Zahlungen nach Insolvenzreife
Nach Ablauf der Antragsfrist sind Zahlungen in der Regel nicht mehr mit der Sorgfalt vereinbar. Verbotene Zahlungen erstattest du der Gesellschaft.
Welche Aufgaben haben Geschäftsführer einer GmbH? Das GmbHG regelt Vertretung, Buchführung, Gesellschafterversammlung und Sorgfaltsmaßstab in den §§ 35 bis 52. Darüber hinaus verpflichten dich Steuerrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Cybersicherheit und Geldwäscherecht persönlich. Dieser Leitfaden ordnet die Pflichten nach Rechtsstand Oktober 2026 ein und endet mit einem Quick-Check für dein Unternehmen.
Als Fachbeitrag von S+P Seminare vermittelt der Text Wissen und Methodik. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Kernaufgaben: Du führst die Geschäfte, vertrittst die GmbH gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 Abs. 1 GmbHG), sorgst für die ordnungsmäßige Buchführung (§ 41 GmbHG) und berufst die Gesellschafterversammlung ein (§ 49 GmbHG). Maßstab ist die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Bei einer Pflichtverletzung haftest du der Gesellschaft für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 2 GmbHG).
Persönliche Haftung außerhalb des GmbHG: Steuern (§ 69 AO), Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (§ 266a StGB), Insolvenzantrag und Zahlungsverbot (§§ 15a, 15b InsO) sowie die Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG) sind die Felder, auf denen aus Fehlern schnell persönliche Ersatzpflichten werden.
Neu 2026/2027: Seit Dezember 2025 gelten die NIS-2-Pflichten der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG): Maßnahmen billigen, Umsetzung überwachen, selbst geschult sein. Die E-Rechnung wird ab Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz zur Ausstellungspflicht. Die KI-Verordnung wurde im Juli 2026 durch den Digital Omnibus geändert: Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 ist eine Förderpflicht, die Transparenzpflichten gelten ab August 2026, Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab Dezember 2027.
So nutzt du den Beitrag: Die Abschnitte folgen deinem Arbeitsalltag: erst die Pflichten aus dem GmbHG, dann Haftung, Krise und neue Pflichten, anschließend Rollen, Haftungsfallen und ein Quick-Check. Wer ein Thema vertiefen will, findet am Ende passende Angebote von S+P Seminare.
Das GmbHG ordnet die Aufgaben drei Feldern zu: Vertretung und Weisungsbindung, Finanzen sowie Gesellschafter. Die Übersicht stellt Gesetz und Praxis nebeneinander. Danach folgen die Pflichten im Einzelnen.
| Themenfeld | Was das Gesetz verlangt | Praxis-Umsetzung |
|---|---|---|
| Vertretung und Geschäftsführung | Gesetzliche Vertretung der GmbH (§ 35 GmbHG); Bindung an Weisungen der Gesellschafter (§ 37 Abs. 1 GmbHG). | Geschäftsordnung, Zeichnungsregeln, Vier-Augen-Prinzip, Delegationsmatrix, Protokolle von Beschlüssen. |
| Finanzen | Ordnungsmäßige Buchführung (§ 41 GmbHG), Jahresabschluss (§ 264 HGB), Vorlage an die Gesellschafter (§ 42a GmbHG). | Reporting-Kalender, GoBD-Konformität, Steuer- und Sozialabgaben-Fristen, Liquiditätsplanung, Monats-KPIs. |
| Gesellschafter | Einberufung der Versammlung (§ 49 GmbHG), Auskunft und Einsicht (§ 51a GmbHG), Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG). | Quartalsberichte, Beschlussvorlagen, saubere Protokolle, Beschluss- und Maßnahmen-Tracking. |
| Sorgfalt und Haftung | Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; Schadensersatz bei Pflichtverletzung (§ 43 GmbHG). | Internes Kontrollsystem, Risikoregister, Dokumentation von Entscheidungen, Eskalationspfade, D&O-Deckung prüfen. |
| Compliance und Recht | Legalitätspflicht: Du sorgst dafür, dass die GmbH Gesetze einhält und Verstöße organisatorisch verhindert werden. | Compliance-Management-System, Hinweisgebersystem, Datenschutz, Sanktions- und Exportkontrolle, Lieferantenprüfung. |
| Risikomanagement und Kontinuität | Fortlaufende Beobachtung bestandsgefährdender Entwicklungen (§ 1 StaRUG). | Risikomatrix mit Verantwortlichen, Notfallplan, regelmäßige Tests (Backup, Cyber-Übung), Versicherungsdeckung prüfen. |
| Führung und Strategie | Förderung des Gesellschaftszwecks im Interesse der Gesellschafter. | Drei- bis Fünfjahresziele, Kennzahlensystem, Strategie-Reviews, transparente Kommunikation an Team und Gesellschafter. |
In den Angelegenheiten der Gesellschaft wendest du „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ an (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Wer diese Sorgfalt verletzt, haftet der Gesellschaft für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Der Abschnitt reicht über das Gesetz hinaus; die folgenden Punkte stammen aus der Rechtsprechung.
Vertiefung zur persönlichen Haftung findest du in den Beiträgen Haftungsrisiken als Geschäftsführer und Regulatorik für Geschäftsführer: Pflichten, Haftung und Aufsicht.
Die klassischen Fristen laufen unabhängig von neuen Regelwerken weiter. Die zweite Tabelle zeigt, was seit Dezember 2025 hinzugekommen ist oder sich verändert hat.
| Pflicht | Frist oder Zeitpunkt | Norm |
|---|---|---|
| Jahresabschluss aufstellen | Drei Monate nach Geschäftsjahresende; kleine Kapitalgesellschaften bis zu sechs Monate | § 264 Abs. 1 HGB |
| Jahresabschluss den Gesellschaftern vorlegen | Unverzüglich nach Aufstellung | § 42a GmbHG |
| Gesellschafterliste einreichen | Unverzüglich nach jeder Veränderung | § 40 GmbHG |
| Gesellschafterversammlung bei Verlust des halben Stammkapitals | Unverzüglich | § 49 Abs. 3 GmbHG |
| Insolvenzantrag | Spätestens drei Wochen (Zahlungsunfähigkeit) bzw. sechs Wochen (Überschuldung) | § 15a Abs. 1 InsO |
| NIS-2-Registrierung | Spätestens drei Monate, nachdem die Einrichtung als erfasst gilt | § 33 Abs. 1 BSIG |
| Pflicht | Was gilt | Betroffene | Stand |
|---|---|---|---|
| NIS-2 (§ 38 BSIG) | Die Geschäftsleitung billigt die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG, überwacht ihre Umsetzung und nimmt regelmäßig an Schulungen teil. Die Haftung richtet sich nach Gesellschaftsrecht. | Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen | In Kraft seit Dezember 2025 |
| Hinweisgeberschutz | Interne Meldestelle nach dem HinSchG | Unternehmen ab 50 Beschäftigten | Gilt |
| Transparenzregister | Wirtschaftlich Berechtigte melden und aktuell halten (§ 20 GwG) | Alle GmbHs | Gilt |
| KI-Verordnung | Art. 4: Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz des Personals, seit der Neufassung keine Erfolgspflicht mehr. Art. 50: Transparenzpflichten. | Anbieter und Betreiber von KI-Systemen | Neufassung in Kraft seit Juli 2026; Transparenz ab August 2026; Hochrisiko (Anhang III) ab Dezember 2027 |
| E-Rechnung | Ausstellung strukturierter E-Rechnungen | Inländischer B2B-Verkehr | Ab 01.01.2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €), sonst ab 01.01.2028 |
| LkSG | Sorgfaltspflichten und interne Dokumentation bleiben bestehen. Das BAFA prüft Berichte seit Oktober 2025 nicht mehr. Ein Änderungsgesetz ist im Gesetzgebungsverfahren; eine Einengung des Anwendungsbereichs wird diskutiert. | Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland | Stand im Gesetzgebungsverfahren vor Anwendung prüfen |
| CSRD (Omnibus I) | Die Berichtspflicht wird auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz begrenzt. | Große Unternehmen | Nationale Umsetzung bis März 2027; Stand prüfen |
Praxis-Tipp NIS-2: Dokumentiere die Billigung der Maßnahmen als Geschäftsführungsbeschluss. Die Pflicht trifft jeden Geschäftsführer persönlich, und die Geschäftsleitung bleibt auch dann in der Pflicht, wenn die IT ausgelagert ist (BSI-FAQ). Für Umfang und Turnus der Schulung hat das BSI eine Handreichung veröffentlicht (Stand April 2026).
Die Legalitätspflicht ist nicht delegierbar: Du sorgst dafür, dass die GmbH alle Gesetze einhält, und schaffst eine Organisation, die Verstöße verhindert. Zu NIS-2 und DORA findest du mehr im Beitrag DORA, NIS-2 und CRA: Governance.
Die Pflichten unterscheiden sich je nach Rolle. Die Übersicht hilft dir, deine eigene Position einzuordnen. Zur Abgrenzung der Rollen siehe auch CEO und Geschäftsführer: Unterschiede.
| Funktion | Worauf du besonders achtest | Normbezug |
|---|---|---|
| Jeder Geschäftsführer | Gesamtverantwortung für Gesetzestreue; Überwachung der Mitgeschäftsführer; persönliche NIS-2-Schulung, falls die GmbH erfasst ist. | § 43 GmbHG; § 38 BSIG; BGH II ZR 11/17 |
| Geschäftsführer mit Ressort, etwa Finanzen | Aufgaben laut Geschäftsordnung: Buchführung, Steuern, Liquidität. Die übrigen Ressorts beobachtest du weiter. | § 41 GmbHG; § 34 AO |
| Gesellschafter-Geschäftsführer | Zwei Rollen trennen: Weisungen als Gesellschafter, Pflichten als Organ. Auszahlungen vorab auf § 30 prüfen. Sonderfall beherrschter GmbH beachten. | §§ 30, 37, 43 GmbHG; BGH II ZR 2/25 |
| Fremdgeschäftsführer | Weisungen befolgen, soweit sie rechtmäßig sind. Bedenken und Widerspruch schriftlich festhalten. D&O-Deckung und Freistellung klären. | § 37 Abs. 1, § 43 GmbHG |
| Neu bestellter Geschäftsführer | Ausschlussgründe prüfen, Anmeldung zum Handelsregister, Bestandsaufnahme von Liquidität, Fristen und offenen Pflichten in den ersten Wochen. | § 6 Abs. 2, § 39 GmbHG |
| Prokurist vor der Bestellung | Prokura ist keine Organstellung. Mit der Bestellung zum Geschäftsführer treten die Pflichten der §§ 35 ff. GmbHG hinzu. Einstieg: Seminar Prokura Basis und Neu als Geschäftsführer. | §§ 35 ff. GmbHG |
Nach Ablauf der Antragsfrist sind Zahlungen in der Regel nicht mehr mit der Sorgfalt vereinbar. Verbotene Zahlungen erstattest du der Gesellschaft.
Vermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, darf nicht ausgezahlt werden. Das gilt auch bei einer Weisung.
Nicht oder zu spät entrichtete Steuern und vorenthaltene Arbeitnehmerbeiträge führen zu persönlicher Haftung und Strafbarkeit.
Die Ressortverteilung begrenzt die Haftung, hebt die Überwachungspflicht gegenüber den Mitgeschäftsführern aber nicht auf.
Wer die Maßnahmen weder billigt noch überwacht und nicht an Schulungen teilnimmt, verletzt die Pflichten der Geschäftsleitung.
Ist die Hälfte des Stammkapitals verloren, ist die Gesellschafterversammlung unverzüglich einzuberufen. Ein Verstoß ist strafbar.
Gehe die Prüffelder einmal durch und notiere, wo du keine Antwort hast. Die Spalte „Typischer Befund“ nennt beispielhafte Lücken zur Orientierung. Sie ist keine Statistik.
| Prüffeld | Prüffrage | Normbezug | Typischer Befund |
|---|---|---|---|
| Vertretung und Organisation | Gibt es Geschäftsordnung, Ressortverteilung, Zeichnungsregeln und Delegationsmatrix? | §§ 35, 37 GmbHG | Ressortverteilung besteht mündlich, ist aber nicht dokumentiert. |
| Finanzen | Sind Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung mit Fristen im Kalender hinterlegt? | § 41 GmbHG; §§ 264, 325 HGB | Fristen sind bekannt, eine Eskalation bei Verzug fehlt. |
| Steuern und Abgaben | Sind Steuer- und Sozialversicherungsfristen überwacht? Ist die Umstellung auf die E-Rechnung geplant? | §§ 34, 69 AO; § 266a StGB; UStG | Fristen laufen sauber, der Prozess für die E-Rechnung ist offen. |
| Gesellschafter | Sind Gesellschafterliste und Transparenzregister aktuell, Protokolle vollständig? | §§ 40, 48, 49, 51a GmbHG; § 20 GwG | Gesellschafterliste wurde nach einer Anteilsübertragung nicht aktualisiert. |
| Kapitalerhaltung | Werden Auszahlungen an Gesellschafter vorab auf § 30 GmbHG geprüft? | § 30, § 43 Abs. 3 GmbHG | Entnahmen und Darlehen laufen ohne dokumentierte Prüfung. |
| Krise | Gibt es Frühwarnsystem, Liquiditätsvorschau und Fortführungsprognose? Kennst du die Antragsfristen? | § 1 StaRUG; §§ 15a, 15b, 19 InsO | Die Liquiditätsplanung deckt nur wenige Wochen ab. |
| Compliance | Sind CMS, Hinweisgebersystem, Datenschutz sowie Sanktions- und Exportkontrolle eingerichtet? | Legalitätspflicht; HinSchG | Die Meldestelle besteht, der Prozess wurde nie getestet. |
| Cyber und KI | Ist die NIS-2-Betroffenheit geprüft, sind Maßnahmen gebilligt, ist die Schulung erfolgt? Gibt es ein KI-Inventar und eine KI-Richtlinie? | § 38 BSIG; Art. 4, 50 KI-VO | Die Betroffenheit wurde nicht geprüft; KI-Werkzeuge sind nicht erfasst. |
| Versicherung | Deckt die D&O-Versicherung auch Ansprüche nach § 15b InsO? Wird sie jährlich geprüft? | Versicherungsvertrag | Der Deckungsumfang wurde nie gegen § 15b InsO abgeglichen. |
Geschäftsordnung, Ressortverteilung, Zeichnungsregeln und Berichtswege schriftlich festhalten und jährlich prüfen.
Jahresabschluss, Steuer- und Sozialversicherungsfristen, Gesellschafterliste und Registerpflichten mit Verantwortlichen und Eskalation hinterlegen.
Liquiditätsvorschau, Kennzahlen und eine dokumentierte Fortführungsprognose schaffen die Grundlage für § 1 StaRUG und § 15a InsO.
Informationsgrundlage, Alternativen und Abwägung bei wesentlichen Entscheidungen festhalten. Das stärkt die Position nach der Business Judgment Rule.
Betroffenheit prüfen, Maßnahmen per Beschluss billigen, Schulung einplanen, KI-Werkzeuge erfassen und eine Richtlinie festlegen.
D&O-Versicherung jährlich gegen die Haftungsfelder abgleichen, insbesondere gegen Ansprüche nach § 15b InsO.
Welche Aufgaben haben Geschäftsführer also konkret? Du vertrittst die GmbH, führst die Geschäfte nach Weisung der Gesellschafter, sorgst für Buchführung und Jahresabschluss, berufst die Gesellschafterversammlung ein und beobachtest die Lage des Unternehmens. Dazu kommen persönliche Pflichten aus Steuer-, Sozialversicherungs-, Insolvenz-, Cyber- und Geldwäscherecht.
Gegenüber der Gesellschaft ja, wenn er seine Pflichten schuldhaft verletzt (§ 43 GmbHG). Gegenüber Dritten haftet er vor allem bei Steuern (§ 69 AO), bei Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB), bei Insolvenzverschleppung und bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB).
Grundsätzlich ja (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Das gilt nicht bei Verstößen gegen zwingendes Recht, etwa bei Auszahlungen entgegen § 30 GmbHG oder bei Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO).
Ja, aber die Gesamtverantwortung bleibt. Aus der eigenen Pflicht wird eine Überwachungspflicht gegenüber den Mitgeschäftsführern und den Beauftragten. Eine schriftliche Ressortverteilung begrenzt die Haftung, hebt sie aber nicht auf.
Wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint (§ 49 Abs. 2 GmbHG) und unverzüglich, sobald sich ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist nach § 84 GmbHG strafbar.
Ja, wenn deine GmbH eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung ist (§ 38 Abs. 3 BSIG). Ob das auf dein Unternehmen zutrifft, kannst du mit der Betroffenheitsprüfung des BSI vorab einschätzen. Eine verbindliche Auskunft zur Betroffenheit gibt das BSI nicht.
Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO). Nach Ablauf der Frist sind Zahlungen in der Regel nicht mehr mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar (§ 15b Abs. 3 InsO).
Verlinkt sind ausschließlich amtliche und staatliche Stellen. Rechtsstand und Abruf: Oktober 2026.
Die übrigen zitierten BGH-Entscheidungen sind im Text mit Datum und Aktenzeichen genannt. Die Volltexte findest du in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs.
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Pflichten, Haftung und Aufsicht im Überblick: die Vertiefung zu den regulatorischen Anforderungen.
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.
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