Was sind die Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG?

Wenn du als Geldwäschebeauftragter bestellt wirst, übernimmst du mehr als nur eine formale Rolle. Du bist Schlüsselperson im Kampf gegen Finanzkriminalität – mit klar geregelten Aufgaben und Pflichten nach dem § 7 Geldwäschegesetz (GwG). Dieser Paragraph bildet die gesetzliche Grundlage für deine Position und gibt dir den Rahmen, innerhalb dessen du agieren musst – und darfst.

In diesem Artikel erfährst du, was genau deine Aufgaben als Geldwäschebeauftragter nach § 7 GwG sind, worauf du in der Praxis besonders achten solltest und wie du dich optimal vorbereitest, um deine Rolle professionell und rechtssicher auszufüllen.

Aufgaben des Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG

Aufgabenbereich Konkretisierung nach § 7 GwG
Interne Sicherungsmaßnahmen Entwicklung & Pflege interner Verfahren gemäß § 6 GwG: Risikoanalyse, Schulung, Kontrolle, Dokumentation
Kommunikation mit Behörden Offizielle Ansprechperson für FIU, BaFin, ggf. Staatsanwaltschaft; Koordination von Anfragen & Prüfungen
Risikobewertung (§ 5 GwG) Systematische Risikoanalyse nach Kundengruppen, Produkten, Regionen, Vertriebswegen – regelmäßig aktualisieren
Kundensorgfaltspflichten (KYC) Überwachung der Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigten, Transaktionen & risikoorientierten Bewertung
Schulung & Awareness Regelmäßige Trainings für Mitarbeitende mit Kundenkontakt & Führungskräfte; Aufbau einer risikobewussten Unternehmenskultur
Verdachtsmeldungen (§ 43 GwG) Meldung an FIU vor Transaktionsdurchführung; Pflicht zur Dokumentation & Antwort auf Rückfragen; Tipping-off-Verbot beachten
Berichterstattung an Geschäftsleitung Jährlicher Bericht mit Risikoanalyse, Meldestatistiken, Schulungsstatus & Verbesserungsvorschlägen
Vermeidung von Verstößen Prävention von typischen Fehlern: fehlende Risikoanalyse, unzureichende Meldung, mangelhafte Dokumentation

Was regelt § 7 GwG überhaupt?

Der § 7 GwG verpflichtet bestimmte Unternehmen – sogenannte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – dazu, einen Geldwäschebeauftragten und ggf. einen Stellvertreter zu benennen. Das gilt insbesondere für:

  • Kreditinstitute
  • Finanzdienstleister
  • Wertpapierinstitute
  • Kryptoverwahrer
  • Versicherungsunternehmen
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • bestimmte Immobilien- und Glücksspielunternehmen

Ziel ist es, eine verantwortliche Person zu benennen, die die internen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche koordiniert und deren Einhaltung überwacht.

Wichtig: Die Benennung muss unverzüglich gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt werden, inklusive Kontaktdaten und Aufgabenbereich.


Deine Rolle als Geldwäschebeauftragter – kurz erklärt

Als Geldwäschebeauftragter bist du sozusagen das Frühwarnsystem deines Unternehmens. Du entwickelst und überwachst alle Maßnahmen, die verhindern sollen, dass das Unternehmen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Du bist:

  • Zentrale Ansprechperson für Aufsichtsbehörden, Geschäftsführung und Mitarbeitende

  • Überwacher und Gestalter interner Prozesse

  • Früherkenner von Risiken und Verdachtsfällen

  • Dokumentator, Berichterstatter und Multiplikator


1. Du entwickelst und pflegst interne Sicherungsmaßnahmen

§ 7 GwG verlangt, dass du als Geldwäschebeauftragter für die Umsetzung der internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG verantwortlich bist. Dazu zählen unter anderem:

  • Risikoanalysen nach § 5 GwG

  • interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen

  • Schulungs- und Überwachungsmaßnahmen

  • Verfahren zur Verdachtsmeldung

  • Dokumentation und Aufbewahrungspflichten

Dein Ziel: Du musst sicherstellen, dass alle Abteilungen und Mitarbeitenden, die mit geldwäscherelevanten Prozessen zu tun haben, konform und risikobewusst arbeiten – jeden Tag.


2. Du bist Ansprechpartner für die FIU und die Aufsichtsbehörde

Du fungierst als offizieller Kommunikationskanal zwischen deinem Unternehmen und den Behörden – allen voran:

  • der Financial Intelligence Unit (FIU)

  • der BaFin oder der zuständigen Landesaufsicht

  • ggf. auch der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen

Du meldest Verdachtsfälle, koordinierst Anfragen und sorgst dafür, dass externe Prüfungen reibungslos verlaufen. Wichtig: Deine Erreichbarkeit muss dauerhaft gewährleistet sein – auch im Urlaub oder bei Krankheit (daher ist ein Stellvertreter verpflichtend!).


3. Du analysierst und bewertest Risiken – Risikoanalyse nach § 5 GwG

Eine deiner Kernaufgaben ist es, Geldwäscherisiken systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren. Die Risikoanalyse ist nicht nur Pflicht, sondern Grundlage aller anderen Präventionsmaßnahmen. Sie beantwortet Fragen wie:

  • Welche Kundengruppen bergen ein erhöhtes Risiko?

  • Gibt es geografische Hochrisikoregionen?

  • Wie ist der Vertrieb organisiert – bar, digital, anonym?

  • Welche Produkte oder Dienstleistungen sind anfällig?

Tipp aus der Praxis: Die Risikoanalyse muss lebendig sein – also regelmäßig aktualisiert und intern abgestimmt. Ein veraltetes Risiko-Dokument ist im Ernstfall wertlos.


4. Du überwachst Kundensorgfaltspflichten (KYC)

Du stellst sicher, dass das Unternehmen die allgemeinen und verstärkten Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG korrekt umsetzt. Das heißt:

  • Kunden werden vor Geschäftsbeziehung korrekt identifiziert

  • wirtschaftlich Berechtigte werden festgestellt

  • Transaktionen werden überwacht

  • Risiken werden bewertet und dokumentiert

Gerade bei politisch exponierten Personen (PEPs), komplexen Firmenstrukturen oder Drittstaaten-Bezug ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Du prüfst, ob alle KYC-Maßnahmen greifen – und greifst ein, wenn nicht.


5. Du schulst Mitarbeitende und schaffst Awareness

Ohne geschultes Personal bleibt selbst das beste System wirkungslos. Deshalb bist du dafür verantwortlich, regelmäßige Schulungen zur Geldwäscheprävention durchzuführen. Das gilt sowohl für:

  • neue Mitarbeitende

  • Mitarbeitende mit Kundenkontakt

  • Management und Entscheidungsverantwortliche

Ziel ist es, eine Kultur der Wachsamkeit zu schaffen. Nur wenn alle Beteiligten sensibilisiert sind, erkennt dein Team verdächtige Strukturen und Verhaltensmuster frühzeitig.


6. Du meldest Verdachtsfälle und dokumentierst deine Entscheidungen

Du bist dafür verantwortlich, Verdachtsmeldungen an die FIU nach § 43 GwG abzugeben, wenn:

  • Vermögenswerte aus illegalen Quellen stammen könnten

  • ein Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung nicht ausgeschlossen werden kann

  • Zweifel an der Identität des Kunden bestehen

Achtung: Die Meldung muss vor Durchführung der Transaktion erfolgen, sofern möglich. Nicht melden ist strafbar – ebenso wie die Weitergabe an Dritte („Tipping-off“).

Deine Pflicht endet nicht mit der Meldung. Du musst auch:

  • die Entscheidung dokumentieren

  • Maßnahmen ableiten

  • ggf. Rückfragen der FIU oder BaFin beantworten


7. Du berichtest an die Geschäftsleitung

Einmal im Jahr (oder bei besonderen Vorkommnissen) erstattest du der Geschäftsleitung einen ausführlichen Bericht über die Geldwäscheprävention. Dieser enthält:

  • Ergebnisse der Risikoanalyse

  • Anzahl und Art der Verdachtsmeldungen

  • Schulungsmaßnahmen und Kontrollen

  • identifizierte Schwachstellen

  • Verbesserungsvorschläge

Nutze diesen Bericht aktiv, um Ressourcen zu sichern und deine Rolle strategisch zu stärken.


8. Was droht bei Verstößen gegen § 7 GwG?

Wenn du deine Aufgaben nicht wahrnimmst, drohen nicht nur interne Konsequenzen, sondern auch aufsichtsrechtliche Sanktionen durch die BaFin – bis hin zu persönlicher Haftung bei grober Fahrlässigkeit.

Typische Verstöße sind:

  • fehlende oder veraltete Risikoanalysen

  • nicht gemeldete Verdachtsfälle

  • unzureichende Schulung der Mitarbeitenden

  • mangelhafte Dokumentation

Deshalb gilt: Lieber einmal mehr prüfen, als einmal zu wenig melden.


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Bei S+P Seminare erhältst du praxisnahe Unterstützung rund um § 7 GwG. Unsere Schulungen vermitteln dir:

  • dein Aufgabenprofil nach Gesetz und Aufsicht

  • aktuelle Risiken und Praxisfälle

  • Checklisten, Vorlagen und Umsetzungstipps

  • Übungen zu Risikoanalyse, Verdachtsmeldung und Prüfungsvorbereitung

Ob neu in der Rolle oder als erfahrene:r Geldwäschebeauftragte:r – wir machen dich fit für die Praxis.


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Praxisbeispiel: Der Geldwäschebeauftragte bei der FinTech AG

Ausgangssituation

Die FinTech AG betreibt digitale Zahlungsdienste und zählt zu den gemäß § 2 GwG meldepflichtigen Instituten. Bislang war die Rolle eines Geldwäschebeauftragten nur pro forma benannt, ohne klare Aufgabenverteilung. Schwachstellen traten vor allem in der Kundenprüfung (KYC) und bei der Verdachtsmeldung zutage.

Strategischer Ansatz & Aufgabenverteilung

  • Erstellung eines verbindlichen internen Regelwerks mit Aufgaben nach § 7 GwG (z. B. Risikoanalyse, Schulung, Verdachtsmeldung)
  • Einführung eines standardisierten KYC-Prozesses mit digitalen Monitoring‑Tools
  • Integration von Alarmmechanismen bei Transaktionen mit Risikoprofilen
  • Schulung des Kundenservice- und Backoffice-Personals zur Erkennung von Warnsignalen
  • Regelmäßiges Reporting an Geschäftsleitung und Governance-Gremium

Ergebnisse nach 6 Monaten

  • Steigerung der KYC-Compliance auf 98 % aller Neuanträge
  • Verdachtsmeldungen wurden systematisch dokumentiert und Nachfragen von Behörden schnell beantwortet
  • Reduktion von Fehlalarmen durch eng definierte Schwellenwerte und Monitoring
  • Der Geldwäschebeauftragte gewinnt stärkeres Mandat und wird in strategische Entscheidungen eingebunden

Fazit: Durch klare Rollenverteilung, technische Unterstützung und gezielte Schulung konnte die FinTech AG das Risiko von Geldwäschefällen besser steuern und die Compliance nachhaltig stärken.

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