AFCO-Lehrgang
Zwei Tage online zu den drei Pflichtenkreisen.
Fachbeitrag · Geldwäsche, Betrug und Sanktionen
Anti Financial Crime Officer Rechtsgrundlagen suchst du im Gesetz vergeblich unter diesem Namen: Den AFCO gibt es dort nicht. Die Bezeichnung ist eine Organisationsentscheidung; dahinter stehen drei rechtlich getrennte Pflichtenkreise.
Geldwäsche, Betrug und Sanktionsverstöße hängen in der Praxis eng zusammen: Dasselbe Konto, dieselbe Transaktion und derselbe Kunde können alle drei Risiken gleichzeitig auslösen. Deshalb bündeln viele Institute die Verantwortung in einer Rolle.
Rechtlich bleiben es drei Kreise: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (§ 7 GwG, ab 10.07.2027 Art. 11 AMLR), Betrug und sonstige strafbare Handlungen (§ 25h KWG, § 27 ZAG) sowie Sanktionen und Embargos (EU-Sanktionsverordnungen, AWG/AWV, EBA/GL/2024/14). Jede Funktion braucht eine eigene, dokumentierte Zuweisung.
Für Kreditinstitute ist die Bündelung von Geldwäsche und Betrugsprävention Pflicht: § 25h Abs. 7 KWG verlangt eine Zentrale Stelle, sofern die BaFin nicht auf Antrag aus wichtigem Grund eine andere Aufteilung zulässt.
Der Anpassungsbedarf wächst: Seit 30.12.2025 gelten die EBA-Leitlinien zu restriktiven Maßnahmen, seit 06.02.2026 die verschärfte Sanktionsstrafbarkeit nach der AWG-Novelle, und ab 10.07.2027 gilt die AMLR unmittelbar. Dieser Beitrag ordnet die Normen nach Funktion und zeigt, was du bis dahin klären solltest.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Praxis-Tipp: Halte in der Stellenbeschreibung fest, welche der drei Funktionen du übernimmst und auf welcher Norm sie jeweils beruht. Ein Titel allein ersetzt keine Bestellung.
Mehr dazu: Lehrgang Geldwäschebeauftragter · Aufgaben eines Chief Compliance Officers
Praxis-Tipp: Prüfe, ob dein Institut eine Ausnahme nach § 25h Abs. 7 Satz 2 KWG hat. Fehlt sie, muss die Betrugsprävention bei der Zentralen Stelle liegen.
Die Tabelle trennt geltendes Recht (bis 09.07.2027), den Übergang und künftiges Recht (ab 10.07.2027). Die Spalte „Stand“ nennt, wie belastbar der jeweilige Zeitpunkt ist.
| Datum | Stand | Was | Aufgabe für den AFCO |
|---|---|---|---|
| 09.10.2025 | In Kraft | Empfängerüberprüfung im Euroraum | Ergebnisse ins Fraud-Monitoring einbinden |
| 30.12.2025 | In Kraft | EBA/GL/2024/14 und /15 anwendbar | Leitenden Mitarbeiter benennen, Sanktions-Risikobewertung und Berichtskennzahlen aufsetzen |
| 06.02.2026 | In Kraft | AWG-Novelle | Sanktionsprozesse ohne Schonfrist ausrichten, Strafbarkeitsrisiken schulen |
| 01.01.2027 | Geplant | ZFG-Änderungen am GwG (Gesetzentwurf BT-Drs. 21/8282) | Meldeprozess und Stellvertretung anpassen |
| 09.07.2027 | Festgelegt | Empfängerüberprüfung für alle Zahlungsdienstleister in der EU | Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums einbeziehen |
| 10.07.2027 | Festgelegt | AMLR anwendbar; BaFin-Freistellungen entfallen | Rollen nach Art. 11 AMLR zuweisen, Auslagerungen nach Art. 18 AMLR prüfen |
| 2028 | Vorgesehen | Direkte AMLA-Aufsicht über ausgewählte Verpflichtete | Prüfungsfähigkeit der Dokumentation sicherstellen |
| Offen | Offen | PSD3/PSR anwendbar (nach Veröffentlichung im Amtsblatt mit Übergangsfrist) | Fraud-Datenaustausch, Spoofing-Erstattung und Haftung vorbereiten |
Mehr dazu: Risikoanalyse Geldwäsche · Sektorspezifische Risikoanalyse 2026 · Seminare Geldwäsche
PSD3/PSR: Die politische Einigung gab es im November 2025; die Veröffentlichung im Amtsblatt steht aus. Erwartet werden unter anderem:
Die Anwendung beginnt erst nach einer Übergangsfrist.
Praxis-Tipp: Lege die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung (Abweichung, Kunde zahlt trotzdem) als Indikator in dein Fraud-Monitoring. So wird die Pflicht zum Frühwarnsignal.
Mehr dazu: Seminar Rolle als Fraud Officer · E-Learning-Kurse
Praxis-Tipp: Die Kennzahlen aus Rn. 19 der EBA-Leitlinien eignen sich direkt als Risikoindikatoren für deinen Quartalsbericht.
Mehr dazu: 21. EU-Sanktionspaket
Eine gesetzlich vorgeschriebene AFCO-Zertifizierung gibt es nicht. Die erforderliche Qualifikation musst du aber nachweisen können: Fehlt sie, muss die Bestellung auf Verlangen der Aufsicht widerrufen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 GwG; künftig Art. 11 und 13 AMLR). Ein dokumentiertes Fortbildungsprogramm hilft dabei.
S+P-Angebot: Der AFCO-Lehrgang dauert zwei Tage online (1.860 € zzgl. MwSt.). Für die Leitungsebene gibt es den Chief Financial Crime Officer.
Sechs Stellen, an denen die Zuordnung der drei Pflichtenkreise in der Praxis am häufigsten genau geprüft werden sollte:
„AFCO“ steht in der Stellenbeschreibung, aber die Zuweisung der drei Funktionen ist nicht dokumentiert.
Normbezug: § 7 Abs. 1 GwG; EBA/GL/2024/14 Rn. 13
Die Betrugsprävention liegt an anderer Stelle als die Geldwäscheprävention, ohne dass eine Ausnahme der BaFin vorliegt.
Normbezug: § 25h Abs. 7 KWG
Wer Transaktionen freigibt oder Vertriebsziele trägt, kontrolliert sich in der kombinierten Rolle selbst.
Normbezug: EBA/GL/2024/14 Rn. 14
Der Bericht an die Geschäftsleitung bleibt qualitativ; Warnmeldungen, offene Treffer und eingefrorene Gelder fehlen.
Normbezug: § 7 Abs. 5 GwG; EBA/GL/2024/14 Rn. 19 lit. c
Prozesse unterstellen bei neuen EU-Sanktionsakten eine Übergangszeit, die seit der AWG-Novelle entfällt.
Normbezug: AWG-Novelle seit 06.02.2026
Abweichungen zwischen Name und IBAN werden bearbeitet, fließen aber nicht ins Fraud-Monitoring.
Normbezug: Art. 5c SEPA-VO; § 25h Abs. 2 KWG
Gehe die Prüffelder durch. Trifft die rechte Spalte auf dein Unternehmen zu, besteht Handlungsbedarf.
| Prüffeld | Prüffrage | Normbezug | Handlungsbedarf, wenn … |
|---|---|---|---|
| Bestellung | Ist der Geldwäschebeauftragte schriftlich bestellt und der Aufsicht angezeigt? | § 7 GwG | Es gibt nur den Titel „AFCO“, aber kein Bestellungsdokument und keine Anzeige. |
| Zentrale Stelle | Liegt die Betrugsprävention bei der Zentralen Stelle, oder gibt es eine Ausnahme der BaFin? | § 25h Abs. 7 KWG | Die Zuständigkeit für Betrug ist ungeklärt und eine Ausnahme liegt nicht vor. |
| Sanktionsverantwortung | Hat das Leitungsorgan einen leitenden Mitarbeiter für restriktive Maßnahmen benannt? | EBA/GL/2024/14 Rn. 13 | Es fehlt eine Benennung durch das Leitungsorgan. |
| Funktionskombination | Sind Interessenkonflikte der kombinierten Funktionen geprüft und dokumentiert? | EBA/GL/2024/14 Rn. 14 | Die Prüfung fehlt oder ist nicht festgehalten. |
| Risikoanalyse | Gibt es eine gemeinsame oder abgestimmte Risikoanalyse für Geldwäsche, Betrug und Sanktionen? | §§ 5, 6 GwG; § 25h Abs. 1 KWG; künftig Art. 9 und 10 AMLR | Die drei Analysen laufen getrennt oder das Umgehungsrisiko bei Sanktionen fehlt. |
| Monitoring | Decken die Szenarien alle drei Bereiche ab, einschließlich der Indikatoren aus der Empfängerüberprüfung? | § 25h Abs. 2 KWG; Art. 5c SEPA-VO | Die Empfängerüberprüfung läuft getrennt vom Fraud-Monitoring. |
| Fallbearbeitung | Gibt es einen Prozess für die Strafanzeige und die Meldung an die FIU? | § 25h Abs. 3 KWG; § 43 GwG | Der Entscheidungsweg ist nicht dokumentiert. |
| Sanktionsprozesse | Sind die Prozesse an die AWG-Novelle angepasst? | AWG-Novelle seit 06.02.2026 | Die Prozesse gehen weiterhin von einer Schonfrist bei neuen Sanktionsakten aus. |
| Berichtswesen | Berichtet der Verantwortliche mit Kennzahlen an die Geschäftsleitung? | § 7 Abs. 5 GwG; EBA/GL/2024/14 Rn. 19 lit. c | Der Bericht enthält keine Kennzahlen. |
| Schulung | Gibt es einen Schulungsplan für alle drei Bereiche? | § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG; EBA/GL/2024/14 Rn. 21 | Geschult wird nur zur Geldwäsche. |
| AMLR-Vorbereitung | Liegt eine Lückenanalyse zur AMLR vor? | Art. 11 und 18 AMLR | Bis Ende 2026 ist keine Analyse angestoßen. |
Diese Schritte lohnen sich unabhängig davon, wie der Gesetzgeber § 25h KWG und das GwG an die AMLR anpasst.
Ordne die drei Pflichtenkreise je Norm einer Person samt Stellvertretung zu und dokumentiere die Zuweisung. Die Matrix gilt nach altem wie nach neuem Recht.
Prüfe die Zuständigkeit nach § 25h Abs. 7 KWG oder halte die Ausnahme der BaFin schriftlich fest.
Verzahne die Analysen zu Geldwäsche, Betrug und Sanktionen und nimm das Umgehungsrisiko bei Sanktionen auf (heute §§ 5, 6 GwG, künftig Art. 9 und 10 AMLR).
Übernimm die Kennzahlen aus Rn. 19 EBA/GL/2024/14 als Risikoindikatoren in den Quartalsbericht.
Erstelle einen Schulungsplan für alle drei Bereiche und halte die eigene Fortbildung nachweisbar fest.
Starte die Analyse bis Ende 2026, damit die Umsetzung bis 10.07.2027 gelingt: Rollen nach Art. 11, Auslagerungen nach Art. 18.
Wer die Anti Financial Crime Officer Rechtsgrundlagen sauber zuordnet, kann die Rolle gegenüber Geschäftsleitung und Aufsicht belegen und die Umstellung auf die AMLR geordnet angehen.
Nein. Der Begriff steht in keinem Gesetz. Vorgeschrieben sind der Geldwäschebeauftragte (§ 7 GwG, ab 10.07.2027 Art. 11 AMLR), bei Kreditinstituten die Zentrale Stelle für sonstige strafbare Handlungen (§ 25h Abs. 7 KWG) und nach den EBA-Leitlinien ein leitender Mitarbeiter für restriktive Maßnahmen.
Ja. Die EBA-Leitlinien EBA/GL/2024/14 erlauben das ausdrücklich, wenn Größe, Komplexität und Risiko es rechtfertigen und keine Interessenkonflikte entstehen (Rn. 14). Ab 10.07.2027 ist der Compliance-Officer nach Art. 11 AMLR ohnehin auch für gezielte finanzielle Sanktionen zuständig.
Bei Kreditinstituten grundsätzlich ja: § 25h Abs. 7 KWG verlangt eine Stelle für beide Bereiche. Die BaFin kann auf Antrag aus wichtigem Grund eine andere Lösung zulassen.
Viele Sanktionsverstöße sind seit 06.02.2026 Straftaten, Umgehungen sind ausdrücklich strafbar und die Schonfrist bei neuen EU-Sanktionen entfällt. Unternehmen drohen Geldbußen bis 40 Mio. Euro.
Die AMLR gilt unmittelbar. Sie verlangt einen Compliance-Manager im Leitungsorgan und einen Compliance-Officer, der auch gezielte finanzielle Sanktionen umsetzt. Die Verdachtsmeldung an die FIU darf grundsätzlich nicht ausgelagert werden.
Nein, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Du musst aber die nötige Sachkunde haben und belegen können. Ein dokumentierter Lehrgang ist dafür ein guter Nachweis.
Primärquellen zuerst, danach Gesetzestexte des Bundes sowie Aufsichtsbehörden. Je Eintrag steht, wofür die Quelle einsteht.
Zwei Tage online zu den drei Pflichtenkreisen.
Bestellung, Aufgaben und Sachkunde nach § 7 GwG.
Betrugsprävention im Institut: Aufgaben, Monitoring, Fallbearbeitung.
Alle Seminare und Lehrgänge rund um Geldwäscheprävention.
Kompakte Online-Kurse für Teams und Fachbereiche.
Überblick über alle Compliance-Seminare von S+P Seminare.
Fehlen im eigenen Haus die Kapazitäten, kann eine Unterstützung durch einen externen Dienstleister geprüft werden; Anzeigepflicht nach § 25h Abs. 4 KWG und Auslagerungsgrenzen nach Art. 18 AMLR bleiben dabei zu beachten. Informationen dazu findest du bei S+P Compliance.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.