S+P Lehrgang Z03 · Geldwäscheprävention nach GwG und AMLR

Geldwäschebeauftragter & Chief AML Officer:
Geldwäscheprävention nach GwG und AMLR umsetzen und nachweisen

Drei Tage. Heute GwG, ab 10.07.2027 AMLR.

Du wählst bei der Buchung, ob dein Teilnahmezertifikat den Titel „Geldwäschebeauftragter“ oder „Chief AML Officer (CAMLO)“ trägt. Tag 1 gibt dir die Basis, Tag 2 und 3 vertiefen KYC und Risikoanalyse – an jedem Prüfschritt mit der heute geltenden GwG-Norm und dem AMLR-Artikel, der ab dem 10.07.2027 unmittelbar gilt.

Für

  • Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter
  • Compliance Officer und Fachkräfte mit AML-Verantwortung
  • Angehende Chief AML Officers
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • AMLR-Überleitung je Modul
  • Titel zur Wahl

Referent: Achim Schulz · Rechtsstand 11.10.2026

Dein Lehrgang

09.15 bis 17.00 Uhr an allen drei Tagen · Online

2790 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Den gewünschten Zertifikatstitel wählst du bei der Anmeldung: Geldwäschebeauftragter oder Chief AML Officer (CAMLO).

  1. 01 Tag 1 · Basis Rolle, Risikoanalyse, KYC und Verdachtsfall im Überblick. Inhalte ansehen Module 1 bis 3 § 7 GwG und Art. 11 AMLR KYC und PEPs im Überblick Verdachtsfall Zum Programm
  2. 02 Tag 2 · Vertiefung KYC Kundendaten, UBO und verstärkte Sorgfalt. Inhalte ansehen Module 4 bis 6 KYC-Datenmatrix und Update-Plan UBO-Strukturanalyse EDD und Screening Zum Programm
  3. 03 Tag 3 · Vertiefung Risiko Risikoanalyse, Scoring, Sanktionen und KI. Inhalte ansehen Module 7 bis 9 Risikoanalyse nach § 5 GwG Brutto- und Nettorisiko Sanktionen, Datenschutz und KI Zum Programm
3 Lehrgangstage
Basis, Vertiefung KYC und Risikoanalyse, live online
18,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Handbuch, Vorlagen und Working Papers
Zertifikat & Badge
Titel nach deiner Wahl

Das ausführliche Programm

Drei Lehrgangstage,
neun Module

Tag 1 · Basis: Überblick über Rolle, Risikoanalyse, KYC und Verdachtsfall (Seminar L02)

  1. 01

    Rolle, Organisation und Risikoanalyse nach GwG und AMLR

    Du klärst deine Stellung im Haus und verstehst das Risikomanagement als System. Die Analyse des Hauses unterscheidest du von der Bewertung einzelner Kunden. Dein Werkzeug: das Risikoanalyse-Template.

    • Verantwortung der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG und Stellung des Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG mit Art. 11 AMLR vergleichen
    • Voraussetzungen einer zulässigen Personalunion von Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragtem einordnen
    • Bestellung, Stellvertretung und Vorabanzeige an die Aufsicht nach § 7 Abs. 4 GwG, Befugnisse und Benachteiligungsverbot
    • Sicherungsmaßnahmen nach §§ 4 und 6 GwG den internen Strategien, Verfahren und Kontrollen nach Art. 9 AMLR gegenüberstellen
    • Risikoanalyse nach § 5 GwG strukturiert aufbauen und den Anpassungsbedarf aus Art. 10 AMLR erkennen
    • Schulung, Zuverlässigkeit, Dokumentation und Aufbewahrung nach §§ 6 und 8 GwG und Art. 12 bis 14, 76 und 77 AMLR

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 9 (interne Strategien, Verfahren und Kontrollen) · Art. 10 (Risikobewertung) · Art. 11 (Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragter, Personalunion nach Abs. 7) · Art. 12 bis 14 (Schulung, Integrität, Hinweisgeberkanäle) · Art. 76 und 77 (Datenverarbeitung, Aufbewahrung).

  2. 02

    KYC und erhöhte Risiken im Überblick

    Du nimmst Kunden entlang des Prüfablaufs an, legst das Kundenprofil an und entscheidest bei erhöhten Risiken begründet. Dein Werkzeug: die KYC- und PEP-Checkliste mit Trefferbewertung.

    • Allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG mit den Anwendungsfällen und Maßnahmen nach Art. 19 und 20 AMLR vergleichen
    • Identifizierung und Überprüfung nach §§ 10 bis 13 GwG; Anforderungen und Prüfzeitpunkt nach Art. 22 und 23 AMLR
    • Wirtschaftlich Berechtigte nach § 3 GwG auch bei mehrstufigen Strukturen abklären; künftige Regeln nach Art. 51 bis 55 AMLR
    • Kundenprofil und laufende Überwachung: Zweck der Geschäftsbeziehung und risikogerechte Aktualisierung nach § 10 GwG und Art. 25 und 26 AMLR
    • Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG, Drittländer mit hohem Risiko und PEPs nach Art. 34 und 42 bis 46 AMLR
    • Treffer bewerten und bei unvollständiger Kundenprüfung entscheiden: Annahme, Nachforderung, Eskalation oder Ablehnung nach § 10 Abs. 9 GwG und Art. 21 AMLR

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 19 und 20 (Anwendungsfälle, Maßnahmen) · Art. 21 (Unmöglichkeit der Sorgfaltsprüfung) · Art. 22 und 23 (Identifizierung) · Art. 25 und 26 (Geschäftszweck, Überwachung) · Art. 34 (verstärkte Sorgfalt) · Art. 42 bis 46 (PEPs) · Art. 51 bis 55 (wirtschaftliche Eigentümer).

  3. 03

    Verdachtsfälle nach GwG und AMLR bearbeiten

    Im Verdachtsfall richtest du Entscheidung, Meldung und Kommunikation nach der jeweiligen Norm aus. Dein Werkzeug: der Leitfaden für den Verdachtsfall.

    • Verdachtsmomente erkennen, darunter Smurfing und Structuring
    • Meldeentscheidung: Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG und Art. 69 AMLR gegenüberstellen und Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren
    • Meldung an die FIU nach § 45 GwG und GwG-Meldeverordnung praktisch einordnen
    • Verdächtige Transaktionen nach § 46 GwG und Art. 71 AMLR anhand eines Praxisfalls bearbeiten
    • Informationsverbot nach § 47 GwG und Offenlegungsverbot nach Art. 73 AMLR samt zulässiger Weitergaben unterscheiden
    • Geldwäschetatbestand nach § 261 StGB und Rechtsausblick zu Direktaufsicht der AMLA und technischen Standards

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 69 (Meldung von Verdachtsfällen; Antwort auf Auskunftsersuchen der FIU binnen fünf Arbeitstagen) · Art. 71 (Umgang mit verdächtigen Transaktionen) · Art. 73 (Verbot der Informationsweitergabe).

Tag 2 · Vertiefung KYC: Kundendaten, UBO und verstärkte Sorgfalt (Seminar L04)

  1. 04

    KYC-Sorgfaltspflichten und Customer Journey

    Du erhebst Kundendaten vollständig und nachvollziehbar und hältst sie aktuell, ohne unnötige Mehrfachabfragen beim Kunden. Dein Werkzeug: die KYC-Datenmatrix mit Update-Plan.

    • Allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG und Art. 20 ff. AMLR einordnen
    • Pflichtangaben nach Personentyp und Rechtsstand strukturieren, einschließlich Zweck und Art der Geschäftsbeziehung nach §§ 10 und 11 GwG
    • Customer Journey: vorhandene Informationen aus Institut und Gruppe nutzen, Mehrfachabfragen vermeiden
    • Remote Onboarding: elektronische Identifizierung, qualifizierte Vertrauensdienste und begründete Alternativverfahren
    • Kundendaten aktualisieren: Intervalle nach Art. 26 AMLR und Trigger-Events wie PEP-Status oder Wechsel des wirtschaftlich Berechtigten
    • PEP- und Sanktionsscreening risikogerecht ausgestalten und vom Transaktionsmonitoring abgrenzen, für Kreditinstitute auch § 25h Abs. 2 KWG

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 20 ff. (Sorgfaltsmaßnahmen) · Art. 26 Abs. 2 (Aktualisierung der Kundendaten spätestens nach einem Jahr bei erhöhtem Risiko, sonst nach fünf Jahren) · Art. 28 Abs. 1 (AMLA-RTS zu den erforderlichen Kundendaten; Entwurf, noch nicht von der Kommission erlassen).

  2. 05

    UBO: wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und verifizieren

    Du löst mehrstufige Eigentums- und Kontrollstrukturen auf und machst die Verifizierung belegbar. Dein Werkzeug: die UBO-Strukturanalyse.

    • Juristische Personen und sonstige Gesellschaften: Eigentum und Kontrolle auf andere Weise
    • Mehrstufige Beteiligungen: mittelbare Kontrolle nach § 3 Abs. 2 GwG von der künftigen Berechnung nach Art. 52 AMLR unterscheiden
    • Rechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen
    • Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten mit angemessenen Maßnahmen
    • Komplexität als Risikoindikator: Ebenen, Trusts, Nominees und Hochrisiko-Jurisdiktionen
    • Transparenzregister abgleichen, Unstimmigkeiten nach § 23a GwG melden; Immobilientransaktionen und Share Deals

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 51 bis 55 (wirtschaftliche Eigentümer) · Art. 52 Abs. 1 (Eigentumsschwelle: 25 % oder mehr der Anteile, Stimmrechte oder sonstigen Eigentumsrechte).

  3. 06

    Enhanced Due Diligence, Screening und Recherche

    Du löst verstärkte Sorgfaltspflichten aus, führst sie durch und dokumentierst so, dass die Entscheidung prüfbar ist. Dein Werkzeug: das EDD-Prüfprotokoll.

    • Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG: gesetzliche Fälle von risikoorientiert bewerteten Faktoren unterscheiden
    • Source of Funds: Entstehungsgrund, Belege und Zahlungsweg zusammenführen, ohne den Transferweg mit dem Herkunftsnachweis gleichzusetzen
    • Source of Wealth: Ursprung des Gesamtvermögens plausibilisieren
    • Adverse-Media-Recherche und Bewertung von Screening-Treffern
    • KYC bei internationalen Verflechtungen, im Investment- und Konsortialkreditgeschäft und in der Trade Finance
    • Transaktionen mit Zweck und Kundenprofil abgleichen; Eskalation und Verdachtsmeldung nach § 43 GwG

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 34 (verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen; Herkunft der Gelder und des Vermögens nach Abs. 4 Buchst. c) · Art. 42 bis 46 (PEPs).

Tag 3 · Vertiefung Risikoanalyse: Aufbau, Scoring, Sanktionen, Datenschutz und KI (Seminar L03)

  1. 07

    Fundament: Aufbau der Risikoanalyse nach § 5 GwG

    Du entwickelst die Risikofaktoren deines Hauses vom Geschäftsmodell aus und gliederst sie nachvollziehbar. Dein Werkzeug: die Risikoanalyse-Vorlage.

    • 360°-Bestandsaufnahme: Kundenstruktur, Produkte, Vertriebswege und geografische Präsenz erfassen
    • Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse nach § 5 GwG
    • Risikofaktoren aus den Anlagen 1 und 2 zum GwG und Informationen aus der Nationalen Risikoanalyse berücksichtigen
    • Kunden-, Produkt-, Transaktions-, Vertriebsweg- und Länderrisiko bewerten, einschließlich ESG-Risikofaktoren im AML-Kontext
    • Länderrisiko: gesetzliche Folgen der EU-Hochrisikoliste von FATF-Bewertungen und Länderindikatoren unterscheiden
    • Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken getrennt betrachten und den Übergang zu Art. 10 AMLR vorbereiten

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 10 (unternehmensweite Risikobewertung mit Risikovariablen und -faktoren der Anhänge I bis III; erstellt vom Geldwäschebeauftragten, vom Leitungsorgan genehmigt, dem Aufsichtsorgan mitgeteilt nach Abs. 2) · Die Leitlinien der AMLA nach Art. 10 Abs. 4 liegen als Entwurf vor.

  2. 08

    Next-Level Scoring: Brutto- und Nettorisiko bewerten

    Du bewertest Gefährdungslage und Kontrollstärke getrennt und leitest das Nettorisiko aus nachgewiesener Wirksamkeit ab. Dein Werkzeug: das S+P Scoring-Modell.

    • Bruttorisiko bewerten: Missbrauchsanfälligkeit, Risikoauswirkung und Entdeckungsrisiko eindeutig definieren
    • Risikofaktoren kategorisieren und gewichten; das Scoring-Modell als Arbeitshilfe nutzen, nicht als gesetzliche Formel
    • Angemessenheit der Sicherungsmaßnahmen prüfen: Policies, IT-Systeme und Personal
    • Wirksamkeit im Betrieb testen: Stichproben und Kontrolltests
    • Nettorisiko erst aus nachgewiesener Wirksamkeit ableiten
    • Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG risikoadäquat entwickeln und Monitoring-Parameter anpassen
  3. 09

    Sanktionen, Datenschutz und KI in der Geldwäscheprävention

    Du bindest Embargos, DSGVO und KI-gestütztes Monitoring so ein, dass die Aufsicht jeden Schritt nachvollziehen kann. Dein Werkzeug: die Prüfungs-Checkliste.

    • Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr: aktuelle Entwicklungen zu Russland, Iran und Ukraine-bezogenen Sanktionen
    • Embargos, Sanktionsdurchsetzungsgesetze I und II und verschärftes Sanktionsstrafrecht (RL (EU) 2024/1226, AWG)
    • Richtlinie (EU) 2024/1260 über Abschöpfung und Einziehung: Umsetzungsfrist 23.11.2026 und deutschen Umsetzungsstand unterscheiden
    • Sanktions- und PEP-Screening unterscheiden; Sanktionsverbote bleiben bei niedriger Risikoeinstufung verbindlich
    • DSGVO und § 11a GwG verzahnen: Erforderlichkeit, Zweckbindung, Zugriff und Aufbewahrung je Datenfluss klären
    • KI-Monitoring: Transparenz, menschliche Aufsicht und Erklärbarkeit; Datenschutz-Folgenabschätzung bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 35 DSGVO

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 20 Abs. 1 Buchst. d (Prüfung auf gezielte finanzielle Sanktionen) · Art. 9 Abs. 1 Buchst. b und Art. 10 (Steuerung des Umgehungsrisikos) · Art. 11 Abs. 2 (Zuständigkeit des Geldwäschebeauftragten für gezielte finanzielle Sanktionen) · Art. 76 und 77 (Datenverarbeitung, Aufbewahrung).

Für wen

Für Geldwäschebeauftragte, Stellvertreter, Compliance Officer sowie Fach- und Führungskräfte mit AML-Verantwortung, für angehende Chief AML Officers und für Mitglieder der Geschäftsleitung, die künftig als Compliance-Manager nach Art. 11 Abs. 1 AMLR benannt werden. Tag 1 gibt die Basis, Tag 2 und 3 vertiefen KYC und Risikoanalyse. Jeder Tag ist auch einzeln buchbar: Basisseminar L02, KYC und Sorgfaltspflichten L04 und Risikoanalyse nach § 5 GwG L03.

Was mitbringen

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Hilfreich sind die aktuelle Risikoanalyse deines Hauses, anonymisierte Beispiele schwieriger Kundenstrukturen und die Fragen aus deiner Praxis. Bitte bringe keine personenbezogenen Kundendaten oder vertraulichen Originalunterlagen mit.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Rechtsstand. Bis zum 09.07.2027 ist das GwG geltendes Recht und die AMLR künftiges Recht; Termine ab dem 10.07.2027 behandeln die AMLR als geltendes Recht. Laufende Gesetzgebungsverfahren und nicht angenommene AMLA-Standards ordnen wir als Entwurf ein.

Regulatorisches Update · Stand 11.10.2026

Was sich für deine Geldwäscheprävention konkret ändert.

Acht Änderungen für Rolle, Länderrisiko, Sanktionen, Sorgfaltspflichten und Meldewesen, sortiert nach Handlungsdruck – im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet, mit klarer Trennung von geltendem und künftigem Recht.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Geldwäscherecht: von der Richtlinie zur VerordnungDie Geldwäschebekämpfung beruhte auf nationalem Recht, vor allem dem GwG, das EU-Richtlinien umsetzt. Ab 10.07.2027Die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) gilt nach Art. 90 ab dem 10.07.2027 unmittelbar, für Spielervermittler und Profifußballvereine ab dem 10.07.2029. Die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD 6) ist grundsätzlich bis zum 10.07.2027 umzusetzen; für einzelne Vorschriften gelten abweichende Fristen nach Art. 78. Die AMLA (VO (EU) 2024/1620) wählt 2027 eine begrenzte Zahl grenzüberschreitend tätiger Kredit- und Finanzinstitute aus, die sie ab 2028 direkt beaufsichtigt; für alle übrigen Verpflichteten bleibt die nationale Aufsicht zuständig.
Rollen: Geldwäschebeauftragter und Leitungsverantwortung§ 7 Abs. 1 GwG verlangt einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene und einen Stellvertreter. Nach § 4 Abs. 3 GwG ist ein Mitglied der Leitungsebene für das Risikomanagement und die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen zu benennen. Ab 10.07.2027Nach Art. 11 AMLR benennen Verpflichtete ein Mitglied des Leitungsorgans als Compliance-Manager und ernennen einen Geldwäschebeauftragten mit ausreichend hoher hierarchischer Stellung, der für die tägliche Umsetzung und die Meldung verdächtiger Transaktionen zuständig ist. Unter den Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 7 ist eine Zusammenlegung beider Funktionen zulässig; eine formale Stellvertreterposition sieht Art. 11 nicht vor. Die Risikobewertung nach Art. 10 erstellt der Geldwäschebeauftragte, das Leitungsorgan genehmigt sie. Nicht auslagerbar sind unter anderem Billigung der Risikobewertung und Verdachtsmeldung (Art. 18 Abs. 3).
Länderrisiko: EU-Liste der Drittländer mit hohem RisikoDie Liste der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 umfasste unter anderem Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania. Russland war nicht gelistet. Seit 29.01.2026Mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2026/46 und (EU) 2026/83 sind Russland, Bolivien und die Britischen Jungferninseln aufgenommen und die sechs genannten Staaten gestrichen. Bei Beteiligung eines gelisteten Drittlands sind die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG zu prüfen; die gesetzliche Ausnahme für bestimmte Zweigstellen und Tochterunternehmen ist gesondert zu beachten. Länderlisten, Screening und Risikoanalyse sind anzupassen.
Sanktionsstrafrecht (AWG)Zahlreiche Verstöße gegen EU-Finanz-, Transaktions- und Investitionsverbote waren nur als Ordnungswidrigkeit nach § 19 AWG i. V. m. § 82 AWV erfasst. § 18 Abs. 11 AWG a. F. enthielt einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Seit 06.02.2026Das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (BGBl. 2026 I Nr. 27) setzt die RL (EU) 2024/1226 um. Vorsätzliche Verstöße sind nach § 18 AWG n. F. Straftaten; der bisherige Strafausschließungsgrund ist entfallen. Neue Sanktionsakte sind unverzüglich auf Betroffenheit und Anwendungsbeginn zu prüfen.
Verdachtsmeldung: Form und MindestangabenVerdachtsmeldungen nach § 43 GwG gingen elektronisch über goAML an die FIU, ohne verbindliche Vorgaben zu den Mindestangaben. Seit 01.03.2026Die GwG-Meldeverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 200) legt Form und erforderliche Angaben für Meldungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 GwG fest. Ab dem 10.07.2027 gilt für die Meldung Art. 69 AMLR, einschließlich der Antwortfrist von fünf Arbeitstagen auf Auskunftsersuchen der FIU.
GwG: Änderungen 2026 und laufendes VerfahrenDas GwG regelt die Pflichten der Verpflichteten, darunter die Risikoanalyse (§ 5), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff.) und die Verdachtsmeldung (§ 43). Seit 01.01.2026 · 10.02.2026 · EntwurfMit Art. 4 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II gilt seit dem 01.01.2026 § 23b GwG. Art. 53 des Standortfördergesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 33) hat das GwG zum 10.02.2026 unter anderem in den §§ 8, 10, 12, 14, 23, 51, 52, 54, 56 und 57 geändert, etwa bei der Aufzeichnung des ausstellenden Staats nach § 8 Abs. 2. Der Regierungsentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (BT-Drs. 21/8282) sieht in Art. 18 weitere GwG-Änderungen vor; das Verfahren läuft, Inkrafttreten und Stand ordnen wir am Termin ein.
AMLA-Standards zu SorgfaltspflichtenInhalt und Umfang der Kundendaten richten sich nach §§ 10 bis 15 GwG und den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Aufsicht. Seit 01.10.2026 · EntwurfDie AMLA hat am 01.10.2026 die finalen Entwürfe der RTS zu Sorgfaltspflichten (Art. 28 Abs. 1 AMLR), zu Geschäftsbeziehung und verbundenen Transaktionen (Art. 19 Abs. 9) und zu Gruppenanforderungen (Art. 16 Abs. 4, Art. 17 Abs. 3) an die Kommission übermittelt. Sie sollen sechs Monate nach Inkrafttreten gelten; Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen aus.
KI-Verordnung: Monitoring und KI-KompetenzArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. Seit 27.07.2026Nach der Neufassung durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen; die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III gelten ab 02.12.2027. Ob ein KI-gestütztes Monitoring- oder Screening-System Hochrisiko-KI ist, ordnest du im Einzelfall ein; DSGVO und § 11a GwG gelten unabhängig davon.

Dein Praxistransfer: Lege eine Überleitungstabelle GwG → AMLR für Risikoanalyse, Sicherungsmaßnahmen, KYC und Meldeprozess an, schreibe Länderliste und Risikoanalyse auf den Stand 29.01.2026 fort und prüfe, ob dein Sanktions-Screening neue Listungen ohne Verzögerung abbildet. Kläre, welches Mitglied der Geschäftsleitung ab dem 10.07.2027 Compliance-Manager nach Art. 11 Abs. 1 AMLR wird, plane die Aktualisierung der Bestandskunden nach Art. 26 Abs. 2 AMLR und lege fest, wie Meilensteine der Leitung berichtet werden.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle ziehen sich durch den Lehrgang. An ihnen arbeitest du mit den Arbeitshilfen der drei Tage und an deinen Prozessen zur Geldwäscheprävention.

Fall 01 · Transaktion (Tag 1)

Die Zahlung soll heute noch raus.

Ein Firmenkunde leitet hohe Beträge über eine Kette verbundener Gesellschaften weiter. Wer wirtschaftlich berechtigt ist, bleibt unklar. Der Kunde drängt auf die Ausführung der nächsten Überweisung.

Deine Aufgabe: Prüfe die Folgen der unzureichenden Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten nach § 10 Abs. 9 GwG und bewerte unabhängig davon die Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG. Lege im Leitfaden für den Verdachtsfall fest, wie du mit der ausstehenden Transaktion umgehst, wer intern informiert wird und welche Kundenkommunikation zulässig ist.

Fall 02 · UBO (Tag 2)

Hinter der Holding steht ein Trust.

Ein Neukunde ist eine GmbH mit dreistufiger Beteiligungskette über eine ausländische Holding. Am Ende steht ein Trust, das Transparenzregister nennt einen fiktiven wirtschaftlich Berechtigten.

Deine Aufgabe: Analysiere in deiner UBO-Strukturanalyse die Eigentums- und Kontrollstruktur einschließlich der maßgeblichen Trust-Beteiligten, prüfe die Voraussetzungen für einen fiktiven wirtschaftlich Berechtigten und entscheide über eine Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG. Ordne ein, welche Ergebnisse sich nach den künftigen AMLR-Regeln ändern können.

Fall 03 · Sanktionen und KI (Tag 3)

Das KI-Tool verwirft einen Treffer.

Das KI-gestützte Screening stuft einen Namensabgleich mit einer neu gelisteten Person als Fehltreffer ein. Die Zahlung soll noch heute ausgeführt werden.

Deine Aufgabe: Entscheide, ob du die Zahlung anhältst, dokumentiere die menschliche Prüfung und die Datenverarbeitung und halte das Ergebnis in deiner Prüfungs-Checkliste fest.

Dein Ergebnis

Was du in drei Tagen erreichst

  1. 01 Rolle und Basis

    Du grenzt deine Zuständigkeit nach § 7 GwG von der Verantwortung der Leitungsebene ab, vergleichst sie mit Art. 11 AMLR und bearbeitest ein Risikoanalyse-Muster.

  2. 02 KYC und UBO

    Du legst je Kundentyp fest, welche Angaben du erhebst und aktualisierst, und leitest wirtschaftlich Berechtigte aus Eigentums- und Kontrollstrukturen ab.

  3. 03 EDD und Screening

    Du plausibilisierst Mittel- und Vermögensherkunft und bewertest PEP-, Sanktions- und Adverse-Media-Treffer nachvollziehbar.

  4. 04 Verdachtsfall

    Du triffst die Meldeentscheidung nach § 43 GwG nachvollziehbar, wahrst das Informationsverbot nach § 47 GwG und beachtest Art. 69 bis 73 AMLR.

  5. 05 Risikoanalyse und Scoring

    Du baust die Risikoanalyse nach § 5 GwG auf, berechnest das Bruttorisiko und leitest das Nettorisiko aus getesteten Kontrollen ab.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 18,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belastbar ist
deine Geldwäscheprävention heute?

Im Lehrgangspreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Lehrgang wirkt über die drei Tage hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Geldwäscheprävention und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die Geldwäscheprävention, KYC und Sanktionen im Jahresverlauf betreffen.

Vom Lehrgangswissen zur wirksamen Geldwäscheprävention.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für die Geldwäscheprävention.

Nutze die Lehrgangsinhalte direkt in deinem Unternehmen. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten und enthält die Arbeitshilfen aller drei Tage, mit denen du in den Modulen arbeitest.

  • Vorträge als PDF und Organisations-Handbuch: die Lehrgangsinhalte zum Nachschlagen, das Handbuch zu Aufgaben und Pflichten des Geldwäschebeauftragten und eine Übersicht der Rechtsgrundlagen und Gesetzesänderungen.
  • Tag 1 · Basis: Risikoanalyse-Template, KYC- und PEP-Checkliste mit Trefferbewertung und Leitfaden für den Verdachtsfall.
  • Tag 2 · Vertiefung KYC: KYC-Toolkit mit Datenmatrix und Update-Plan, UBO-Toolkit und EDD-Toolkit.
  • Tag 3 · Vertiefung Risikoanalyse: Risikoanalyse-Vorlage, S+P Scoring-Modell, Prüfungs-Checkliste, Working Paper zu Embargos und Sanktionen und Datenschutz-Toolkit.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Unternehmen, deine Prozesse und deine Berichtslinien an.

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02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Geldwäscherecht, Aufsichtserwartungen und Meldepflichten ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Update-Events: ein Update pro Quartal, bei jeder Buchung enthalten.
  • Einordnung: aktuelle regulatorische Entwicklungen praxisnah eingeordnet.
  • Austausch: Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten diskutieren.
  • Anmeldung: zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Lehrgang mit aktuellen Themen der Geldwäscheprävention und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

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Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Titel 1

Geldwäschebeauftragter

S+P Zertifikat Geldwäschebeauftragter, Lehrgang Z03

Titel 2

Chief AML Officer (CAMLO)

S+P Zertifikat Chief AML Officer, Lehrgang Z03

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Lehrgang bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: in der Personalakte, im LinkedIn-Profil und im Lebenslauf.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 18,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
18,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Lehrgangsplanung.
Inhalte I
Basis · KYC · UBO
Rolle und Risikoanalyse im Überblick, Kundensorgfaltspflichten, UBO sowie EDD und Screening nach GwG und AMLR.
Inhalte II
Verdacht · Risiko · Sanktionen
Verdachtsfall und Meldeentscheidung, Risikoanalyse und Scoring nach § 5 GwG, Embargos, Datenschutz und KI-gestütztes Monitoring.
Stand
Rechtsstand des Termins
Ausgewiesen wird der am Lehrgangstag geltende Stand der behandelten Vorschriften.

Ein Lehrgang, zwei Titel zur Wahl

Bei der Anmeldung wählst du, welchen Titel dein S+P Teilnahmezertifikat und dein Digital Badge tragen. Inhalte, Umfang und Rechtsstand sind in beiden Fällen identisch.

Titel 1
Geldwäschebeauftragter
Die Bezeichnung der Funktion nach § 7 GwG, die auch Art. 11 Abs. 2 AMLR verwendet, passend für Fachverantwortliche im Unternehmen.
Titel 2
Chief AML Officer (CAMLO)
Die internationale Bezeichnung für die Leitungsebene, passend für Berichte an Geschäftsleitung, Aufsicht und Konzern. Sie ist kein Rechtsbegriff; die AMLR verortet die Leitungsverantwortung beim Compliance-Manager nach Art. 11 Abs. 1.

Hinweis: Der Titel bezeichnet dein Teilnahmezertifikat. Die Bestellung zum Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG erfolgt durch dein Unternehmen und nicht durch den Lehrgang. Die Wahl des Titels ändert die Lehrgangsinhalte nicht.

Optional: Prüfung S+P Certified

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der drei Tage abgelegt.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · Experte für Geldwäscheprävention & Auslagerung der Geldwäschebeauftragten-Funktion

  • Compliance Officer
  • CISO
  • IKT-Risikokontrollfunktion (DORA)

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäschebeauftragten-Funktion in der Praxis. Dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt in den Lehrgang ein.

Zugleich ist er selbst als Compliance Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt und übt die Funktionen CISO und IKT-Risikokontrolle nach DORA aus.

Rechtsstand dieser Seite: 11.10.2026

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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

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