MaRisk-Update: Was sich ändert und warum?

Zielgruppe:

  • Vorstände und Geschäftsführer von Finanzunternehmen
  • Fach- und Führungskräfte aus dem Risikomanagement
  • Programm:

  • Aktualisierte MaRisk: Entdecke, wie du die neuesten EBA-Leitlinien und MaRisk 7.0 effektiv in deine Unternehmenspraxis integrierst. Unsere Experten zeigen dir praxisnahe Methoden zur erfolgreichen Umsetzung.

  • Governance und ESG meistern: Lerne, eine starke interne Governance zu etablieren und ESG-Risiken proaktiv in dein Risikomanagement einzubinden. Erfahre, wie du nachhaltige Strategien implementierst und die Erwartungen von Stakeholdern erfüllst.

  • Praxisnahe Lösungen: Erhalte handfeste Strategien und Werkzeuge, um auf das neue Aufsichtsrecht adäquat zu reagieren. Unsere praxisorientierten Ansätze helfen dir, regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen.

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EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe

  • Leitfaden: So überführst du die EBA-Leitlinien in die MaRisk.
    • Nutzen: Ein klarer Fahrplan zur Umsetzung der EBA-Leitlinien in die MaRisk erleichtert die Compliance.

Nachhaltigkeitsrisiken (ESG)

  • S+P Working Paper: MaRisk-konforme Behandlung von ESG-Risiken.
    • Nutzen: Das S+P Tool Risk Inventory unterstützt dich dabei, ESG-Risiken systematisch zu identifizieren und gemäß MaRisk zu handhaben.

Neues Modul BTO 3

  • S+P Working Paper: Mindestanforderungen an das Immobilieneigengeschäft nach BTO 3.
    • Nutzen: Die Working Papers zur schnellen Erfassung der BTO 3-Anforderungen helfen, den Umsetzungsbedarf zu klären.

Praxisnahes Lernen für deinen Arbeitsalltag: Erfolgreiche Beispiele, sofortige Anwendung.

Case Study 1: Umsetzung der EBA-Leitlinien in einem mittelgroßen Kreditinstitut

  • Nutzen: Zeigt praxisnah, wie die EBA-Leitlinien erfolgreich in die MaRisk integriert wurden.

Case Study 2: ESG-Risikomanagement in einer nachhaltigkeitsfokussierten Bank

    • Nutzen: Liefert konkrete Beispiele für die Umsetzung der MaRisk-ESG-Regelungen in der Kreditvergabe.

    Programm

    Bist du sicher im Umgang mit den neuen MaRisk 7.0 Anforderungen? Bleib auf dem neuesten Stand mit dem „MaRisk 7.0 Update“-Seminar von S+P Seminare. Wir rüsten dich mit dem notwendigen Wissen aus, um die neuesten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in deinem Finanzinstitut erfolgreich umzusetzen.

    Verstehe die wesentlichen Änderungen und wie du sie anwenden kannst: Wir führen dich detailliert durch die MaRisk 7.0 Änderungen und versorgen dich mit konkreten Handlungsanweisungen, damit du und dein Unternehmen sich effektiv darauf einstellen können.

    Bereit für eine zukunftsorientierte Compliance? Wir statten dich mit Fachwissen und Strategien aus, die speziell für Banken, Finanz- und Wertpapierdienstleister entwickelt wurden, um die Anforderungen von heute und morgen zu meistern.

    Nachhaltigkeitsrisiken und ESG

    • Integration von ESG-Risiken in Risikomanagementprozesse, inklusive Risikoinventur und Risikoreporting
    • Praktische Übungen zur Entwicklung von Szenarien zur Bewertung von ESG-Risiken
    • Einbindung der Geschäftsmodellanalyse in die Governance-Strukturen

      EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überführung in die MaRisk

      • Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe (EBA/GL/2020/06)
      • Best Practice Ansätze für die Implementierung, inklusive operativer Prozessanpassungen

      Interne Governance im Kreditvergabeprozess

      • Ausgestaltung differenzierter Kreditvergabeprozesse für verschiedene Kundengruppen
      • Details zum neuen Modul BTO 3 und dessen Auswirkungen auf das Immobilieneigengeschäft

        Spezialfonds und bankaufsichtliche Anforderungen

        • Neue Anforderungen an den Votierungsprozess bei Spezialfonds
        • Neuausrichtung der Aufsicht bei wesentlichen Spezialfondsanteilen (BaFin-Schreiben vom 05.06.2023)

          Was ändert sich mit den neuen MaRisk 7.0?

          Die neuen MaRisk-Anforderungen können für Banken eine Herausforderung darstellen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Banken ihre internen Prozesse und Systeme überarbeiten. Mit den MaRisk 7.0 sollen Regelungslücken und/oder Neuregelungen zu folgenden 5 Themen erfolgen:

          1. Vorgehen bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung
          2. Direktinvestitionen in Immobilien
          3. Spezialfonds
          4. Geschäftsmodellanalyse
          5. Handel im Home-Office.

          EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung

          Die Aufsicht plant eine zügigere Umsetzung durch eine stärkere Verwendung von Verweisen in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien. Dieses Vorgehen soll bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung Anwendung finden.

          Nationale Öffnungsklauseln und Erleichterungen sind für kleinere und mittlere Institute bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung geplant. Damit soll dem Grundsatz der Proportionalität Rechnung getragen werden.

          Direktinvestitionen in Immobilien

          Die Berücksichtigung von Direktinvestitionen in Immobilien soll aufgrund der deutlich gestiegenen Bedeutung von Immobilieneigengeschäften mit den MaRisk 7.0 erfolgen.

          Die kreditprozessualen Anforderungen finden bei Immobilieneigengeschäften über Beteiligungen bereits Anwendung. Hier soll eine Klarstellung erfolgen, welche Regelungen der MaRisk (insbesondere BTO 1) für diese Immobilieneigengeschäfte über Beteiligungen gelten.

          Neben diesen Beteiligungsmodellen nutzen Institute zunehmend auch Direktinvestitionen. Für die ökonomisch ähnlich zu bewertenden Direktinvestitionen finden die Regelungen der MaRisk bislang keine Anwendung.

          Diese Regelungslücke soll über eine Berücksichtigung in einem neuen Abschnitt BTO 3 oder durch Ergänzungen des BTO 1 in den MaRisk 7.0 geschlossen werden.

          Geschäftsmodellanalyse

          Die Geschäftsmodellanalyse / die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells werden in den MaRisk bislang nicht explizit behandelt. Mit den MaRisk 7.0 sollen Klarstellungen mit dem Ziel vorgenommen werden, dass die Themen Gleichlauf von operativer Geschäftsplanung und Berichtswesen in den MaRisk verankert werden.

          Die Geschäftsmodellanalyse hat auch in der Aufsichtsarbeit hohe Bedeutung und stellt einen wichtigen Bestandteil in der SREP-Methodik dar.

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          Das Digitale Karriere-Zertifikat, auch bekannt als Digital Badge, ist eine moderne Form der Zertifizierung, die dir digital verliehen wird.

          Mit diesem Badge kannst du einfach und effektiv in digitalen Netzwerken, auf deinem LinkedIn-Profil oder in deinem Lebenslauf zeigen, dass du proaktiv an deiner beruflichen Entwicklung arbeitest.

          Digitales Badge und Zertifikate

          FAQ – Was muss ich wissen?

          Was ist die Ziele der S+P Seminare Aufsichtsrecht?

          Die Seminare zum Aufsichtsrecht vermitteln dir umfassende Kenntnisse über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und deren praktische Anwendung im Unternehmensalltag. Sie fördern dein Risikobewusstsein und unterstützen dich beim Aufbau eines starken Compliance-Management-Systems. Durch praxisnahe Beispiele und den Austausch von Best Practices stärken die Seminare deine fachliche Kompetenz und deine Fähigkeit zur effektiven Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Zudem bereiten sie dich auf Prüfungen und Zertifizierungen vor, um deine berufliche Qualifikation zu erweitern.

          Welche Themen werden in den S+P Seminaren Aufsichtsrecht behandelt?

          Die Seminare zum Aufsichtsrecht von S+P decken eine Vielzahl wichtiger Themen ab. Dazu gehören die Grundlagen des Aufsichtsrechts und die Umsetzung von regulatorischen Anforderungen wie MaRisk 7.0, ICAAP und ILAAP. Zudem wird das Risikomanagement von ausgelagerten Dienstleistungen behandelt. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherung gegen IT- und Cyber-Risiken sowie der Aufbau und die Überwachung einer starken Corporate Governance. Diese Themen vermitteln umfassende Kenntnisse für die erfolgreiche Anwendung des Aufsichtsrechts in der Praxis.

          Für wen sind die Seminare Aufsichtsrecht geeignet?

          Die Seminare zum Aufsichtsrecht von S+P sind ideal für Mitarbeiter von Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und anderen Finanzdienstleistern. Sie richten sich an Fach- und Führungskräfte, die ihre Kenntnisse im Aufsichtsrecht, Risikomanagement und Compliance vertiefen oder auf den neuesten Stand bringen möchten. Ebenso sind die Seminare für Anwälte und Berater geeignet, die sich über aktuelle regulatorische Entwicklungen und deren praktische Anwendung informieren wollen.

          Wie kann ich mich für ein S+P Seminar anmelden?

          Die Anmeldung für unsere S+P Seminare erfolgt schnell und unkompliziert über unsere Website. Dort findest du alle notwendigen Informationen und kannst direkt deinen Platz reservieren.

          Was ist die S+P Tool Box und welche Vorteile bietet sie den Teilnehmern der Seminare?

          Die S+P Tool Box ist ein umfassendes Set an praktischen Werkzeugen und Vorlagen, die speziell für die Teilnehmer unserer Seminare entwickelt wurden. Sie bietet hilfreiche Ressourcen zur Umsetzung der gelernten Techniken und unterstützt dich dabei, die Seminarkenntnisse direkt in deinem Unternehmen anzuwenden.


          Aktuelles zu MaRisk-Updates

          Definition Aufsichtsrecht

          Das Aufsichtsrecht regelt die Überwachung von Finanzdienstleistern, Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen. Es schützt Anleger und sichert die Stabilität des Finanzsystems durch Vorschriften zu Risikomanagement, internen Kontrollen, Compliance und Berichtspflichten.

          Diese Vorschriften gewährleisten, dass die betroffenen Institutionen verantwortungsvoll handeln und regulatorische Standards einhalten.

          Was sind die MaRisk und warum sind sie wichtig?

          Die MaRisk, festgelegt von der BaFin, sind Richtlinien für Banken und Finanzdienstleister in Deutschland, die Anforderungen an Risikomanagement und interne Kontrollen definieren. Sie gewährleisten finanzielle Stabilität, regulatorische Compliance, Transparenz und stärken das Vertrauen der Kunden, wodurch die Robustheit und Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute gesichert wird.

          MaRisk Prüfung & Nichteinhaltung

          Die MaRisk müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft werden. Zudem sind sie bei wesentlichen Änderungen in der Geschäftsaktivität oder im Risikoprofil des Unternehmens anzupassen, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen entsprechen.

          Bei Nichteinhaltung der MaRisk können aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die BaFin erfolgen. Diese Maßnahmen können von formellen Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zu restriktiveren Sanktionen reichen. Im schlimmsten Fall kann die BaFin die Geschäftserlaubnis des Instituts entziehen, was zu erheblichen operationalen und finanziellen Folgen führt.


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