S+P Seminar A05 · Aufsichtsrecht

MaRisk 10.0 & DORA:
Risikomanagement schlank aufstellen

Ein Tag. Begründete Entscheidungen statt Bürokratie.

Dein MaRisk Seminar zur 9. Novelle für Geschäftsleitung und Kontrollfunktionen von Instituten im Anwendungsbereich der KWG-MaRisk, mit Schwerpunkt auf weniger bedeutenden Kreditinstituten. Du beurteilst Wesentlichkeit, Erleichterungen, ESG-Risiken und DORA-Schnittstellen anhand von drei Praxisfällen und arbeitest mit Wesentlichkeitsnachweis, Begründungskette und ESG-Kreditvorlage.

Für

  • Vorstand & Geschäftsleitung
  • Risikomanagement
  • Revision & Compliance
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 Wesentlichkeit & Risikotragfähigkeit Steuerungsaufwand dort einsetzen, wo Risiken tatsächlich zählen. Inhalte ansehen Block 01 5-%-Schwelle zum RDP Stresstests nach Größenklasse Validierung und Puffer Zum Programm
  2. 02 Größenklassen, Governance & DORA Erleichterungen nutzen und jede Entscheidung begründen. Inhalte ansehen Block 02 Sehr klein, SNCI oder LSI Besondere Funktionen ordnen AT 9 oder DORA Zum Programm
  3. 03 ESG, Kreditprozess & Module ESG-Risiken in Kreditvorlage und Steuerung übersetzen. Inhalte ansehen Block 03 § 26c KWG & EBA-Leitlinien BTR 2.3, BTR 5, BTO 3 Modelle und KI Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Working Papers, Leitfaden und Vorlagen
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    Risikoinventur, Wesentlichkeit und Risikotragfähigkeit

    Die neue Wesentlichkeitslogik anwenden und den Steuerungsaufwand auf die steuerungsrelevanten Risiken konzentrieren. Dein Werkzeug: der Wesentlichkeitsnachweis.

    • Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken als grundsätzlich wesentlich führen – ohne gesondert dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse (AT 2.2 Tz. 1)
    • Übrige Risiken beurteilen und die von der BaFin als angemessen anerkannte 5-%-Schwelle zum Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive einordnen
    • Einzeln unwesentliche, zusammen aber wesentliche Risiken in der Risikotragfähigkeit berücksichtigen (AT 4.1 Tz. 1)
    • IKT-Risiken als Teil der operationellen Risiken ausdrücklich in die Risikoinventur einbeziehen
    • ESG-Risikotreiber dort erfassen, wo sie auf bestehende Risikoarten ausstrahlen (AT 2.2 Tz. 3)
    • Stresstestprogramm zuschneiden: Gesamtrisikoprofil, schwerer konjunktureller Abschwung, inverse Stresstests (AT 4.3.3)
    • Risikotragfähigkeitsverfahren validieren: Initialvalidierung vor Einsatz sowie Folgevalidierung mindestens alle drei Jahre und anlassbezogen; Unabhängigkeit bei komplexen Methoden und die Erleichterung für kleine Institute nach AT 4.1 Tz. 9 unterscheiden
    • Puffer im Risikodeckungspotenzial für schwer quantifizierbare Risiken festlegen und ihre Zuordnung dokumentieren (AT 4.1 Tz. 5)
  2. 02

    Größenklassen, Governance und DORA-Schnittstellen

    Die Erleichterungen deiner Größenklasse bewusst auswählen und gegenüber Revision und Aufsicht schlüssig begründen. Dein Werkzeug: die Begründungskette.

    • Größenklasse bestimmen: sehr kleines Institut, kleines Institut (SNCI) oder übriges weniger bedeutendes Institut (AT 1 Tz. 3)
    • Erleichterungen gegen das eigene Risikoprofil prüfen – und weitergehende Vorkehrungen treffen, wo das Risikomanagement sie erfordert
    • Strategie und Kapitalplanung: Beschränkung auf jährliche Überwachung für kleine Institute nur bei einem zusätzlichen Puffer von mindestens zwei Prozentpunkten hartem Kernkapital über der aufsichtlich vorgeschriebenen und empfohlenen Kapitalausstattung (AT 4.2 Tz. 5)
    • Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision: zulässige Ansiedlung und Kombinationen (AT 4.4)
    • IKT-Dienstleistungen nach Art. 28 bis 30 DORA aus dem Auslagerungsmanagement nach AT 9 herauslösen
    • Auslagerungsregister nach § 25b KWG und Informationsregister nach DORA abgleichen
    • IKT-Strategie, DOR-Strategie und Geschäftsstrategie zusammenführen, wo Größe und Risikoprofil es zulassen (AT 4.2 Tz. 2)
    • Prüfungsfokus: wie Interne Revision und Abschlussprüfer genutzte Öffnungsklauseln und ihre Begründung bewerten
  3. 03

    ESG-Risiken, Kreditprozess und technische Module

    ESG-Faktoren in Kreditentscheidung und Steuerung verankern und die operativen Module sauber in Marktfolge und Risikocontrolling umsetzen. Dein Werkzeug: die ESG-Kreditvorlage.

    • ESG-Risiken nach § 26c KWG, AT 2.2 Tz. 3 und EBA/GL/2025/01 in Strategie, Inventur und Berichterstattung
    • ESG-Risikoplan nach § 26d KWG: Anwendungsbeginn, mindestens zehnjährigen Langfristhorizont, Ziele, Kennzahlen, Überwachung und proportionale Erleichterungen einschließlich § 64c Abs. 3 KWG einordnen
    • Tiefe der ESG-Analyse risikoorientiert auf Geschäftsmodell und Größenklasse zuschneiden
    • Resilienzanalysen über einen langen Zeithorizont – mit vereinfachten oder qualitativen Ansätzen (AT 4.3.3 Tz. 7)
    • Kreditvergabe nach EBA/GL/2020/06: Kreditwürdigkeitsprüfung, ESG-Datenfelder und automatisierte Modelle (BTO 1.2)
    • BTR 2.3 und BTR 5: Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch identifizieren, messen und limitieren
    • BTO 3: institutseigenes Immobiliengeschäft und zugehörige Votierungsprozesse von Immobilienfinanzierungen im Kreditgeschäft nach BTO 1 abgrenzen
    • Spezialfonds und wesentliche Fondsanteile transparent in Risikoinventur und Steuerung abbilden
    • Modelle und KI nach AT 4.3.4: Datenqualität, Überschreibungen, Validierung und Erklärbarkeit

Für wen

Vorstände und Geschäftsleiter sowie Fach- und Führungskräfte aus Risikomanagement, Marktfolge, Compliance, Auslagerungsmanagement und Interner Revision von Instituten im Anwendungsbereich der KWG-MaRisk – mit Schwerpunkt auf weniger bedeutenden Kreditinstituten.

Was mitbringen

Erfahrung mit den MaRisk aus deinem Fachbereich. Hilfreich ist, wenn du die Größenklasse deines Instituts und die aktuelle Risikoinventur kennst – daran richtest du die Werkzeuge aus.

Aktueller Stand

Grundlage ist das Rundschreiben 06/2026 (BA) vom 30.06.2026. Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Stand von MaRisk, KWG, DORA und EBA-Leitlinien.

Regulatorisches Update · Stand 06.10.2026

Was sich für dein Risikomanagement konkret ändert.

Sechs Handlungsfelder aus MaRisk, KWG, DORA und EBA-Leitlinien: mit klarer Trennung zwischen bestehenden Pflichten, neuen Anforderungen, Erleichterungen und den jeweils einschlägigen Anwendungs- und Übergangsfristen.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
MaRisk: Inkrafttreten und ÜbergangsfristMaßgeblich war die 8. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2024 (BA)). Sie galt für alle Institute nach § 1 Abs. 1b KWG, auch für bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht. Seit 30.06.2026 · Übergangsfrist bis 01.01.2027Die 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA)) ist mit Veröffentlichung in Kraft getreten. Soweit sich daraus zusätzliche Anforderungen ergeben, gilt laut Übersendungsschreiben eine Übergangsfrist bis 01.01.2027; Erleichterungen sind sofort nutzbar. Bedeutende Institute nach Art. 6 SSM-Verordnung fallen aus dem Anwendungsbereich heraus (AT 2.1 Tz. 1).
Größenklassen und ErleichterungenErleichterungen für kleine Institute ergaben sich aus der Aufsichtsmitteilung vom 26.11.2024 und aus einzelnen Öffnungsklauseln, die das Institut jeweils selbst begründen musste. Seit 30.06.2026Kleine Institute im Sinne von AT 1 Tz. 3 sind SNCI nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR sowie CRD-Drittstaatenzweigstellen der Risikoklasse 2. Sehr kleine Institute und CRD-Drittstaatenzweigstellen überschreiten im Vierjahresdurchschnitt eine Bilanzsumme von 1 Mrd. € nicht; für Factoringinstitute gilt zusätzlich eine Grenze von 5 Mrd. € für das durchschnittliche jährliche Forderungsankaufsvolumen. Sehr kleine Institute dürfen die Erleichterungen für kleine Institute auch ohne Erfüllung der SNCI-Kriterien nutzen. Kleine Institute können auf inverse Stresstests verzichten (AT 4.3.3 Tz. 4). Sehr kleine Institute können risikoartenspezifische Stresstests nur entfallen lassen, wenn die betreffenden Risiken im Stresstest für das Gesamtrisikoprofil negativ beeinflusst werden (AT 4.3.3 Tz. 2). Die Aufsichtsmitteilung ist in den Regelungstext überführt.
Wesentlichkeit in der RisikoinventurDie MaRisk nannten keinen Schwellenwert. Jedes Institut legte die Wesentlichkeit seiner Risiken selbst fest und begründete sie im Rahmen der Risikoinventur. Seit 30.06.2026Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken gelten grundsätzlich als wesentlich, eine gesonderte Wesentlichkeitsanalyse kann entfallen. Für die übrigen Risiken erkennt die BaFin in der ökonomischen Perspektive eine Schwelle von 5 % des Risikodeckungspotenzials an (AT 2.2 Tz. 1). Einzeln unwesentliche, zusammen wesentliche Risiken bleiben zu berücksichtigen (AT 4.1 Tz. 1).
ESG-RisikenESG-Risiken waren seit der 7. MaRisk-Novelle als Risikotreiber in den MaRisk verankert, ohne eigene gesetzliche Grundlage im KWG. Seit 01.04.2026 · gestaffelte Fristen§§ 26c und 26d KWG (BRUBEG, BGBl. 2026 I Nr. 81) konkretisieren seit 01.04.2026 das ESG-Risikomanagement und den ESG-Risikoplan für die jeweils erfassten Institute. Für die in § 26d Abs. 1 Satz 3 KWG genannten Institute beginnt die Pflicht zum ESG-Risikoplan nach § 64c Abs. 3 KWG erst am 11.01.2027; sie dürfen den Plan übergangsweise auf finanzielle Risiken aus Umweltrisiken, insbesondere Klimarisiken, beschränken. Davon getrennt gelten die EBA/GL/2025/01 seit 11.01.2026, für SNCI spätestens ab 11.01.2027. Die MaRisk konkretisieren die ESG-Anforderungen einschließlich langfristiger Resilienzanalysen nach AT 4.3.3 Tz. 7; die zulässigen Vereinfachungen richten sich nach der jeweiligen Vorschrift.
Schnittstelle MaRisk und DORASeit Geltung der VO (EU) 2022/2554 (DORA) am 17.01.2025 standen IKT-Drittdienstleister im Spannungsfeld zwischen dem Auslagerungsmodul AT 9 und dem IKT-Drittparteienrisikomanagement nach DORA. Seit 30.06.2026IKT-Dienstleistungen nach Art. 3 Nr. 21 DORA, die dem Drittparteienrisikomanagement nach Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, fallen nicht unter AT 9 (Erläuterung zu AT 9 Tz. 1). IKT-Risiken sind Teil der operationellen Risiken (AT 2.2 Tz. 1). IKT- und DOR-Strategie dürfen in einem Dokument stehen (AT 4.2 Tz. 2); die Compliance-Funktion kann mit der IKT-Risikokontrollfunktion nach Art. 6 Abs. 4 DORA kombiniert werden (AT 4.4.2 Tz. 3).
Modelle und künstliche IntelligenzBereits die MaRisk-Fassung 2024 enthielt mit AT 4.3.5 ein eigenes Modul zur Verwendung von Modellen. Es erfasste ausdrücklich auch automatisierte Modelle, technologiegestützte Innovation und künstliche Intelligenz. Fortgeführte Anforderungen unter AT 4.3.4In der Fassung 2026 sind die Modellanforderungen in AT 4.3.4 verortet. Sie betreffen weiterhin Annahmen, Datenqualität, Verwendung und Überschreibung von Ergebnissen, regelmäßige Validierung und hinreichende Erklärbarkeit. Die Ausgestaltung richtet sich nach Komplexität, Bedeutung und Risiken des Modells. Die Umnummerierung eröffnet keine neue Übergangsfrist für bereits bestehende Pflichten; Modelle im Anwendungsbereich der CRR sind von diesem Modul ausgenommen.

Dein Praxistransfer: Bestimme die Größenklasse deines Instituts, lege fest, welche Erleichterungen du mit welcher Begründung nutzt, und setze die zusätzlichen Anforderungen fristgerecht zum 01.01.2027 um beziehungsweise prüfe danach ihre Umsetzung – einschließlich der Trennung von AT 9 und DORA im Auslagerungsregister.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn die Erleichterung nicht passt?

Drei Institutsfälle ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du Wesentlichkeitsnachweis, Begründungskette und ESG-Kreditvorlage.

Fall 01 · Wesentlichkeit

Zwei Risiken knapp unter der Schwelle.

Die Risikoinventur stuft das Beteiligungsrisiko und das Risiko aus einem Spezialfonds jeweils als unwesentlich ein. Beide liegen knapp unter 5 % des Risikodeckungspotenzials.

Deine Aufgabe: Prüfe zunächst die Zuordnung der Beteiligung und des Spezialfonds zu den relevanten Risikoarten und vermeide Doppelzählungen. Beurteile anschließend, ob einzeln nicht wesentliche Risiken zusammengefasst wesentlich sind, und dokumentiere ihre Behandlung in deinem Wesentlichkeitsnachweis.

Fall 02 · Proportionalität

Die Erleichterung ist zulässig – aber passt sie?

Ein kleines Institut will auf inverse Stresstests verzichten und Strategie und Kapitalplanung nur noch jährlich überwachen. Der zusätzliche Kapitalpuffer ist knapp, das Zinsbuch hat sich deutlich verlängert.

Deine Aufgabe: Entscheide, welche Erleichterung du nutzt und wo du weitergehende Vorkehrungen triffst – und baue daraus eine Begründungskette, die der Revision standhält.

Fall 03 · ESG & Kredit

Die Kreditvorlage schweigt zu ESG.

Eine Gewerbeimmobilienfinanzierung liegt in einer hochwassergefährdeten Lage. Das automatisierte Rating berücksichtigt keine ESG-Daten, Energiekennwerte fehlen.

Deine Aufgabe: Ergänze die Nachhaltigkeitsfaktoren nach EBA/GL/2020/06 in deiner ESG-Kreditvorlage und begründe, ob das Votum der Marktfolge trägt.

Dein Ergebnis

Was du im MaRisk Seminar erreichst

  1. 01 Wesentlichkeitsnachweis

    Du unterscheidest grundsätzlich wesentliche Risikoarten von weiteren Risiken, ordnest die anerkannte 5-%-Schwelle in der ökonomischen Perspektive ein und dokumentierst Einstufung, kumulierte Wirkung und angemessene Behandlung nicht wesentlicher Risiken.

  2. 02 Begründungskette

    Du ordnest dein Institut einer Größenklasse zu und begründest jede genutzte Erleichterung nachvollziehbar.

  3. 03 ESG-Kreditvorlage

    Du nimmst ESG-Datenfelder und Nachhaltigkeitsfaktoren strukturiert in Kreditvorlage und Votum auf.

  4. 04 DORA-Abgrenzung

    Du trennst IKT-Dienstleistungen nach DORA von Auslagerungen nach AT 9 und hältst beide Register konsistent.

  5. 05 Umsetzungsplan

    Du priorisierst zusätzliche Anforderungen und offene Maßnahmen: vor dem 01.01.2027 zur fristgerechten Umsetzung, danach zur Überprüfung der Umsetzung und zur Bearbeitung verbliebener Lücken.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie bereit ist dein Institut
für MaRisk 10.0?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine MaRisk-Umsetzung und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die Risikomanagement und Aufsicht im Jahresverlauf prägen.

Vom Seminarwissen zur prüfungsfähigen Umsetzung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für die MaRisk-Umsetzung.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Institut. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und unterstützt deine drei Werkzeuge: Wesentlichkeitsnachweis, Begründungskette und ESG-Kreditvorlage.

  • Vorträge als PDF und Working Paper BTR 5: Seminarinhalte zum Nachschlagen sowie Anforderungen an Identifikation, Messung, Limitierung und Reporting von Kreditspreadrisiken im Anlagebuch.
  • Wesentlichkeitsnachweis: S+P Tool Risk Inventory und Working Paper zur MaRisk-konformen Behandlung von ESG-Risiken in der Risikoinventur – mit Anwendung der 5-%-Schwelle.
  • Begründungskette: Checklisten und Case Study zur Proportionalität – von der Einordnung in die Größenklasse bis zur dokumentierten Begründung bei Stresstests und Dokumentation.
  • ESG-Kreditvorlage: Leitfaden zur Überführung der EBA-Leitlinien (LOM) in deine MaRisk-Prozesse und Vorlagen zur Dokumentation von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Kreditvorlage.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an Größenklasse, Geschäftsmodell und Prozesse deines Instituts an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Aufsichtspraxis, EBA-Leitlinien und Prüfungsschwerpunkte entwickeln sich laufend weiter. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

Die aktuellen Quartalsthemen, Termine und Anmeldebedingungen findest du im S+P C.O.R.E.-Programm. Wähle die zu deinen Aufgaben passenden Update-Veranstaltungen aus und melde dich jeweils separat an.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Aufsichtsthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

Dein Teilnahmenachweis

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

MaRisk Seminar A05: Seminarillustration zu MaRisk 10.0 und DORA
Seminarillustration, kein Muster des Teilnahmezertifikats.

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Wesentlichkeit · RTF · Stresstests
Risikoinventur mit 5-%-Schwelle, Risikotragfähigkeit, Stresstestprogramm und Validierung.
Inhalte II
Größenklassen · DORA · ESG
Erleichterungen und Governance, Abgrenzung AT 9 zu DORA, ESG-Risiken im Kreditprozess, BTR 2.3, BTR 5 und BTO 3.
Stand
Seminartag
Rechtsstand des jeweiligen Termins, derzeit MaRisk nach Rundschreiben 06/2026 (BA).

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Aufsichtsrecht, MaRisk & DORA

Achim Schulz kennt BaFin-Prüfungen und komplexe regulatorische Anforderungen aus eigener Verantwortung – als ehemaliger Bankvorstand und langjähriger Geschäftsführer. Auslagerungsbeauftragte, Compliance Officer und Geschäftsleitungen schätzen ihn als Sparringspartner, weil er die Erwartung der Aufsicht und die Hürden in der Institutspraxis gleichermaßen kennt. Im Seminar übersetzt er MaRisk, DORA, EBA-Leitlinien und KWG in schlanke Prozesse, die im Institut funktionieren, und gibt dir mit der S+P Tool Box Arbeitshilfen für eine nachvollziehbare Dokumentation an die Hand.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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Ort S+P Seminare Datum
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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für Risikomanagement, Revision und Geschäftsleitung eines Instituts gemeinsam ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

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Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

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