Jede Falle nennt den Normbezug, was die Bank erwartet und was du vorbereiten kannst.
Falle 1
Die Bank denkt in Kapitaldienstfähigkeit, du denkst in Umsatz
Banken müssen bei der Kreditvergabe die Risikofaktoren „unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers“ analysieren (MaRisk BTO 1.2.1 Tz. 1). Nach den Erläuterungen fließen auch Risiken für die künftige Vermögens- und Liquiditätslage ein.
Seit 2021 gelten die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06). Die MaRisk verweisen für Unternehmenskredite ausdrücklich auf Abschnitt 5.2.5 (Kleinst- und Kleinunternehmen) und Abschnitt 5.2.6 (mittlere und große Unternehmen). Mindestens erforderlich sind nach Tz. 86 der Leitlinien Informationen zu:
- Kreditzweck
- Einkommen und Cashflow
- Finanzlage und Verpflichtungen, einschließlich verpfändeter Vermögensgegenstände und Eventualverbindlichkeiten
- Geschäftsmodell und Gesellschaftsstruktur
- durch Planzahlen gestützten Geschäftsplänen
- Sicherheiten und sonstigen Risikominderungsfaktoren
- produktspezifischen Unterlagen
Praxis-TippBring eine integrierte Planung mit (GuV, Bilanz, Liquidität) und zeige den freien Cashflow nach Kapitaldienst, sowohl im Basisfall als auch in einem Stressfall.
Falle 2
Schwelle für die Offenlegung gestiegen, Unterlagenbedarf bleibt hoch
Seit Ende März 2026 greift die Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 Satz 1 KWG erst bei Krediten über 1,5 Mio. Euro (bisher 750.000 Euro) oder über 10 % des Kernkapitals der Bank. Grundlage ist das BRUBEG vom 25.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 81).
Das ist keine Freikarte. Die Anhebung betrifft nur die formale Offenlegungspflicht. Welche Unterlagen die Bank verlangt, legt sie weiterhin risikoorientiert fest, auch unterhalb der Schwelle. Die EBA-Leitlinien und MaRisk BTO 1.2.1 gelten unabhängig von § 18 KWG.
Praxis-TippFrag aktiv, welche Unterlagen die Bank nach ihrer eigenen Risikorelevanzgrenze braucht. So vermeidest du Nachforderungen und Verzögerungen.
Falle 3
Ohne Rating wird es teuer: CRR III verstehen
Seit 01.01.2025 gilt die CRR III (Verordnung (EU) 2024/1623). Unternehmen ohne externes Rating erhalten im Kreditrisiko-Standardansatz grundsätzlich ein Risikogewicht von 100 %; mit Rating reicht die Spanne je nach Bonität von 20 % bis 150 %.
Der KMU-Unterstützungsfaktor bleibt erhalten: 0,7619 für den Teil der Forderung bis 2,5 Mio. Euro, darüber 0,85 (Art. 501 CRR). Als KMU gilt nach der CRR ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro.
Der Output Floor begrenzt Banken mit internen Modellen: Ihre risikogewichteten Aktiva dürfen nicht unter 72,5 % der Standardansatzwerte sinken. Der Floor steigt schrittweise und gilt ab 2030 voll. Für nicht extern geratete Unternehmen mit Investment-Grade-Bonität gilt bis Ende 2032 eine Übergangserleichterung (65 % Risikogewicht für Zwecke des Floors).
Laut Bundesbank sind die rund 1.300 Institute, die vorrangig KMU finanzieren und den Standardansatz verwenden, kaum von steigenden Kapitalanforderungen betroffen. Bei bestimmten Kreditpositionen sind höhere Zinsen aber möglich.
Praxis-TippPrüfe, ob dein Unternehmen nach CRR-Definition noch als KMU gilt. Ein Umsatzsprung oder eine Konzernzurechnung kann den Unterstützungsfaktor kosten.
Falle 4
ESG-Daten fehlen, und die Bank fragt trotzdem
Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) gelten seit 11.01.2026, für kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab 11.01.2027. Banken sollen ESG-Faktoren in Ratings, Scoring und Sicherheitenbewertung einbetten, soweit dies wesentlich ist.
Für weniger bedeutende Institute in Deutschland setzt die BaFin die Leitlinien nicht gesondert um. Die ESG-Anforderungen ergeben sich dort aus den MaRisk, zum Beispiel AT 2.2 Tz. 3: ESG-Risiken sind auch über einen langen Zeithorizont zu beurteilen.
Nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 dürfen CSRD-pflichtige Großkunden von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigten nicht mehr verlangen, als der freiwillige Standard VSME (künftig „VS“) vorsieht. Dieser Value Chain Cap betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Großkunden. Behandle ihn nicht als Schutzschild gegenüber deiner Hausbank: Fragt sie für ihr Risikomanagement, ist das eine andere Konstellation. Die EU-Kommission empfiehlt, dass sich auch Finanzinstitute bei ihren Anfragen am VSME orientieren.
Praxis-TippBaue einen einzigen ESG-Datensatz nach VSME auf (Basis-Modul, bei Finanzierungsbedarf das umfassende Modul) und schick ihn der Hausbank aktiv vor dem Gespräch.
Falle 5
Zinsangebot ohne Gegencheck
Institute müssen einen risikobasierten Preisrahmen haben, der Marktbedingungen, Produktart, Bonität und Risikoprofil des Kreditnehmers berücksichtigt (EBA/GL/2020/06, Abschnitt 6). Nach der EZB-Umfrage zum Kreditgeschäft wurden die Kreditbedingungen im zweiten Quartal 2026 vor allem über die Kreditzinsen und über höhere Margen bei riskanteren Krediten verschärft.
Praxis-TippZerlege das Angebot in Referenzzins, Marge und Nebenkosten. Frag nach, welche Ratingklasse die Bank angesetzt hat und welche Maßnahme sie verbessern würde.
Falle 6
Sicherheiten falsch eingeschätzt
Banken müssen ihre Sicherheiten durch qualifizierte, vom Bereich Markt unabhängige Sachverständige bewerten lassen. Bei Immobiliensicherheiten ist eine angemessene Rotation der zuständigen Personen sicherzustellen; sehr kleine Institute können darauf verzichten (MaRisk BTO 1.2 Tz. 3).
Laut Bundesbank-Umfrage haben die deutschen Banken im ersten Quartal 2026 strengere Sicherheitenanforderungen gestellt.
Praxis-TippKenne die bankinternen Bewertungsabschläge für Vorräte, Maschinen, Forderungen und Immobilien, bevor du verhandelst. Lass dir die Sicherheitenbewertung zeigen und frag, unter welchen Bedingungen die Bank Sicherheiten wieder freigibt.
Falle 7
Covenants und Frühwarnsignale unterschätzt
Banken müssen Kriterien festlegen, wann ein Engagement in die Intensivbetreuung wechselt. Die Verantwortung dafür liegt außerhalb des Bereichs Markt (MaRisk BTO 1.2.4 Tz. 1). Ziel ist, problembehaftete Engagements zügig zu identifizieren.
Will eine Bank eine Sanierung begleiten, muss sie sich ein Sanierungskonzept vorlegen lassen und ein eigenständiges Urteil über die Sanierungsfähigkeit treffen (MaRisk BTO 1.2.5 Tz. 4).
Praxis-TippVerhandle Covenants mit ausreichendem Puffer zur Planung. Berichte Abweichungen frühzeitig und mit eigenen Maßnahmen, bevor ein Frühwarnindikator auslöst.
Falle 8
KYC-Unterlagen und automatisierte Prüfung
Die Bank muss wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und den Transparenzregistereintrag abgleichen. Ab 10.07.2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) unmittelbar.
In der Kreditwürdigkeitsprüfung sollen Banken die Verwendung automatisierter Modelle angemessen festlegen und Governance-Regelungen für das Modellrisiko treffen (MaRisk BTO 1.2, Erläuterung). Mit der 10. MaRisk gelten zusätzlich Anforderungen an Modelle einschließlich KI, unter anderem zur Erklärbarkeit.
Praxis-TippHalte Gesellschafterliste, Transparenzregisterauszug und Organigramm aktuell bereit. Fehlende KYC-Unterlagen sind ein häufiger, vermeidbarer Grund für Verzögerungen.