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Fachbeitrag · Rechnungswesen und Steuerung

Was bedeutet Accounting und Controlling? Unterschiede und Pflichten

  • Rechtsstand: Oktober 2026
  • Lesezeit: ca. 18 Minuten
  • Autor: Achim Schulz

Was bedeutet Accounting und Controlling? Accounting dokumentiert, was im Unternehmen geschehen ist, und folgt dabei gesetzlichen Regeln. Controlling nutzt diese Zahlen, um das Unternehmen in die Zukunft zu steuern. Dieser Beitrag erklärt Begriffe, Zusammenspiel und Pflichten, von HGB, AO und GoBD bis zu E-Rechnung, CRR III, IFRS 18 und KI.

Er richtet sich an Geschäftsführer, auch neu bestellte und technische, an Prokuristen, an Führungskräfte ohne Finanzausbildung und an Nachwuchskräfte im Finanzbereich.

Das Wichtigste in Kürze

Begriffe. Accounting ist das Rechnungswesen. Das externe Rechnungswesen umfasst Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern, das interne Kosten- und Leistungsrechnung. Controlling bedeutet Steuerung, nicht Kontrolle: Es umfasst Planung, Budgetierung, Forecast, Berichtswesen, Abweichungsanalysen und die Beratung der Geschäftsleitung.

Pflichten. Die Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 238 HGB). Für das Controlling gibt es kein eigenes Gesetz. Mehrere Pflichten der Geschäftsleitung lassen sich ohne Planung und Prognose aber kaum erfüllen: die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG, die insolvenzrechtlichen Prognosen nach §§ 18 und 19 InsO und der Prognosebericht im Lagebericht nach § 289 HGB. Der Lagebericht ist die Stelle, an der beide Bereiche rechtlich zusammenkommen.

Fristen. Kapitalgesellschaften stellen den Abschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten auf, kleine unter Voraussetzungen innerhalb von sechs Monaten. Die Offenlegung folgt spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag. Banken verlangen bei größeren Krediten die Vorlage der Jahresabschlüsse (§ 18 KWG).

Neu. Seit 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht beginnt am 01.01.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz und am 01.01.2028 für alle. Hinzu kommen IFRS 18 für IFRS-Anwender, die Neuordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Einsatz von KI. Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung.

Was bedeutet Accounting und Controlling? Begriffe und Abgrenzung

Beide Begriffe werden oft in einem Atemzug genannt und manchmal verwechselt. Sie haben unterschiedliche Aufgaben, Adressaten und Regeln.

Accounting (Rechnungswesen)

Es umfasst zwei Bereiche:

  • Financial Accounting (externes Rechnungswesen): Buchhaltung, Jahresabschluss nach HGB oder IFRS, Steuererklärungen. Es folgt gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
  • Management Accounting (internes Rechnungswesen): Kosten- und Leistungsrechnung, Kalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Dieser Teil ist eng mit dem Controlling verbunden und wird im angelsächsischen Raum oft mit ihm gleichgesetzt.

Controlling

Der Begriff kommt vom englischen „to control“ und meint Steuerung, nicht Kontrolle. Controlling umfasst:

  • Planung, Budgetierung und Forecast
  • Berichtswesen und Kennzahlen
  • Abweichungsanalysen
  • Beratung der Geschäftsleitung bei Entscheidungen

Die Unterschiede im Überblick

MerkmalAccounting (externes Rechnungswesen)Controlling
KernfrageWas ist geschehen?Wohin steuern wir?
ZeitbezugVergangenheitGegenwart und Zukunft
AdressatenFinanzamt, Banken, Gesellschafter, ÖffentlichkeitGeschäftsleitung, Bereichsleiter
RegelnHGB, IFRS, AO, UStG, GoBDInterne Vorgaben, frei gestaltbar
PflichtGesetzlich vorgeschriebenGesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber zur Erfüllung von Sorgfalts- und Früherkennungspflichten nötig
RhythmusLaufend, Jahresabschluss jährlichMonatlich, wöchentlich, anlassbezogen
GenauigkeitExakt, belegbasiertEntscheidungsgerecht, auch Schätzungen und Szenarien

Praxistipp

Klären Sie in Ihrem Unternehmen, ob mit „Accounting“ nur die Buchhaltung oder auch die Kostenrechnung gemeint ist. Viele Missverständnisse zwischen Finanzbereich und Fachabteilungen beginnen an dieser Stelle.

Vertiefung zum Lesen von Abschlüssen: Accounting: Bilanzen richtig lesen und Bilanzen verstehen.

Das Zusammenspiel: Ohne Accounting kein Controlling

Controlling braucht die Daten des Rechnungswesens. Umgekehrt profitiert das Rechnungswesen von den Planungen des Controllings, etwa für Rückstellungen, Werthaltigkeitstests oder den Prognosebericht im Lagebericht.

Der Datenfluss in fünf Schritten

  1. 1

    Erfassen. Geschäftsvorfälle werden in der Buchhaltung erfasst.

  2. 2

    Abschließen. Das Rechnungswesen erstellt Monats- und Jahresabschlüsse.

  3. 3

    Analysieren. Das Controlling ergänzt Kostenstellen, Plan- und Vorjahreswerte, analysiert Abweichungen und schlägt Maßnahmen vor.

  4. 4

    Entscheiden. Die Geschäftsleitung entscheidet.

  5. 5

    Zurückspielen. Die Ergebnisse fließen in Planung, Lagebericht und Bankgespräch zurück.

Typische Schnittstellenprobleme

ProblemFolgeLösung
Unterschiedliche Zahlen in Buchhaltung und ControllingVertrauensverlust bei Geschäftsleitung und BankMonatliche Überleitung und Abstimmung
Späte MonatsabschlüsseSteuerung mit veralteten ZahlenFast Close: Abschluss innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen als Zielgröße
Doppelte Datenhaltung in ExcelFehler und AufwandGemeinsame Datenbasis
Unklare ZuständigkeitenLücken und DoppelarbeitKlare Aufgabenverteilung, zum Beispiel unter einem CFO

Praxistipp

Vereinbaren Sie, dass Rechnungswesen und Controlling jeden Monat eine gemeinsame Überleitung erstellen: vom Ergebnis der Buchhaltung zum Steuerungsergebnis des Controllings, mit allen Abgrenzungen und Sondereffekten.

Zur Rolle des Controllings im Unternehmen: Die Aufgaben des Controllers.

Jahresabschluss und Bankgespräch: Warum der Abschluss über die Finanzierung mitentscheidet

Banken müssen sich bei größeren Krediten die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 KWG darf ein Kreditinstitut einen Kredit oberhalb der dort genannten Schwellen „nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegen lässt“.

Neue Rahmenbedingungen für Banken: CRR III

Geltendes Recht Seit dem 01.01.2025 gilt die CRR III. Sie setzt die abschließenden Basel-III-Reformen in der EU um. Für Banken mit internen Ratingmodellen wird ein Output Floor stufenweise eingeführt, beginnend mit 50 % im Jahr 2025 bis zu 72,5 % ab 2030, mit Übergangsregeln. Nach Einschätzung der Bundesbank sind die rund 1.300 deutschen Institute, die vorrangig kleine und mittlere Unternehmen finanzieren und den Standardansatz verwenden, kaum von steigenden Kapitalanforderungen betroffen. Bei bestimmten Krediten können die Zinsen aber steigen.

Worauf Banken im Abschluss achten

  • Eigenkapitalquote und wirtschaftliches Eigenkapital
  • Cashflow und Kapitaldienstfähigkeit
  • Verschuldungsgrad und Fristenstruktur
  • Working Capital: Forderungs-, Verbindlichkeits- und Lagerlaufzeiten
  • Plausibilität der Angaben im Anhang und im Lagebericht

Das Controlling bereitet das Bankgespräch vor. Es erläutert Abweichungen, legt eine integrierte Planung vor und zeigt, wie sich Maßnahmen auf die Kennzahlen auswirken. Bilanzpolitik ist nur im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte zulässig. Banken erkennen bilanzpolitische Effekte in der Regel.

Praxistipp

Gehen Sie mit einer Kapitalflussrechnung, einer Planung über mindestens 24 Monate und einer Überleitung vom Jahresabschluss zu Ihren Steuerungskennzahlen ins Bankgespräch. Das schafft Vertrauen.

Vertiefung: Bilanz-Kennzahlen für ein gutes Rating und Hürden und Fallen im Bankgespräch.

Neue Anforderungen 2026/2027: E-Rechnung, IFRS 18, CSRD und KI

E-Rechnung

Geltendes Recht Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bis zum 31.12.2026 dürfen noch sonstige Rechnungen ausgestellt werden, für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 EUR bis zum 31.12.2027.

Künftiges Recht Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz müssen ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen ausstellen, ab dem 01.01.2028 alle Unternehmen (§ 27 Abs. 38 UStG). Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt acht Jahre (§ 14b UStG, § 147 Abs. 3 AO).

GoBD

Geltendes Recht Die GoBD wurden mit BMF-Schreiben vom 14.07.2025 an die E-Rechnung angepasst. Bei E-Rechnungen genügt es, den strukturierten Teil, zum Beispiel die XML-Datei, aufzubewahren. Der PDF-Teil einer hybriden Rechnung ist nur aufzubewahren, wenn er zusätzliche steuerlich relevante Informationen enthält, etwa Buchungsvermerke. Eine Verfahrensdokumentation bleibt erforderlich.

IFRS 18

Übergang Der neue Standard ersetzt IAS 1. Er ist durch die Verordnung (EU) 2026/338 in europäisches Recht übernommen und kann freiwillig angewandt werden.

Künftiges Recht Verpflichtend ist IFRS 18 für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027. Die Gewinn- und Verlustrechnung erhält eine neue Gliederung mit festen Zwischensummen. Vom Management definierte Leistungskennzahlen sind im Anhang zu erläutern. Die Vergleichszahlen für 2026 sind anzupassen. Damit wachsen internes und externes Rechnungswesen weiter zusammen. Wer nach HGB bilanziert, ist von IFRS 18 nicht betroffen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Geltendes Recht Große Kapitalgesellschaften beziehen nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in den Lagebericht ein (§ 289 Abs. 3 HGB). Die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB gilt fort, solange das CSRD-Umsetzungsgesetz nicht verabschiedet ist.

Künftiges Recht Nach der Omnibus-Änderung durch die Richtlinie (EU) 2026/470 sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz berichtspflichtig. Der Stand der Umsetzung in deutsches Recht sollte vor einer Entscheidung geprüft werden.

KI und Automatisierung im Finanzbereich

KI verändert Accounting und Controlling gleichermaßen: von der automatischen Belegerfassung bis zu KI-gestützten Forecasts.

AccountingControlling
Automatische Belegerfassung und KontierungAbweichungsanalysen mit Kommentarvorschlägen
Abgleich von Bank- und KontendatenKI-gestützte Forecasts
Erkennung von Auffälligkeiten in BuchungenSzenariorechnungen
Unterstützung beim MonatsabschlussDialogfähige Datenabfragen

Vier Leitplanken gelten:

  • Verfahrensdokumentation: Automatisierte Buchungsprozesse müssen nach den GoBD nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Nachvollziehbarkeit: Die Buchführung muss einem sachverständigen Dritten weiterhin einen Überblick ermöglichen (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das gilt auch für KI-gestützte Buchungen.
  • KI-Kompetenz: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt (Art. 4 KI-VO).
  • Verantwortung: Die Verantwortung für richtige Buchungen und Abschlüsse bleibt bei der Geschäftsleitung.

Was das für Accounting und Controlling bedeutet

ThemaAccountingControlling
E-RechnungProzesse, Archivierung im strukturierten Format, VerfahrensdokumentationSchnellere, genauere Auswertung von Kosten und Zahlungsströmen
IFRS 18Neue GuV-Gliederung, Anhangangaben, angepasste VergleichszahlenAbstimmung der Kennzahlendefinitionen
NachhaltigkeitPrüfung der BerichtspflichtSchlanke ESG-Kennzahlen für Banken und Kunden
KIDokumentation und Stichprobenprüfung der KontierungPlausibilisierung von Forecasts und Kommentaren

Praxistipp

Nutzen Sie die Umstellung auf die E-Rechnung, um Eingangsrechnungen automatisch zu kontieren und Kostenstellen zuzuordnen. So gewinnt das Controlling schnellere Daten, und das Rechnungswesen spart manuelle Arbeit. Prüfen Sie KI-gestützte Kontierungen anfangs stichprobenartig und dokumentieren Sie die Ergebnisse.

Fristen und Zeitpunkte bis 2028

Die Übersicht trennt geltendes Recht, Übergangsregeln und künftiges Recht. Die Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand Oktober 2026.

ZeitpunktPflicht oder EreignisFundstelleStatus
Drei Monate nach Ende des GeschäftsjahrsAufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht (Kapitalgesellschaften)§ 264 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGBGeltend
Sechs Monate nach Ende des GeschäftsjahrsAufstellung durch kleine Kapitalgesellschaften, wenn dies einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGBGeltend
Vor der FeststellungAbschlussprüfung bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften§ 316 Abs. 1 HGBGeltend
Spätestens ein Jahr nach dem AbschlussstichtagOffenlegung durch elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister§ 325 Abs. 1 und 1a HGBGeltend
Bei Verstoß gegen die OffenlegungOrdnungsgeld von 2.500 bis 25.000 EUR gegen die Mitglieder des Vertretungsorgans§ 335 Abs. 1 HGBGeltend
Zehn, acht bzw. sechs JahreAufbewahrung: Bücher und Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, sonstige Unterlagen§ 147 Abs. 3 AOGeltend
Seit 01.01.2025Empfang von E-Rechnungen§ 27 Abs. 38 UStGGeltend
Bis 31.12.2026Ausstellung sonstiger Rechnungen noch zulässig§ 27 Abs. 38 UStGÜbergang
Bis 31.12.2027Sonstige Rechnungen bei Vorjahresumsatz bis 800.000 EUR§ 27 Abs. 38 UStGÜbergang
01.01.2025 bis 2030Output Floor stufenweise von 50 % auf 72,5 %CRR III; BundesbankÜbergang
01.01.2027Ausstellung von E-Rechnungen bei mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz§ 27 Abs. 38 UStGKünftig
Geschäftsjahre ab 01.01.2027IFRS 18 verpflichtend, Vergleichszahlen angepasstVO (EU) 2026/338Künftig
Geschäftsjahr 2027Nachhaltigkeitsberichterstattung nur über 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. EUR UmsatzRL (EU) 2026/470Künftig
01.01.2028Ausstellung von E-Rechnungen für alle Unternehmen§ 27 Abs. 38 UStGKünftig

Praxistipp

Legen Sie einen Fristenkalender an: Aufstellung (drei bzw. sechs Monate), Prüfung, Feststellung, Offenlegung (zwölf Monate). Ordnungsgelder wegen verspäteter Offenlegung gehören zu den vermeidbaren Kosten.

Pflichten nach Funktion: Rechnungswesen, Controlling, Geschäftsleitung

Rechnungswesen: Buchführung, Abschluss, Offenlegung

Geltendes Recht „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB).

  • Befreiung: Einzelkaufleute mit nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlösen und 80.000 EUR Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen sind befreit (§ 241a HGB, § 242 Abs. 4 HGB).
  • Bilanz: Der Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz aufzustellen (§ 242 Abs. 1 HGB).
  • Anhang und Lagebericht: Kapitalgesellschaften ergänzen den Abschluss um einen Anhang und stellen einen Lagebericht auf. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen keinen Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB).
  • Prüfung: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht prüfen lassen. „Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluß nicht festgestellt werden.“ (§ 316 Abs. 1 HGB).
  • Offenlegung: Die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister ist spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag fällig (§ 325 Abs. 1 und 1a HGB). Das Ordnungsgeld beträgt „mindestens zweitausendfünfhundert und höchstens fünfundzwanzigtausend Euro“ (§ 335 Abs. 1 Satz 4 HGB).
  • Aufbewahrung: Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, sonstige Unterlagen wie Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO).

Größenklassen nach § 267 HGB

GrößenklasseBilanzsummeUmsatzerlöseArbeitnehmer
Klein (bis zu)7,5 Mio. EUR15 Mio. EUR50
Mittelgroß (bis zu)25 Mio. EUR50 Mio. EUR250
Großdarüberdarüberdarüber

Maßgeblich ist, ob mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden.

Controlling: Früherkennung und Prognose

Für das Controlling selbst gibt es kein eigenes Gesetz. Mehrere Pflichten der Geschäftsleitung lassen sich ohne Controlling aber kaum erfüllen.

  • Krisenfrüherkennung: Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen „wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können“ (§ 1 Abs. 1 StaRUG).
  • Insolvenzrechtliche Prognosen: Für die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in aller Regel ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen (§ 18 Abs. 2 InsO), für die Fortführungsprognose bei Überschuldung zwölf Monate (§ 19 Abs. 2 InsO).
  • Prognosebericht: Im Lagebericht ist die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern. Die zugrunde liegenden Annahmen sind anzugeben (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB).
  • Leistungsindikatoren: In die Analyse im Lagebericht sind die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen (§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Der Lagebericht ist damit die Stelle, an der Accounting und Controlling rechtlich zusammenkommen. Er verlangt vergangenheitsbezogene Zahlen aus dem Rechnungswesen und zukunftsbezogene Einschätzungen aus dem Controlling.

Praxistipp

Lassen Sie Prognosebericht und Leistungsindikatoren im Lagebericht vom Controlling vorbereiten und vom Rechnungswesen mit dem Jahresabschluss abstimmen.

Geschäftsleitung: Gesamtverantwortung

Die Pflichten zur Buchführung, zur Aufstellung und zur Offenlegung treffen das Unternehmen, bei Verstößen setzt das Bundesamt für Justiz das Ordnungsgeld gegen die Mitglieder des Vertretungsorgans fest (§ 335 HGB). Die Verantwortung bleibt auch dann bei der Geschäftsleitung, wenn Buchhaltung und Abschluss von einem Steuerberater erstellt werden. Vereinbaren Sie in diesem Fall monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) bis zu einem festen Termin und ergänzen Sie diese um eine eigene Liquiditätsplanung.

Typische Pain Points mit Normbezug

§ 238 Abs. 1 HGB; § 289 HGB

Zwei Zahlenwelten

Buchhaltung und Controlling berichten unterschiedliche Ergebnisse, und niemand kann die Differenz erklären.

§ 264 Abs. 1 HGB

Verspäteter Abschluss

Die Aufstellung richtet sich nach Terminen von Bank oder Steuerberater statt nach der gesetzlichen Frist.

§§ 325, 335 HGB

Vergessene Offenlegung

Die Jahresfrist steht nicht im Kalender. Das Ordnungsgeldverfahren ist dann der erste Hinweis.

§ 1 StaRUG; §§ 18, 19 InsO

Planung ohne Liquiditätsblick

Ein Jahresbudget liegt vor, eine Liquiditätsplanung über 24 Monate fehlt.

§ 147 Abs. 3 AO; GoBD

E-Rechnung ohne Archivkonzept

Der Empfang funktioniert, aber der strukturierte Teil wird nicht revisionssicher aufbewahrt.

GoBD; Art. 4 KI-VO

KI ohne Dokumentation

Automatisierte Kontierungen laufen, ohne dass Verfahren, Stichproben und Schulung dokumentiert sind.

Quick-Check: Sind Accounting und Controlling in Ihrem Unternehmen gut aufgestellt?

Die 14 Prüffragen decken Pflichten und Neuerungen ab. Die letzte Spalte beschreibt, was bei der Prüfung häufig auffällt.

PrüffeldPrüffrageNormbezugTypischer Befund
BuchführungspflichtBesteht Buchführungspflicht, oder greift die Befreiung für Einzelkaufleute?§§ 238, 241a HGBBefreiung wird angenommen, ohne die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zu prüfen.
GrößenklasseIst die Größenklasse bestimmt, und sind die Folgen bekannt?§ 267 HGBDie Einstufung wird nicht jährlich anhand der Merkmale neu vorgenommen.
AufstellungWerden Jahresabschluss und Lagebericht fristgerecht aufgestellt?§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGBDie Aufstellung folgt Terminen Dritter, nicht der gesetzlichen Frist.
PrüfungIst eine Abschlussprüfung erforderlich und beauftragt?§ 316 Abs. 1 HGBDas Überschreiten der Größenmerkmale wird erst spät bemerkt.
OffenlegungWird der Abschluss innerhalb von zwölf Monaten offengelegt?§ 325 Abs. 1, 1a HGB; § 335 HGBDie Frist fehlt im Fristenkalender.
AufbewahrungSind Aufbewahrungsfristen und GoBD-Anforderungen erfüllt, auch für E-Rechnungen?§ 147 Abs. 3 AO; GoBD vom 14.07.2025Archiviert wird die PDF-Kopie, der strukturierte Teil fehlt.
VerfahrensdokumentationGibt es eine Dokumentation für automatisierte und KI-gestützte Buchungsprozesse?GoBD; § 238 Abs. 1 Satz 2 HGBDie Dokumentation stammt aus der Zeit vor der Automatisierung.
E-RechnungIst die Ausstellung ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 vorbereitet?§ 27 Abs. 38 UStG; BMF-FAQDer Empfang ist geklärt, die Ausstellung aus dem Fakturasystem noch offen.
ÜberleitungWerden Buchhaltung und Controlling monatlich übergeleitet?Interne SteuerungDifferenzen zwischen beiden Zahlenwerken bleiben unerklärt.
PlanungGibt es eine Planung über 24 Monate und eine Fortführungsprognose über zwölf Monate?§ 1 StaRUG; §§ 18, 19 InsODas Budget endet mit dem Geschäftsjahr, eine Liquiditätsvorschau fehlt.
LageberichtWerden Prognosebericht und Leistungsindikatoren vom Controlling vorbereitet und abgestimmt?§ 289 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGBDie Prognoseannahmen werden erst kurz vor der Feststellung formuliert.
BankunterlagenLiegen die Unterlagen für die Offenlegung gegenüber Banken bereit?§ 18 Abs. 1 KWGDie Unterlagen werden erst auf Anforderung zusammengestellt.
IFRS 18IFRS-Anwender: Ist die Umstellung einschließlich Vergleichszahlen 2026 geplant?IFRS 18; VO (EU) 2026/338Die Vergleichszahlen werden nicht parallel vorbereitet.
KI-KompetenzSind die Mitarbeiter für den KI-Einsatz geschult?Art. 4 KI-VOKI-Werkzeuge sind im Einsatz, eine dokumentierte Schulung fehlt.

Lösungsansätze: Sieben No-Regret-Maßnahmen

Die Maßnahmen lohnen sich unabhängig davon, wie sich einzelne Entwürfe und Umsetzungsgesetze entwickeln.

  1. 1

    Fristenkalender anlegen. Aufstellung, Prüfung, Feststellung, Offenlegung und Aufbewahrungsfristen mit Verantwortlichen.

  2. 2

    Größenklasse jährlich bestimmen. Die Merkmale nach § 267 HGB zum Stichtag prüfen und die Folgen festhalten.

  3. 3

    Monatliche Überleitung einführen. Vom Ergebnis der Buchhaltung zum Steuerungsergebnis des Controllings, mit Abgrenzungen und Sondereffekten.

  4. 4

    Monatsabschluss mit festem Termin. Als Zielgröße fünf bis zehn Arbeitstage, auf einer gemeinsamen Datenbasis.

  5. 5

    Planung und Liquiditätsvorschau aufbauen. Integrierte Planung über mindestens 24 Monate als Grundlage für Früherkennung, Lagebericht und Bankgespräch.

  6. 6

    E-Rechnung und Archiv zusammen denken. Empfang, Ausstellung, Archivierung des strukturierten Teils und Verfahrensdokumentation in einem Projekt.

  7. 7

    KI-Einsatz erfassen und prüfen. Anwendungen inventarisieren, Stichproben dokumentieren, Mitarbeiter schulen.

Aufstellung nach Unternehmensgröße

UnternehmensgrößeTypische Aufstellung
KleinunternehmenBuchhaltung und Abschluss durch den Steuerberater; die Geschäftsführung übernimmt die Steuerung mit wenigen Kennzahlen und einer Liquiditätsvorschau
MittelstandEigene Buchhaltung, Abschluss mit Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer; ein bis wenige Controller beim kaufmännischen Leiter
Größere UnternehmenGetrennte Abteilungen Rechnungswesen und Controlling unter einem CFO; gegebenenfalls IFRS-Abschluss und Konzernrechnungswesen

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Fazit: Was bedeutet Accounting und Controlling für Ihr Unternehmen?

Was bedeutet Accounting und Controlling in der Praxis? Accounting dokumentiert die Vergangenheit nach festen Regeln. Controlling steuert die Zukunft mit eigenen Instrumenten. Erst zusammen geben sie der Geschäftsleitung ein vollständiges Bild und erfüllen die gesetzlichen Pflichten: von Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung bis zu Krisenfrüherkennung und Prognosebericht.

Kernbotschaften

  • Accounting beantwortet „Was ist geschehen?“, Controlling „Wohin steuern wir?“.
  • Die Buchführung ist Pflicht, das Controlling ist zur Erfüllung von Früherkennungs- und Prognosepflichten nötig.
  • Der Lagebericht verbindet beide Bereiche rechtlich.
  • 2027 und 2028 rücken beide Bereiche durch E-Rechnungsdaten, IFRS 18, KI und die Erwartungen der Banken noch enger zusammen.
  • Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung, auch bei externer Buchhaltung.

Wer Rechnungswesen und Controlling aufeinander abstimmt, entscheidet schneller, finanziert sich leichter und vermeidet vermeidbare Risiken. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zu Accounting und Controlling

Was bedeutet Accounting?+−

Accounting ist der englische Begriff für Rechnungswesen. Gemeint ist meist das externe Rechnungswesen mit Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern, teilweise auch das interne Rechnungswesen mit Kosten- und Leistungsrechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Accounting und Controlling?+−

Accounting dokumentiert Vergangenes nach gesetzlichen Regeln für externe Adressaten. Controlling nutzt diese Daten für Planung und Steuerung und richtet sich an die Geschäftsleitung.

Ist Controlling gesetzlich vorgeschrieben?+−

Nicht ausdrücklich. Die Pflichten zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG, die insolvenzrechtlichen Prognosen und der Prognosebericht im Lagebericht lassen sich ohne Controlling aber kaum erfüllen.

Bis wann müssen Jahresabschluss und Offenlegung erledigt sein?+−

Kapitalgesellschaften stellen Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs auf, kleine Kapitalgesellschaften unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB innerhalb von sechs Monaten. Die Offenlegung erfolgt spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag. Bei Verstößen setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 EUR gegen die Mitglieder des Vertretungsorgans fest.

Muss ich die PDF-Datei einer E-Rechnung aufbewahren?+−

In der Regel nicht. Nach den GoBD vom 14.07.2025 genügt der strukturierte Teil, etwa die XML-Datei. Der PDF-Teil ist nur aufzubewahren, wenn er zusätzliche steuerlich relevante Informationen enthält, etwa Buchungsvermerke.

Kann KI die Buchhaltung übernehmen?+−

KI kann Belege erfassen, kontieren und Auffälligkeiten erkennen. Die Prozesse müssen aber nach den GoBD dokumentiert und nachvollziehbar sein. Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung.

Quellenverzeichnis

Verlinkt sind ausschließlich amtliche und staatliche Stellen. Die zitierten Normen (HGB, AO, UStG, StaRUG, InsO, KWG) sind im Wortlaut des jeweils geltenden Bundesrechts maßgeblich.

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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