MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick – MaRisk 2017 – Endfassung veröffentlicht. Mit BaFin-Anschreiben vom 27.10.2017 wird nun die Endfassung der MaRisk 2017 veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Konsultationsprozesses standen dabei die folgenden Punkte:
- AT 4.3.4 – Risikodatenaggregation
- BT 3 – Risikoberichterstattung
- AT 3, AT 5 – Risikokultur, Verhaltenskodex
- AT 9 – Auslagerungen
Die wesentlichen Änderungen zeigt der 19 Punkte-Katalog zur fünften MaRisk-Novelle. Besuchen Sie auch unseren Informationsblog MaRisk 2017 sowie Abgrenzung von Auslagerung und Fremdbezug – auf welche Kriterien kommt es an? Weitere Informationen zu Risikotragfähigkeit – Neuer Leitfaden der BaFin – P2R – Pillar 2 Requirement und P2G – Pillar 2 Guidance – Eigenmittlelzielkennziffer finden Sie in unserem Informationsblog MaRisk aktuell.
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Sie suchen Seminare zur Umsetzung der MaRisk 2017. Unser aktuelles Seminarprogramm MaRisk 2017 finden Sie direkt hier. Prüfen Sie mit unserem S+P Check MaRisk 2017 – was ändert sich?, welcher Umsetzungsaufwand auf Ihr Unternehmen zukommt.
Top 1 – MaRisk 2017 – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Die Geschäftsleitung soll die Risikokultur fördern (sowohl Kommunikation in Richtung Mitarbeiter/Tochterunternehmen als auch die Aufnahme von Hinweisen von Mitarbeitern/Tochterinstituten)
Top 2 – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Systemrelevante Institute müssen Risikodaten angemessen managen. Daten müssen identifiziert, zusammengeführt und ausgewertet werden können. Die Risikodaten müssen vollständig und nach unterschiedlichen Kategorien auswertbar sein sowie die Datenqualität überwacht und mit anderen Informationen plausibilisiert werden. Darüber hinaus müssen die systemrelevanten Institute über vorgegebene Daten auch in Stresssituationen verfügen, um in Krisenzeiten angemessen reagieren zu können.
Top 3 – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Die Risikodaten müssen vollständig und nach unterschiedlichen Kategorien auswertbar sein. Der Einsatz und der Umfang manueller Prozesse und Eingriffe ist zu begründen und zu dokumentieren.
Top 4 – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Mindestens jährliche Überprüfung, ob der Neu-Produkt-Prozess zu einem sachgerechten Umgang mit neuen Produkten oder Märkten geführt hat.
Top 5 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Eine Risikoanalyse ist durch institutsweite bzw. gruppenweit einheitliche Kriterien durchzuführen. Risikokonzentrationen und Risiken aus Weiterverlagerungen sind zu berücksichtigen.
Top 6 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Höhere Maßstäbe bei Auslagerung von Steuerungs- und Kontrollbereichen durch die Benennung eines Beauftragten, und Überprüfung der Abhängigkeit von Auslagerungsunternehmen.
Institute müssen überprüfen, ob vollständige Auslagerung noch der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation entspricht. Institute müssen bei gruppeninterner Auslagerung ein Gruppenrisikomanagement sowie Durchgriffsrechte haben.
Top 7 – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Institute müssen eine Ausstiegsstrategie bei wesentlichen Auslagerungen festlegen.
Top 8 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Institute müssen sich Zustimmungsvorbehalte und Informationspflichten gegenüber dem Institut (via Auslagerungsunternehmen) einräumen lassen. Festlegung des Grads maximal akzeptierter Schlechtleistung mit Blick auf Kündigungsrechte.
Top 9 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Schaffung eines Überblick über Produkte (und Märkte) des eigenen Handelsgeschäftes.
Top 10 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Institute haben auch die Risiken aus einer Erhöhung der Refinanzierungskosten laufend zu quantifizieren und zu überwachen.
Top 11 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Die Prüfungsplanung muss eine Überprüfung der Wesentlichkeitseinstufung der Aktivitäten und Prozesse beinhalten, und auch das Verlustpotential, dass durch Manipulationen der Mitarbeiter entstehen kann, berücksichtigen. Klarstellung, dass die erlaubte Abweichung vom Prüfungsturnus kein Verzicht von Prüfungen
bedeutet.
Top 12 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Vierteljährige Erstellung eines Gesamtberichtes der Internen Revision an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan (EA wurde nicht im Zusammenhang mit § 25c Abs. 4a Nr. 3g KWG zum 01.01.2014 erfasst!)
Top 13 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Institut muss in der Lage sein Adhoc-Risikoberichte zu erstellen.
Top 14 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Zeitnahe vierteljährige Erstellung von Risikoberichten an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.
Top 15 – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Systemrelevante Institute haben Prozesse zum Abgleich der Risikodaten und zur Identifizierung von Mängeln und Schwachstellen in den Risikoberichten einzurichten
Top 16 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Erstellung einer Richtlinie für den Wechsel von Mitarbeitern aus Handel/Vertrieb in Kontrollbereiche (Risikocontrolling, Compliance, Interne Revision…) – Selbstprüfungsverbot.
Top 17 – MaRisk 2017- Alle Neuerungen auf einen Blick
Harmonisierung der Prüfungsansätze der Internen Revision innerhalb von Gruppen.
Top 18 – MaRisk 2017 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Anwendung der Vorgaben aus AT 7.2 auch für selbst entwickelte IT Anwendungen
Top 19 – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Benennung eines zentralen Beauftragen für das gesamte Auslagerungsmanagement. Jährlicher Bericht des zentralen Auslagerungsmanagement an die Geschäftsleitung.
SRM-Verordnung – SRM AnpG – MaRisk 6.0
Die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (im Folgenden: SRM-Verordnung) schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, in welchen die nationale Abwicklungsbehörde einbezogen ist, und setzt als europäische Abwicklungsbehörde eine Agentur („Ausschuss“) ein.
Den Entwurf zur SRM-Verordnung erhalten Sie hier mit einem Klick.
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Compliance & Geldwäschebeauftragter – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche und Fraud – Basisseminar
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche und Fraud – Aufbauseminar
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche & Fraud – Update
Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche & Fraud – Forum
Seminar Geldwäschebeauftragter: Gefährdungsanalyse – Prüfung 2014
Seminar Geldwäschebeauftragter: Aufbauseminar – Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
Seminar Compliance: MaRisk-Compliance – WpHG-Compliance – Vertriebsbeauftragter
Seminar Compliance: Compliance
Seminar Compliance: Compliance für Vertriebsbeauftragte
Seminar MaRisk Compliance: Neue Compliance-Funktion gemäß MaRisk
Seminar MaRisk Compliance: Compliance im Fokus der Bankenaufsicht
Depot A Management und Asset Management – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Seminar Depot A: Depot A im Fokus der Bankenaufsicht
Seminar Depot A: Depot A Management: Kompaktwissen für die Niedrigzinsphase
Seminar Depot A: Depot A Management
Planung & Entwicklung – MaRisk 2017 – Änderungen auf einen Blick
Seminar Planung: Liquiditätsplanung Basiswissen
Seminar Planung: Liquiditäts- und Finanzplanung
Seminar Planung: Liquiditätsplanung kompakt
Seminar Entwicklung: Finanz- und Liquiditätsmanagement
Seminar Entwicklung: Bilanz- und Eigenkapitaloptimierung
Seminar Entwicklung: Basisseminar Liquiditätsmanagement
Risikomanagement für Unternehmen – MaRisk 6.0 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Seminar Risikomanagement: Risikomanagement kompakt
Seminar MaRisk: Neue MaRisk – CRD IV – CRR – §25KWG neu
MaRisk – CRD IV – CRR – MaRisk 6.0 – Alle Neuerungen auf einen Blick
Seminar MaRisk: Neue MaRisk – CRD IV – CRR – §25KWG neu
Seminar MaRisk: MaRisk-konformes Verrechnungssystem für Liquiditätskosten
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Lehrgang MaRisk- und Wertpapier-Compliance Officer