Folgende Fristen sind für die Konsultationsverfahren und die finale Umsetzung relevant:
1. Fristen für öffentliche Stellungnahmen (Feedback)
Interessenträger können zu den Entwürfen der AMLA Feedback einreichen:
Gruppenweite Anforderungen (RTS zu Art. 16/17): Stellungnahmen müssen bis zum 15. Juni 2026 (23:59 Uhr MESZ) eingereicht werden.
Unternehmensweite Risikobewertung (BWRA-Leitlinien): Die Frist für Stellungnahmen endet am 15. Juli 2026 (23:59 Uhr MESZ).
2. Termine für öffentliche Online-Anhörungen
Die AMLA bietet Online-Termine an, um die Entwürfe direkt zu diskutieren:
Anhörung zu gruppenweiten Anforderungen (RTS): 20. Mai 2026, 10:00–12:00 Uhr MEZ.
Anhörung zur unternehmensweiten Risikobewertung (BWRA): 28. Mai 2026, 10:00–12:00 Uhr MEZ.
3. Interne Fristen (z. B. für VIB-Mitglieder)
Der Verband bittet um interne Zuleitung von Anmerkungen zu folgenden Terminen:
Bis zum 11. Juni 2026: Bezüglich der gruppenweiten Anforderungen (RTS).
Bis zum 13. Juli 2026: Bezüglich der Leitlinien zur Risikobewertung (BWRA).
4. Zeitplan für die finale Veröffentlichung
Vierte Quartal 2026 (Q4 2026): Die AMLA plant, das Feedback aus der Konsultation zu berücksichtigen und die finalen Leitlinien in diesem Zeitraum zu veröffentlichen.
5. Fristenrelevanz nach persönlicher Stellung im Unternehmen
a.) Management / C-Level (Leitungsorgan)
Relevanz: Hearing (28.05.2026) & Finalisierung (Q4 2026).
Kernpflicht: Der Compliance Officer erstellt die BWRA, aber das Leitungsorgan genehmigt sie zwingend.
Haftung: Die Genehmigung begründet eine persönliche Geschäftsleiter-Verantwortung, mithin Haftungsfolge nach §§ 4a, 56 GwG..
Strategie: Entscheidungen über Budget, Ressourcen und die Anwendung der Proportionalitätsregel (schlankere Analyse für weniger komplexe Häuser) liegen beim Board, nicht in der Fachabteilung.
b.) Geldwäschebeauftragter (GwB)
Relevanz: Konsultationsfrist (15.07.2026).
Operative Rolle: Der GwB ist der Ersteller der BWRA.
Handlungsbedarf: Bis 15.07. müssen Bedenken zur Praktikabilität (Methodik-Mapping, Update-Zyklen, Nutzung sektoraler BWRA-Vorlagen) eingebracht werden.
Umsetzung: Nach Q4 2026 müssen bestehende Risikoanalysen (GwG) gegen die finalen AMLA-Leitlinien gemappt werden – Zieltermin ist der 10.07.2027
c.) Compliance / Outsourcing / Revision
Relevanz: Fokus auf Q4 2026 (Architektur & Prüfung).
Schnittstellen:
Gruppe: Integration der BWRA in den gruppenweiten Datenaustausch (Art. 16/17 AMLR).
Outsourcing: Anpassung von SLAs und Verantwortungsmatrizen bei externen GwB-Mandaten.
Revision: Anpassung der Prüfprogramme (z. B. IDW PS 525) an die neue dreiphasige AMLA-Methodik (Inhärent- / Kontroll- / Restrisiko).