Startseite Seminare News AMLD6 führt zu strengeren Regeln für AML/CFT

Strengere Regeln für AML/CFT: Wer ist betroffen und welche Änderungen bringt die neue EU-Gesetzgebung?

Mit den jüngsten Änderungen in den EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) erweitert sich der Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und das Finanzsystem der EU gegen kriminelle Aktivitäten zu stärken. Dieser Artikel untersucht, welche Akteure neu in den Anwendungsbereich der AML/CFT-Regelungen fallen und welche zusätzlichen Verpflichtungen auf sie zukommen.

Strengere Regeln für AML/CFT: Wer ist betroffen und welche Änderungen bringt die neue EU-Gesetzgebung?

Wer ist betroffen?

Die Liste der verpflichteten Entitäten, also jene, die aktive Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen müssen, umfasst traditionell Finanzinstitute wie Banken, Versicherungsgesellschaften und Wertpapierfirmen. Auch Nicht-Finanzunternehmen, einschließlich Rechtsanwälte, Immobilienmakler und Kasinos, waren bereits inbegriffen.

Die neuesten EU-Vorschriften erweitern diesen Kreis nun deutlich:

  • Krypto-Vermögensdienstleister: Angesichts der steigenden Nutzung und des Potenzials von Kryptowährungen für kriminelle Zwecke, werden nun alle Arten von Krypto-Vermögensdienstleistungen den gleichen strengen AML/CFT-Anforderungen unterworfen wie traditionelle Finanzinstitute.

  • Crowdfunding-Plattformen: Diese fallen nun auch unter die AML/CFT-Regulierungen, was die Überwachung und Kontrolle dieser zunehmend beliebten Finanzierungsformen sicherstellt.
    Hypothekarkreditvermittler und Anbieter von Verbraucherkrediten: Auch diese, bisher nicht regulierten Dienstleister, müssen nun Sorgfaltsprüfungen durchführen und verdächtige Aktivitäten melden.
    Wirtschaftsbeteiligte, die Investorenaufenthaltsprogramme anbieten: Diese müssen nun sicherstellen, dass ihr Service nicht zur Geldwäsche genutzt wird.

  • Händler von hochwertigen Gütern: Der Handel mit Luxusgütern, wie teure Autos, Boote und Schmuck, birgt ebenfalls ein hohes Risiko für Geldwäsche, weshalb nun strengere Kontrollen eingeführt wurden.

Neuerungen im Bereich Profifußball

Die Erweiterung der AML/CFT-Vorschriften umfasst nun auch den Profifußball, ein Bereich, der aufgrund hoher finanzieller Transaktionen und internationaler Geschäfte besonders anfällig für Geldwäsche ist. Profifußballvereine, ihre Investoren und Agenten müssen nun spezifische Transparenzpflichten erfüllen und sind verpflichtet, komplexe Finanzströme offen zu legen und verdächtige Transaktionen zu melden. 

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Integrität des Sports zu wahren und sicherzustellen, dass Fußball als eine der weltweit größten Unterhaltungsindustrien nicht zur Verschleierung illegaler Aktivitäten missbraucht wird.n.


Wirtschaftliches Eigentum und Register

Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist die verbesserte Transparenz bei der Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen und anderen juristischen Personen. Die EU hat detailliertere Vorschriften zur Feststellung und Meldung wirtschaftlicher Eigentümer eingeführt. Dies soll die Identifizierung erleichtern, insbesondere bei komplexen Unternehmensstrukturen oder bei juristischen Konstruktionen, die oft zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden.


Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den allgemeinen öffentlichen Zugang zu den Registern für wirtschaftliches Eigentum eingeschränkt hat, wurde der Zugang neu geregelt. Nun haben ausschließlich die zuständigen Behörden direkten Zugang zu diesen Informationen, um ihre Aufsichts- und Ermittlungsaufgaben effektiv zu erfüllen. Personen mit einem berechtigten Interesse, wie Journalisten oder NGOs, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Zugang erhalten.


Verschärfte Regeln für wirtschaftlich Berechtigte

Ein wesentlicher Aspekt der verschärften Vorschriften für wirtschaftlich Berechtigte in der EU ist die Anpassung der Schwellenwerte, die bestimmen, wann eine Person als wirtschaftlich berechtigt gilt. Nach den neuen Regeln wird eine natürliche Person nun als wirtschaftlich berechtigt angesehen, wenn sie direkt oder indirekt 25% oder mehr Kapitalanteile oder Stimmrechte an einer juristischen Person hält. Diese Regelung zielt darauf ab, die Transparenz über die Kontrolle von Unternehmen zu erhöhen und verborgene Risiken, die mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sein könnten, aufzudecken.

Artikel 52 der Verordnung definiert, dass eine direkte oder indirekte Eigentümerschaft von 25% oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder ein sonstiges Eigentumsinteresse an einer Unternehmung generell die wirtschaftliche Berechtigung einer natürlichen Person begründet. 

Dies schließt Rechte ein, die bedeutend in Bezug auf den Erhalt von Vorteilen sind, wie das Recht auf einen Anteil am Gewinn oder andere interne Ressourcen oder den Liquidationserlös .

Es gibt Fälle, in denen aufgrund einer risikosensitiven Bewertung eine höhere Schwelle angemessener sein könnte, um die identifizierten Risiken anzugehen. In solchen Fällen sollte es möglich sein, dass die Kommission die Schwelle zwischen 15 % und 25 % des Eigentumsinteresses festlegt .

Diese Regelungen sind Teil eines umfassenderen Rahmens, der darauf abzielt, Transparenz und Kontrolle innerhalb der EU zu verbessern und gleichzeitig ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schaffen.

Artikel 52 der EU Verordnung

Wirtschaftliches Eigentum durch Eigentumsbeteiligung
(1) Für die Zwecke des Artikels 51 Absatz 1 Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft“ das direkte oder indirekte Eigentum von 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft, einschließlich des Rechts auf einen Anteil an Gewinnen, an anderen internen Ressourcen oder am Liquidationssaldo. 

Das indirekte Eigentum wird berechnet, indem die Anteile oder Stimmrechte oder sonstigen Eigentumsbeteiligungen, die von den zwischengeschalteten Gesellschaften in der Kette von Gesellschaften gehalten werden, an der der wirtschaftliche Eigentümer Anteile oder Stimmrechte hält, multipliziert und die Ergebnisse aus diesen verschiedenen Ketten addiert werden, es sei denn, Artikel 54 findet Anwendung.
Für die Zwecke der Beurteilung, ob eine Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft besteht, werden Beteiligungen auf jeder Beteiligungsebene berücksichtigt.

Niedrigerer Schwellenwert von 15 % bei erhöhtem Risiko (Tz 107, Begründung zur der AML Verordnung)

(107) Ein Eigentum von 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung begründet im Allgemeinen das wirtschaftliche Eigentum an einer Gesellschaft. Eigentumsbeteiligung sollte sowohl Kontrollrechte als auch Rechte umfassen, die für den Erhalt eines Vorteils von Bedeutung sind, wie etwa das Recht auf einen Anteil an Gewinnen oder anderen internen Ressourcen oder am Liquidationssaldo.

Es könnte jedoch Situationen geben, in denen das Risiko, dass bestimmte Kategorien von Gesellschaftenn für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecke missbraucht werden, höher ist, beispielsweise aufgrund der spezifischen Sektoren mit höherem Risiko, in denen diese Gesellschaften tätig sind. In solchen Situationen sind verstärkte Transparenzmaßnahmen erforderlich, um Straftäter davon abzuhalten, diese Unternehmen zu errichten oder zu unterwandern, sei es durch direktes oder indirektes Eigentum oder durch direkte oder indirekte Kontrolle. Um sicherzustellen, dass die Union in der Lage ist, solche unterschiedlichen Risikograde angemessen zu mindern, muss der Kommission die Befugnis übertragen werden, diejenigen Kategorien von Gesellschaften zu ermitteln, für die niedrigere Schwellenwerte für wirtschaftliche Transparenz gelten sollten. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen, wenn sie Kategorien von Gesellschaften ermitteln, die höheren Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken ausgesetzt sind.

In diesen Mitteilungen sollten die Mitgliedstaaten auch einen niedrigeren Eigentumsschwellenwert angeben können, der diese Risiken ihrer Auffassung nach mindern würde. Eine solche Ermittlung sollte fortlaufend erfolgen und sich auf die Ergebnisse Risikobewertungen auf Unionsebene und der nationalen Risikobewertung sowie auf einschlägige Analysen und Berichte stützen, die von der AMLA, Europol oder anderen Einrichtungen der Union, die bei der Verhinderung, Untersuchung und Verfolgung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Rolle spielen, erstellt werden.

Dieser niedrigere Schwellenwert sollte so niedrig sein, dass die höheren Risiken, dass Gesellschaften für kriminelle Zwecke missbraucht werden, gemindert werden. Zu diesem Zweck sollte dieser niedrigere Schwellenwert im Allgemeinen nicht auf mehr als 15 % der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung festgesetzt werden. Es könnte jedoch Fälle geben, in denen auf der Grundlage einer risikosensiblen Bewertung ein höherer Schwellenwert verhältnismäßiger wäre, um die ermittelten Risiken zu bewältigen.

In diesen Fällen sollte es der Kommission möglich sein, den Schwellenwert auf zwischen 15 % und 25 % der Eigentumsbeteiligung festzusetzen.

Multiplikation der Anteile in der Eigentumskette bei vielschichtigen Eigentums- und Kontrollstrukturen (Tz 108, Begründung zur der AML Verordnung)

(108) Aufgrund ihrer Komplexität erschweren vielschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer. Das Konzept der „Eigentums- oder Kontrollstruktur“ soll die Art und Weise beschreiben, in der eine juristische Person indirekt im Eigentum steht oder kontrolliert wird oder in der eine Rechtsvereinbarung indirekt kontrolliert wird, und zwar aufgrund der Beziehungen, die zwischen juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen über mehrere Ebenen hinweg bestehen.

Um einen kohärenten Ansatz im gesamten Binnenmarkt sicherzustellen, müssen die für diese Situationen geltenden Vorschriften klargestellt werden. Zu diesem Zweck muss gleichzeitig geprüft werden, ob eine natürliche Person eine direkte oder indirekte Beteiligung von 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung hält und ob eine natürliche Person den direkten Anteilseigner mit 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft kontrolliert.

Im Fall einer indirekten Beteiligung sollten die wirtschaftlichen Eigentümer durch Multiplikation der Anteile in der Eigentumskette ermittelt werden. Zu diesem Zweck sollten alle Anteile, die direkt oder indirekt im Eigentum derselben natürlichen Person stehen, zusammengerechnet werden. Dies erfordert, dass Beteiligungen auf allen Eigentumsebenen berücksichtigt werden.

Stehen 25 % der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft im Eigentum eines Anteilseigners, bei dem es sich um eine andere juristische Person als eine Gesellschaft handelt, so sollte der wirtschaftliche Eigentümer unter Berücksichtigung der spezifischen Struktur des Anteilseigners bestimmt werden, einschließlich der Frage, ob eine natürliche Person auf andere Weise über einen Anteilseigner Kontrolle ausübt.


Fazit

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung markieren einen signifikanten Schritt in Richtung einer sichereren und transparenteren Finanzumgebung in der EU. Sie erweitern nicht nur den Kreis der verpflichteten Entitäten und verstärken die Anforderungen an diese, sondern verbessern auch die Werkzeuge und Prozesse, mit denen Behörden und verpflichtete Entitäten arbeiten müssen. Dies stellt eine umfassende Antwort auf die sich wandelnden Herausforderungen im Bereich der Finanzkriminalität dar.


Update-Seminar für Geldwäschebeauftragte 2026/2027: AMLR & Single Rulebook in der Praxis

Fortbildungsnachweis zur Aktualisierung der Fachkunde – Prozesse prüfungssicher an das neue EU-Geldwäsche-Paket anpassen.

Update-Seminar 2026/2027

Dein Jahres-Update: von der GwG-Praxis zum EU-AMLR-Rahmen

Du bist bereits bestellt – jetzt geht es um die Aktualisierung deiner Fachkunde. Das Update-Seminar bringt dich auf den Stand 2026: Was das EU-Single-Rulebook aus AMLR, AMLD 6 und AMLA an deinen bestehenden Prozessen verändert, welche Weichen du bereits 2026 stellen musst und wie du Risikoanalyse, Monitoring und Verdachtsmeldungen prüfungssicher nachziehst.

🔁 Das ändert sich für dich
  • Single Rulebook: Was die AMLR ab dem 10.07.2027 unmittelbar regelt – und was du dazu 2026 vorbereitest.
  • Neue Aufsichtsarchitektur: Rollenverteilung zwischen AMLA und BaFin, Leitlinien und technische Standards.
  • Prozesse nachziehen: Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse und Monitoring anpassen – ohne Brüche im Tipping-off-Verbot.
🛠️ Inklusive S+P Tool Box AMLR

Du gehst nicht nur mit Wissen nach Hause, sondern mit sofort einsetzbaren Werkzeugen für deinen Arbeitsalltag:

  • Fertige Musterbausteine (Handbuch)
  • BWRA Risikoanalyse-Templates
  • KYC- & Screening-Checklisten
Dokumentierter Fortbildungsnachweis für BaFin und Aufsicht · Aktualisierung der Fachkunde (insbesondere §§ 6 und 7 GwG) und AMLR‑Art. 11, 12.
09.15 bis 17.00
Online
Online

930 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
Zzgl. gesetzl. MwSt.
  • Fortbildungsnachweis:

  • Zeitstunden nach § 15 FAO — Live-Online-Format mit Interaktionsmöglichkeit

  • 6,0 Zeitstunden

Wähle deinen Termin
Update 2026/2027

Teilnahmezertifikat

Qualifikationsziel
Update-Seminar Geldwäschebeauftragter

Aktualisierung der Fachkunde für den Übergangszeitraum 2026/2027: Was 2026 vorzubereiten ist und was mit der Anwendbarkeit der AMLR ab dem 10.07.2027 unmittelbar gilt – für Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten, Monitoring und Meldewesen.

Zielgruppe
Bestellte GwB & Compliance

Bestellte Geldwäschebeauftragte und ihre Stellvertretung, Compliance-Manager, Interne Revision sowie Geschäftsleitung mit AML-Verantwortung.

Umfang
Seminar · 6,0 Zeitstunden

6,0 Zeitstunden reine Seminarzeit ohne Pausen. Geeignet als Nachweis der laufenden Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach §§ 6, 7 GwG und Art. 11, 12 AMLR.

✔ Teilnahmezertifikat von S+P Seminare als Fortbildungsnachweis für Aufsicht, Wirtschaftsprüfer und interne Revision.
  • Programm:

  • Modul 1: AMLR & AMLA-Standards in KYC & Monitoring

    • EU Single Rulebook: Was gilt unmittelbar ab 2027, was ist 2026 vorzubereiten?

    • Customer Due Diligence (CDD) und Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter unter den neuen Vorgaben.

    • Screening-Systeme (PEP, Sanktionen, Adverse Media) prüfungssicher nachschärfen.

  • Modul 2: Business-wide Risk Assessment & Sicherungsmaßnahmen

    • Weiterentwicklung der Risikoanalyse nach § 5 GwG mit Blick auf AMLA-Leitlinien.

    • Verzahnung von Risikoklassen, Länderrisiken und Embargos in der Gesamtsteuerung.

    • Interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) ohne Brüche im Tipping-off-Verbot anpassen.

  • Modul 3: AMLR als Projekt & Transformationsprozess

    • Die regulatorischen Änderungen als strukturiertes Projekt im Institut aufsetzen.

    • Schnittstellen zu Geschäftsleitung, Compliance, IT und Interner Revision managen.

    • Lückenlose und prüfungsfeste Dokumentation aller Anpassungen für Wirtschaftsprüfer und Aufsicht.


In deinem Seminar enthalten:

Dein Praxis-Vorteil: S+P Tool Box AMLR & Risikoanalyse-Templates

  • Vorträge als PDF: Für ein schnelles Nachschlagen und Auffrischen des Seminarinhalts.

Erhalte sofort einsatzbereite Vorlagen für die zeitsparende AMLR Umsetzung in der Praxis:

  • KYC-Toolkit: Du bekommst das S+P KYC Onboarding Tool, mit dem du effiziente und fundierte KYC-Prüfungen durchführen kannst.
  • Risikomanagement-System nach §4 GwG: Das Toolkit Risikoanalyse zeigt dir, wie du ein maßgeschneidertes Risikomanagement-System gemäß §4 GwG entwickelst, um Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung proaktiv zu bewerten und zu minimieren.
  • Working Paper 6. EU Geldwäsche-Richtlinie: Du erhältst einen umfassenden Überblick über die 6. Geldwäsche-Richtlinie (AMLD 6). Die Materialien unterstützen dich dabei, die Anforderungen der Richtlinie zu verstehen und praxisnah in deine AML/CFT-Strategien zu integrieren.

S+P Case Studies:

  • Erfolgreiche Identifizierung von Hochrisikokunden: Du lernst in dieser Fallstudie, wie ein effizientes KYC-Verfahren dazu beigetragen hat, potenziell hochriskante Kunden zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Geldwäscheaktivitäten zu verhindern.
  • Implementierung eines maßgeschneiderten Risikomanagement-Systems: Diese Fallstudie zeigt dir, wie ein Unternehmen durch die Einführung eines individuellen Risikomanagement-Systems nach §4 GwG erfolgreich Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewertet und angemessene Präventionsmaßnahmen ergreift.
  • Umsetzung der neuen EU-Geldwäschegesetzes-Updates: In dieser Case Study erfährst du, wie ein Unternehmen die neuen Updates und EU Regelungen im Geldwäschegesetz erfolgreich umgesetzt hat, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und rechtliche Compliance sicherzustellen.

Projektmanagement‑Toolkit AMLA/AMLD6:

  • Du erhältst praxisnahe Projektleitfäden und Checklisten, um AMLD6‑ und AMLA‑Umsetzungsvorhaben als Projekte zu strukturieren – von der initialen Gap‑Analyse über die Planung von Maßnahmen bis hin zur dokumentierten Abnahme und Nachverfolgung.
  • Das Toolkit unterstützt dich dabei, Anforderungen aus AMLD6, GwG und Sanktionsrecht projektfähig zu machen und prüfungsfest umzusetzen.

Programm im Detail

Modul 1 · AMLR & AMLA-Standards in KYC und Monitoring

Ausgangslage

Mit dem 10.07.2027 entfallen die nationalen Auslegungsspielräume bei Identifizierung, Risikobewertung und laufender Überwachung. Welche Informationen für standardmäßige, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten zu erheben sind, konkretisieren die technischen Regulierungsstandards nach Art. 28 AMLR, deren Entwürfe die AMLA bis zum 10.07.2026 vorzulegen hatte. Wer sein KYC-Datenmodell erst 2027 dagegen hält, hat keine Zeit mehr für Systemanpassungen.

Das erarbeitest du im Seminar

  • Abgleich deiner heutigen KYC-Datenfelder gegen den künftigen Informationskatalog – und Identifikation der Felder, die du heute nicht erhebst.
  • Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter über mehrstufige Beteiligungsstrukturen: Vorgehen, Belegtiefe, Dokumentation bei Nachweisgrenzen.
  • Aktualisierungspflichten für Bestandskunden in Turnus, Auslöser und Ressourcenbedarf übersetzen.
  • Screening-Qualität belastbar messen: Trefferquote, Fehlalarmquote und Nachvollziehbarkeit der Alert-Entscheidung bei PEP, Sanktionen und Adverse Media.
  • Risikobasierte Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten – und ihre Grenzen gegenüber der Aufsicht begründen.

Tool: S+P KYC-Onboarding-Tool
Dein Ergebnis: eine priorisierte Anpassungsliste für Datenmodell, Onboarding-Formulare und Arbeitsanweisungen.


Modul 2 · Business-Wide Risk Assessment und interne Sicherungsmaßnahmen

Ausgangslage

Die Risikoanalyse wechselt die Rolle: Sie wird vom Compliance-Beauftragten nach Art. 11 Abs. 2 AMLR erstellt und vom Leitungsorgan nach Art. 10 Abs. 2 AMLR gebilligt – und ist damit ein haftungsrelevantes Steuerungsinstrument, kein Compliance-Dokument. Der AMLA-Leitlinienentwurf nach Art. 10 Abs. 4 AMLR legt vier Mindestanforderungen fest und macht Finanzsanktionen zum Pflichtbestandteil jeder Risikoanalyse.

Das erarbeitest du im Seminar

  • Die vier Mindestanforderungen auf dein Haus übertragen: Geschäftsüberblick, inhärente Risiken, Kontrollqualität, Restrisiken.
  • Sanktions- und Embargorisiken methodisch in die Risikoanalyse einbinden – statt sie als separates Regelwerk daneben zu führen.
  • Risikoklassen so mit Maßnahmen und Kontrollschwerpunkten verknüpfen, dass eine Veränderung der Klassifizierung tatsächlich Steuerungswirkung auslöst.
  • Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG gegen den EU-Rahmen spiegeln und Brüche im Tipping-off-Verbot vermeiden.
  • Typische Prüfungsfeststellungen entschärfen: formale Risikoanalysen, fehlende Herleitung der Bewertung, veraltete Datengrundlage.

Tool: S+P Tool Box Business-Wide Risk Assessment mit Risikoanalyse-Template und Checklisten zu MR1–MR4
Dein Ergebnis: eine Gap-Liste deiner Risikoanalyse gegen die Mindestanforderungen und eine Beschlussvorlage für die Geschäftsleitung.


Modul 3 · AMLR als Transformationsprojekt

Ausgangslage

Die Umstellung betrifft Prozesse, Systeme, Verträge und Schulung gleichzeitig – und muss geplant werden, obwohl Teile der Konkretisierung durch technische Standards und Leitlinien noch laufen. Genau dieser Zustand ist die eigentliche Projektaufgabe: belastbar planen, ohne auf Vollständigkeit zu warten, und jede Entscheidung so dokumentieren, dass sie später nachvollziehbar bleibt.

Das erarbeitest du im Seminar

  • Gap-Analyse in Arbeitspakete übersetzen: KYC, Risikoanalyse, Monitoring, Meldewesen, Schulung.
  • Je Arbeitspaket Projektziel, Scope, Meilenstein und Verantwortlichkeit festlegen – mit Rückwärtsterminierung auf den 10.07.2027.
  • Schnittstellen zu Geschäftsleitung, Fachbereichen, IT und Interner Revision verbindlich regeln, inklusive Eskalationsweg bei Zielkonflikten.
  • Ein schlankes Projekt-IKS aufsetzen, das bereichsübergreifende Konsistenz sichert.
  • Die Prüfungsspur aufbauen: welche Entscheidung wann auf welcher Grundlage getroffen und durch wen gebilligt wurde.

Tool: Projektmanagement-Toolkit AMLA/AMLD 6 mit Projektleitfäden und Checklisten
Dein Ergebnis: ein Projektstrukturplan mit Meilensteinen bis zum 10.07.2027 und benannten Verantwortlichkeiten.

Achim Schulz
Ihr Referent

Achim Schulz

Geschäftsführer des S+P Unternehmerforums und der S+P Compliance

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis – genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in den Lehrgang ein.

LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →

Fristen und Inkrafttreten: der Zeitplan des EU-Geldwäschepakets

Regulatorischer Stand: Juli 2026 · zu jedem Seminartermin aktualisiert.

AMLR – unmittelbar geltende Verordnung AMLD 6 – nationale Umsetzung, betrifft das GwG AMLA – Behörde, Leitlinien und Standards
  1. 19.06.2024 Veröffentlichung des AML-Pakets im Amtsblatt der EU erledigt
  2. 09.07.2024 Inkrafttreten von AMLR, AMLD 6 und AMLA-Verordnung erledigt

    Für dich heißt das: Die Vorbereitungszeit läuft seit 2024 – nicht erst ab dem Geltungsbeginn.

  3. 30.12.2024 Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 anwendbar erledigt

    Für dich heißt das: Erweiterte Nachverfolgbarkeit bei Geld- und Krypto-Transfers gilt bereits heute – und gehört nach Art. 12 AMLR zum Pflichtinhalt deiner Schulungen.

  4. 01.07.2025 Die AMLA nimmt in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf erledigt
  5. 16.04.2026 AMLA-Entwurf der Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung (Art. 10 Abs. 4 AMLR) erledigt

    Für dich heißt das: Die vier Mindestanforderungen MR1–MR4 stehen inhaltlich fest genug, um deine Risikoanalyse jetzt daran auszurichten.

  6. 10.07.2026 Frist der AMLA zur Vorlage der RTS-Entwürfe nach Art. 28 AMLR erledigt

    Für dich heißt das: Der Informationskatalog für standardmäßige, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten ist absehbar – der Abgleich mit deinem KYC-Datenmodell kann beginnen.

  7. 15.07.2026 Ende der Konsultationsfrist zu den BWRA-Leitlinien erledigt
  8. 2. HALBJAHR 2026 – JETZT Dein Handlungsfenster: Gap-Analyse und Projektaufsatz läuft

    Für dich heißt das: KYC-Datenmodell, Risikoanalyse und Schulungskonzept gegen den Entwurfsstand spiegeln, Arbeitspakete und Verantwortlichkeiten festlegen. Wer diese Phase überspringt, verliert die Zeit für Systemanpassungen.

  9. 2027 Annahme der technischen Regulierungsstandards durch die Kommission kommend

    Für dich heißt das: Letzte Feinjustierung vor Geltungsbeginn – für grundlegende Umbauten ist es dann zu spät.

  10. 10.07.2027 AMLR gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten · Hauptumsetzungsfrist AMLD 6 kommend

    Für dich heißt das: Nationale Auslegungsspielräume entfallen. Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse, Monitoring, Meldewesen und Schulung müssen zu diesem Stichtag im neuen Rahmen laufen und dokumentiert sein.

  11. AB 2028 Die AMLA übernimmt die direkte Aufsicht über ausgewählte Verpflichtete kommend

    Für dich heißt das: Die Auswahl erfolgt auf Basis von Risikoprofil und Grenzüberschreitung – die Dokumentation aus der Umstellungsphase wird zur Grundlage der ersten Prüfung.

Für einzelne Vorschriften der AMLD 6 sowie für bestimmte Verpflichtetengruppen gelten abweichende Fristen. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/1624, die Richtlinie (EU) 2024/1640 und die Verordnung (EU) 2024/1620 in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Regulatorischer Handlungsdruck 2026/2027: Neue Governance- & Prüfstandards

Art. 11 AMLR: Compliance‑Manager und Geldwäschebeauftragter als gemeinsame AMLR‑Steuerungsfunktion

Mit Art. 11 AMLR muss jedes Institut ein Mitglied des Leitungsorgans als Compliance-Manager benennen. Diese Person trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der AMLR, der Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 und weiterer einschlägiger Vorgaben. Der Compliance-Manager stellt sicher, dass Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention der Risikolage des Instituts entsprechen, ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen und festgestellte Schwachstellen wirksam behoben werden. Zudem berichtet er regelmäßig an das Leitungsorgan.

Parallel dazu verlangt Art. 11 AMLR eine Compliance-Officer- bzw. Geldwäschebeauftragten-Funktion mit hoher organisatorischer Stellung. Sie verantwortet die tägliche Umsetzung der AML/CFT-Anforderungen, die operative Steuerung der Richtlinien und Kontrollen sowie die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die FIU.

Im Seminar erfährst du, wie sich diese klare Rollenverteilung in der Praxis umsetzen lässt: Welche Aufgaben beim Compliance-Manager auf C-Level liegen, welche der Geldwäschebeauftragte übernimmt und wie beide Funktionen gemeinsam mit Risk Management, IT und Interner Revision ein wirksames AML-Compliance-Programm aufbauen. Zudem lernst du, wie du deine Rolle gegenüber Geschäftsleitung, Aufsicht und Prüfern klar und prüfungssicher positionierst.


Art. 12 AMLR: Schulung wird zur dokumentationspflichtigen Organisationspflicht

Was heute § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG regelt, gilt mit Art. 12 AMLR unmittelbar – und weiter: Erfasst sind auch Vertreter und Vertriebspartner. Verlangt werden kontinuierliche Schulungsprogramme, die den jeweiligen Funktionen und den tatsächlichen Risiken des Hauses angemessen und gebührend zu dokumentieren sind. Schulung ist damit kein weicher Governance-Grundsatz mehr, sondern eigenständiger Prüfungsgegenstand.

Für dich heißt das: Inhalte aus der eigenen BWRA nach Art. 10 AMLR ableiten, Zielgruppen nach Funktion und Risiko segmentieren, Nachweisführung festlegen – und selbst auf Stand bleiben, weil Art. 11 AMLR für die Compliance-Funktion die erforderlichen Kenntnisse verlangt. Im Seminar erarbeitest du beides.

Dein Nachweis für die Schulungsdokumentation

Das Teilnahmezertifikat von S+P Seminare weist Inhalt und 6,0 Zeitstunden aus und ist damit als Beleg in deiner Schulungsdokumentation nach Art. 12 AMLR und § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG verwendbar.


AMLR & AMLA-Standards in KYC & Monitoring

Mit der AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 ein unmittelbar anwendbares EU-Single Rulebook. Nationale Unterschiede bei KYC-Prozessen werden weitgehend ersetzt durch einheitliche Vorgaben für Identifizierung, Risikobewertung und laufendes Monitoring.

Im Seminar erfährst du, welche neuen Anforderungen an Customer Due Diligence gelten. Dazu gehören die erweiterten Kundendaten nach den RTS zu Art. 28 AMLR, die strukturierte Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter über mehrstufige Beteiligungsstrukturen sowie die künftig zulässigen Identifizierungsverfahren nach der eIDAS-Verordnung.

Außerdem lernst du, wie du KYC- und Monitoring-Prozesse an die neuen Aktualisierungspflichten für Bestandskunden, die verschärften Anforderungen an PEP-, Sanktions- und Adverse-Media-Screenings sowie die erweiterten Verdachtsmeldepflichten anpasst. Ein weiterer Schwerpunkt ist die risikobasierte Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten.

So bereitest du dein Institut auf ein datengetriebenes, risikobasiertes und EU-weit einheitliches AML-Operating-Model vor und setzt die Anforderungen aus AMLR, RTS und der künftigen Aufsichtspraxis der AMLA sicher um.

Seminar_Geldwäschebeauftragte

Update_Seminar_Geldwäschebeauftragte

Business-Wide Risk Assessment (BWRA) nach Art. 10 AMLR

Mit Art. 10 AMLR wird die unternehmensweite Risikobewertung (Business-Wide Risk Assessment, BWRA) von einer „Compliance-Pflichtübung“ zu einem zentralen Governance-Instrument der Unternehmensleitung. Der Geldwäschebeauftragte bzw. Compliance Officer ist für die inhaltliche Erstellung der BWRA verantwortlich – einschließlich Methodik, Identifikation und Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, Integration von Sanktionsrisiken sowie der laufenden Aktualisierung. Das Leitungsorgan (C-Level) muss die BWRA formell prüfen und genehmigen und übernimmt damit die Letztverantwortung für Angemessenheit und Wirksamkeit der AML/CFT-Maßnahmen.

Für deine Praxis bedeutet das: Die Risikoanalyse nach §§ 4 und 5 GwG ist künftig kein reines Compliance-Dokument mehr, sondern ein haftungsrelevantes Steuerungsinstrument für die strategische Risikosteuerung. Im Seminar lernst du, wie du die BWRA fachlich fundiert aufbaust, die Anforderungen des Art. 10 AMLR erfüllst und die Zusammenarbeit zwischen Geldwäschebeauftragtem, Compliance Manager und Geschäftsleitung so gestaltest, dass Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Prüfpfade klar geregelt sind.


Auslagerung von AML/CFT‑Funktionen unter AMLR (Art. 18 AMLR)

Mit Art. 18 AMLR können Verpflichtete Aufgaben der Geldwäscheprävention an externe Dienstleister auslagern. Die Gesamtverantwortung und Haftung verbleiben jedoch jederzeit beim Institut. Jede Auslagerung ist vor Beginn der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Zudem muss das Institut jederzeit nachweisen können, dass es die Arbeitsweise des Dienstleisters versteht und dessen Leistungen die institutsindividuellen Risiken wirksam reduzieren.

Gleichzeitig definiert Art. 18 Abs. 3 AMLR einen Katalog nicht auslagerbarer Kernfunktionen. Hierzu gehören der Vorschlag und die Billigung der unternehmensweiten Risikobewertung nach Art. 10 Abs. 2 AMLR, die Billigung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen nach Art. 9 AMLR, die Entscheidung über das Risikoprofil des Kunden, die Entscheidung über die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, die Meldung verdächtiger Tätigkeiten an die FIU sowie die Billigung der Kriterien zur Aufdeckung verdächtiger oder ungewöhnlicher Transaktionen.

Das bedeutet nicht, dass Dienstleister in diesen Bereichen keine Rolle mehr spielen. Zulässig bleiben Vorbereitung, Analyse, operative Umsetzung und Dokumentation — unzulässig ist allein die Verlagerung der Entscheidung selbst. Genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob ein Auslagerungsmodell prüfungsfest ist.

Im Seminar lernst du, wie du Auslagerungen aufsichtsrechtlich sicher gestaltest. Du erfährst, welche Anforderungen an die Auswahl und Qualifikation von Dienstleistern bestehen, welche vertraglichen Regelungen erforderlich sind und wie Audit-, Kontroll- und Reportingprozesse ausgestaltet werden müssen. Darüber hinaus erhältst du einen Überblick über die besonderen Anforderungen bei Auslagerungen in Drittstaaten.


Zeig, was in dir steckt
Erhalte dein digitales S+P Badge & Zertifikat


Das Digitale Karriere-Zertifikat, auch bekannt als Digital Badge, ist eine moderne Form der Zertifizierung, die dir digital verliehen wird.

Mit diesem Badge kannst du einfach und effektiv in digitalen Netzwerken, auf deinem LinkedIn-Profil oder in deinem Lebenslauf zeigen, dass du proaktiv an deiner beruflichen Entwicklung arbeitest.

S+P Certified Geldwäsche-Beauftragter

Deine Vorteile mit dem S+P Update-Seminar für Geldwäschebeauftragte 2026/2027

Modul / Thema Inhalte im Seminar Dein konkreter Nutzen
KYC & neue AMLA-Leitlinien Vertiefte Analyse neuer Risikofaktoren, ESG-Integration & an die AMLR angepasste KYC-Prozesse Du verbesserst die Customer Journey & erhöhst die Effektivität deiner Kundenprüfung.
BWRA nach § 5 GwG & Art. 10 AMLR Toolkit zur unternehmensweiten Risikoanalyse (BWRA) inkl. Länderrisiken & Embargos Du steuerst Risiken proaktiv und erfüllst prüfungssicher deine Pflichten als Geldwäschebeauftragte:r.
AMLR & EU Single Rulebook Harmonisierte Sorgfaltspflichten, Rollenverteilung (Art. 11 AMLR) & neue Vorgaben für 2026/2027 Du agierst regelkonform & sicher im sich wandelnden regulatorischen Umfeld.
S+P Tool Box AMLR Vortragsfolien, KYC-Onboarding-Tool, BWRA-Risikoanalyse-Kit & Projektleitfäden Du setzt alle Inhalte effizient & praxisnah direkt im Arbeitsalltag um.
S+P Case Studies Praxisfälle zur AMLR-Transformation, Hochrisikokunden & AML-Systemeinrichtung Du vertiefst dein Wissen durch konkrete Umsetzungsbeispiele aus der BaFin-Praxis.
S+P Certified AML Officer Zertifikat & Digital Badge zur Sichtbarkeit deiner aktualisierten AML-Kompetenz Du zeigst Professionalität gegenüber Aufsicht, Vorstand & im Karriereprofil.
Zugang zur S+P Lounge Alle Seminarunterlagen + E-Learnings & Updates jederzeit digital verfügbar Du bleibst flexibel & bist regulatorisch immer up to date.
Ort S+P Seminare Datum
OnlineL05 - Geldwäschebeauftragter Update 2026: AMLD 6 meisternJetzt buchen
OnlineL05 - Geldwäschebeauftragter Update 2026/2027: AMLD 6 meisternJetzt buchen
OnlineL05 - Geldwäschebeauftragter Update 2027: AMLD 6 meisternJetzt buchen
OnlineL05 - Geldwäschebeauftragter Update 2027: AMLD 6 meisternJetzt buchen
OnlineL05 - Geldwäschebeauftragter Update 2027: AMLD 6 meisternJetzt buchen
OnlineL05 - Geldwäschebeauftragter Update 2027: AMLD 6 meisternJetzt buchen
Update-Seminar für Geldwäschebeauftragte – Mega Trends im Fokus

Seminare & Lehrgänge

Widerruf erklären

Service & Kontakt

S&P Unternehmerforum GmbH 809 Bewertungen auf ProvenExpert.com