenschutz ins Spiel, bei KI-Funktionen zusätzlich die KI-Verordnung. Maßgeblich sind §§ 82, 83, 87 und 94 BetrVG, Art. 15 und Art. 88 DSGVO mit § 26 BDSG sowie § 36 HinSchG.

Drei Zeitpunkte sind für die Praxis relevant: Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist seit 02.02.2025 verboten. KI zur Beobachtung und Bewertung von Leistung und Verhalten gilt als Hochrisiko-KI; die Betreiberpflichten gelten ab 02.12.2027. Die Umsetzungsfrist der Entgelttransparenzrichtlinie ist am 07.06.2026 abgelaufen, ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor.

Für Institute kommt die Risikokultur hinzu: AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0 verlangt einen transparenten und offenen Dialog zu risikorelevanten Fragen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum Feedback-Kompetenz für Führungskräfte eine Führungsaufgabe ist

Feedback ist ein wirksames Führungsinstrument. Gute Rückmeldungen machen Erwartungen klar, fördern Entwicklung und stärken Vertrauen. Führungskräfte prägen durch ihr Feedbackverhalten, wie offen im Team gesprochen wird. Vier Entwicklungen machen das Thema besonders dringlich:

  • Hybride Zusammenarbeit: weniger spontane Begegnungen, mehr Missverständnisse über digitale Kanäle.
  • Generationenmix: unterschiedliche Erwartungen an Häufigkeit und Form von Rückmeldungen.
  • Wandel und Digitalisierung: Teams müssen schneller lernen und sich anpassen.
  • Fachkräftemangel: Anerkennung und Entwicklungsperspektiven binden Mitarbeitende.

Geltendes Recht

Für Institute ist eine offene Dialogkultur keine Stilfrage. Zur Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung gehört „die Entwicklung, Förderung und Überwachung einer angemessenen Risikokultur“ (AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0). Kennzeichnend für eine angemessene Risikokultur ist nach der Erläuterung unter anderem „die Ermöglichung und Förderung eines transparenten und offenen Dialogs innerhalb des Instituts zu risikorelevanten Fragen“.

Praxistipp: Fragen Sie in Ihrem nächsten Teamgespräch, welche Probleme zuletzt zu spät angesprochen wurden. Die Antworten zeigen Ihnen, wie offen der Dialog tatsächlich ist.

Die vier Kernfähigkeiten

FähigkeitWas sie bedeutetPraxisnutzen
SelbstreflexionEigene Muster erkennen, Feedback aktiv einholen und annehmen, blinde Flecken bearbeitenGlaubwürdige Vorbildfunktion
KommunikationKlar, wertschätzend und konkret formulieren, aktiv zuhören, auf Zeitpunkt und Ton achtenWeniger Missverständnisse, mehr Wirkung
MethodensicherheitPassendes Format wählen: Einzelgespräch, Peer-Feedback, 360 Grad, informellGezielte Entwicklung
Psychologische Sicherheit fördernEin Klima schaffen, in dem Fragen, Fehler und Kritik ohne Angst angesprochen werdenLernen, Innovation, frühe Problemerkennung

Psychologische Sicherheit geht auf die Forschung von Amy C. Edmondson zurück. Sie definierte sie 1999 als gemeinsame Überzeugung der Teammitglieder, dass das Team ein sicherer Ort für zwischenmenschliche Risiken ist. In ihrer Studie mit 51 Teams war psychologische Sicherheit mit stärkerem Lernverhalten verbunden, und dieses Lernverhalten mit besserer Teamleistung. Psychologische Sicherheit bedeutet nicht Bequemlichkeit oder niedrige Standards, sondern das Vertrauen, für offene Worte nicht bloßgestellt oder bestraft zu werden.

Praxistipp: Das Johari-Fenster hilft, blinde Flecken sichtbar zu machen. Bitten Sie zwei bis drei Personen gezielt um Rückmeldung zu einem Verhalten, das Sie verbessern wollen.

Feedback-Formen im Überblick

FormZweckRhythmusDokumentation
Direktes FeedbackKurze Rückmeldung zu Verhalten oder Ergebnissituativ, zeitnahin der Regel keine
Regelmäßiges Einzelgespräch (1:1)Beziehung, Entwicklung, Hindernissewöchentlich bis monatlichkurze Vereinbarungen
Peer-FeedbackLernen auf Augenhöhe, Teamkulturz. B. quartalsweisenach Teamregel
360-Grad-FeedbackRundumblick durch Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeitende, gegebenenfalls Kundenjährlich oder anlassbezogenBericht; Regeln zu Anonymität und Zugriff nötig
FeedforwardVorschläge für die Zukunft statt Bewertung der Vergangenheitsituativ, in Entwicklungsprogrammenin der Regel keine
RetrospektiveZusammenarbeit im Team verbessernnach Projekten oder SprintsMaßnahmenliste

Praxistipp: Kombinieren Sie mehrere Formate. Ein Jahresgespräch allein reicht nicht, wenn im übrigen Jahr keine Rückmeldung stattfindet.

Das wirksame Feedbackgespräch

Das SBI-Modell

Das Center for Creative Leadership hat das Modell Situation – Behavior – Impact entwickelt. Es gliedert eine Rückmeldung in drei Schritte:

  • Situation: „Im Teammeeting am Montag …“
  • Verhalten: „… haben Sie Frau K. zweimal unterbrochen, als sie ihre Zahlen vorgestellt hat.“
  • Wirkung: „Danach hat sie nichts mehr gesagt, und uns fehlten ihre Informationen für die Entscheidung.“

Beschreiben Sie beobachtbares Verhalten, keine Eigenschaften. „Sie haben unterbrochen“ ist Verhalten; „Sie sind respektlos“ ist ein Urteil. Das Modell eignet sich für anerkennendes und für korrigierendes Feedback. In einer erweiterten Variante fragen Sie anschließend nach der Absicht („Was wollten Sie damit erreichen?“). So wird aus der Rückmeldung ein Dialog.

Feedforward

Marshall Goldsmith hat Feedforward als Ergänzung zum Feedback geprägt: Statt die Vergangenheit zu bewerten, bitten Sie um zwei konkrete Vorschläge für die Zukunft. Die empfangende Person hört zu, notiert und bedankt sich, ohne zu bewerten oder sich zu rechtfertigen. Feedforward ersetzt Feedback und Beurteilungen nicht, ist im Alltag aber oft wirksamer.

Was hilft und was schadet

HilfreichSchädlich
Zeitnah und regelmäßigNur „zwischen Tür und Angel“
Konkret: Situation, Verhalten, WirkungPauschal: „Sie sind immer …“
Fragen stellen, zuhörenNur bewerten
Raum für Reaktion lassenKritik in Ironie oder Sarkasmus verpacken
Verbindliche nächste Schritte vereinbarenFeedback nur bei Fehlern
Anerkennung ebenso konkret wie KritikAbwehr bei Gegenfeedback

Praxistipp: Bereiten Sie schwierige Gespräche schriftlich vor: je ein Satz für Situation, Verhalten und Wirkung, dazu eine offene Frage und ein Vorschlag für den nächsten Schritt.

Feedback, Beurteilung und Personalakte

Entwicklungsfeedback und Leistungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Wer beides vermischt, erhält vorsichtigere Rückmeldungen und weniger Offenheit. Rechtlich ist die Unterscheidung ebenfalls wichtig.

Geltendes Recht

  • Recht auf Erörterung: Beschäftigte können verlangen, „dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden“. Sie können dazu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen, das zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (§ 82 Abs. 2 BetrVG).
  • Personalakte: Beschäftigte haben das Recht, in die über sie geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Erklärungen zum Inhalt sind auf Verlangen beizufügen (§ 83 Abs. 1 und 2 BetrVG). Wer Gesprächsnotizen oder Feedbackberichte zur Personalakte nimmt, muss mit Einsicht und Gegendarstellung rechnen.
  • Beurteilungsgrundsätze: Werden aus Feedbackbögen oder 360-Grad-Kriterien allgemeine Beurteilungsgrundsätze, bedarf deren Aufstellung der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 Abs. 2 BetrVG).

Künftiges Recht

Fließen Feedbackergebnisse in die Entgeltentwicklung ein, müssen die Kriterien nach der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 künftig objektiv und geschlechtsneutral sein und den Beschäftigten offengelegt werden (Art. 6 Abs. 1). Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor.

Praxistipp: Legen Sie für jedes Format fest, ob es der Entwicklung oder der Beurteilung dient, und kommunizieren Sie das vorab. Entwicklungsfeedback gehört grundsätzlich nicht in die Personalakte.

360-Grad-Feedback, Feedback-Tools und KI

Digitale Feedback- und Engagement-Tools erleichtern Umfragen, Pulse-Checks und 360-Grad-Verfahren. Sie verarbeiten aber Beschäftigtendaten, oft in großem Umfang. Die Hinweise gelten unabhängig vom Anbieter.

Geltendes Recht

  • Mitbestimmung: Bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“, bestimmt der Betriebsrat mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Feedback-Tools mit personenbezogenen Auswertungen sollten Sie nur mit Betriebsvereinbarung einführen.
  • Datenschutz: Maßgeblich ist § 26 BDSG auf Grundlage von Art. 88 DSGVO. Die bewertete Person hat ein Recht auf Auskunft und auf eine Kopie ihrer Daten (Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO). Dazu gehören auch Feedbackergebnisse über sie.
  • Rechte der Feedbackgebenden: Das Recht auf Kopie „darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen“ (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Bei 360-Grad-Verfahren sind daher sowohl Auskunft als auch der Schutz der Feedbackgebenden zu regeln, etwa durch Mindestgruppengrößen und aggregierte Auswertung.
  • Verbotene KI-Praktiken: Seit 02.02.2025 ist die Verwendung von KI-Systemen „zur Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz“ verboten, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen (Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung). Funktionen, die aus Stimme, Mimik oder Video in Online-Meetings auf Stimmung oder Engagement einzelner Beschäftigter schließen, sind daher unzulässig.

Künftiges Recht

KI-Systeme, die für die „Beobachtung und Bewertung der Leistung und des Verhaltens von Personen“ in Beschäftigungsverhältnissen bestimmt sind, gelten als Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnung). Die Betreiberpflichten gelten ab 02.12.2027. Dazu gehören menschliche Aufsicht und die Information der Arbeitnehmervertretung. Prüfen Sie KI-Funktionen, die Feedback auswerten oder Personen vergleichen, frühzeitig.

Praxistipp: Klären Sie vor jedem 360-Grad-Feedback schriftlich, wer den Bericht erhält, ab welcher Gruppengröße Ergebnisse angezeigt werden, wie lange Daten gespeichert werden und ob Ergebnisse in Personalentscheidungen einfließen.

Feedback nach oben und psychologische Sicherheit

Eine Feedback-Kultur zeigt sich vor allem daran, ob Mitarbeitende auch Führungskräften kritisch Rückmeldung geben. Wer dafür Nachteile befürchtet, schweigt, und Probleme werden zu spät sichtbar.

Nicht jede kritische Rückmeldung ist ein Hinweis im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Betrifft sie aber Verstöße, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, gilt:

Geltendes Recht

  • Repressalienverbot: „Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten“ (§ 36 Abs. 1 Satz 1 HinSchG).
  • Beweislastumkehr: Macht eine hinweisgebende Person eine Benachteiligung nach ihrer Meldung geltend, wird vermutet, dass es sich um eine Repressalie handelt. Die benachteiligende Person muss das Gegenteil beweisen (§ 36 Abs. 2 HinSchG).

Praxistipp: Reagieren Sie auf kritisches Feedback zuerst mit Dank und einer Rückfrage, nicht mit einer Rechtfertigung. Weisen Sie Ihr Team zusätzlich auf die interne Meldestelle hin, wenn es um mögliche Rechtsverstöße geht.

Fristen und Rechtsstände

Die Tabelle trennt geltendes Recht, Übergangsfristen und künftige Anforderungen (Rechtsstand Oktober 2026).

ZeitpunktRegelungStatus
laufend§ 82 Abs. 2, § 83, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 94 Abs. 2 BetrVG; Art. 15 DSGVO; § 26 BDSG; § 36 HinSchGgeltendes Recht; kein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz
02.02.2025Verbot von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung)geltend seit diesem Tag
07.06.2026Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970, Kriterien für die Entgeltentwicklung (Art. 6 Abs. 1)Frist abgelaufen; deutsches Umsetzungsgesetz liegt nicht vor
01.01.2027MaRisk 10.0: zusätzliche AnforderungenÜbergangsfrist für Institute
02.12.2027Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnungkünftig

Pflichten nach Funktion

Wer was klärt, hängt von der Rolle ab. Die Zuordnung leitet sich aus den genannten Normen ab; Betriebsratsrechte greifen nur in Betrieben mit Betriebsrat.

FunktionAufgabeNormbezug
FührungskraftZweck des Formats klären, Erörterung der Leistungsbeurteilung ermöglichen, Dokumentation zweckgebunden halten, kritisches Feedback nicht sanktionieren§ 82 Abs. 2, § 83 BetrVG; § 36 HinSchG
HR und PersonalentwicklungRegeln zu Personalakte, Anonymität, Zugriff, Speicherdauer und Auskunft festlegen; Beurteilungsgrundsätze mit dem Betriebsrat abstimmen§ 94 Abs. 2 BetrVG; Art. 15, 88 DSGVO; § 26 BDSG
GeschäftsführungBetriebsvereinbarung für Feedback-Tools herbeiführen, KI-Funktionen auf Emotionserkennung und Leistungsbewertung prüfen, Entgeltkriterien beobachten§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; Art. 5 Abs. 1 f, Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnung; Art. 6 Abs. 1 RL (EU) 2023/970
BetriebsratMitbestimmung bei technischen Einrichtungen und Beurteilungsgrundsätzen wahrnehmen; auf Wunsch zur Leistungserörterung hinzugezogen werden§ 87 Abs. 1 Nr. 6, § 94 Abs. 2, § 82 Abs. 2 BetrVG
Geschäftsleitung eines InstitutsRisikokultur entwickeln, fördern und überwachen, einschließlich eines offenen Dialogs zu risikorelevanten FragenAT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0 mit Erläuterung

Typische Stolpersteine mit Normbezug

Entwicklungsfeedback in der Personalakte

Notizen und Berichte dort sind einsehbar und lassen eine Gegendarstellung zu (§ 83 BetrVG).

Feedbackbogen als Beurteilungsgrundsatz

Werden Kriterien allgemein angewendet, ist der Betriebsrat zu beteiligen (§ 94 Abs. 2 BetrVG).

Tool ohne Betriebsvereinbarung

Personenbezogene Auswertungen von Verhalten oder Leistung sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

360-Grad-Feedback ohne Anonymitätsregel

Auskunftsanspruch und Schutz der Feedbackgebenden stehen in Spannung (Art. 15 Abs. 1, 3 und 4 DSGVO).

Stimmungsanalyse in Videokonferenzen

KI zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz ist verboten (Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung).

Sanktionierte Kritik nach oben

Betrifft die Rückmeldung einen Verstoß im Anwendungsbereich des Gesetzes, gelten Repressalienverbot und Beweislastumkehr (§ 36 HinSchG).

Quick-Check: Feedback wirksam und rechtssicher einsetzen

Gehen Sie die zehn Prüffragen für jedes Feedbackformat in Ihrem Unternehmen durch.

SchrittPrüffrageFundstelle
1Ist der Zweck des Formats geklärt: Entwicklung oder Beurteilung?§ 82 Abs. 2, § 94 Abs. 2 BetrVG
2Ist das Feedback konkret: Situation, Verhalten, Wirkung?SBI-Modell (Center for Creative Leadership)
3Werden Notizen oder Berichte zur Personalakte genommen? Sind Einsicht und Gegendarstellung möglich?§ 83 BetrVG
4Werden Feedbackbögen oder 360-Grad-Kriterien als Beurteilungsgrundsätze genutzt?§ 94 Abs. 2 BetrVG
5Wird ein Tool eingesetzt, das Verhalten oder Leistung auswerten kann?§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
6Sind Zweck, Zugriff, Anonymität, Speicherdauer und Auskunft geregelt?Art. 88, Art. 15 Abs. 1, 3, 4 DSGVO; § 26 BDSG
7Leitet ein KI-Tool Emotionen von Beschäftigten ab?Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung (verboten seit 02.02.2025)
8Bewertet ein KI-Tool Leistung oder Verhalten?Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnung (ab 02.12.2027)
9Sind kritische Rückmeldungen und Hinweise vor Nachteilen geschützt?§ 36 HinSchG
10Institute: Fördert die Feedback-Kultur einen offenen Dialog zu Risiken?AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0 mit Erläuterung

Lösungsansätze: Kultur, hybride Teams, eigene Kompetenz

Sieben Hebel für eine gelebte Feedback-Kultur

  1. Vorbild sein: Holen Sie selbst Feedback ein und zeigen Sie, was Sie daraus ändern.
  2. Routinen schaffen: Feedback fest in Einzelgespräche, Meetings und Retrospektiven einbauen.
  3. Mut anerkennen: Konstruktives Feedback, auch nach oben, ausdrücklich wertschätzen.
  4. Transparenz: Offen darüber sprechen, was aus Rückmeldungen folgt.
  5. Konflikte moderieren: Reibung zulassen, solange sie lösungsorientiert bleibt.
  6. Werkzeuge nutzen: Feedback-Leitfäden, Retrospektiven und kurze Formate wie das ROTI-Feedback.
  7. Befähigen: Führungskräfte und Teams in Feedbackmethoden schulen.

Feedback in hybriden Teams

  • Kritisches Feedback per Video oder persönlich geben, nicht per E-Mail oder Chat.
  • Feste Zeiten für Einzelgespräche vereinbaren, auch wenn „gerade nichts ansteht“.
  • Im Videogespräch auf sichtbare Signale achten und bei Unsicherheit nachfragen.
  • Ergebnisse und Vereinbarungen kurz schriftlich festhalten.
  • Digitale Tools nur nach Klärung von Mitbestimmung und Datenschutz einsetzen (siehe Abschnitt zu 360-Grad-Feedback, Feedback-Tools und KI).

Die eigene Feedback-Kompetenz entwickeln

  • Reflexion: Notieren Sie nach wichtigen Gesprächen, was gut lief und was Sie anders machen würden.
  • Sparring: Besprechen Sie schwierige Gespräche mit einem Mentor oder Coach.
  • Training: Üben Sie in Rollenspielen, gegebenenfalls mit Videoanalyse.
  • Feedback einholen: Fragen Sie regelmäßig Ihr Team und Ihre Kollegen, gegebenenfalls über ein 360-Grad-Verfahren.

Praxistipp: Beenden Sie jedes Einzelgespräch mit der Frage: „Was kann ich tun, um Sie besser zu unterstützen?“

Checkliste

  • Feedback-Formate und ihr Zweck (Entwicklung oder Beurteilung) festgelegt und kommuniziert
  • Regelmäßige Einzelgespräche im Kalender
  • SBI-Struktur und Feedforward im Führungskreis trainiert
  • Regeln zur Dokumentation und zur Personalakte festgelegt
  • 360-Grad-Verfahren mit Mindestgruppengröße, Zugriffsregeln und Speicherfrist
  • Betriebsvereinbarung für Feedback-Tools vorhanden
  • KI-Funktionen auf Emotionserkennung und Leistungsbewertung geprüft
  • Kritisches Feedback nach oben ausdrücklich erwünscht; interne Meldestelle bekannt
  • Führungskräfte holen selbst regelmäßig Feedback ein
  • Institute: Feedback-Kultur als Teil der Risikokultur berichtet

Fazit: Feedback-Kompetenz als zentraler Führungsfaktor

Feedback-Kompetenz für Führungskräfte ist mehr als eine Gesprächstechnik. Sie verbindet Selbstreflexion, klare Kommunikation, Methodensicherheit und ein Klima, in dem Kritik ohne Angst möglich ist. SBI und Feedforward geben dafür eine Struktur, 360-Grad-Feedback und regelmäßige Einzelgespräche den Rahmen.

Die Kernbotschaften:

  • Trennen Sie Entwicklungsfeedback und Beurteilung, und kommunizieren Sie den Zweck vorab.
  • Klären Sie Personalakte, Anonymität, Zugriff und Speicherdauer, bevor Sie Feedback dokumentieren oder digital erfassen.
  • Beteiligen Sie den Betriebsrat bei Tools und Beurteilungsgrundsätzen, und prüfen Sie KI-Funktionen auf Emotionserkennung und Leistungsbewertung.
  • Schützen Sie kritisches Feedback nach oben; Institute fördern damit zugleich ihre Risikokultur.

Wenn Sie Ihre Führungskompetenz weiterentwickeln möchten, lohnt es sich, gezielt in Ihre Feedback-Fähigkeiten zu investieren. Passende Seminare finden Sie unter den verwandten Leistungen weiter unten.

Häufige Fragen zur Feedback-Kompetenz

Was ist der Unterschied zwischen Feedback und Beurteilung?+–

Feedback dient vor allem der Entwicklung und dem Lernen. Eine Beurteilung bewertet Leistung und hat oft Folgen für Vergütung oder Karriere. Für Beurteilungen gelten zusätzliche Regeln, etwa das Erörterungsrecht nach § 82 Abs. 2 BetrVG und die Mitbestimmung bei Beurteilungsgrundsätzen nach § 94 Abs. 2 BetrVG.

Darf ich Feedbackgespräche dokumentieren?+–

Ja, aber zweckgebunden und datensparsam. Notizen in der Personalakte können Beschäftigte einsehen und mit einer Gegendarstellung versehen lassen (§ 83 BetrVG).

Bleibt ein 360-Grad-Feedback anonym?+–

Das hängt von der Ausgestaltung ab. Die bewertete Person hat ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, das jedoch die Rechte anderer, also der Feedbackgebenden, nicht beeinträchtigen darf (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Mindestgruppengrößen und aggregierte Auswertungen helfen.

Darf ein Tool die Stimmung meines Teams per KI aus Videokonferenzen auswerten?+–

Nein. KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz sind seit 02.02.2025 verboten, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen (Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung). Anonyme Befragungen ohne Emotionserkennung sind davon nicht erfasst.

Was ist Feedforward?+–

Ein von Marshall Goldsmith geprägter Ansatz: Statt Vergangenes zu bewerten, geben Sie konkrete Vorschläge für die Zukunft. Er ergänzt Feedback, ersetzt es aber nicht.

Warum ist Feedback für Banken ein Aufsichtsthema?+–

Die MaRisk verlangen von der Geschäftsleitung, eine angemessene Risikokultur zu entwickeln und zu fördern. Dazu gehört ausdrücklich ein offener Dialog zu risikorelevanten Fragen (AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0).

Quellenverzeichnis

Primärquellen und amtliche Stellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Art. 5 Abs. 1 f (Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz) und Anhang III Nr. 4 b (Hochrisiko-KI im Beschäftigungskontext).
  2. Verordnung (EU) 2026/1744: Zeitpunkt der Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III (02.12.2027).
  3. Richtlinie (EU) 2023/970 (Entgelttransparenz): Art. 6 Abs. 1: objektive, geschlechtsneutrale Kriterien für die Entgeltentwicklung.
  4. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): Art. 15 Abs. 1, 3, 4 (Auskunft, Kopie, Rechte Dritter) und Art. 88 (Beschäftigtendatenschutz).
  5. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Gesetze im Internet: § 82 Abs. 2, § 83 Abs. 1 und 2, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 94 Abs. 2.
  6. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gesetze im Internet: § 26 (Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext).
  7. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), Gesetze im Internet: § 36 Abs. 1 und 2 (Repressalienverbot, Beweislastumkehr).
  8. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7026: Stand der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland.
  9. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), MaRisk 10.0: AT 3.1 Tz. 1 mit Erläuterung zur Risikokultur und offenem Dialog.
  10. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Einordnung von § 26 BDSG auf Grundlage von Art. 88 DSGVO.

Fachliteratur (nicht amtlich)

  • Amy C. Edmondson: Psychological Safety and Learning Behavior in Work Teams. Administrative Science Quarterly 44 (1999), S. 350–383. Definition psychologischer Sicherheit, Studie mit 51 Teams.
  • Center for Creative Leadership: Situation-Behavior-Impact (SBI). Herkunft des SBI-Modells; die Erweiterung um die Absicht („Intent“) ist eine Ergänzung der Praxis.
  • Marshall Goldsmith: Feedforward. Ansatz mit zwei Zukunftsvorschlägen; ersetzt Feedback und Beurteilung nicht.

Rechtsstand: Oktober 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Verwandte Leistungen und Programme

Wenn Sie die Methoden aus diesem Beitrag im Team üben möchten, finden Sie hier passende Seminare und weiterführende Beiträge von S+P Seminare.

feedback-kompetenz-fuehrungskraefte
Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →

Service & Kontakt

S&P Unternehmerforum GmbH 809 Bewertungen auf ProvenExpert.com