S+P Lehrgang Z34 · Depot A und Treasury

ESG Risk & Investment Specialist:
ESG-Risiken im Depot A bewerten und votieren

Zwei Tage. Eigenhandel und ESG-Votierung in einem Lehrgang.

Die Aufsicht erwartet, dass ESG-Risiken in Limiten, Bonitätsanalysen und Kreditvoten nachvollziehbar berücksichtigt sind. In diesem Lehrgang übersetzt du die Vorgaben in Limitsystem, Votum und Dokumentation für dein Depot A.

Du übersetzt die ESG-Vorgaben der Aufsicht in Limitsystem, Votum und Dokumentation für dein Depot A.

Für

  • Treasury und Depot A
  • Risiko­controlling und Marktfolge
  • Compliance und Geschäftsleitung
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Referent: Achim Schulz · Rechtsstand 15.10.2026

Dein Lehrgang

09.15 bis 17.00 Uhr an beiden Tagen · Online

1860 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

  1. 01 Tag 1 · Eigenhandel ESG in Limiten, Schnittstellen und Überwachung. Inhalte ansehen Module 1 bis 3 ESG im Aufsichtsrahmen Limitsystem und Schnittstellen Ratings, Spreads und Positionen Zum Programm
  2. 02 Tag 2 · ESG-Votierung Bonität, Green Bonds und Emittentenlimite im Depot A. Inhalte ansehen Module 4 bis 6 Bonitätsanalyse und Kreditvotum Green Bonds, Spezialfonds, Supranationals Emittentenlimite votieren Zum Programm
  3. 03 Nachweis Zertifikat, Digital Badge und optionale Prüfung. Inhalte ansehen Dein Nachweis S+P Teilnahmezertifikat mit 12,0 Zeitstunden Digital Badge für dein Profil Optional: Prüfung S+P Certified Zum Nachweis
2 Lehrgangstage
Eigenhandel und ESG-Votierung, live online
12,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Leitfaden, Toolkits und Vorträge
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

ESG Risk & Investment Specialist:
zwei Tage, sechs Module

Tag 1 · Eigenhandel: ESG in Limitsystem, Schnittstellen und Überwachung

  1. 01

    ESG-Risiken im Aufsichts­rahmen für Eigenhandel und Depot A

    Seit dem 01.04.2026 verlangt das KWG ausdrücklich, ESG-Risiken im Risikomanagement zu berücksichtigen. Für Eigenhandel und Depot A heißt das: erst die Wesentlichkeit bewerten, dann Limite setzen. Dein Werkzeug: die Richtlinien-Übersicht zu den aufsichtsrechtlichen ESG-Vorgaben.

    • §§ 26c und 26d KWG in der Fassung des BRUBEG: ESG-Risiken im Risikomanagement und ESG-Risikoplan
    • EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) für Handel und Depot A einordnen
    • 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA)): Anforderungen an das Handelsgeschäft (BTO 2) und an Adressenausfallrisiken (BTR 1)
    • Physische und transitorische Risiken als Treiber von Adressen-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken einordnen
    • Die Wesentlichkeitsbewertung der ESG-Risiken in der Risikoinventur nachvollziehen
    • Lücken zwischen Aufsichtserwartung und eigener Praxis im Depot A benennen
  2. 02

    ESG in Limitsystem und Schnittstellen

    Ein ESG-Kriterium wirkt erst, wenn es im Limitsystem und an den Schnittstellen ankommt. Ohne klare Zuständigkeiten bleiben ESG-Daten im Front Office stecken. Dein Werkzeug: die Prüf-Checklisten für Limit- und Schnittstellenmanagement.

    • ESG-Kriterien in Kontrahenten-, Emittenten- und Sektorlimite übersetzen
    • Konzentrationen nach Sektoren, Regionen und Klimarisiken im Depot A erkennen
    • Zuständigkeiten zwischen Treasury, Risikocontrolling und Marktfolge festlegen
    • ESG-Daten über Handel, Marktfolge und Risikocontrolling hinweg konsistent führen
    • Eskalationswege bei Limitüberschreitungen mit ESG-Bezug regeln
    • Änderungen im Limitsystem nachvollziehbar dokumentieren
  3. 03

    Ratings, Spreads und Positionen überwachen

    Externe ESG-Ratings und Spreads liefern Signale, aber keine fertige Entscheidung. Du liest sie kritisch und bindest sie in die laufende Überwachung ein. Dein Werkzeug: das Toolkit für ESG-Risikoanalysen.

    • Externe ESG-Ratings vergleichen, Methodenunterschiede erkennen und nicht ungeprüft übernehmen
    • Spreadentwicklungen auf ESG-Treiber untersuchen
    • Positions- und Ratingüberwachung um ESG-Frühwarnindikatoren ergänzen
    • Szenarioanalysen und Stresstests mit ESG-Bezug für das Depot A einordnen
    • Kriterien für die Beobachtungsliste bei Emittenten mit erhöhtem ESG-Risiko festlegen

Tag 2 · ESG-Votierung: Bonität, Green Bonds und Emittenten­limite im Depot A

  1. 04

    ESG-orientierte Bonitäts­analyse und Kreditvotum

    Ein ESG-Votum muss zeigen, welche Informationen du genutzt und wie du sie gewichtet hast. Revision und Aufsicht lesen das Votum, nicht deine Absicht. Dein Werkzeug: die Musterberichte und Votierungs-Templates des ESG-Votierungs-Toolkits.

    • ESG-Faktoren in die Bonitätsanalyse von Emittenten und Kontrahenten einbinden
    • EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) als Rahmen für ESG im Votum nutzen
    • Eine eigene ESG-Zweitmeinung neben externen Ratings begründen
    • Kennzahlen, Kontroversen und Übergangspläne der Emittenten auswerten
    • Das Votum nachvollziehbar und prüfbar dokumentieren
  2. 05

    Green Bonds, Spezialfonds und Supranationals bewerten

    Ein grünes Etikett ersetzt keine Prüfung. Du bewertest, ob Mittelverwendung, Berichterstattung und Emittent zusammenpassen. Dein Werkzeug: die Checklisten für Green Bonds, Spezialfonds und Supranationals.

    • Green Bonds nach Mittelverwendung, Allokations- und Wirkungsbericht prüfen
    • Den Europäischen Standard für grüne Anleihen (VO (EU) 2023/2631) als Referenz einordnen
    • Taxonomie-Bezüge nach VO (EU) 2020/852 im Emissionsrahmen nachvollziehen
    • ESG-Vorgaben in Anlagerichtlinien und Reporting von Spezialfonds prüfen
    • Supranationals und Förderbanken unter ESG-Gesichtspunkten einordnen
    • Greenwashing-Signale erkennen und im Votum benennen
  3. 06

    Emittenten­limite votieren und ESG im Depot-A-Management verankern

    Am Ende steht eine Limitentscheidung, die du gegenüber Revision und Aufsicht begründen kannst – vom ersten Votum bis zur laufenden Überwachung. Dein Werkzeug: der ESG- und Kreditprozess-Leitfaden.

    • Emittentenlimite unter Beachtung der MaRisk-Anforderungen an Kreditprozesse (BTO 1.2) mit ESG-Kriterien votieren
    • Nachhaltigkeitskriterien in Anlagestrategie und Depot-A-Richtlinie verankern
    • ESG vom Erstvotum bis zur turnusmäßigen Überprüfung im Prozess abbilden
    • Berichte an die Geschäftsleitung zum ESG-Risikoprofil des Depot A vorbereiten
    • Prozesslücken priorisieren und Umsetzungsschritte festlegen

Für wen

Für Verantwortliche aus Treasury, Depot-A- und Portfoliomanagement, Risikocontrolling, Kredit-Marktfolge und Compliance sowie für Geschäftsleitungen. Tag 1 setzt im Eigenhandel an, Tag 2 bei Votum und Limitentscheidung.

Was mitbringen

Spezielle ESG-Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Hilfreich sind deine Anlagerichtlinie für das Depot A und ein Auszug aus dem Limitsystem in anonymisierter Form. Vertrauliche Institutsdaten musst du nicht offenlegen.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Rechtsstand. Laufende Gesetzgebungsverfahren wie die Überarbeitung der SFDR ordnen wir als Entwurf ein. Wo Pflichten nach Größe und Komplexität des Instituts abweichen, zeigen wir das.

Regulatorisches Update · Stand 15.10.2026

Was sich für ESG im Depot A konkret ändert.

Fünf Änderungen für Risikomanagement, Limite, Voten und Datengrundlage – im Lehrgang in den Modulen 1 bis 6 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
ESG-Risiken im KWG: §§ 26c und 26dDie Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement war eine aufsichtliche Erwartung, unter anderem in der MaRisk. Eine eigene gesetzliche Pflicht zum ESG-Risikoplan gab es im KWG nicht. Seit 01.04.2026Das BRUBEG (BGBl. 2026 I Nr. 81 vom 30.03.2026) setzt die Richtlinie (EU) 2024/1619 um. Nach §§ 26c und 26d KWG sind ESG-Risiken im Risikomanagement zu berücksichtigen, und der ESG-Risikoplan ist verpflichtend. Für kleine und nicht komplexe Institute gilt die Pflicht zum ESG-Risikoplan ab Januar 2027. Welche Folgen das für Limite und Voten im Depot A hat, ordnen wir im Lehrgang ein.
EBA-Leitlinien zum Management von ESG-RisikenESG-Risiken im Kreditprozess regelten vor allem die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06). Einheitliche Mindeststandards für Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken fehlten. Seit 11.01.2026 · kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab 11.01.2027Die EBA-Leitlinien EBA/GL/2025/01 auf Grundlage von Art. 87a Abs. 5 der Richtlinie 2013/36/EU legen Mindeststandards für das Management von ESG-Risiken und den Inhalt der Pläne fest. Dazu gehören eine regelmäßige Wesentlichkeitsbeurteilung und risikoorientierte Limite. Die Leitlinien sind keine Rechtsnorm; sie gelten über die Aufsichtspraxis.
MaRisk: 9. NovelleMaßgeblich war die 8. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2024 (BA)) mit den Anforderungen an Kreditprozesse (BTO 1.2), Handelsgeschäft (BTO 2) und Adressenausfallrisiken (BTR 1). Seit 30.06.2026 · Übergangsfrist bis 01.01.2027Die BaFin hat die 9. MaRisk-Novelle als Rundschreiben 06/2026 (BA) veröffentlicht. Für zusätzliche Anforderungen gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2027. Welche Änderungen Kreditprozesse, Handelsgeschäft und Limitsystem im Depot A betreffen, ordnen wir anhand der Vergleichsfassung der BaFin ein.
CSRD: Datengrundlage der EmittentenNach der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) sollten große Unternehmen ab 250 Beschäftigten schrittweise Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Die Richtlinie (EU) 2025/794 hatte die zweite und dritte Welle bereits verschoben. In Kraft seit 18.03.2026Die Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) begrenzt die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz; sie ist national umzusetzen. Für dein Depot A heißt das: Von vielen Emittenten liegen keine Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD vor. Deine eigene Analyse gewinnt an Gewicht.
SFDR: Offenlegung bei FinanzproduktenDie Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) regelt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen von Finanzmarktteilnehmern und Finanzprodukten, etwa bei Fonds nach Art. 8 und 9. Sie gilt unverändert. Entwurf · Gesetzgebungsverfahren läuftDie Kommission hat am 20.11.2025 eine Überarbeitung vorgeschlagen, die Produkte in Kategorien einteilt. Der Rat hat sein Verhandlungsmandat am 24.06.2026 festgelegt, das Europäische Parlament seine Position im Oktober 2026. Der Trilog steht aus. Für Spezialfonds im Depot A ordnen wir den jeweils aktuellen Stand am Termin ein.

Dein Praxistransfer: Prüfe, ob die Wesentlichkeitsbewertung der ESG-Risiken das Depot A ausdrücklich erfasst und ob sie sich in Limiten und Voten wiederfindet. Lege fest, welche ESG-Daten du von Emittenten ohne CSRD-Bericht selbst erhebst und wie du sie im Votum dokumentierst.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle ziehen sich durch den Lehrgang. An ihnen arbeitest du mit den Werkzeugen für Limitsystem, Votum und Dokumentation.

Fall 01 · Limitsystem

Das externe ESG-Rating sinkt, der Spread bleibt unverändert.

Ein Versorger mit hohem Anteil fossiler Erzeugung ist einer der größten Emittenten im Depot A. Ein ESG-Ratinganbieter stuft ihn herab, das Kreditrating und der Spread bleiben unverändert. Das Limit ist zu 90 % ausgelastet.

Deine Aufgabe: Analysiere mit dem Toolkit für ESG-Risikoanalysen, ob die Herabstufung ein Risikotreiber ist oder ein Methodeneffekt. Lege mit den Prüf-Checklisten fest, ob das Limit angepasst, beobachtet oder eskaliert wird, und dokumentiere die Begründung.

Fall 02 · Green Bond

Der Green Bond hat das Etikett, aber keinen Bericht.

Der Handel schlägt eine Neuemission als Green Bond vor. Der Emittent verweist auf ein Rahmenwerk, einen Allokationsbericht für frühere Emissionen gibt es nicht, und ein Übergangsplan liegt nicht vor.

Deine Aufgabe: Prüfe die Emission mit den Checklisten für Green Bonds und entscheide, welche Angaben für ein positives Votum fehlen. Halte im Votierungs-Template fest, unter welchen Bedingungen du zustimmst und was nachgereicht werden muss.

Fall 03 · Abweichendes Votum

Das externe Rating ist gut, deine Analyse kommt zu einem anderen Ergebnis.

Ein Emittent hat ein sehr gutes externes ESG-Rating. Deine Auswertung zeigt eine laufende Kontroverse zu Arbeitsbedingungen in der Lieferkette. Der Handel drängt auf eine schnelle Limiterhöhung.

Deine Aufgabe: Entwickle eine eigene ESG-Zweitmeinung und entscheide, ob du vom externen Rating abweichst. Begründe die Abweichung im Votum nach dem ESG- und Kreditprozess-Leitfaden so, dass Revision und Aufsicht sie nachvollziehen können.

Dein Ergebnis

Was du in zwei Tagen erreichst

  1. 01 ESG-Vorgaben einordnen

    Du ordnest KWG, MaRisk und EBA-Leitlinien den Prozessen in Eigenhandel und Depot A zu und erkennst, was für dein Institut gilt.

  2. 02 Limite und Schnittstellen

    Du übersetzt ESG-Risiken in Limite, Zuständigkeiten und Eskalationswege, die im Alltag greifen.

  3. 03 Ratings und Spreads lesen

    Du hinterfragst externe ESG-Ratings und Spreadsignale und nutzt sie als Entscheidungsinput statt als Ergebnis.

  4. 04 Votieren

    Du erstellst ESG-integrierte Voten mit begründeter Zweitmeinung, die Revision und Aufsicht nachvollziehen können.

  5. 05 Green Bonds und Fonds

    Du unterscheidest belastbare grüne Anleihen und Fondsvorgaben von reinen Etiketten und benennst die Lücken.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 12,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie prüfungsfest ist
ESG in deinem Depot A heute?

Im Lehrgangspreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Lehrgang wirkt über die zwei Tage hinaus: mit der S+P Tool Box für Limitsystem und Votierung und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Entwicklungen, die ESG im Depot A im Jahresverlauf betreffen.

Vom Lehrgangswissen zum dokumentierten Votum.

01 · Direkt anwenden

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Dein Werkzeugkasten für ESG im Depot A.

Nutze die Lehrgangsinhalte direkt in Handel, Marktfolge und Risikocontrolling. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten und bündelt die Werkzeuge aus beiden Lehrgangstagen.

  • Vorträge und Richtlinien als PDF: die Lehrgangsinhalte und die Richtlinien-Übersicht zu den aufsichtsrechtlichen ESG-Vorgaben zum Nachschlagen.
  • ESG- und Kreditprozess-Leitfaden: ESG-Kriterien im Kreditprozess vom ersten Votum bis zur laufenden Überwachung.
  • ESG-Votierungs-Toolkit: Musterberichte, Votierungs-Templates und Checklisten für Green Bonds, Spezialfonds und Supranationals.
  • Toolkit für ESG-Risikoanalysen und Prüf-Checklisten: Werkzeuge für ESG-basierte Bonitätsprüfung und Spreadanalyse sowie Checklisten für Limit- und Schnittstellenmanagement.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Institut, deine Anlagerichtlinie und dein Limitsystem an.

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02 · Aktuell bleiben

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Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

ESG-Vorgaben, Aufsichtspraxis und Offenlegungspflichten ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Lehrgang mit aktuellen ESG- und Depot-A-Themen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

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Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahme­zertifikat
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Digital Badges des S+P Lehrgangs ESG Risk & Investment Specialist

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Lehrgang bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: in deiner Weiterbildungsdokumentation, im LinkedIn-Profil und im Lebenslauf.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 12,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahme­zertifikat

Umfang
12,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Lehrgangsplanung.
Inhalte I
Aufsicht · Limite · Überwachung
§§ 26c, 26d KWG, EBA-Leitlinien, MaRisk, Limitsystem, Schnittstellen, Ratings und Spreads.
Inhalte II
Votum · Green Bonds · Limite
ESG-Bonitätsanalyse, Green Bonds, Spezialfonds, Supranationals und Emittentenlimite.
Stand
Rechtsstand des Termins
Ausgewiesen wird der am Lehrgangstag geltende Stand der behandelten Vorschriften.

Optional: Prüfung S+P Certified

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der beiden Tage abgelegt.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmer­forum · Experte für MaRisk, Governance & Organverantwortung

  • Compliance Officer
  • CISO
  • IKT-Risiko­kontroll­funktion (DORA)

Mit langjähriger Vorstandserfahrung im Bankensektor sowie Praxis als Geschäftsführer und Interim-Manager in der Industrie kennt Achim Schulz die Anforderungen an das Risikomanagement aus der Verantwortung der Geschäftsleitung. In seinen Seminaren und Lehrgängen zeigt er, wie Fachverantwortliche aufsichtliche Vorgaben in Prozesse, Entscheidungen und eine nachvollziehbare Dokumentation übersetzen.

Zugleich ist er selbst als Compliance Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt und übt die Funktionen CISO und IKT-Risikokontrolle nach DORA aus.

Rechtsstand dieser Seite: 15.10.2026

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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

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