1. August 2026
Lesezeit: 5 Minuten
Achim Schulz
Über den Referenten

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung. Er bringt langjährige Erfahrung als Bankvorstand, Geschäftsführer und Interim-Manager in der Industrie mit. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft zeichnet ihn aus. Sie macht ihn zum gefragten Sparringspartner für CEO, COO, CRO und CFO. Er versteht die komplexe Dynamik zwischen Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern. Zudem weiß er genau, worauf es in kritischen Unternehmensphasen ankommt. Praxisnah und auf Augenhöhe übersetzt er strategische sowie aufsichtsrechtliche Anforderungen. Das Ergebnis sind fundierte, verantwortungsvolle und nachvollziehbar vorbereitete Führungsentscheidungen.

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Regulierungstracker für Prokuristen: Warum § 43 GmbHG dich nicht trifft — und § 130 OWiG schon

„Wer war bei Ihnen für diesen Bereich zuständig?“

In der Anhörung im Bußgeldverfahren ist das die erste Frage. Was darauf folgt, ist in vielen Unternehmen ein Organigramm, eine Stellenbeschreibung aus dem Einstellungsjahr und der Satz, das sei immer über den Einkauf gelaufen. Bislang hat das meistens gereicht.

Es reicht nicht mehr, sobald die Behörde nicht nach der Zuständigkeit fragt, sondern nach der Aufsicht. Die Prokura nach §§ 48–53 HGB verleiht umfassende Vertretungsmacht, aber keine Organstellung: § 43 GmbHG greift nicht, und die Geschäftsleiterpflichten aus § 38 BSIG treffen dich nicht automatisch. Der Weg in die persönliche Verantwortung führt über § 130 OWiG — wer einen Bereich übertragen bekommt, haftet für die Aufsicht darin. Ob die Pflicht selbst an die Geschäftsleitung adressiert ist, spielt dafür keine Rolle.

Neu ist nicht die Norm. § 130 OWiG steht seit Jahrzehnten im Gesetz. Neu ist die Dichte: Neun Rechtsakte laufen derzeit auf Stichtage zu, die deinen Bereich berühren — drei Umsetzungsfristen sind bereits verstrichen.

Die folgende Übersicht zeigt je Vorhaben den Stichtag, die konkrete Handlung und die Norm, über die es persönlich wird.


Regulierungstracker

Regulierungstracker für Prokuristinnen und Prokuristen

Neun Rechtsakte berühren derzeit den Verantwortungsbereich einer Prokuristin oder eines Prokuristen. Diese Übersicht zeigt je Vorhaben den Stichtag, die konkrete Handlung und die Norm, über die das Vorhaben persönlich relevant wird.

Stand der redaktionellen Prüfung: 01.08.2026 · quartalsweise aktualisiert durch die S+P Fachredaktion

Überfällig
Umsetzungsfrist verstrichen
Nächster Stichtag
wird berechnet
In den nächsten 12 Monaten
Stichtage

Zuerst die Einordnung: Prokura ist keine Organstellung

Die Prokura nach §§ 48–53 HGB verleiht umfassende Vertretungsmacht, aber keine Organstellung. § 43 GmbHG greift nicht. Auch die Geschäftsleiterpflichten aus § 38 BSIG treffen Prokuristen nicht automatisch – maßgeblich ist, ob nach der Verfassung der Gesellschaft eine tatsächliche Leitungsbefugnis besteht (§ 2 Nr. 13 BSIG). Persönliche Verantwortung entsteht meist auf einem anderen Weg:

§ 130 OWiGAufsichtspflichtverletzung im übertragenen Bereich. Der zentrale Haftungsanker – auch dann, wenn die Pflicht selbst an die Geschäftsleitung adressiert ist.
§ 9 Abs. 2 OWiGAusdrücklich beauftragte Person. Wer einen Bereich förmlich übertragen bekommt, wird für diesen Bereich selbst Adressat der Bußgeldnorm.
§ 30 OWiGVerbandsgeldbuße gegen das Unternehmen. Knüpft an die Tat einer Leitungsperson an – und damit auch an deine.
Fokusfeld
Dringlichkeit

Haftung und AufsichtFrist verstrichen

Umweltstrafrecht – strafrechtlicher Schutz der Umwelt

Richtlinie (EU) 2024/1203 · Regierungsentwurf im parlamentarischen VerfahrenStand prüfen

Umsetzungsfrist 21.05.2026

Was zu tun ist
Umweltrelevante Prozesse im eigenen Bereich sichten – Genehmigungslagen, Abfall- und Stoffströme, Grenzwertüberwachung. Der erweiterte Straftatbestandskatalog verschärft die Anforderungen an Dokumentation und Kontrolldichte.
Wenn nicht
Über § 130 OWiG greift die Aufsichtspflichtverletzung bereits heute – unabhängig davon, ob Deutschland fristgerecht umsetzt. Bei Umweltdelikten kommt die persönliche strafrechtliche Verantwortung hinzu.
Relevant, wenn
produzierendes Gewerbe, Abfallwirtschaft, Logistik, genehmigungsbedürftige Anlagen
Personal und BerichteFrist verstrichen

EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Richtlinie (EU) 2023/970 · Reform des EntgTranspGStand prüfen

Umsetzungsfrist 07.06.2026

Was zu tun ist
Entgeltstrukturen nach objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien dokumentieren. Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen vorbereiten, Auskunftsansprüche prozessual abbilden, Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt umsetzen.
Wenn nicht
Beweislastumkehr im Entgeltgleichheitsprozess. Für Prokuristen mit Personalverantwortung: § 130 OWiG für den delegierten Bereich Personal.
Relevant, wenn
alle Arbeitgeber · Berichtspflicht ab 150 Beschäftigten (2027), ab 100 Beschäftigten (2031)
Produkt und MarktFrist verstrichen

Recht auf Reparatur

Richtlinie (EU) 2024/1799

Umsetzungsfrist 31.07.2026

Was zu tun ist
Reparaturangebot und Ersatzteilverfügbarkeit für erfasste Produktgruppen sicherstellen, Reparaturformular und Preistransparenz vorbereiten, Vertragsvorlagen im After Sales anpassen.
Wenn nicht
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG im Verantwortungsbereich Vertrieb und After Sales. Daneben wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber und Verbände.
Relevant, wenn
Hersteller, Importeur oder Händler erfasster Gerätegruppen
Produkt und MarktSteht unmittelbar bevor

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Verordnung (EU) 2025/40 · unmittelbar anwendbar, kein nationaler Umsetzungsakt

Anwendung ab 12.08.2026

Was zu tun ist
Verpackungsportfolio auf Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit und Minimierungsvorgaben prüfen. Konformitätserklärungen und Lieferantennachweise einholen.
Wenn nicht
Marktzugangsverlust wiegt schwerer als das Bußgeld – Delisting durch Handel und Plattformen. Organisationsverschulden über § 130 OWiG, Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG.
Relevant, wenn
Hersteller, Importeur, Vertreiber verpackter Ware
IT und ResilienzIn Vorbereitung

Cyber Resilience Act – Meldepflichten

Verordnung (EU) 2024/2847 · Hauptpflichten ab 11.12.2027Stand prüfen

Meldepflichten ab 11.09.2026

Was zu tun ist
Meldeprozess für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle aufsetzen – Zuständigkeit, Fristenkette, Eskalationsweg. Produkte mit digitalen Elementen im eigenen Portfolio identifizieren.
Wenn nicht
§ 130 OWiG bei fehlender Meldeorganisation im delegierten Bereich. Produktseitig droht zusätzlich die Marktüberwachung mit Rückruf- und Vertriebsstoppanordnung.
Relevant, wenn
Produkte mit digitalen Elementen hergestellt, importiert oder vertrieben werden
Produkt und MarktVormerken

Reform der Produkthaftung

Richtlinie (EU) 2024/2853 vom 06.11.2024

Umsetzung bis 09.12.2026

Was zu tun ist
Der Produktbegriff erfasst künftig auch Software und digitale Dienste; Beweiserleichterungen zugunsten Geschädigter kommen hinzu. Produktbeobachtung, Update-Verpflichtungen und Dokumentationstiefe entsprechend nachziehen, Versicherungsschutz prüfen.
Wenn nicht
Zivilrechtliche Haftung trifft primär das Unternehmen. Für dich: § 130 OWiG, wenn Produktbeobachtung und Rückrufprozess im übertragenen Bereich nicht organisiert sind.
Relevant, wenn
Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeur, Fulfilment-Dienstleister · neu: Softwareanbieter
Personal und BerichteVormerken

Mindestlohn – Anhebung zum 01.01.2027

MiLoG · Stufenbeschluss der MindestlohnkommissionBetrag prüfen

Wirksam ab 01.01.2027

Was zu tun ist
Entgelttabellen, Minijob-Grenzen und Werkvertragskalkulationen anpassen. Wichtig für Prokuristen im Einkauf: Nachunternehmerverträge auf die Auftraggeberhaftung nach § 13 MiLoG prüfen.
Wenn nicht
Bußgeld bis 500.000 Euro nach § 21 MiLoG, Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Auftraggeberhaftung greift verschuldensunabhängig.
Relevant, wenn
alle Arbeitgeber sowie Auftraggeber von Werk- und Dienstleistungen
Haftung und AufsichtVormerken

EU-Geldwäschepaket – AMLR, AMLD 6 und AMLA

Verordnung (EU) 2024/1624, Richtlinie (EU) 2024/1640, Verordnung (EU) 2024/1620

AMLR gilt unmittelbar ab 10.07.2027

Was zu tun ist
Sorgfaltspflichten, unternehmensweite Risikoanalyse nach Art. 10 und Schulungspflichten nach Art. 12 gegen den bisherigen GwG-Rahmen spiegeln. Nationale Auslegungsspielräume entfallen.
Wenn nicht
Wer die Geldwäschebeauftragten-Funktion nicht selbst innehat, bleibt über § 130 OWiG für die Aufsicht im eigenen Bereich verantwortlich – etwa bei Onboarding und Zahlungsverkehr.
Relevant, wenn
Verpflichteter nach § 2 GwG
LieferketteVormerken

CSDDD – EU-Lieferkettenrichtlinie und Anpassung des LkSG

Richtlinie (EU) 2024/1760, geändert durch Richtlinie (EU) 2026/470 · Pflichten greifen ab 26.07.2029Stand prüfen

Umsetzungsfrist 26.07.2028

Was zu tun ist
Betroffenheit neu bewerten: Der Omnibus hat die Schwelle auf durchschnittlich mehr als 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweiten Nettoumsatz angehoben. Wer darunter bleibt, ist nicht direkt verpflichtet, wird aber als Zulieferer vertraglich hineingezogen. Für Prokuristen im Einkauf der Kern: Lieferantenverträge um Sorgfaltsklauseln ergänzen und Nachweise vertraglich absichern.
Wenn nicht
Nach dem geltenden LkSG bereits heute Bußgeld bis 8 Millionen Euro bzw. 2 Prozent des Jahresumsatzes, dazu Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Über § 130 OWiG trifft die Organisationsverantwortung den zuständigen Bereichsleiter.
Relevant, wenn
über 5.000 Beschäftigte und über 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz · mittelbar als Zulieferer betroffener Unternehmen

Keine Einträge für diese Auswahl.

Entscheidend ist nicht, wie viele Fristen laufen, sondern welche dieser Pflichten in deinem Bereich liegen – und ob die Übertragung so dokumentiert ist, dass sie einer Prüfung standhält. Genau daran scheitert § 130 OWiG in der Praxis.

Im Seminar arbeitest du deinen Verantwortungsbereich durch: Was ist übertragen, was ist nachweisbar organisiert, wo bleibt eine Lücke. Seminare für Prokuristen ansehen

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Rechtsakte in ihrer jeweils geltenden Fassung. Einträge mit dem Hinweis „Stand prüfen“ beruhen auf einem Verfahrensstand, der sich kurzfristig geändert haben kann.

Weiterführende Themen zur Prokura

Die Prokura wirft in der Praxis vier Fragen auf: Was darf ich, wofür hafte ich, was ist die Rolle wert und wohin führt sie. Zu jeder findest du hier zwei vertiefende Beiträge.

Alle Prokura-Seminare im Überblick. Termine, Zertifikats-Lehrgang und der Regulierungstracker mit den Fristen der nächsten zwölf Monate.

Zu den Prokura Seminaren

Quellen & regulatorische Grundlagen

Handelsrechtlicher Rahmen der Prokura

  • Handelsgesetzbuch (HGB) – §§ 48 bis 53 (Prokura), § 54 (Handlungsvollmacht), § 15 (Publizität des Handelsregisters), § 245 (Unterzeichnung des Jahresabschlusses). Rechtsstand: HGB in der Fassung nach Artikel 4 Standortfördergesetz vom 04.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33); die §§ 48–53 HGB sind davon inhaltlich nicht betroffen.
    Volltext auf gesetze-im-internet.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 179 (Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht), § 280 Abs. 1 (Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis), §§ 823, 826 (deliktische Haftung)
    Volltext auf gesetze-im-internet.de

Haftungs- und Bußgeldnormen

  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – § 9 Abs. 2 (Handeln für einen anderen, ausdrücklich beauftragte Person), § 30 (Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen), § 130 (Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen)
    Volltext auf gesetze-im-internet.de
  • Strafgesetzbuch (StGB) – § 14 Abs. 2 (Handeln für einen anderen)
    Volltext auf gesetze-im-internet.de
  • Abgabenordnung (AO) – § 34 (Pflichten gesetzlicher Vertreter), § 35 (Pflichten des Verfügungsberechtigten), § 69 (Haftung der Vertreter)
    Volltext auf gesetze-im-internet.de

EU-Rechtsakte – Fristen innerhalb des Betrachtungszeitraums

  • Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.04.2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG – Umsetzungsfrist 21.05.2026
    Volltext auf EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.05.2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen – Umsetzungsfrist 07.06.2026
    Volltext auf EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.06.2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht auf Reparatur) – Umsetzungsfrist 31.07.2026
    Volltext auf EUR-Lex
  • Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) – unmittelbar anwendbar ab 12.08.2026
    Volltext auf EUR-Lex
  • Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act) – gestaffelte Anwendung, Meldepflichten vor den Hauptpflichten
    Volltext auf EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG – Umsetzungsfrist 09.12.2026
    Volltext auf EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.06.2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) – Umsetzungsfrist 26.07.2027, geändert durch das Omnibus-Paket
    Volltext auf EUR-Lex
  • Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.05.2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (AMLR) – ABl. L, 2024/1624 vom 19.06.2024, anwendbar ab 10.07.2027
    Volltext auf EUR-Lex

EU-Rechtsakte – geltender Rahmen

  • Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2) – ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80–152
    Volltext auf EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) – ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 15–80
    Volltext auf EUR-Lex
  • Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.05.2024 über die Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (AMLD 6) – ABl. L, 2024/1640 vom 19.06.2024
    Volltext auf EUR-Lex
  • Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.05.2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA-Verordnung) – ABl. L, 2024/1620 vom 19.06.2024
    Volltext auf EUR-Lex

Nationales Recht

  • Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) in der Fassung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes – § 2 Nr. 13 (Legaldefinition der Geschäftsleitung), § 30 (Risikomanagementmaßnahmen), §§ 32 f. (Meldepflichten), § 38 (Pflichten der Geschäftsleitung einschließlich Schulungspflicht)
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Anpassung im Zuge der CSDDD-Umsetzung vorgesehen
    Volltext auf gesetze-im-internet.de
  • Mindestlohngesetz (MiLoG) – § 13 (Auftraggeberhaftung), § 21 (Bußgeldvorschriften)
    Volltext auf gesetze-im-internet.de
  • Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) – Reform zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970
    Volltext auf gesetze-im-internet.de
  • Geldwäschegesetz (GwG) – § 2 (Verpflichtete), § 5 (Risikoanalyse), § 6 Abs. 2 Nr. 6 (Unterrichtung der Mitarbeiter), § 7 Abs. 5 (Zuverlässigkeit und Fachkunde des Geldwäschebeauftragten)
    Volltext auf gesetze-im-internet.de

Laufende Verfahren und Verfahrensstände

  • Umweltstrafrecht: Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2024/1203 endete am 21.05.2026 und wurde von Deutschland nicht eingehalten. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung war im Juni 2026 Gegenstand einer Plenardebatte im Deutschen Bundestag; das parlamentarische Verfahren ist nicht abgeschlossen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist möglich.
  • EU-Korruptionsrichtlinie: Vorschlag COM(2023) 234 der Europäischen Kommission. Vorläufige Einigung zwischen Parlament und Rat im Dezember 2025, Zustimmung des Europäischen Parlaments im März 2026. Die förmliche Annahme durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen aus. Nach Inkrafttreten gilt eine Umsetzungsfrist von grundsätzlich 24 Monaten; für einzelne Pflichten – etwa nationale Antikorruptionsstrategien und Risikobewertungen – bis zu 36 Monate.
  • § 30 OWiG: Die Vorschrift gilt unverändert in ihrer geltenden Fassung. Reformbedarf, Bußgeldobergrenzen und das Verhältnis zu möglichen Unternehmensstrafrechtsmodellen werden in Fachliteratur und Politik diskutiert; ein Regierungsentwurf zur Änderung des § 30 OWiG ist nicht veröffentlicht, ein legislatives Verfahren nicht formal eingeleitet.
  • CSRD und Omnibus-Anpassung: Die CSRD ist in Kraft und nach gestaffelten Stichtagen anwendbar. Die nationale Omnibus-Gesetzgebung zur Änderung der betroffenen Fachgesetze – insbesondere zu Querverweisen sowie Sanktions- und Aufsichtszuständigkeiten – ist noch nicht abgeschlossen.
  • Mindestlohn: Anpassung zum 01.01.2027 auf Grundlage des Stufenbeschlusses der Mindestlohnkommission.

Weiterführende S+P Veröffentlichungen

  • S+P Compliance: Working Paper „Produktrecht als ESG-Thema für Hersteller“, Version 4.0, Stand Juli 2026 – ESPR/DPP, PPWR, GPSR, Batterie-Verordnung, EUDR, Recht auf Reparatur, Green Claims
  • S+P Compliance: Working Paper „Fokusthema Cyber Resilienz“, Version 2.2, Stand Juli 2026 – Cyber Resilience Act, NIS-2 und BSIG, KI-Verordnung, Data Act
  • S+P Seminare: AMLA-Konsultationstracker zu technischen Regulierungsstandards, Durchführungsstandards und Leitlinien unter der AMLR

Praxis-Hinweis: Stand der Auswertung ist der 01.08.2026. Mehrere der dargestellten Vorhaben sind bewegliche Ziele: Die Umsetzung der Umweltstrafrechts-Richtlinie ist überfällig und liegt im parlamentarischen Verfahren, die EU-Korruptionsrichtlinie ist politisch ausverhandelt, aber noch nicht veröffentlicht, und die nationale Omnibus-Anpassung zur CSRD steht aus. Einträge, die im Tracker mit dem Hinweis „Stand prüfen“ gekennzeichnet sind, beruhen auf einem Verfahrens- oder Datenstand, der sich kurzfristig geändert haben kann. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind stets die Rechtsakte in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Zur Einordnung: Die Prokura nach §§ 48–53 HGB begründet Vertretungsmacht, aber keine Organstellung. Geschäftsleitung im Sinne des § 2 Nr. 13 BSIG sind die zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung berufenen Personen; Prokuristinnen und Prokuristen zählen nach herrschender Auffassung regelmäßig nicht dazu, da die umfassende Vertretungsmacht des § 49 HGB hierfür nicht genügt. Einzelne Stimmen wollen faktisch organgleich handelnde Prokuristen einbeziehen. Unabhängig davon besteht die compliance- und organisationsrechtliche Verantwortlichkeit nach § 130 OWiG für den delegierten Bereich fort; Adressat der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG bleibt die juristische Person.

Regulierungstracker für Prokuristen: Warum § 43 GmbHG dich nicht trifft — und § 130 OWiG schon

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