Employer Branding mit E-Autos

Employer Branding mit E-Autos: Im modernen Vergütungsmanagement wird immer öfters das sog. Cafeteria System eingesetzt. Dieses Konzept basiert auf einer individualisierten Entgeltgestaltung. Die Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, sozial- und/oder übertarifliche Leistungen aus vorgegebenen Alternativen den persönlichen Bedürfnissen und Präferenzen auszuwählen.

In unserem Informationsblog erhalten Sie aktuelle Informationen zur steuerlichen Förderungen von dienstlichen und privat genutzten Elektro- und Hybridfahrzeugen.

Besuchen Sie auch unseren Informationsblog Employer Branding mit Cafeteria System: E-Bikes.

 

Employer Branding mit E-Autos

 

Employer Branding mit E-Autos – Welche steuerlichen Neuregelungen können Sie nützen?

Die private Nutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer jeden Monat als geldwerten Vorteil zu versteuern. Die Höhe des geldwerten Vorteils berechnet sich mit 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer (sog. 1 %-Methode).

Die bisher geltenden Erleichterungen für Elektrofahrzeuge bzw. von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gelten nur noch für Anschaffungen, die vor dem 1.1.2019 und im Zeitraum zwischen dem 31.12.2021 und dem 1.1.2023 getätigt wurden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 1 EStG).

 

Employer Branding mit E-Autos: Neuregelung für Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen nach dem 31.12.2018

Für Anschaffungen von solchen Fahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 wurde neu festgelegt, dass nur noch die Hälfte des Listenpreises (der Bemessungsgrundlage) anzusetzen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG). Die Neuregelung gilt entsprechend auch bei Anwendung der sog. Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).

Auszug aus § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EstG:

(…) Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge

1.

soweit Nummer 2 keine Anwendung findet und bei Anschaffung vor dem 1. Januar 2023 um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro, oder

2.

bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. (…)

 

Employer Branding mit E-Autos: Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Die Neuregelung gilt auch für § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) und § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG (geldwerter Vorteil für die private Nutzung) sowie dessen Satz 3 (geldwerter Vorteil für die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) und Satz 5 (geldwerter Vorteil für die Nutzung für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung).

 

Die Teilnehmer haben zu Employer Branding mit E-Autos auch folgende Seminare besucht:

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