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Risikomanagement und Bankenaufsicht

Leitfaden Risikotragfähigkeit: Was dein Team können muss

Leitfaden Risikotragfähigkeit: Wer das Papier von BaFin und Bundesbank vom 24. Mai 2018 im Team umsetzen soll, braucht mehr als eine Zusammenfassung. Dieser Beitrag übersetzt den Leitfaden in ein Kompetenzprofil: Welche Rolle muss was wissen und können, in welcher Reihenfolge lässt sich das Wissen aufbauen und welche Begriffe müssen sitzen. Alle Aussagen sind mit Randziffern (Tz.) des Leitfadens hinterlegt.

Rechtsstand: Oktober 2026Lesezeit: 10 MinutenAutor: Achim Schulz

Management Summary

Der Leitfaden beschreibt, nach welchen Grundsätzen die Aufsicht bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte beurteilt. Er gilt für Institute unter unmittelbarer deutscher Aufsicht und ist auf Kreditinstitute zugeschnitten (Tz. 4, Fußnote 1).

Der ICAAP ist eine originäre Leitungsaufgabe; Ausgestaltung, wesentliche Elemente und Annahmen liegen in der Verantwortung der Geschäftsleitung (Tz. 14). Umgesetzt wird er jedoch von mehreren Funktionen: Risikocontrolling, Planung, Gesamtbanksteuerung und Revision.

Dieser Beitrag ordnet jeder Rolle Wissen und Können zu, schlägt einen Lernpfad in fünf Stufen vor und erklärt zehn Begriffe des Leitfadens mit Randziffer. Ein Quick-Check zeigt, wie belastbar das Wissen im Team verteilt ist.

Für den fachlichen Vergleich der beiden Perspektiven samt Rechenbeispiel verweisen wir auf einen eigenen Fachbeitrag, der im Fazit verlinkt ist.

Leitfaden Risikotragfähigkeit: Aufbau und Aussage

Aufbau: Der Leitfaden gliedert sich in Einleitung, Grundsätze der aufsichtlichen Beurteilung, Ziele und Grundsätze des ICAAP, normative Perspektive, ökonomische Perspektive, Stresstests und Steuerungsaspekte; ein Annex regelt den Umgang mit bestehenden Ansätzen.

Rechtsgrundlage: Institute müssen nach Art. 73 der EU-Bankenrichtlinie über Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie ihr internes Kapital kontinuierlich bewerten und auf ausreichendem Stand halten. National ist das über § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG umgesetzt und in AT 4.1 MaRisk konkretisiert (Tz. 1 bis 3).

Beurteilungsmaßstab: Die Aufsicht beurteilt Solidität, Wirksamkeit und Vollständigkeit des ICAAP und würdigt alle Elemente gesamthaft (Tz. 9 und 11). Im begründeten Einzelfall kann ein Abweichen von den Kriterien angezeigt sein (Tz. 10).

Zwei Perspektiven: Die Aufsicht erwartet ein Konzept mit einer normativen Perspektive für die Fortführung des Instituts und einer ökonomischen Perspektive für den Schutz der Gläubiger (Tz. 20 und 21). Die Perspektiven sind eng verwoben (Tz. 67). Den Vergleich mit Rechenbeispiel findest du im verlinkten Fachbeitrag.

Abgrenzung: Die institutsinterne Risikotragfähigkeit ist von der aufsichtlichen Kapitalfestsetzung im SREP zu unterscheiden (Tz. 7). Der Leitfaden hielt Going-Concern-Ansätze alter Prägung bis auf Weiteres für zulässig (Tz. 8, Annex); prüfe den aktuellen Stand in den Veröffentlichungen von BaFin und Bundesbank.

Kompetenzprofil nach Rolle

Die Tabelle leitet aus den Randziffern ab, was jede Funktion wissen und können sollte. Sie ist ein Vorschlag zur Qualifizierung und keine aufsichtliche Vorgabe.

RolleMuss wissenMuss könnenLeitfaden
GeschäftsleitungICAAP ist originäre Leitungsaufgabe; Ausgestaltung, wesentliche Elemente und Annahmen liegen bei ihr. Beurteilungskriterien der Aufsicht: Solidität, Wirksamkeit, Vollständigkeit.Strategien und Annahmen festlegen, Ergebnisse hinterfragen, Steuerungssignale nutzen.Tz. 9, 14
RisikocontrollingRisikoinventur, erwartete und unerwartete Verluste, Konservativität der Verfahren, Behandlung von Diversifikation.Wesentliche Risiken identifizieren und quantifizieren, Annahmen transparent machen, Bruttobetrachtung ausweisen.Tz. 13, 17, 28 bis 30, 46 bis 49, 61 und 62
Planung und ControllingKapitalgrößen als Steuerungsgrößen, Kapitalplanung über mindestens drei Jahre, Plan- und adverses Szenario.Kapitalplanung erstellen und jährlich fortschreiben, adverse Szenarien begründen, Handlungsoptionen darstellen.Tz. 22, 23, 31 bis 35
Gesamtbanksteuerung und TreasuryEinbindung beider Perspektiven in die Gesamtbanksteuerung, Verhältnis zur Liquiditätssteuerung.Perspektiven konsistent in die Steuerung einbinden, kapital- und liquiditätsseitige Szenarien abstimmen und dokumentieren.Tz. 65 und 66
Interne RevisionBeurteilungsmaßstab der Aufsicht und ihre Gesamtwürdigung aller Elemente der Risikotragfähigkeitssteuerung.Das Konzept anhand von Solidität, Wirksamkeit und Vollständigkeit prüfen und Annahmen nachvollziehen.Tz. 9 und 11

Lernpfad in fünf Stufen

Die Stufen bauen aufeinander auf und folgen dem Aufbau des Leitfadens. Jede Stufe hat ein Lernziel; so lässt sich der Fortschritt im Team überprüfen.

  1. Stufe 1: Rechtsrahmen und Begriffe

    Lernziel: Rechtsgrundlagen (Art. 73 und 97 der Bankenrichtlinie, § 25a KWG, AT 4.1 MaRisk), den ICAAP-Begriff und die drei Beurteilungskriterien erklären können.

    Leitfaden: Tz. 1 bis 3, 9, 16

  2. Stufe 2: Kapitalplanung

    Lernziel: Kapitalgrößen, Plan- und adverses Szenario sowie die aufsichtliche Erwartung zu Kapitalanforderungen und Zielgrößen anwenden können.

    Leitfaden: Tz. 22 bis 36

  3. Stufe 3: Risikodeckung und Risikoquantifizierung

    Lernziel: Risikodeckungspotenzial herleiten, barwertige und barwertnahe Ansätze unterscheiden und Vereinfachungen für kleine Institute einordnen können.

    Leitfaden: Tz. 37 bis 62

  4. Stufe 4: Stresstests und Steuerung

    Lernziel: Stresstests von den Modellprämissen lösen und beide Perspektiven konsistent in die Gesamtbanksteuerung einbinden können.

    Leitfaden: Tz. 63 bis 67

  5. Stufe 5: Dokumentation und Aufsichtsgespräch

    Lernziel: Annahmen und Methodenwahl nachvollziehbar dokumentieren und begründete Abweichungen vom Leitfaden darlegen können.

    Leitfaden: Tz. 9 bis 12, 65

Glossar mit Randziffern

BegriffBedeutung im LeitfadenRandziffer
ICAAPInterner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit nach § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG in Verbindung mit AT 4.1 MaRisk; umfasst Konzept, Rechnung, Kapitalplanung, ergänzende Stresstests und die Verknüpfung mit Strategien und Steuerung.Tz. 16
RisikoinventurIdentifikation der für das Institut wesentlichen Risiken, auch solcher, die sich erst nach dem Einjahreshorizont zeigen.Tz. 13, 17
Risikodeckungspotenzial (RDP)Mittel, die zur Risikoabdeckung zur Verfügung stehen; normativ regulatorische Eigenmittel, ökonomisch unabhängig von Bilanzierungskonventionen.Tz. 26, 39
RisikobetrachtungshorizontEinheitlich langer künftiger Zeitraum der Risikoermittlung, üblicherweise ein Jahr.Tz. 17, 50
Planszenario und adverses SzenarioBasisszenario mit erwarteten Entwicklungen und Szenario mit widrigen Entwicklungen, vergleichbar etwa einer Rezession.Tz. 23, 32 bis 35
SREP-GesamtkapitalanforderungSteuerungsgröße der normativen Perspektive; im adversen Szenario muss sie mindestens eingehalten werden.Tz. 22, 33
Eigenmittelzielkennziffer (EMZK)Aufsichtliche Erwartungsgröße für Stressphasen; begründet keine verbindlichen Kapitalanforderungen.Tz. 22, Fußnote 6
Barwertig und barwertnahAbleitung von Risikodeckungspotenzial und Risiken auf Barwertbasis oder mit Vereinfachungen, die sich dem Barwert annähern.Tz. 41, 47
Säule-1+-AnsatzVereinfachung für sehr kleine, wenig komplexe Institute: Risikowerte der Säule 1 plus vereinfacht quantifizierte weitere Risiken.Tz. 48
Going-Concern-Ansatz alter PrägungAnsatz, der den für die Mindestkapitalanforderungen notwendigen Teil der Eigenmittel nicht zur Risikoabdeckung ansetzt.Tz. 8, Annex Tz. 1 und 2

Fristen und Zeitpunkte

ZeitpunktEreignisBetrifft
24. Mai 2018BaFin und Bundesbank veröffentlichen den Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Neuausrichtung).Institute unter unmittelbarer deutscher Aufsicht
Bis auf WeiteresDer Leitfaden hält Going-Concern-Ansätze alter Prägung für zulässig; für Institute mit solchen Ansätzen gelten die Abschnitte 3.2, 4, 5, 6 und 7 nicht (Tz. 8, Annex).Institute mit Going-Concern-Ansatz
Anfang 2023Nach Angaben der Fachliteratur war die Umstellung auf die beiden Perspektiven bis Anfang 2023 vorzunehmen; maßgeblich bleiben die Veröffentlichungen von BaFin und Bundesbank.Weniger bedeutende Institute
Mindestens jährlichDie Kapitalplanung wird mindestens jährlich fortgeschrieben (Tz. 31).Alle Institute im Anwendungsbereich
Jährlich zum 31. DezemberDie Bundesbank erhebt Informationen zum ICAAP und ILAAP über das RTF-Meldewesen auf Grundlage von § 25 KWG und der FinaRisikoV.Weniger bedeutende Institute (LSI)

Quick-Check: Wie belastbar ist das Wissen in deinem Team?

Beantworte vier Fragen zum Wissensstand. Nach jeder Antwort erscheint direkt die passende Empfehlung, ganz ohne Skript.

1. Kennt dein Team Aufbau und Aussagen des Leitfadens mit Randziffern?

Wähle eine Antwort, dann erscheint die Empfehlung.

Erfüllt: Prüfe, ob auch neue Teammitglieder den Einstieg über Rechtsrahmen und Begriffe finden.

Teilweise: Verteile das Wissen: Starte mit Stufe 1 des Lernpfads für alle Beteiligten.

Offen: Beginne mit Stufe 1 und dem Glossar; lege fest, wer die Randziffern je Thema verantwortet.

2. Kann dein Team die Kapitalplanung mit Plan- und adversem Szenario erklären und fortschreiben?

Wähle eine Antwort, dann erscheint die Empfehlung.

Erfüllt: Prüfe die Begründung des adversen Szenarios und die jährliche Fortschreibung.

Teilweise: Binde Risikocontrolling und Gesamtbanksteuerung in die Szenarioarbeit ein (Stufe 2).

Offen: Arbeite Stufe 2 durch und ergänze Szenarien mit adverser Entwicklung und Handlungsoptionen.

3. Kann dein Team das ökonomische Risikodeckungspotenzial herleiten und Vereinfachungen begründen?

Wähle eine Antwort, dann erscheint die Empfehlung.

Erfüllt: Halte die Begründung aktuell und verknüpfe sie mit der Risikoquantifizierung.

Teilweise: Dokumentiere Schritte von der Bilanz bis zum barwertigen Ergebnis (Stufe 3).

Offen: Beginne mit Stufe 3: stille Lasten und Reserven, Barwert, erwartete Verluste.

4. Ist das Wissen so verteilt, dass Vertretung und Aufsichtsgespräch gesichert sind?

Wähle eine Antwort, dann erscheint die Empfehlung.

Erfüllt: Übe das Aufsichtsgespräch als Rollenspiel und aktualisiere die Dokumentation.

Teilweise: Plane Stufe 5 und benenne Vertretungen je Thema.

Offen: Lege Verantwortlichkeiten fest und dokumentiere Methodik und Annahmen, bevor Know-how verloren geht.

Fazit

Leitfaden Risikotragfähigkeit: Der Leitfaden wird im Team nur dann wirksam, wenn Verantwortung und Wissen verteilt sind. Das Kompetenzprofil zeigt, wer was braucht; der Lernpfad zeigt, in welcher Reihenfolge.

  • Die Geschäftsleitung verantwortet den ICAAP, Risikocontrolling, Planung, Steuerung und Revision setzen ihn um und prüfen ihn.
  • Der Lernpfad folgt dem Aufbau des Leitfadens und lässt sich mit Randziffern belegen.
  • Begriffe und Dokumentation sind die Grundlage für das Gespräch mit der Aufsicht.

Wie sich normative und ökonomische Perspektive im Zahlenbeispiel verzahnen, zeigt ein eigener Fachbeitrag auf schulz-beratung.de. Wer das Wissen im Team systematisch aufbauen möchte, findet das passende Programm bei den Seminaren für Risikomanager.

Häufige Fragen

Was steht im Leitfaden Risikotragfähigkeit?+–

Der Leitfaden gliedert sich in Einleitung, Grundsätze der aufsichtlichen Beurteilung, Ziele und Grundsätze des ICAAP, normative Perspektive, ökonomische Perspektive, Stresstests, Steuerungsaspekte und einen Annex zum Umgang mit bestehenden Ansätzen. Er fasst Kriterien zusammen, die die Aufsicht bei der Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte zugrunde legt.

Für wen gilt der Leitfaden?+–

Er richtet sich an Institute, die der unmittelbaren deutschen Bankenaufsicht unterstehen, und ist ausdrücklich auf Kreditinstitute zugeschnitten (Tz. 4, Fußnote 1). Auf Finanzdienstleistungsinstitute ist er nicht ohne Weiteres übertragbar.

Wer im Team braucht welches Wissen?+–

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Ausgestaltung (Tz. 14). Risikocontrolling braucht Risikoinventur und Quantifizierung, Planung und Controlling die Kapitalplanung, die Gesamtbanksteuerung die konsistente Einbindung und die Revision ein Prüfraster. Das Kompetenzprofil in diesem Beitrag ordnet das nach Rolle.

Wie baut ein Team das Wissen auf?+–

In fünf Stufen: Rechtsrahmen und Begriffe, normative Kapitalplanung, ökonomische Perspektive mit Risikoquantifizierung, Stresstests und Steuerung, Dokumentation und Aufsichtsgespräch. Jede Stufe hat ein Lernziel und ist mit Randziffern des Leitfadens hinterlegt.

Wie verhält sich der Leitfaden zu den MaRisk?+–

Die gesetzliche Grundlage ist § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG, konkretisiert in AT 4.1 MaRisk. Der Leitfaden enthält die Grundsätze und Kriterien, die die Aufsicht auf dieser Basis bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeitskonzepte zugrunde legt (Tz. 3 und 4).

Wo finde ich den Leitfaden im Wortlaut?+–

Der Leitfaden vom 24. Mai 2018 liegt bei der BaFin als PDF. Die Bundesbank führt ihn auf ihrer Seite zu ICAAP und ILAAP; beide Quellen sind im Quellenverzeichnis dieses Beitrags verlinkt.

Quellenverzeichnis

Primärquellen von BaFin, Bundesbank und Europäischer Zentralbank. PDFs sind als solche gekennzeichnet. § 25a KWG, § 25 KWG und die FinaRisikoV sind im Text genannt, aber nicht verlinkt.

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Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance | Senior Expert für Risikomanagement & C-Level Advisory

Achim Schulz kennt BaFin-Prüfungen nicht nur vom Papier. Mit der S+P Compliance Services agiert er täglich als aktiver Auslagerungsdienstleister für regulierte Institute. Er setzt die komplexen Anforderungen jeden Tag in der eigenen Praxis um. Daher weiß er aus erster Hand: Regulatorik und operative Effizienz dürfen sich nicht ausschließen. Genau diese Balance entscheidet heute über den Erfolg eines Instituts. Er ist ein gefragter Sparringspartner für Vorstände, Compliance Officer und Auslagerungsbeauftragte. Der Grund? Er kennt die Materie aus dem operativen Tagesgeschäft. Er erfüllt die harte Erwartungshaltung der Aufsicht täglich selbst. Und er kennt die Hürden der täglichen Praxis ganz genau. In seinen Seminaren schützt er Teilnehmer vor dem gefürchteten "bürokratischen Overkill". Er übersetzt trockene EBA-Leitlinien und KWG-Paragraphen in schlanke Prozesse. Das ist keine graue Theorie, sondern erprobte, revisionssichere Praxis, die im Institut wirklich funktioniert. Mithilfe der S+P Tool Box rüstet er dich mit sofort einsetzbaren Frameworks aus. Das klare Ziel: Absolute Souveränität bei der nächsten BaFin-Sonderprüfung. Du hast dein Auslagerungsmanagement rechtssicher im Griff. Und du sicherst deine eigene Verantwortung lückenlos ab.

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