S+P Seminar A25 · Depot A

MaRisk im Handelsgeschäft:
Pflichten erfüllen, Prozesse prüfbar machen

Ein Tag. Drei Werkzeuge für deinen Handelsprozess.

Du verantwortest Eigenhandel, Abwicklung oder Limitüberwachung und musst die MaRisk-Fassung vom 30.06.2026 in deine Abläufe übersetzen? An drei Praxisfällen arbeitest du mit Prozesscheck Handel, Neu-Produkt-Checkliste und Limitbericht – vom Abschluss über die Bestätigung bis zur Überwachung.

Für

  • Eigenhandel & Treasury
  • Abwicklung & Kontrolle
  • Risikocontrolling
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 Händlerpflichten nach MaRisk Funktionstrennung, Schnittstellen und Handel außerhalb des Hauses. Inhalte ansehen Block 01 Prozesscheck Handel Schnittstelle zu Treasury Handel im Homeoffice Zum Programm
  2. 02 Abwicklung & neue Produkte Bestätigungen, Audit Trail und Neu-Produkt-Prozess. Inhalte ansehen Block 02 Neu-Produkt-Checkliste Gegenbestätigungen T+1 ab 2027 Zum Programm
  3. 03 Limitsystem & Controlling Limite praktikabel setzen, anrechnen und überwachen. Inhalte ansehen Block 03 Limitbericht erstellen Emittentenlimite im Handel Spread- und Ratingüberwachung Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Vorlagen, Checklisten und Leitfäden
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    MaRisk im Handelsgeschäft: Funktionstrennung und Händlerpflichten

    Was die Neufassung der MaRisk vom 30.06.2026 von Handel, Abwicklung und Kontrolle verlangt. Dein Werkzeug: der Prozesscheck Handel.

    • Handelsgeschäfte abgrenzen: Begriff nach AT 2.3 MaRisk einschließlich Geschäften mit Kryptowerten und Ersterwerb aus einer Emission
    • MaRisk-Handelsgeschäft und aufsichtsrechtliche Handelsbuchzuordnung unterscheiden: Ein Depot-A-Geschäft kann den Handelsprozessanforderungen unterliegen, ohne deshalb dem CRR-Handelsbuch zugeordnet zu sein
    • Funktionstrennung nach BTO 2.1: Handel, Abwicklung und Kontrolle, Risikocontrolling
    • Schnittstelle Handel und Treasury: Zuständigkeiten, Informationswege und Vertretung
    • Handel außerhalb der Geschäftsräume: Voraussetzungen und Dokumentation nach BTO 2.2.1, IKT-Anforderungen nach DORA
    • Vorbereitung von Handelsgeschäften: Marktinformationen, Kursinformationen und Gattungsdaten
    • Marktgerechte Bedingungen und Marktgerechtigkeitskontrolle – einschließlich der Erleichterungen beim Ersterwerb
    • Handelsaktivitäten in Geschäfts- und Risikostrategie nach AT 4.2: Primär- und Sekundärmarkt
    • Übergangsfrist bis 01.01.2027: Anpassungsbedarf in Organisationsrichtlinien und Arbeitsanweisungen
  2. 02

    Abwicklung, Kontrolle und Neu-Produkt-Prozess

    Vom Abschluss bis zur Abstimmung jeden Schritt nachvollziehbar machen und neue Produkte geordnet aufnehmen. Dein Werkzeug: die Neu-Produkt-Checkliste.

    • Dokumentation nach BTO 2.2.1: unverzügliche Erfassung und Bestandsfortschreibung, maßgebliche Abschlussdaten, Aufzeichnung des Telefonhandels und besondere Kennzeichnung von Abschlüssen außerhalb der Geschäftsräume
    • Geschäfts- und Gegenbestätigungen nach BTO 2.2.2: fehlende reklamieren, Geschäfte anders verifizieren, Bestätigung nach EMIR bei OTC-Derivaten
    • Komplexe Produkte: Ad-hoc-Bestätigung mit den wesentlichen Abschlussdaten
    • Audit Trail: Bestand und Veränderungen von Positionen und Zahlungsströmen nachvollziehbar halten
    • T+1 ab 11.10.2027: Bestätigungs-, Abstimmungs- und Dispositionsprozesse auf den verkürzten Abwicklungszyklus vorbereiten – unverzügliche Erfassungs- und Bestätigungspflichten bleiben
    • Neu-Produkt-Prozess nach AT 8.1: Produktkatalog, Einbindung eines vom Handel unabhängigen Bereichs, Testphase
    • Wiederaufnahme ruhender Produkte: wann der Neu-Produkt-Prozess erneut zu durchlaufen ist
    • Anlageausschuss: Strukturierung, Vorbereitung und Besonderheiten bei Spezialfonds
  3. 03

    Praktikabler Umgang mit dem Limitsystem

    Kontrahenten-, Emittenten- und Marktpreisrisikolimite setzen, anrechnen und überwachen. Dein Werkzeug: der Limitbericht.

    • Kontrahenten- und Emittentenlimite im Handel: Votierung der Marktfolge nach BTO 1.1 Tz. 3 MaRisk
    • Kurzfristige Emittentenlimite nach BTR 1 Tz. 4: risikobasierte Voraussetzungen, Überwachung und vollständiger regulärer Bearbeitungsprozess innerhalb von drei Monaten
    • Anrechnung und Überwachung der Adressenausfallrisiken nach BTR 1
    • Marktpreisrisiken limitieren und überwachen nach BTR 2
    • Abbildung im Risikocontrolling nach BTO 2.2.3: Positionen, Bewertung und Ergebnisse
    • Spread-, Rating- und Positionsüberwachung mit klaren Schwellen
    • Limitüberschreitungen: Maßnahmen dokumentieren und Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten ab risikobasiert festgelegten Schwellen täglich an den zuständigen Geschäftsleiter melden (BTR 1 Tz. 5)
    • Limitbericht an die Geschäftsleitung, ESG-Risiken als Treiber der Marktpreis- und Adressenausfallrisiken

Für wen

Für Führungs- und Fachkräfte aus Eigenhandel, Depot A, Treasury, Abwicklung und Kontrolle, Risikocontrolling und Kredit-Marktfolge in Banken und Sparkassen. Der MaRisk-Schwerpunkt bezieht sich auf Institute im Anwendungsbereich des Rundschreibens 06/2026 (BA), nicht auf bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht.

Was mitbringen

Als Basisseminar setzt A25 keine vertieften MaRisk-Kenntnisse voraus; Grundkenntnisse der eigenen Handels- und Abwicklungsprozesse erleichtern den Transfer. Bring gern eine anonymisierte Frage aus deinem Handelsalltag mit; die Prüfung konkreter Einzelgeschäfte ersetzt der Seminartag nicht.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Rechtsstand – Themen wie MaRisk, Marktrisikorahmen und Abwicklungszyklus werden laufend fortgeschrieben.

Regulatorisches Update · Stand 02.10.2026

Was sich für dein Handelsgeschäft konkret ändert.

Fünf Änderungen, ausgewählt nach ihrer Wirkung auf Handel, Abwicklung und Limitüberwachung. Bereits anwendbare Vorgaben, Übergangsfristen und künftig anwendbares Recht werden ausdrücklich getrennt.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
MaRisk: Prozesse im HandelsgeschäftBereits die MaRisk 2024 verlangten die unverzügliche Reklamation fehlender oder unvollständiger Gegenbestätigungen, soweit das Geschäft nicht bereits vollständig ordnungsgemäß erfüllt war. Die Erläuterungen sahen bei nicht einholbaren Gegenbestätigungen eine anderweitige Verifizierung von Existenz und Inhalt vor. Ein Audit Trail konnte bereits zur Sicherstellung angemessener Abstimmungsprozesse erforderlich sein. Seit 30.06.2026 · Neues ab 01.01.2027Die MaRisk 06/2026 (BA) konkretisieren die Handelsprozesse. BTO 2.2.2 Tz. 7 verlangt ausdrücklich geeignete Prozesse, um Bestand und Veränderungen von Positionen und Zahlungsströmen nachvollziehen zu können. BTO 2.2.2 Tz. 2 übernimmt und präzisiert Vorgaben zu Gegenbestätigungen; die Ad-hoc-Bestätigung bei komplexen Produkten muss im dort geregelten Verfahren die wesentlichen Angaben zum Geschäft enthalten. Soweit sich für das Institut zusätzliche Anforderungen ergeben, sind diese bis 01.01.2027 umzusetzen. Bereits bestehende Pflichten bleiben zu erfüllen.
MaRisk und DORA: IKT im HandelAuslagerungen von IT-Dienstleistungen waren auch nach AT 9 MaRisk zu steuern; Anforderungen an die IT-Sicherheit von Handelssystemen ergaben sich zudem aus nationalen Rundschreiben. Seit 17.01.2025 · MaRisk-Abgrenzung seit 30.06.2026Für Institute im Anwendungsbereich der VO (EU) 2022/2554 (DORA) gelten die einschlägigen DORA-Anforderungen seit 17.01.2025. AT 9 MaRisk nimmt ausgelagerte oder fremdbezogene IKT-Dienstleistungen gemäß Art. 3 Nr. 21 DORA aus, soweit sie dem IKT-Drittparteienrisikomanagement nach Art. 28 bis 30 DORA unterliegen. Die Ausnahme gilt damit nicht pauschal für jede Dienstleistung mit IT-Bezug. Für Handelssysteme und Remote-Zugänge sind die einschlägigen IKT-Anforderungen von den weiterhin zu beachtenden Handelsprozessanforderungen nach BTO 2 MaRisk zu unterscheiden.
Marktrisiko: FRTB nach CRR IIIDie Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken richteten sich nach dem bisherigen Rahmen der CRR; die Anwendung der neuen Vorgaben aus der VO (EU) 2024/1623 wurde zweimal verschoben. Ab 01.01.2027Die Anwendung des neuen Marktrisikorahmens für die Eigenmittelanforderungen ist nach Art. 520a CRR auf den 01.01.2027 verschoben. Die inzwischen veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2026/1221 ist in Kraft und gilt ab 01.01.2027; sie enthält befristete Erleichterungen bis 31.12.2029. Davon ist die Handelsbuchabgrenzung zu unterscheiden: Die EBA empfiehlt im No-Action-Letter vom 03.08.2026, bestimmte Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen zu den Abgrenzungsregeln, internen Risikotransfers und damit verbundenen Meldungen vorübergehend nicht zu priorisieren. Diese Empfehlung ändert die CRR nicht. Für dein Institut sind die einschlägigen Vorschriften, die Aufsichtspraxis und gegebenenfalls die Ausnahme für kleine Handelsbuchaktivitäten nach Art. 94 CRR getrennt zu prüfen.
Abwicklungszyklus T+1Für die von Art. 5 Abs. 2 CSDR erfassten Geschäfte mit übertragbaren Wertpapieren an Handelsplätzen darf der vorgesehene Abwicklungstag grundsätzlich spätestens auf den zweiten Geschäftstag nach dem Handelstag fallen (T+2). Gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Ab 11.10.2027Ab 11.10.2027 darf der vorgesehene Abwicklungstag für die erfassten Geschäfte grundsätzlich spätestens auf den ersten Geschäftstag nach dem Handelstag fallen (T+1). Grundlage ist Art. 5 Abs. 2 CSDR in der Fassung der VO (EU) 2025/2075. Ausnahmen gelten unter anderem für privat ausgehandelte, an einem Handelsplatz ausgeführte Geschäfte, bilateral ausgeführte und dort gemeldete Geschäfte, bestimmte Erstverbuchungen sowie die gesetzlich bezeichneten Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, sofern diese als ein Geschäft aus zwei verbundenen Transaktionen dokumentiert sind. Für die Umsetzung sind Erfassung, Bestätigung, Abstimmung und Liquiditätsdisposition an den verkürzten Zyklus und die jeweiligen Annahmeschlusszeiten anzupassen.
Bankanleihen: Ratings mit impliziter StaatsstützungECAI-Beurteilungen von Instituten durften unabhängig davon verwendet werden, ob sie eine implizite staatliche Unterstützung berücksichtigten. Seit 01.01.2025 · Übergang bis 31.12.2029Nach Art. 138 Buchst. g CRR sind solche Beurteilungen bei Risikopositionen gegenüber Instituten grundsätzlich nicht mehr zu verwenden. Die BaFin gestattet Instituten im Anwendungsbereich ihres Rundschreibens 06/2025 (BA) nach Art. 495e CRR die Verwendung bis einschließlich 31.12.2029. Diese aufsichtsrechtliche Behandlung ersetzt nicht die eigene Bonitätsbeurteilung bei Kontrahenten- und Emittentenlimiten.

Dein Praxistransfer: Prüfe, welche zusätzlichen MaRisk-Anforderungen dein Institut bis 01.01.2027 umsetzen muss, und grenze sie von bereits bestehenden Pflichten ab. Ordne IKT-Fragen nach dem Anwendungsbereich von DORA und AT 9 MaRisk ein. Bereite Bestätigungs-, Abstimmungs- und Dispositionsprozesse auf den ab 11.10.2027 verkürzten Abwicklungszyklus T+1 vor; bestehende unverzügliche Erfassungs- und Bestätigungspflichten bleiben zu beachten.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle aus dem Handelsalltag ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du Prozesscheck Handel, Neu-Produkt-Checkliste und Limitbericht.

Fall 01 · Abwicklung

Abschluss im Homeoffice, Bestätigung fehlt.

Ein Händler schließt am Freitagnachmittag von zu Hause telefonisch ab. Erfasst wird das Geschäft erst am Montag, die Gegenbestätigung des Kontrahenten bleibt aus.

Deine Aufgabe: Zeige mit deinem Prozesscheck Handel, welche Kontrollen nicht gegriffen haben, wie du Existenz und Inhalt des Geschäfts verifizierst und was du an den Regeln für den Handel außerhalb der Geschäftsräume änderst.

Fall 02 · Neues Produkt

Der Schuldscheinhandel soll wieder starten.

Das Haus hat drei Jahre keine Schuldscheindarlehen gehandelt. Der Handel möchte nächste Woche wieder zeichnen, Abwicklung und Risikocontrolling haben ihre Abläufe inzwischen umgestellt.

Deine Aufgabe: Prüfe mit der Neu-Produkt-Checkliste, ob der Neu-Produkt-Prozess erneut zu durchlaufen ist, welche Bereiche du einbindest und welche Bestätigungen vor dem ersten Geschäft vorliegen müssen.

Fall 03 · Limit

Ein kurzfristiges Handelslimit läuft einfach weiter.

Für einen Emittenten wurde ein Limit kurzfristig für Handelszwecke eingeräumt. Wochen später fehlt das Votum noch, die Position ist gewachsen und der Spread steigt.

Deine Aufgabe: Entscheide mit deinem Limitbericht über Eskalation, nachträgliches Votum und Umgang mit dem Bestand. Unterscheide dabei die Drei-Monats-Grenze für den vollständigen regulären Bearbeitungsprozess von früherem Eskalationsbedarf wegen Spread, Positionsentwicklung oder interner Fristen.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Prozesscheck Handel

    Du prüfst Funktionstrennung, Erfassung, Bestätigung und Kontrolle deines Handelsprozesses gegen die MaRisk-Fassung vom 30.06.2026.

  2. 02 Neu-Produkt-Checkliste

    Du entscheidest strukturiert, wann der Neu-Produkt-Prozess zu durchlaufen ist und welche Bereiche du einbindest.

  3. 03 Limitbericht

    Du stellst Auslastung, Überschreitungen und Bonitätsveränderungen so dar, dass die Geschäftsleitung entscheiden kann.

  4. 04 Abwicklung

    Du kennst die Anforderungen an Gegenbestätigungen und Audit Trail und den Anpassungsbedarf für T+1.

  5. 05 Rechtsstand

    Du ordnest MaRisk 06/2026, die Abgrenzung zu DORA und den Marktrisikorahmen ab 2027 für dein Institut ein.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belastbar ist
dein Handelsprozess heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deinen Handelsprozess und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die Risikomanagement und Handel im Jahresverlauf treffen.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für das Handelsgeschäft.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und unterstützt deine drei Werkzeuge: Prozesscheck Handel, Neu-Produkt-Checkliste und Limitbericht.

  • PDF-Präsentationen: kompakte Zusammenfassungen der Seminarinhalte zum Nachschlagen und Auffrischen.
  • Prozesscheck Handel: Anwendungsleitfaden für den Handel mit den Schritten vom Abschluss über die Bestätigung bis zur Abstimmung.
  • Neu-Produkt-Prozess: Händlerübersichten zu Produkten als Arbeitsgrundlage für den Produktkatalog und die im Seminar erarbeitete Neu-Produkt-Checkliste.
  • Limitbericht: Muster für Limitberichte mit ESG-Kriterien und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einbindung von ESG-Kriterien in den Handelsprozess.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an deine Produkte, Systeme und Organisationsrichtlinien an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Aufsichtsrecht, Kapitalmärkte und Anforderungen an das Risikomanagement ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal. Ausgewählte Themen aus dem veröffentlichten Programm:

  • Q4 2026 · Prioritäten setzen: Rechtsänderungen und Prüfungsfeststellungen in einen Kontrollplan 2027 übersetzen.
  • Q1 2027 · KI und Dienstleister steuern: Datenqualität, Monitoring und menschliche Freigaben in automatisierten Prozessen kontrollieren.
  • Q3 2027 · Wirksamkeit nachweisen: Kontrollnachweise erarbeiten, die einer Prüfung standhalten.
  • Q4 2027 · Aus Erfahrungen lernen: aus Feststellungen begründete Kontrollprioritäten für 2028 ableiten.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar im Track für Compliance, Geldwäsche und Kapitalmarkt mit dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Beispielhafte S+P Badges und Zertifikat aus dem Themenfeld MaRisk und WpHG-Compliance

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Vorgesetzten und Aufsicht.

Das Teilnahmezertifikat dokumentiert Inhalte und Umfang dieses Seminartags. Es bestätigt keine bestandene Prüfung und verleiht keinen gesonderten geprüften Lehrgangsabschluss. A25 ist der erste Tag des zweitägigen Lehrgang ESG Risk & Investment Specialist (Z34). Den Abschluss „Zertifizierter ESG Risk & Investment Specialist“ erwirbst du nicht durch die Teilnahme an A25; er setzt den Lehrgang und die optionale, bestandene S+P Certified Prüfung voraus.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Handel · Abwicklung
Funktionstrennung, Händlerpflichten, Bestätigungen, Audit Trail und Neu-Produkt-Prozess nach MaRisk.
Inhalte II
Limite · Controlling
Kontrahenten- und Emittentenlimite, Marktpreisrisiken, Abbildung im Risikocontrolling und Limitbericht.
Stand
Rechtsstand des Termins
Das Zertifikat weist den Stand aus, mit dem dein Seminartag gearbeitet hat.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Aufsichtsrecht & Banksteuerung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und als Geschäftsführer. Er übersetzt aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare Entscheidungen für Handel, Risikosteuerung und Limitsystem. Im Seminar arbeitet er mit Fällen aus Handel, Abwicklung und Limitüberwachung statt mit Paragrafenlektüre.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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für das Seminar A25

Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Treasury- oder Marktfolgeteam ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

Was Teilnehmende über S+P Seminare sagen

Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

Häufig
gefragt

Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

Handle nach MaRisk.
Mach jeden Schritt nachvollziehbar.

Melde dich jetzt an und nimm Prozesscheck Handel, Neu-Produkt-Checkliste und Limitbericht direkt in deinen Arbeitsalltag mit. Ein Tag live online, 6,0 Zeitstunden, S+P Teilnahmezertifikat und Digital Badge, Tool Box und unbefristet kostenfreies C.O.R.E. Update inklusive.

Seminar A25

930 €

Online

zzgl. gesetzlicher MwSt. · 1 Tag · Online

Grafik zum S+P Seminar A25 MaRisk im Handelsgeschäft mit Prozesscheck Handel, Neu-Produkt-Checkliste und Limitbericht sowie der Prozesskette nach BTO 2

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