Leadership-Seminare
Führungsfähigkeiten systematisch aufbauen, darunter Feedback und Gesprächsführung.
Fachbeitrag Leadership
Rechtsstand: Oktober 2026Lesezeit: ca. 16 MinutenAutor: Achim Schulz
Feedback-Kompetenz für Führungskräfte verbindet Haltung, Gesprächsmethodik und ein Umfeld, in dem Menschen offen sprechen. Dieser Leitfaden ordnet die gängigen Methoden ein, nämlich SBI, Feedforward und 360-Grad-Feedback, und zeigt, wo das Recht Grenzen setzt.
Sobald Feedback dokumentiert, in einer Software erfasst oder in eine Beurteilung übernommen wird, kommen Betriebsrat und Datenschutz ins Spiel, bei KI-Funktionen zusätzlich die KI-Verordnung. Maßgeblich sind §§ 82, 83, 87 und 94 BetrVG, Art. 15 und Art. 88 DSGVO mit § 26 BDSG sowie § 36 HinSchG.
Drei Zeitpunkte sind für die Praxis relevant: Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist seit 02.02.2025 verboten. KI zur Beobachtung und Bewertung von Leistung und Verhalten gilt als Hochrisiko-KI; die Betreiberpflichten gelten ab 02.12.2027. Die Umsetzungsfrist der Entgelttransparenzrichtlinie ist am 07.06.2026 abgelaufen, ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor.
Für Institute kommt die Risikokultur hinzu: AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0 verlangt einen transparenten und offenen Dialog zu risikorelevanten Fragen. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Feedback ist ein wirksames Führungsinstrument. Gute Rückmeldungen machen Erwartungen klar, fördern Entwicklung und stärken Vertrauen. Führungskräfte prägen durch ihr Feedbackverhalten, wie offen im Team gesprochen wird. Vier Entwicklungen machen das Thema besonders dringlich:
Geltendes Recht
Für Institute ist eine offene Dialogkultur keine Stilfrage. Zur Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung gehört „die Entwicklung, Förderung und Überwachung einer angemessenen Risikokultur“ (AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0). Kennzeichnend für eine angemessene Risikokultur ist nach der Erläuterung unter anderem „die Ermöglichung und Förderung eines transparenten und offenen Dialogs innerhalb des Instituts zu risikorelevanten Fragen“.
Praxistipp: Fragen Sie in Ihrem nächsten Teamgespräch, welche Probleme zuletzt zu spät angesprochen wurden. Die Antworten zeigen Ihnen, wie offen der Dialog tatsächlich ist.
| Fähigkeit | Was sie bedeutet | Praxisnutzen |
|---|---|---|
| Selbstreflexion | Eigene Muster erkennen, Feedback aktiv einholen und annehmen, blinde Flecken bearbeiten | Glaubwürdige Vorbildfunktion |
| Kommunikation | Klar, wertschätzend und konkret formulieren, aktiv zuhören, auf Zeitpunkt und Ton achten | Weniger Missverständnisse, mehr Wirkung |
| Methodensicherheit | Passendes Format wählen: Einzelgespräch, Peer-Feedback, 360 Grad, informell | Gezielte Entwicklung |
| Psychologische Sicherheit fördern | Ein Klima schaffen, in dem Fragen, Fehler und Kritik ohne Angst angesprochen werden | Lernen, Innovation, frühe Problemerkennung |
Psychologische Sicherheit geht auf die Forschung von Amy C. Edmondson zurück. Sie definierte sie 1999 als gemeinsame Überzeugung der Teammitglieder, dass das Team ein sicherer Ort für zwischenmenschliche Risiken ist. In ihrer Studie mit 51 Teams war psychologische Sicherheit mit stärkerem Lernverhalten verbunden, und dieses Lernverhalten mit besserer Teamleistung. Psychologische Sicherheit bedeutet nicht Bequemlichkeit oder niedrige Standards, sondern das Vertrauen, für offene Worte nicht bloßgestellt oder bestraft zu werden.
Praxistipp: Das Johari-Fenster hilft, blinde Flecken sichtbar zu machen. Bitten Sie zwei bis drei Personen gezielt um Rückmeldung zu einem Verhalten, das Sie verbessern wollen.
| Form | Zweck | Rhythmus | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Direktes Feedback | Kurze Rückmeldung zu Verhalten oder Ergebnis | situativ, zeitnah | in der Regel keine |
| Regelmäßiges Einzelgespräch (1:1) | Beziehung, Entwicklung, Hindernisse | wöchentlich bis monatlich | kurze Vereinbarungen |
| Peer-Feedback | Lernen auf Augenhöhe, Teamkultur | z. B. quartalsweise | nach Teamregel |
| 360-Grad-Feedback | Rundumblick durch Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeitende, gegebenenfalls Kunden | jährlich oder anlassbezogen | Bericht; Regeln zu Anonymität und Zugriff nötig |
| Feedforward | Vorschläge für die Zukunft statt Bewertung der Vergangenheit | situativ, in Entwicklungsprogrammen | in der Regel keine |
| Retrospektive | Zusammenarbeit im Team verbessern | nach Projekten oder Sprints | Maßnahmenliste |
Praxistipp: Kombinieren Sie mehrere Formate. Ein Jahresgespräch allein reicht nicht, wenn im übrigen Jahr keine Rückmeldung stattfindet.
Das Center for Creative Leadership hat das Modell Situation – Behavior – Impact entwickelt. Es gliedert eine Rückmeldung in drei Schritte:
Beschreiben Sie beobachtbares Verhalten, keine Eigenschaften. „Sie haben unterbrochen“ ist Verhalten; „Sie sind respektlos“ ist ein Urteil. Das Modell eignet sich für anerkennendes und für korrigierendes Feedback. In einer erweiterten Variante fragen Sie anschließend nach der Absicht („Was wollten Sie damit erreichen?“). So wird aus der Rückmeldung ein Dialog.
Marshall Goldsmith hat Feedforward als Ergänzung zum Feedback geprägt: Statt die Vergangenheit zu bewerten, bitten Sie um zwei konkrete Vorschläge für die Zukunft. Die empfangende Person hört zu, notiert und bedankt sich, ohne zu bewerten oder sich zu rechtfertigen. Feedforward ersetzt Feedback und Beurteilungen nicht, ist im Alltag aber oft wirksamer.
| Hilfreich | Schädlich |
|---|---|
| Zeitnah und regelmäßig | Nur „zwischen Tür und Angel“ |
| Konkret: Situation, Verhalten, Wirkung | Pauschal: „Sie sind immer …“ |
| Fragen stellen, zuhören | Nur bewerten |
| Raum für Reaktion lassen | Kritik in Ironie oder Sarkasmus verpacken |
| Verbindliche nächste Schritte vereinbaren | Feedback nur bei Fehlern |
| Anerkennung ebenso konkret wie Kritik | Abwehr bei Gegenfeedback |
Praxistipp: Bereiten Sie schwierige Gespräche schriftlich vor: je ein Satz für Situation, Verhalten und Wirkung, dazu eine offene Frage und ein Vorschlag für den nächsten Schritt.
Entwicklungsfeedback und Leistungsbeurteilung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Wer beides vermischt, erhält vorsichtigere Rückmeldungen und weniger Offenheit. Rechtlich ist die Unterscheidung ebenfalls wichtig.
Geltendes Recht
Künftiges Recht
Fließen Feedbackergebnisse in die Entgeltentwicklung ein, müssen die Kriterien nach der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 künftig objektiv und geschlechtsneutral sein und den Beschäftigten offengelegt werden (Art. 6 Abs. 1). Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor.
Praxistipp: Legen Sie für jedes Format fest, ob es der Entwicklung oder der Beurteilung dient, und kommunizieren Sie das vorab. Entwicklungsfeedback gehört grundsätzlich nicht in die Personalakte.
Digitale Feedback- und Engagement-Tools erleichtern Umfragen, Pulse-Checks und 360-Grad-Verfahren. Sie verarbeiten aber Beschäftigtendaten, oft in großem Umfang. Die Hinweise gelten unabhängig vom Anbieter.
Geltendes Recht
Künftiges Recht
KI-Systeme, die für die „Beobachtung und Bewertung der Leistung und des Verhaltens von Personen“ in Beschäftigungsverhältnissen bestimmt sind, gelten als Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnung). Die Betreiberpflichten gelten ab 02.12.2027. Dazu gehören menschliche Aufsicht und die Information der Arbeitnehmervertretung. Prüfen Sie KI-Funktionen, die Feedback auswerten oder Personen vergleichen, frühzeitig.
Praxistipp: Klären Sie vor jedem 360-Grad-Feedback schriftlich, wer den Bericht erhält, ab welcher Gruppengröße Ergebnisse angezeigt werden, wie lange Daten gespeichert werden und ob Ergebnisse in Personalentscheidungen einfließen.
Eine Feedback-Kultur zeigt sich vor allem daran, ob Mitarbeitende auch Führungskräften kritisch Rückmeldung geben. Wer dafür Nachteile befürchtet, schweigt, und Probleme werden zu spät sichtbar.
Nicht jede kritische Rückmeldung ist ein Hinweis im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Betrifft sie aber Verstöße, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, gilt:
Geltendes Recht
Praxistipp: Reagieren Sie auf kritisches Feedback zuerst mit Dank und einer Rückfrage, nicht mit einer Rechtfertigung. Weisen Sie Ihr Team zusätzlich auf die interne Meldestelle hin, wenn es um mögliche Rechtsverstöße geht.
Die Tabelle trennt geltendes Recht, Übergangsfristen und künftige Anforderungen (Rechtsstand Oktober 2026).
| Zeitpunkt | Regelung | Status |
|---|---|---|
| laufend | § 82 Abs. 2, § 83, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 94 Abs. 2 BetrVG; Art. 15 DSGVO; § 26 BDSG; § 36 HinSchG | geltendes Recht; kein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz |
| 02.02.2025 | Verbot von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung) | geltend seit diesem Tag |
| 07.06.2026 | Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970, Kriterien für die Entgeltentwicklung (Art. 6 Abs. 1) | Frist abgelaufen; deutsches Umsetzungsgesetz liegt nicht vor |
| 01.01.2027 | MaRisk 10.0: zusätzliche Anforderungen | Übergangsfrist für Institute |
| 02.12.2027 | Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnung | künftig |
Wer was klärt, hängt von der Rolle ab. Die Zuordnung leitet sich aus den genannten Normen ab; Betriebsratsrechte greifen nur in Betrieben mit Betriebsrat.
| Funktion | Aufgabe | Normbezug |
|---|---|---|
| Führungskraft | Zweck des Formats klären, Erörterung der Leistungsbeurteilung ermöglichen, Dokumentation zweckgebunden halten, kritisches Feedback nicht sanktionieren | § 82 Abs. 2, § 83 BetrVG; § 36 HinSchG |
| HR und Personalentwicklung | Regeln zu Personalakte, Anonymität, Zugriff, Speicherdauer und Auskunft festlegen; Beurteilungsgrundsätze mit dem Betriebsrat abstimmen | § 94 Abs. 2 BetrVG; Art. 15, 88 DSGVO; § 26 BDSG |
| Geschäftsführung | Betriebsvereinbarung für Feedback-Tools herbeiführen, KI-Funktionen auf Emotionserkennung und Leistungsbewertung prüfen, Entgeltkriterien beobachten | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; Art. 5 Abs. 1 f, Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnung; Art. 6 Abs. 1 RL (EU) 2023/970 |
| Betriebsrat | Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen und Beurteilungsgrundsätzen wahrnehmen; auf Wunsch zur Leistungserörterung hinzugezogen werden | § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 94 Abs. 2, § 82 Abs. 2 BetrVG |
| Geschäftsleitung eines Instituts | Risikokultur entwickeln, fördern und überwachen, einschließlich eines offenen Dialogs zu risikorelevanten Fragen | AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0 mit Erläuterung |
Notizen und Berichte dort sind einsehbar und lassen eine Gegendarstellung zu (§ 83 BetrVG).
Werden Kriterien allgemein angewendet, ist der Betriebsrat zu beteiligen (§ 94 Abs. 2 BetrVG).
Personenbezogene Auswertungen von Verhalten oder Leistung sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Auskunftsanspruch und Schutz der Feedbackgebenden stehen in Spannung (Art. 15 Abs. 1, 3 und 4 DSGVO).
KI zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz ist verboten (Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung).
Betrifft die Rückmeldung einen Verstoß im Anwendungsbereich des Gesetzes, gelten Repressalienverbot und Beweislastumkehr (§ 36 HinSchG).
Gehen Sie die zehn Prüffragen für jedes Feedbackformat in Ihrem Unternehmen durch.
| Schritt | Prüffrage | Fundstelle |
|---|---|---|
| 1 | Ist der Zweck des Formats geklärt: Entwicklung oder Beurteilung? | § 82 Abs. 2, § 94 Abs. 2 BetrVG |
| 2 | Ist das Feedback konkret: Situation, Verhalten, Wirkung? | SBI-Modell (Center for Creative Leadership) |
| 3 | Werden Notizen oder Berichte zur Personalakte genommen? Sind Einsicht und Gegendarstellung möglich? | § 83 BetrVG |
| 4 | Werden Feedbackbögen oder 360-Grad-Kriterien als Beurteilungsgrundsätze genutzt? | § 94 Abs. 2 BetrVG |
| 5 | Wird ein Tool eingesetzt, das Verhalten oder Leistung auswerten kann? | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
| 6 | Sind Zweck, Zugriff, Anonymität, Speicherdauer und Auskunft geregelt? | Art. 88, Art. 15 Abs. 1, 3, 4 DSGVO; § 26 BDSG |
| 7 | Leitet ein KI-Tool Emotionen von Beschäftigten ab? | Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung (verboten seit 02.02.2025) |
| 8 | Bewertet ein KI-Tool Leistung oder Verhalten? | Anhang III Nr. 4 b KI-Verordnung (ab 02.12.2027) |
| 9 | Sind kritische Rückmeldungen und Hinweise vor Nachteilen geschützt? | § 36 HinSchG |
| 10 | Institute: Fördert die Feedback-Kultur einen offenen Dialog zu Risiken? | AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0 mit Erläuterung |
Praxistipp: Beenden Sie jedes Einzelgespräch mit der Frage: „Was kann ich tun, um Sie besser zu unterstützen?“
Feedback-Kompetenz für Führungskräfte ist mehr als eine Gesprächstechnik. Sie verbindet Selbstreflexion, klare Kommunikation, Methodensicherheit und ein Klima, in dem Kritik ohne Angst möglich ist. SBI und Feedforward geben dafür eine Struktur, 360-Grad-Feedback und regelmäßige Einzelgespräche den Rahmen.
Die Kernbotschaften:
Wenn Sie Ihre Führungskompetenz weiterentwickeln möchten, lohnt es sich, gezielt in Ihre Feedback-Fähigkeiten zu investieren. Passende Seminare finden Sie unter den verwandten Leistungen weiter unten.
Feedback dient vor allem der Entwicklung und dem Lernen. Eine Beurteilung bewertet Leistung und hat oft Folgen für Vergütung oder Karriere. Für Beurteilungen gelten zusätzliche Regeln, etwa das Erörterungsrecht nach § 82 Abs. 2 BetrVG und die Mitbestimmung bei Beurteilungsgrundsätzen nach § 94 Abs. 2 BetrVG.
Ja, aber zweckgebunden und datensparsam. Notizen in der Personalakte können Beschäftigte einsehen und mit einer Gegendarstellung versehen lassen (§ 83 BetrVG).
Das hängt von der Ausgestaltung ab. Die bewertete Person hat ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, das jedoch die Rechte anderer, also der Feedbackgebenden, nicht beeinträchtigen darf (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Mindestgruppengrößen und aggregierte Auswertungen helfen.
Nein. KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz sind seit 02.02.2025 verboten, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen (Art. 5 Abs. 1 f KI-Verordnung). Anonyme Befragungen ohne Emotionserkennung sind davon nicht erfasst.
Ein von Marshall Goldsmith geprägter Ansatz: Statt Vergangenes zu bewerten, geben Sie konkrete Vorschläge für die Zukunft. Er ergänzt Feedback, ersetzt es aber nicht.
Die MaRisk verlangen von der Geschäftsleitung, eine angemessene Risikokultur zu entwickeln und zu fördern. Dazu gehört ausdrücklich ein offener Dialog zu risikorelevanten Fragen (AT 3.1 Tz. 1 MaRisk 10.0).
Rechtsstand: Oktober 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wenn Sie die Methoden aus diesem Beitrag im Team üben möchten, finden Sie hier passende Seminare und weiterführende Beiträge von S+P Seminare.
Führungsfähigkeiten systematisch aufbauen, darunter Feedback und Gesprächsführung.
Methoden für Gespräche, Delegation und Teamführung.
Führung, Governance und Verantwortung in der Geschäftsleitung.
Überwachung und Kultur auf Organebene.
Risikokultur und MaRisk für Institute.
Vertiefende Beiträge, darunter zu Feedbackgesprächen und 360-Grad-Feedback.


Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.
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