Seminare für C-Level
Strategie, Steuerung und Verantwortung auf Leitungsebene.
Fachbeitrag · Strategie, Governance und KI
KI-Unterstützung für strategische Entscheidungen nutzt du dann sicher, wenn Prognosen, Szenarien und Frühwarnung auf geprüften Annahmen beruhen. Der Beitrag zeigt die Pflichten nach AktG, StaRUG, DSGVO, MaRisk und KI-Verordnung mit Rechtsstand Oktober 2026.
Rechtsstand: Oktober 2026 · Lesezeit: 15 Minuten · Autor: Achim Schulz · Aktualisiert: Oktober 2026
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
KI-Unterstützung für strategische Entscheidungen verbreitert die Informationsbasis der Geschäftsleitung: KI wertet große Datenmengen aus, rechnet Szenarien durch und meldet Abweichungen früher als ein Monatsbericht. Die Entscheidung selbst bleibt bei den Organmitgliedern. Das ist keine Vorsicht, sondern geltendes Recht: Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG zählt nur, was auf angemessener Information beruht.
Der Engpass liegt selten in der Technik. Nach der Erhebung „The State of AI“ von McKinsey (2025) nutzen 88 % der befragten Unternehmen KI in mindestens einer Funktion, aber nur 39 % berichten von einem Ergebnisbeitrag auf Unternehmensebene. Am stärksten hängt der Ergebnisbeitrag laut McKinsey mit drei Faktoren zusammen: der Aufsicht der Unternehmensleitung über die KI-Governance, neu gestalteten Arbeitsabläufen und messbaren Kennzahlen.
Rechtlich greifen mehrere Regelwerke ineinander: § 93 und § 91 AktG sowie § 1 StaRUG für Sorgfalt und Früherkennung, das GeschGehG und die DSGVO für den Schutz der Daten, für Institute die MaRisk (AT 4.2, AT 4.3.4, AT 4.4.1) sowie die KI-Verordnung. Ein strategisches Analyse-Tool ist in der Regel kein Hochrisiko-System. Das ändert sich, sobald dasselbe System über Personen entscheidet, etwa bei der Personalauswahl oder der Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen.
Die Kernbotschaft: KI bereitet vor, die Geschäftsleitung entscheidet und dokumentiert. Der Beitrag zeigt, wo KI hilft, welche Pflichten gelten, welche Fehler typisch sind und welche No-Regret-Maßnahmen du sofort umsetzen kannst.
Märkte, Lieferketten und Regulierung verändern sich schneller, als klassische Planungszyklen folgen können. KI hilft dort, wo große Datenmengen, viele Variablen und kurze Reaktionszeiten zusammentreffen. Die Tabelle ordnet die typischen Einsatzfelder den Normen zu, die dafür relevant sind.
| Einsatzfeld | Was KI leistet | Rechtlicher Anknüpfungspunkt |
|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsanalyse | Auswertung von Marktdaten, Patenten, Presse und Kundenfeedback | GeschGehG; Urheberrecht bei Quellen; DSGVO bei Personendaten |
| Prognosen und Planung | Absatz-, Liquiditäts- und Kostenprognosen, rollierende Forecasts | § 93 Abs. 1 AktG (angemessene Information); Institute: AT 4.3.4 MaRisk |
| Szenarien und Stresstests | Simulation von Zins-, Preis-, Lieferketten- und Regulierungsszenarien | Institute: AT 4.2 MaRisk (plausible Annahmen) |
| Frühwarnung | Mustererkennung bei Kennzahlen, Kunden und Lieferanten | § 91 Abs. 2 AktG; § 1 StaRUG; Institute: AT 4.4.1 MaRisk |
| Kunden und Vertrieb | Segmentierung, Chatbots, personalisierte Angebote | DSGVO; Art. 50 KI-Verordnung (Transparenz) |
Führe für jedes Einsatzfeld einen kurzen Steckbrief mit Zweck, Datenquellen, Verantwortlichem und Risikoklasse. Das ist die Grundlage für dein KI-Inventar.
Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. KI kann diese Informationsbasis deutlich verbreitern. Sie entlastet aber nicht von der Pflicht, die Qualität der Information zu prüfen. Eine Prognose, deren Annahmen niemand kennt, ist keine angemessene Information. Für die GmbH gilt der Sorgfaltsmaßstab des § 43 Abs. 1 GmbHG; die Anforderung an eine belastbare Informationsgrundlage ist in der Sache vergleichbar.
Für Institute ist die Anforderung aufsichtlich geregelt: AT 4.2 MaRisk verlangt für die Geschäftsstrategie eine zukunftsgerichtete Analyse des Geschäftsmodells unter Berücksichtigung interner und externer Einflussfaktoren sowie plausible Annahmen, die regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen sind. KI-gestützte Szenarien sind dafür ein geeignetes Werkzeug, solange die Annahmen dokumentiert und überprüfbar bleiben.
Verlange zu jeder KI-Prognose drei Angaben: die wichtigsten Annahmen, die Bandbreite (bester, mittlerer, schlechtester Fall) und die Datenbasis mit Stichtag. Fehlt eine davon, ist die Prognose nicht entscheidungsreif.
Vertiefung: KI-Nutzung trifft Business Judgement Rule
Der Vorstand hat nach § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Börsennotierte Gesellschaften benötigen nach § 91 Abs. 3 AktG zusätzlich ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem. Rechtsformübergreifend verpflichtet § 1 Abs. 1 StaRUG die Geschäftsleiter, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die Überwachungsorgane unverzüglich zu informieren.
In Instituten gehört es nach AT 4.4.1 MaRisk zu den Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion, Frühwarnsysteme zu entwickeln, Risiken zu überwachen und regelmäßig zu berichten. KI kann Signale schneller erkennen, etwa Zahlungsverzögerungen von Großkunden, Preissprünge bei Vorprodukten oder Stimmungswechsel in Märkten. Entscheidend ist der zweite Schritt: Das Signal muss bei einer verantwortlichen Person ankommen, die handelt und berichtet.
Lege für jedes KI-Frühwarnsignal einen Schwellenwert, einen Empfänger und eine Reaktionsfrist fest. Ein Signal ohne Eskalationsweg erfüllt den Zweck des § 1 StaRUG nicht.
Schlechte Daten führen zu schlechten Empfehlungen. Für Institute ist das verbindlich: AT 4.3.4 MaRisk in der Fassung 10.0 erfasst auch automatisierte Modelle, technologiegestützte Innovation und künstliche Intelligenz. Das Institut verantwortet die Modellwahl, begründet die Annahmen nachvollziehbar, sichert die Datenqualität durch Verfahren, regelt die Verwendung und Überschreibung von Modellergebnissen, prüft Grenzen und validiert regelmäßig. Neben der Genauigkeit ist auf hinreichende Erklärbarkeit zu achten, insbesondere bei KI-Modellen.
Für Unternehmen außerhalb der Finanzaufsicht sind diese Vorgaben nicht verbindlich. Sie sind aber ein brauchbarer Maßstab dafür, was „angemessene Information“ nach § 93 AktG bei KI-Prognosen bedeutet. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung gilt künftig zusätzlich ein Recht auf Erläuterung der Rolle des KI-Systems im Entscheidungsprozess (Art. 86 KI-Verordnung). Für reine Strategieanalysen greift das nicht, für personenbezogene Entscheidungen schon.
Fordere von Anbietern eine Modell- und Datendokumentation, bevor du ein Tool für Strategieentscheidungen freigibst. Was der Anbieter nicht erklären kann, kannst du dem Aufsichtsrat auch nicht erklären.
Strategiepapiere, Kalkulationen und M&A-Planungen gehören zu den sensibelsten Daten eines Unternehmens. Als Geschäftsgeheimnis ist eine Information nach § 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG nur geschützt, wenn sie Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist. Wer Strategieunterlagen ungeprüft in frei zugängliche KI-Tools lädt, gefährdet diesen Schutz.
Enthalten die Daten Personenbezug, etwa Kundendaten für Vertriebsprognosen, gilt die DSGVO. Art. 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Trifft ein System selbst Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Personen, greift Art. 22 DSGVO. Der EuGH hat in der Rechtssache C-634/21 entschieden, dass bereits ein maßgeblicher Score eine solche Entscheidung sein kann. Ein typisches Risiko ist Schatten-KI: Mitarbeitende nutzen private KI-Konten, weil freigegebene Werkzeuge fehlen.
Stelle ein freigegebenes KI-Werkzeug mit Unternehmenslizenz bereit und lege fest, welche Datenklassen hineindürfen. Ein Verbot ohne Alternative fördert Schatten-KI.
Vertiefung: Schatten-KI im Unternehmen
KI-Agenten führen Aufgaben selbstständig aus, etwa Marktbeobachtung, Berichtserstellung oder Bestellvorschläge. Nach McKinsey (2025) experimentieren bereits 62 % der befragten Unternehmen zumindest mit Agenten. Gartner erwartete im Juni 2025, dass über 40 % der Agenten-Projekte bis Ende 2027 abgebrochen werden, wegen hoher Kosten, unklaren Nutzens oder unzureichender Risikokontrollen. Viele Angebote sind zudem umetikettierte Chatbots („Agent Washing“).
Rechtlich gilt: Die Delegation an einen Agenten ist keine Delegation der Verantwortung. Die Organisations- und Überwachungspflichten nach § 93 Abs. 1 und § 91 Abs. 2 AktG bleiben bei der Geschäftsleitung. Bei Hochrisiko-Zwecken nach Anhang III kommen die Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-Verordnung hinzu; die menschliche Aufsicht muss sich nach Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Gefahr des Automatisierungsbias bewusst bleiben und das System stoppen können.
Gib Agenten klare Grenzen: welche Systeme sie lesen dürfen, welche Aktionen sie ohne Freigabe ausführen dürfen und ab welchem Betrag ein Mensch zustimmen muss. Protokolliere jede Aktion.
Ein strategisches Analyse-Tool ist in der Regel kein Hochrisiko-System im Sinne der KI-Verordnung. Das ändert sich, wenn dasselbe System über Personen entscheidet, etwa bei Personalauswahl oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen (Anhang III Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. b). Prüfe deshalb bei jedem Einsatzzweck, ob Personendaten in Entscheidungen einfließen, bevor du ein Tool als reines Strategie-Werkzeug einstufst.
Vertiefung: Was ist der EU AI Act?
Rechtsstand Oktober 2026. Bei laufenden Verfahren sind nur Monate genannt; Verkündung und Inkrafttreten prüfst du vor einer Umsetzung am Gesetzblatt.
| Zeitpunkt | Regelung | Wirkung für dich |
|---|---|---|
| Seit 02.02.2025 | Verbote nach Art. 5 KI-Verordnung | Verbotene Praktiken, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f) |
| Seit 27.07.2026 | Art. 4 KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 | Anbieter und Betreiber fördern die KI-Kompetenz ihres Personals |
| Seit 29.07.2026 | KI-MIG (BGBl. 2026 I Nr. 223) | Bundesnetzagentur als Aufsicht; BaFin für KI mit Bezug zu regulierten Finanztätigkeiten |
| Seit 02.08.2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung | Kennzeichnung von KI-Interaktion und KI-Inhalten, etwa bei Chatbots im Kundenkontakt |
| Bis 02.12.2026 | Übergang für bestehende Systeme | Maschinenlesbare Kennzeichnung für bestehende Systeme |
| Dezember 2026 (vorgesehen) | Neues Produkthaftungsrecht, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 | Software und KI gelten als Produkt; Bundestagsbeschluss im Oktober 2026, Verkündung und Inkrafttreten nach Bundesrat prüfen |
| Ab 01.01.2027 | DORA für weitere KWG-Institute (§ 1a Abs. 2a KWG) | Anforderungen an IKT-Systeme, auf denen KI-Modelle laufen |
| Ab 02.12.2027 | Hochrisiko-Pflichten (Art. 14, 26, 86 KI-Verordnung) für Systeme nach Anhang III | Menschliche Aufsicht, Betreiberpflichten, Recht auf Erläuterung |
Die Verantwortung für KI in strategischen Entscheidungen verteilt sich auf mehrere Rollen. Die Karten trennen, wer was zu verantworten hat.
Unternehmerische Entscheidungen auf angemessener Information treffen (§ 93 Abs. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG), Früherkennungssystem einrichten (§ 91 Abs. 2 AktG, § 1 StaRUG), KI-Kompetenz fördern (Art. 4 KI-Verordnung).
VerantwortungÜberwachung der Geschäftsführung (§ 111 Abs. 1 AktG): Berichte zu KI-Inventar, Vorfällen und Kennzahlen anfordern und KI-gestützte Vorlagen kritisch prüfen.
ÜberwachungPrognoseannahmen, Bandbreiten und Datenstände dokumentieren, Frühwarnsignale mit Schwellenwerten und Eskalation hinterlegen, Modelle validieren.
UmsetzungTechnische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), Schutz von Geschäftsgeheimnissen (§ 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG), freigegebene Werkzeuge und Datenklassen.
SchutzMitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), Unterrichtung beim Einsatz von KI (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).
MitbestimmungZusätzlich AT 4.2, AT 4.3.4 und AT 4.4.1 MaRisk, DORA und die nicht bindende BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI (Dezember 2025). Nach Art. 5 Abs. 2 DORA trägt das Leitungsorgan die Verantwortung für das IKT-Risikomanagement.
AufsichtDiese sechs Muster treten in der Praxis am häufigsten auf. Jedes lässt sich einer konkreten Anforderung zuordnen.
Niemand kann die Annahmen erklären. Damit fehlt die angemessene Information im Sinne von § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG.
§ 93 AktGDie KI meldet eine Abweichung, aber niemand ist zuständig. Das Überwachungssystem erfüllt seinen Zweck nicht.
§ 91 AktG, § 1 StaRUGStrategiepapiere landen in privaten KI-Konten. Der Schutz als Geschäftsgeheimnis und die Datensicherheit leiden.
GeschGehG, Art. 32 DSGVOVerzerrte oder veraltete Daten führen zu verzerrten Empfehlungen. Für Institute sind Verfahren zur Datenqualität verbindlich.
AT 4.3.4 MaRiskAgenten handeln ohne Freigabeschwellen und Protokoll. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei der Geschäftsleitung.
Art. 14, 26 KI-VerordnungDer Nutzen wird gefühlt statt gemessen. In einer METR-Studie (2025) arbeiteten erfahrene Entwickler mit KI 19 % langsamer, schätzten sich aber 20 % schneller ein.
WertbeitragBeantworte jede Frage mit „erfüllt“, „teilweise“ oder „offen“. Jede Frage, die du nicht mit „erfüllt“ beantwortest, ist ein Handlungsfeld für die Maßnahmen im nächsten Abschnitt.
| Nr. | Prüffeld | Prüffrage | Normbezug | Typischer Befund |
|---|---|---|---|---|
| 1 | KI-Inventar | Ist der Einsatzzweck beschrieben und im KI-Inventar erfasst? | Art. 4 und Art. 26 KI-Verordnung (vorbereitend) | Einsatz in Fachbereichen ohne zentrale Übersicht |
| 2 | Personenbezug | Betrifft das System Personen (Personal, Kreditwürdigkeit)? Dann Hochrisiko prüfen. | Anhang III Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. b KI-Verordnung | Strategie-Tool wird nebenbei für Personalfragen genutzt |
| 3 | Prognosequalität | Sind Annahmen, Datenbasis und Bandbreite dokumentiert? | § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG; AT 4.2, AT 4.3.4 MaRisk | Einzelwert ohne Bandbreite und ohne Stichtag |
| 4 | Datenqualität | Gibt es Verfahren zur Prüfung der Datenqualität? | AT 4.3.4 MaRisk | Qualitätsprüfung nur bei der Einführung |
| 5 | Überschreibung | Sind Abweichungen von der KI-Empfehlung geregelt und dokumentiert? | AT 4.3.4 MaRisk | Keine Regel, wann Menschen abweichen |
| 6 | Validierung | Wird das Modell regelmäßig validiert und ist es hinreichend erklärbar? | AT 4.3.4 MaRisk | Anbieter liefert keine Modelldokumentation |
| 7 | Frühwarnung | Haben Signale Schwellenwert, Empfänger und Eskalationsweg? | § 91 Abs. 2 AktG; § 1 Abs. 1 StaRUG; AT 4.4.1 MaRisk | Dashboard ohne zuständige Person |
| 8 | Geheimhaltung | Sind Strategiedaten durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt? | § 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG | Upload in frei zugängliche Tools |
| 9 | Datenschutz | Sind Maßnahmen und Rechtsgrundlagen für Personendaten geklärt? | Art. 32, Art. 22 DSGVO | Kundendaten in Prognosen ohne Prüfung |
| 10 | Transparenz | Sind Chatbots und KI-Inhalte gekennzeichnet? | Art. 50 KI-Verordnung | Kennzeichnung fehlt im Kundenkontakt |
| 11 | Mitbestimmung | Ist der Betriebsrat eingebunden, wenn Beschäftigtendaten betroffen sind? | § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG | Einführung ohne Beteiligung |
| 12 | Kompetenz | Sind die Beteiligten geschult? | Art. 4 KI-Verordnung | Schulung nur für die IT |
Diese Maßnahmen lohnen sich unabhängig davon, wie sich Fristen und Entwürfe weiterentwickeln.
Zweck, Daten, Verantwortlicher und Risikoklasse je Anwendung. Hochrisiko-Fälle für Dezember 2027 früh identifizieren.
Unternehmenslizenz und festgelegte Datenklassen statt Verbot ohne Alternative.
Annahmen, Bandbreite und Datenstand als Pflichtfelder jeder KI-gestützten Entscheidungsvorlage.
Schwellenwert, Empfänger und Reaktionsfrist je Signal; Bericht an Geschäftsleitung und Aufsichtsrat.
Lesezugriffe, freigabefreie Aktionen, Betragsgrenzen und Protokollierung.
Zwei bis drei Anwendungsfälle mit einer Kennzahl vor dem Start, etwa Prognosegenauigkeit oder Durchlaufzeit. Nach drei Monaten mit dem Ausgangswert vergleichen.
Verantwortliche Person für KI-Governance benennen und die Geschäftsleitung zweimal jährlich über Inventar, Vorfälle und Kennzahlen berichten lassen.
Zu jeder Entscheidungsvorlage ein Absatz Gegenthese, dazu eine Notiz, warum du der KI folgst oder abweichst.
Vertiefung: Was macht ein AI Compliance Officer?
Vertiefung: KI-Risk-Register erstellen
KI-Unterstützung für strategische Entscheidungen ist zulässig, nützlich und rechtlich beherrschbar, wenn Annahmen, Daten und Zuständigkeiten dokumentiert sind. Die Rechtslage verlangt keine Zurückhaltung gegenüber KI, sondern Nachvollziehbarkeit.
Fehlen intern die Kapazitäten, die Umsetzung zu tragen, kann S+P Compliance Unternehmen dabei operativ unterstützen. Das ist eine Option nach dem fachlichen Teil dieses Beitrags, kein Bestandteil davon.
Mehr zur Dienstleistung: S+P Compliance
Nein. Die Leitungsverantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung. KI darf die Entscheidung vorbereiten. Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG muss die Entscheidung auf angemessener Information beruhen, und dazu gehört die kritische Prüfung der KI-Ergebnisse.
In der Regel nicht. Hochrisiko sind die Zwecke nach Anhang III der KI-Verordnung, etwa Personalauswahl oder die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen. Die Pflichten dafür gelten ab Dezember 2027.
Verzerrte oder unvollständige Daten und blindes Vertrauen in die Ausgabe. Gegenmittel sind Datenqualitätsprüfungen, dokumentierte Annahmen und eine Regel, wann Menschen von der KI abweichen.
Nur in freigegebene Werkzeuge mit vertraglich gesicherter Vertraulichkeit. Sonst gefährdest du den Schutz als Geschäftsgeheimnis nach § 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG.
Zusätzlich gelten AT 4.2, AT 4.3.4 und AT 4.4.1 MaRisk, DORA und die nicht bindende BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI. Die BaFin ist nach dem KI-MIG zuständig für KI mit Bezug zu regulierten Finanztätigkeiten. Sofern Funktionen ausgelagert werden, gelten die Anforderungen an die Auslagerung beaufsichtigter Institute.
Mit Kennzahlen, die du vor dem Start festlegst, etwa Prognosegenauigkeit oder Durchlaufzeit einer Analyse. Selbsteinschätzungen sind unzuverlässig, wie die METR-Studie von 2025 zeigt.
Aufgeführt sind amtliche Stellen. Branchenstudien (McKinsey, Gartner, METR) sind im Text genannt, aber bewusst nicht verlinkt. Gesetzestexte sind HTML-Fassungen; Rechtsstand Oktober 2026.
Wenn dein Team die Anforderungen selbst erfüllen soll, helfen diese Seminare und Fachbeiträge weiter.
Strategie, Steuerung und Verantwortung auf Leitungsebene.
Überwachung und Organpflichten, auch bei KI-gestützten Vorlagen.
KI und Transformation als Führungsaufgabe.
Planung, Prognosen und Kennzahlen.
Früherkennung und Risikosteuerung.
Überblick über alle Seminare und Lehrgänge.
Entscheidungsprozess, menschliche Aufsicht und HR-Anwendungen.
Haftungsfragen bei KI-gestützten Entscheidungen.
Pflichten, Haftung und Aufsicht im Überblick.


Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.
LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.