Liefervertrag über 250.000 € – unterschrieben ohne „ppa.“
Ein Prokurist unterzeichnet den Vertrag, vergisst aber den Zusatz. Das Risiko: Dein Geschäftspartner könnte annehmen, dass du als Privatperson handelst. Ist für ihn nicht erkennbar, dass du für das Unternehmen auftrittst, kann das Geschäft dich selbst verpflichten (§ 164 Abs. 2 BGB) – im schlimmsten Fall mit deinem Privatvermögen.
Ehrlich gesagt: Bei klar unternehmensbezogenen Geschäften wird im Zweifel das Unternehmen Vertragspartner. Ob das im Streitfall trägt, entscheidet das Gericht im Einzelfall – darauf verlassen solltest du dich nicht.
Dein Tipp für die Praxis
Unterschreib nie ohne Zusatz. Hinterleg „ppa.“ fest in deinen digitalen Signaturen und E-Mail-Abbindern.


