| Geschäftsverteilung schriftlich fassen und jährlich bestätigen |
Grenzt Zuständigkeiten ab, ohne die Überwachungspflicht der übrigen Organmitglieder aufzuheben |
§ 43 GmbHG |
| Rollierende Liquiditätsplanung mit festem Turnus einführen |
Macht Insolvenzreife früh sichtbar und belegt die geforderte Organisation |
§ 15a InsO |
| Beschlussprotokoll mit Informationsgrundlage und Abwägung |
Trägt den Nachweis, dass auf angemessener Informationsbasis entschieden wurde |
§ 43 Abs. 1 GmbHG |
| Betroffenheitsprüfung zu BSI-Gesetz, KI-Verordnung und Cyberresilienz-Verordnung dokumentieren |
Beantwortet die erste Frage jeder Prüfung und ist auch bei negativem Ergebnis ein Nachweis |
§ 38 BSIG |
| Leitungsschulung zu Cybersicherheit mit Turnus und Nachweis festlegen |
Die Pflicht trifft die Geschäftsleitung selbst und ist nicht auf Dritte übertragbar |
§ 38 Abs. 3 BSIG |
| Rechnungsprozess auf strukturierte Formate umstellen und testen |
Sichert Vorsteuerabzug und Buchführung ab, bevor die Ausstellungspflicht greift |
§ 14 UStG |
| Bargeldprozesse und Kundenidentifizierung auf die EU-Vorgaben ausrichten |
Die Verordnung gilt unmittelbar und lässt nationalen Umsetzungsspielraum weitgehend entfallen |
Verordnung (EU) 2024/1624 |
| Versicherungsschutz auf Deckungssumme, Nachmeldefrist und ausgeschiedene Organmitglieder prüfen |
Die Nachhaftung endet nicht mit dem Amt, der Versicherungsschutz endet häufig früher |
§ 823 Abs. 2 BGB |