S+P Seminar L02 · Geldwäscheprävention

Geldwäschebeauftragter Basisseminar:
deine Aufgaben nach GwG und AMLR

Deine Rolle verstehen. Kundenrisiken einordnen. Im Verdachtsfall richtig handeln.

Du übst die zentralen Aufgaben an drei typischen Fällen und nimmst bearbeitbare Vorlagen für Risikoanalyse, Kundenprüfung und Verdachtsfall mit. Aktuelle Änderungen ordnest du danach ein, was heute gilt und was du vorbereiten musst.

Für

  • Geldwäschebeauftragte:r
  • Compliance-Manager:in
  • C-Level & Leitungsebene
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

  1. 01 Rolle und Risikoanalyse Risikoanalyse: § 5 GwG | Art. 10 AMLR Inhalte ansehen Block 01 Leitungsebene und GwB abgrenzen, Art. 11 AMLR Risikoanalyse nach § 5 GwG Kundenrisiko nachvollziehbar einstufen Zum Programm
  2. 02 KYC und erhöhte Risiken Kundenprüfung: §§ 10 bis 15 GwG | Art. 19 bis 46 AMLR Inhalte ansehen Block 02 Kundenannahme und Kundenprofil PEPs erkennen, Treffer bewerten Annahme, Eskalation, Ablehnung Zum Programm
  3. 03 Verdachtsfall Verdachtsfall: §§ 43–47 GwG | Art. 69–73 AMLR Inhalte ansehen Block 03 Meldeentscheidung und FIU-Meldung Transaktion und Tipping-off Rechtsausblick zum Seminartermin Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Template, Checkliste, Leitfaden, Handbuch
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

Heute sicher nach GwG handeln. Auf die AMLR vorbereitet sein.

Du lernst die geltenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und ihre künftige Ausgestaltung durch die EU-Geldwäscheverordnung kennen. Wir stellen die Regelungen gegenüber und zeigen dir, welche Abläufe du beibehalten, überprüfen oder anpassen solltest.

AMLR-Bezüge zeigen die grundsätzlich ab 10.07.2027 anzuwendenden Anforderungen (Art. 90 AMLR); die Zuordnung ist keine unveränderte Eins-zu-eins-Übernahme. Entwürfe technischer Standards werden gesondert gekennzeichnet.

  1. 01

    Rolle, Organisation und Risikoanalyse nach GwG und AMLR

    Deine Stellung im Haus klären, das Risikomanagement als System verstehen und die Analyse des Hauses von der Bewertung einzelner Kunden unterscheiden. Dein Werkzeug: das Risikoanalyse-Template.

    • Verantwortung und Funktion: Verantwortung der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG und Stellung des Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG verstehen; mit Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragtem nach Art. 11 AMLR vergleichen und die Voraussetzungen einer zulässigen Personalunion einordnen
    • Bestellung, Stellvertretung und Vorabanzeige an die Aufsicht nach § 7 Abs. 4 GwG, Befugnisse und Benachteiligungsverbot
    • 3-Säulen-Modell: Risikomanagement, Kundensorgfaltspflichten und Meldewesen als integriertes System
    • Risikomanagement und Sicherungsmaßnahmen: Anforderungen nach §§ 4 und 6 GwG umsetzen und den internen Strategien, Verfahren und Kontrollen nach Art. 9 AMLR gegenüberstellen
    • Unternehmensweite Risikoanalyse: Risikoanalyse nach § 5 GwG strukturiert aufbauen, bestehende Sicherungsmaßnahmen einordnen und den Anpassungsbedarf aus Art. 10 AMLR erkennen
    • Eine einfache Kundenrisikobewertung anhand eines Musterfalls nachvollziehen und anwenden
    • Schulung und Zuverlässigkeit: interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG mit den Anforderungen an Schulung, Integrität und interne Hinweisgeberkanäle nach Art. 12 bis 14 AMLR verbinden
    • Dokumentation und Aufbewahrung: Prüfschritte und Entscheidungen nach § 8 GwG dokumentieren; Aufbewahrung nach Art. 77 AMLR und ergänzende Datenschutzanforderungen nach Art. 76 AMLR einordnen
  2. 02

    KYC und erhöhte Risiken: Kundensorgfaltspflichten nach GwG und AMLR

    Kunden entlang des Prüfablaufs annehmen, das Kundenprofil anlegen, erhöhte Risiken erkennen und begründet entscheiden. Dein Werkzeug: die KYC- & PEP-Checkliste mit Trefferbewertung.

    • Anlass und Umfang der Kundenprüfung: allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG verstehen und mit den Anwendungsfällen und Maßnahmen nach Art. 19 und 20 AMLR vergleichen
    • Identifizierung und Überprüfung: Vertragspartner, für ihn auftretende Person und Vertretungsberechtigung nach §§ 10 bis 13 GwG prüfen; Anforderungen und Prüfzeitpunkt nach Art. 22 und 23 AMLR gegenüberstellen
    • Wirtschaftlich Berechtigte: Eigentum und Kontrolle nach § 3 GwG auch bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen abklären und die künftigen Regeln für juristische Personen nach Art. 51 bis 55 AMLR einordnen
    • Kundenprofil und laufende Überwachung: Zweck der Geschäftsbeziehung und risikogerechte Aktualisierung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 5 GwG mit Art. 25 und 26 AMLR verbinden
    • Erhöhte Risiken und PEPs: verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG, einschließlich Drittländer mit hohem Risiko, mit Art. 34 AMLR vergleichen; PEPs, ehemalige PEPs sowie Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen anhand von Art. 42, 45 und 46 AMLR einordnen
    • Treffer bewerten: Sanktions- und Adverse-Media-Treffer unterscheiden, Identität und Quellenqualität prüfen und erforderliche Maßnahmen getrennt dokumentieren
    • Unvollständige Kundenprüfung: Annahme, Nachforderung, Eskalation oder Ablehnung – Konsequenzen nicht erfüllbarer Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 9 GwG und Art. 21 AMLR unterscheiden und anhand eines Falls entscheiden
    • Vertiefung: Herkunft der Mittel (Source of Funds) und des Vermögens (Source of Wealth) plausibilisieren
  3. 03

    Verdachtsfälle nach GwG und AMLR bearbeiten

    Im Verdachtsfall richtig handeln und den EU-Bezug direkt an der jeweiligen Entscheidung einordnen. Dein Werkzeug: der Leitfaden für den Verdachtsfall.

    • Verdachtsmomente erkennen, darunter Smurfing und Structuring
    • Meldeentscheidung: Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG und Verdachtsmeldungen nach Art. 69 AMLR gegenüberstellen; Tatsachen, Bewertung und Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren
    • Meldung an die FIU: Übermittlung nach § 45 GwG und GwG-Meldeverordnung praktisch einordnen; den künftigen Melderahmen nach Art. 69 AMLR berücksichtigen
    • Transaktionsentscheidung: Umgang mit verdächtigen Transaktionen nach § 46 GwG und Art. 71 AMLR anhand eines Praxisfalls bearbeiten
    • Kommunikation und Tipping-off: Informationsverbot nach § 47 GwG und Offenlegungsverbot nach Art. 73 AMLR einschließlich zulässiger Informationsweitergaben unterscheiden
    • Geldwäschetatbestand nach § 261 StGB und seine Bedeutung für die Meldepraxis
    • Rechtsausblick: Direktaufsicht der AMLA und Stand der technischen Standards einordnen
    • Anpassungsbedarf für deinen Seminartermin: vor dem 10.07.2027 Umstellungsplanung, danach Umsetzungs- und Lückenprüfung

Für wen

Für neu bestellte Geldwäschebeauftragte und ihre Stellvertretung, für alle, die ihr Wissen auffrischen wollen, sowie für Compliance-Manager:innen und Führungskräfte auf C-Level mit Verantwortung für die Geldwäscheprävention.

Was mitbringen

Spezifische Vorkenntnisse brauchst du nicht. Hilfreich sind die aktuelle Risikoanalyse deines Hauses und die Fragen, die dir in der Praxis gerade begegnen.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Stand. Die Tool Box pflegt die S+P Fachredaktion laufend und aktualisiert sie zu jedem Seminartermin.

Regulatorisches Update · Stand 27.09.2026

Was sich für deine Funktion konkret ändert.

Sechs relevante Entwicklungen für Meldewesen, Sorgfaltspflichten und die Organisation der Geldwäscheprävention – im Seminar in den Blöcken 01 bis 03 eingeordnet, mit klarer Trennung von geltenden Pflichten, beschlossenen künftigen Anforderungen und Entwurfsständen.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Verdachtsmeldungen an die FIUMeldungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 GwG waren nach § 45 Abs. 1 GwG elektronisch an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu übermitteln. Form und erforderliche Angaben waren nicht durch Rechtsverordnung bundeseinheitlich festgelegt. Seit 01.03.2026Die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV, BGBl. 2025 I Nr. 200) legt Form und erforderliche Angaben für Meldungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 GwG verbindlich fest. Prüfe Meldevorlagen, Pflichtangaben und Übermittlungsweg und passe Arbeitsanweisungen und Schulungsunterlagen an.
Drittländer mit hohem RisikoDie Liste der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 umfasste unter anderem Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania. Russland war nicht gelistet. Seit 29.01.2026Mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2026/46 und (EU) 2026/83 sind Russland, Bolivien und die Britischen Jungferninseln aufgenommen und die sechs genannten Staaten gestrichen. Bei Beteiligung eines gelisteten Drittlands gelten die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG. Länderlisten, Screening und Risikoanalyse sind anzupassen.
Änderungen im GeldwäschegesetzDas GwG galt in der Fassung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (Art. 8, BGBl. 2024 I Nr. 438). Bei der Identifizierung waren zum amtlichen Ausweis Nummer und ausstellende Behörde aufzuzeichnen. Seit 10.02.2026Art. 53 Standortfördergesetz (BGBl. 2026 I Nr. 33) ändert die §§ 8, 10, 12, 14, 23, 51, 52, 54, 56 und 57 GwG. Unter anderem ist nach § 8 Abs. 2 GwG alternativ der ausstellende Staat aufzuzeichnen, wenn die ausstellende Behörde nicht erkennbar ist; § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a GwG verweist nun auf die Verordnung (EU) 2023/1113.
Technische Standards zu den SorgfaltspflichtenDie Einzelheiten der Kundensorgfaltspflichten ergaben sich aus den §§ 10 bis 17 GwG, den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Aufsicht und den Leitlinien der EBA. CDD-RTS nach Art. 28 AMLR: Konsultation abgeschlossen; verbindlichen Rechtsakt und Anwendungsbeginn gesondert prüfen.Die AMLA hat die Entwürfe vom 09.02. bis 08.05.2026 konsultiert. Die konsultierten Entwürfe konkretisieren die vorgesehenen Angaben und Anforderungen für allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten. Im Seminar unterscheiden wir geltende Pflichten, bereits beschlossene künftige Anforderungen und noch nicht verbindliche Entwurfsstände. Maßgeblich für Inhalt und Anwendungsbeginn ist der erlassene und veröffentlichte Rechtsakt.
Compliance-Funktionen und BarzahlungenVerpflichtete benennen nach § 4 Abs. 3 GwG ein Mitglied der Leitungsebene; Verpflichtete nach § 7 Abs. 1 GwG bestellen einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene und einen Stellvertreter. Eine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen im Güterhandel gab es nicht. Ab 10.07.2027Die VO (EU) 2024/1624 (AMLR) gilt unmittelbar (Art. 90). Nach Art. 11 AMLR benennen Verpflichtete ein Mitglied des Leitungsorgans als Compliance-Manager und ernennen einen Geldwäschebeauftragten mit ausreichend hoher hierarchischer Stellung, der für die tägliche Umsetzung und die Meldung verdächtiger Transaktionen zuständig ist; unter den Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 7 AMLR ist eine Zusammenlegung beider Funktionen zulässig. Nach Art. 80 AMLR dürfen Personen, die mit Gütern handeln oder Dienstleistungen erbringen, Barzahlungen nur bis 10.000 € annehmen oder leisten; zusammenhängende Vorgänge werden zusammengerechnet, niedrigere nationale Grenzen und gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Die AMLD 6 ist grundsätzlich bis zum 10.07.2027 umzusetzen; für einzelne Vorschriften gelten abweichende Fristen nach Art. 78.
Europäische Geldwäscheaufsicht (AMLA)Die Geldwäscheaufsicht lag ausschließlich bei den nationalen Aufsichtsbehörden nach § 50 GwG, im Finanzsektor bei der BaFin. Auswahl 2027 · Direktaufsicht ab 2028Die AMLA (VO (EU) 2024/1620) hat ihre Tätigkeit am 01.07.2025 aufgenommen. Sie wählt 2027 nach Art. 12 VO (EU) 2024/1620 eine begrenzte Zahl grenzüberschreitend tätiger Kredit- und Finanzinstitute aus, die sie ab 2028 direkt beaufsichtigt. Für alle übrigen Verpflichteten bleibt die nationale Aufsicht zuständig.

Dein Praxistransfer: Stelle deine Meldevorlagen auf die GwG-Meldeverordnung um, aktualisiere Länderliste und Risikoanalyse auf den Stand 29.01.2026 und kläre mit der Leitungsebene, wer die Funktionen nach Art. 11 AMLR wahrnimmt und ob eine Personalunion zulässig ist.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle aus der Geldwäschepraxis ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen arbeitest du mit Risikoanalyse-Template, KYC- & PEP-Checkliste mit Trefferbewertung und Leitfaden für den Verdachtsfall.

Fall 01 · Transaktionen

Die Zahlung soll heute noch raus.

Ein Firmenkunde leitet hohe Beträge über eine Kette verbundener Gesellschaften weiter. Wer wirtschaftlich berechtigt ist, bleibt unklar. Der Kunde drängt auf die Ausführung der nächsten Überweisung.

Deine Aufgabe: Prüfe die Folgen der unzureichenden Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten nach § 10 Abs. 9 GwG und bewerte unabhängig davon die Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG. Lege im Leitfaden für den Verdachtsfall fest, wie du bei einer Meldung mit der ausstehenden Transaktion umgehst, wer intern informiert wird und welche Kundenkommunikation zulässig ist.

Fall 02 · PEP

Die Neukundin ist Tochter eines Regierungsmitglieds.

Eine Neukundin ist die Tochter eines ausländischen Regierungsmitglieds. Ihr Vermögen stammt nach eigener Aussage aus dem Verkauf eines Unternehmens im Ausland.

Deine Aufgabe: Ordne den PEP-Status mit der KYC- & PEP-Checkliste mit Trefferbewertung ein, leite die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG ab, plausibilisiere Mittel- und Vermögensherkunft und bereite die Entscheidung der Führungsebene vor.

Fall 03 · Adverse Media

Das Screening meldet negative Presse.

Zu mehreren Bestandskunden mit Geschäftsbezug zu einem Drittland mit hohem Risiko liefert das Screening Presseberichte über Sanktionsumgehung und mögliche Terrorismusfinanzierung.

Deine Aufgabe: Prüfe zuerst unverzüglich, ob die belastbaren Treffer eine Meldung oder Eskalation erfordern. Passe danach Risikofaktoren und Einstufungen im Risikoanalyse-Template an und leite Maßnahmen für die betroffenen Geschäftsbeziehungen ab.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Rolle

    Du grenzt deine Zuständigkeit nach § 7 GwG von der Verantwortung der Leitungsebene ab, vergleichst sie mit Art. 11 AMLR und prüfst Bestellung, Anzeige und Ausstattung deiner Funktion.

  2. 02 Risikoanalyse

    Du bearbeitest ein Risikoanalyse-Muster nach § 5 GwG mit Maßnahmen, erkennst den Anpassungsbedarf aus Art. 10 AMLR und unterscheidest die Analyse deines Hauses von der Risikoeinstufung einzelner Kunden.

  3. 03 KYC und PEPs

    Du bearbeitest typische KYC- und PEP-Fälle mit einer strukturierten Checkliste, dokumentierst deine Prüfschritte und erkennst, wann vertiefte Prüfung oder Eskalation erforderlich ist.

  4. 04 Verdachtsfall

    Du triffst die Meldeentscheidung nach § 43 GwG nachvollziehbar, übermittelst nach der GwG-Meldeverordnung und wahrst das Informationsverbot nach § 47 GwG – mit Blick auf Art. 69 bis 73 AMLR.

  5. 05 Anpassungsbedarf

    Du ordnest die für deinen Seminartermin geltenden Anforderungen ein und leitest den Anpassungsbedarf für Rollen, Berichtswege und interne Regelungen ab.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belastbar ist
deine Geldwäscheprävention heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine GwG-Praxis und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die die Geldwäscheprävention im Jahresverlauf treffen.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für die GwG-Praxis.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und wird von der S+P Fachredaktion zu jedem Seminartermin aktualisiert.

  • Risikoanalyse-Template (§ 5 GwG | Art. 10 AMLR): Risiken deines Geschäftsmodells strukturiert erfassen, bestehende Sicherungsmaßnahmen einordnen und Handlungsbedarf ableiten. Ein ergänzendes Kundenbewertungsblatt zeigt, wie du daraus nachvollziehbare Risikoeinstufungen für einzelne Geschäftsbeziehungen entwickelst.
  • KYC- & PEP-Checkliste mit Trefferbewertung (§§ 10 bis 15 GwG | Art. 19 bis 46 AMLR): Prüfpfad für Kundenannahme, wirtschaftlich Berechtigte und Kundenprofil, PEP-Feststellung einschließlich Familienmitglieder und nahestehender Personen sowie eigene Prüffelder für Sanktions- und Adverse-Media-Treffer und die SIP-Kategorie, falls dein Datenanbieter sie verwendet.
  • Leitfaden für den Verdachtsfall (§§ 43–47 GwG | Art. 69–73 AMLR): Best Practices zum Erkennen von Verdachtsfällen, Meldeentscheidung, Umgang mit der Transaktion und Kommunikation ohne Tipping-off.
  • Organisations-Handbuch Geldwäscheprävention: ergänzendes Nachschlagewerk zu Aufgaben und Pflichten des Geldwäschebeauftragten mit Umsetzungsanleitungen, dazu die Vorträge als PDF und eine Übersicht der Rechtsgrundlagen und Gesetzesänderungen.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Geschäftsmodell, deine Kundengruppen und deine Aufsichtsbehörde an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention ändern sich laufend – bis 2027 besonders stark. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Q1 · Meldewesen: Erfahrungen mit der GwG-Meldeverordnung und aktuelle Hinweise der FIU.
  • Q2 · Risikoanalyse: Hochrisikoländer, nationale Risikoanalyse und die Fortschreibung deiner eigenen Analyse.
  • Q3 · EU-Paket: AMLR, technische Standards der AMLA und die Umstellung der internen Strategien.
  • Q4 · Sorgfaltspflichten: wirtschaftlich Berechtigte, PEPs und Trefferbewertung in der laufenden Überprüfung.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen GwG-Themen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Musterzertifikat und Digital Badges des S+P Basisseminars Geldwäschebeauftragter

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Vorgesetzten, Revision und Prüfern.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Rolle · Risikoanalyse · KYC
Stellung des Geldwäschebeauftragten, Risikoanalyse und Kundensorgfaltspflichten nach GwG und AMLR, PEPs.
Inhalte II
Verdachtsfall · Ausblick
Meldeentscheidung, Transaktion und Tipping-off nach GwG und AMLR, Sanktions- und Adverse-Media-Treffer, Rolle der AMLA.
Stand
Seminartag
Rechtsstand am Tag deiner Teilnahme, auf dem Zertifikat ausgewiesen.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Geldwäscheprävention

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über die S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Funktion des Geldwäschebeauftragten in der Praxis. Dieses Praxis- und Prüfungswissen bringt er in die Fälle des Seminartags ein.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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für das Seminar L02

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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Compliance-Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

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Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

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