Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament in einer wegweisenden Abstimmung ein umfassendes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Diese legislative Initiative, bestehend aus mehreren Komponenten, darunter die sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML), eine EU-Verordnung über ein einheitliches Regelwerk (Single Rulebook), und die Gründung einer neuen Behörde (AMLA), stellt einen bedeutenden Fortschritt im europäischen Finanzwesen dar.
2021/0239(COD)
Prevention of the use of the financial system for the purposes of money laundering or terrorist financing
2021/0250(COD)
Prevention of the use of the financial system for the purposes of money laundering or terrorist financing: mechanisms to be put in place by the Member States
Eine der signifikanten Neuerungen des Gesetzespakets ist die Schaffung von Transparenz durch den erweiterten Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer. Medienschaffende, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Aufsichts- und Behörden erhalten nun ungefilterten, direkten und kostenlosen Zugang zu nationalen Registern, die mit EU-weiten Datenbanken vernetzt sind. Diese Register enthalten sowohl aktuelle als auch historische Daten, die bis zu fünf Jahre zurückreichen.
Weiterhin erhalten die Financial Intelligence Units (FIUs) der Mitgliedsstaaten erweiterte Befugnisse zur Analyse und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies umfasst die Möglichkeit, verdächtige Transaktionen auszusetzen, was eine präventive Maßnahme gegen die Einspeisung unrechtmäßig erworbener Mittel in den Wirtschaftskreislauf darstellt.
Die neuen Gesetze intensivieren die Sorgfaltspflichten für eine breite Palette von Wirtschaftsakteuren. Banken, Vermögensverwalter, Immobilienmakler und andere verpflichtete Institutionen müssen künftig verstärkte Kontrollen der Kundenidentität durchführen und verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden melden.
Eine besondere Neuerung ist die Einbeziehung der obersten Profifußballligen ab 2029, welche dann ebenfalls in die Pflicht genommen werden, Finanztransaktionen zu überwachen und zu melden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist die Festsetzung einer EU-weiten Obergrenze für Barzahlungen auf 10.000 Euro. Diese Regelung gilt für Transaktionen, die außerhalb des privaten, nicht-professionellen Bereichs liegen.
Zudem werden strengere Überwachungsmaßnahmen für Personen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro eingeführt.
Um Geldwäschepläne aufzudecken und Vermögenswerte rechtzeitig einzufrieren, können die nationalen Financial Intelligence Units (FIUs) und andere zuständige Behörden laut dem vereinbarten Gesetzentwurf auf Informationen über wirtschaftliche Eigentümer (Beneficial Owner) zugreifen, die von sogenannten Verpflichteten (z. B. Banken) gehalten werden , Vermögens- und Krypto-Vermögensverwalter oder Immobilien- und virtuelle Immobilienmakler). Die Informationen über wirtschaftliche Eigentümer bestimmter ausländischer juristischer Personen werden ebenfalls in den BO-Registern enthalten sein. Für Immobilien gilt diese Regelung rückwirkend bis zu 10 Jahre zurück.
Die Verhandlungsführer waren sich außerdem einig, dass wirtschaftliches Eigentum der Besitz von mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte oder anderer direkter oder indirekter Eigentumsanteile, berechnet auf jeder Ebene der Wertschöpfungskette, sowie die Kontrolle oder indirekte Kontrolle über ein Unternehmen bedeutet.
Ein zentrales Element des Gesetzespakets ist die Gründung der Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) in Frankfurt. Diese Behörde wird nicht nur die risikoreichsten Finanzunternehmen direkt beaufsichtigen, sondern auch als zentrale Anlaufstelle für nationale Aufsichtsbehörden fungieren und bei Versagen der nationalen Aufsichtsorgane eingreifen. Die AMLA wird ebenso die Umsetzung gezielter Finanzsanktionen überwachen, um die Einhaltung internationaler Vorgaben sicherzustellen.
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