S+P Seminar L05 · Geldwäsche­prävention

Update Geld­wäsche­beauftragte 2026/2027:
AMLR und Single Rulebook in der Praxis

Ein Tag. Dein Fahrplan zur AMLR-Umsetzung und wirksamen Anwendung.

Dein Jahres-Update für die Umsetzung der EU-Geldwäscheverordnung und die Einordnung der ergänzenden nationalen Anforderungen. Du nimmst drei Werkzeuge mit: KYC-Anpassungsliste, BWRA-Gap-Liste mit Beschlussvorlage und AMLR-Projektplan.

Bis zum 10.07.2027 steht die Vorbereitung auf den Anwendungsbeginn im Mittelpunkt. Bei späteren Terminen prüfen wir die Umsetzung, verbleibende Lücken und die Wirksamkeit der angepassten Prozesse.

Dein Jahres-Update zur AMLR mit drei Werkzeugen: KYC-Anpassungsliste, BWRA-Gap-Liste und AMLR-Projektplan.

Für

  • Geldwäsche­beauftragte:r & Stellvertretung
  • Compliance-Manager:in
  • Revision & Geschäfts­leitung
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 KYC und Monitoring nach AMLR Sorgfaltspflichten an die AMLA-Standards anpassen. Inhalte ansehen Block 01 KYC-Datenfelder abgleichen Wirtschaftlich Berechtigte belegen Screening-Qualität messen Zum Programm
  2. 02 Risikoanalyse und Governance Die BWRA als Steuerungsinstrument der Geschäftsleitung. Inhalte ansehen Block 02 Vier Mindestbestandteile (AMLA-Entwurf) Sanktionsrisiken einbinden Rollen nach Art. 11 AMLR Zum Programm
  3. 03 AMLR als Umsetzungs­projekt Planen, entscheiden und nachvollziehbar dokumentieren. Inhalte ansehen Block 03 Umsetzung planen und überprüfen Auslagerung nach Art. 18 AMLR Prüfungsspur aufbauen Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Templates, Checklisten und Projektleitfäden
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    AMLR und AMLA-Standards in KYC, Monitoring und Meldewesen

    Ab 10.07.2027 regelt die AMLR die Sorgfaltspflichten unmittelbar; welche Angaben du erhebst, konkretisieren die technischen Regulierungsstandards nach Art. 28 Abs. 1 AMLR. Dein Werkzeug: die KYC-Anpassungsliste.

    • EU Single Rulebook: was ab 10.07.2027 unmittelbar gilt und was du 2026 vorbereitest
    • KYC-Datenfelder gegen den Informationskatalog für standardmäßige, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten abgleichen
    • Wirtschaftlich Berechtigte über mehrstufige Beteiligungsstrukturen ermitteln: Vorgehen, Belegtiefe, Dokumentation bei Nachweisgrenzen
    • UBO-Umstellung konkret prüfen: Eigentumsschwelle von 25 % oder mehr nach Art. 52 AMLR, mittelbare Beteiligungen und Kontrolle sowie Auswirkungen auf Datenfelder und bestehende Kundenakten
    • Transparenzregister: geltende Einsichts- und Unstimmigkeitsregeln anwenden und den Entwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes hinsichtlich Zugangsrechten und künftiger Paragraphenzuordnung einordnen
    • Kundendatenaktualisierung nach Art. 26 Abs. 2 und 3 AMLR planen: risikogerechte Intervalle mit den Ein- bzw. Fünfjahres-Höchstgrenzen, zusätzliche anlassbezogene Prüfungen und erforderliche Aktualisierungen sowie Ressourcenbedarf
    • Screening-Qualität bei PEP, Sanktionen und Adverse Media beurteilen: Daten- und Listenabdeckung, Aktualität, definierte Testfälle zur Erkennung relevanter Treffer, Fehlalarme, Bearbeitungszeiten und nachvollziehbare Alert-Entscheidungen
    • Vereinfachte Sorgfaltspflichten risikobasiert anwenden und ihre Grenzen gegenüber der Aufsicht begründen
    • Verdachtsmeldungen nach der GwG-Meldeverordnung: Pflichtangaben und Übermittlungsweg an die FIU
    • Identifizierungsverfahren nach der eIDAS-Verordnung im künftigen Rahmen einordnen
  2. 02

    Business-Wide Risk Assessment und interne Sicherungs­maßnahmen

    Die Risikoanalyse ist bereits heute Bestandteil des Risikomanagements und nach § 4 Abs. 3 GwG durch das zuständige Mitglied der Leitungsebene zu genehmigen. Art. 10 AMLR konkretisiert und erweitert den künftigen Rahmen: Der Compliance Officer erstellt die unternehmensweite Risikoanalyse, das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion genehmigt sie; ein vorhandenes Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion ist zu informieren. Dein Werkzeug: die BWRA-Gap-Liste mit Beschlussvorlage.

    • Die vier Mindestbestandteile des AMLA-Leitlinienentwurfs übertragen: Geschäftsüberblick, inhärente Risiken, Kontrollqualität, Restrisiken
    • Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen bewerten – integriert oder in einer ergänzenden, nachvollziehbar verknüpften Analyse
    • Risikoklassen so mit Maßnahmen und Kontrollschwerpunkten verknüpfen, dass eine neue Einstufung tatsächlich steuert
    • Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG gegen den EU-Rahmen spiegeln, ohne Brüche im Tipping-off-Verbot
    • Rollen nach Art. 11 AMLR: Compliance-Manager im Leitungsorgan und Compliance Officer in der Geldwäscheprävention
    • Schulung nach Art. 12 AMLR aus der eigenen Risikoanalyse ableiten – einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern
    • Typische Prüfungsfeststellungen entschärfen: formale Analysen, fehlende Herleitung, veraltete Datengrundlage
  3. 03

    AMLR als Transformations­projekt

    Prozesse, Systeme, Verträge und Schulung ändern sich gleichzeitig – und Teile der Konkretisierung laufen noch. Dein Werkzeug: der AMLR-Projektplan.

    • Gap-Analyse in Arbeitspakete übersetzen: KYC, Risikoanalyse, Monitoring, Meldewesen, Schulung
    • Je Arbeitspaket Ziel, Umfang, Meilenstein und Verantwortung festlegen: vor dem 10.07.2027 auf den Anwendungsbeginn ausrichten, danach Umsetzungslücken, Maßnahmenfristen und Wirksamkeitskontrollen priorisieren
    • Schnittstellen zu Geschäftsleitung, Fachbereichen, IT und Interner Revision regeln, inklusive Eskalationsweg
    • Auslagerungen nach Art. 18 AMLR prüfen: vorherige Anzeige, fortbestehende Verantwortung, grundsätzlich nicht auslagerbare Aufgaben und die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen für bestimmte gruppeninterne Konstellationen und Organismen für gemeinsame Anlagen
    • Ein schlankes Projekt-IKS für bereichsübergreifende Konsistenz aufsetzen
    • Die Prüfungsspur aufbauen: welche Entscheidung wann auf welcher Grundlage und durch wen gebilligt wurde

Für wen

Für alle, die die Geldwäscheprävention im Haus bereits verantworten oder prüfen und den Umstieg auf die AMLR steuern.

Was mitbringen

Praxis mit den Pflichten nach dem GwG. Für deinen persönlichen Abgleich kannst du deine Risikoanalyse und KYC-Arbeitsanweisung bereithalten. Teile im Seminar nur anonymisierte und zur Weitergabe freigegebene Auszüge.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Stand – auch mit dem jeweils neuesten Stand der AMLA-Standards und Leitlinien.

Regulatorisches Update · Stand 06.10.2026

Was sich für deine Geld­wäsche­prävention konkret ändert.

Sechs Änderungen aus EU- und nationalem Recht – im Seminar den drei Themenblöcken zugeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
AMLR und AMLD 6: EU-Geldwäsche­paketDie Pflichten der Verpflichteten ergeben sich aus dem GwG, das die RL (EU) 2015/849 umsetzt. Die BaFin konkretisiert sie in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen; Rollen, Schulung und Auslagerung sind national geregelt (§§ 6, 7 GwG). Ab 10.07.2027Die VO (EU) 2024/1624 (AMLR) gilt ab 10.07.2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten (Art. 90 AMLR). Art. 11 regelt die Verantwortung des Compliance-Managers im Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion und des Compliance Officers für die laufende Umsetzung; zulässige personelle Zusammenfassungen und besondere Konstellationen sind gesondert zu prüfen. Art. 12 verlangt funktions- und risikogerechte, fortlaufende und dokumentierte Schulungen auch für Vertreter und Vertriebspartner, soweit deren Aufgaben dies erfordern. Art. 18 begrenzt die Auslagerung bestimmter Aufgaben und enthält besondere Ausnahmen. Art. 80 AMLR begrenzt gewerbliche Barzahlungen grundsätzlich auf 10.000 € einschließlich zusammenhängender Teilzahlungen; niedrigere nationale Grenzen bleiben zu beachten. Ausgenommen sind insbesondere bestimmte private Zahlungen sowie Zahlungen oder Einzahlungen in den Räumlichkeiten der in Art. 80 Abs. 4 genannten Finanzdienstleister; dort gelten besondere Meldevorgaben. Die RL (EU) 2024/1640 (AMLD 6) ist im Wesentlichen bis 10.07.2027 umzusetzen (Art. 78); das betrifft das GwG. Die direkte Aufsicht der AMLA über ausgewählte Institute beginnt 2028 (VO (EU) 2024/1620).
Sorgfalts­pflichten: technische Standards der AMLAWelche Angaben bei allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten zu erheben sind, folgt aus §§ 10 bis 15 GwG und den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin. Ende September 2026Die AMLA hat Ende September 2026 den Abschlussbericht zu den technischen Regulierungsstandards nach Art. 28 Abs. 1 AMLR vorgelegt. Sie legen den Informationskatalog für standardmäßige, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten fest. Die Annahme durch die Kommission und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen noch aus. Der finale Entwurf sieht eine risikoorientierte Anpassung bereits bestehender Geschäftsbeziehungen innerhalb der Zeiträume des Art. 26 Abs. 2 AMLR vor; Erwägungsgrund 26 knüpft den Beginn dieser Übergangszeiträume an das Inkrafttreten der delegierten Verordnung. Die endgültige Übergangsregel bleibt bis zum Erlass zu prüfen. Laufende und anlassbezogene Aktualisierungspflichten sind hiervon getrennt zu behandeln.
Unternehmens­weite Risikoanalyse (BWRA)Die Risikoanalyse erfolgt nach § 5 GwG und ist nach § 4 Abs. 3 GwG durch das zuständige Mitglied der Leitungsebene zu genehmigen; Inhalt und Methodik orientieren sich an den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin. Entwurf vom 16.04.2026Die AMLA hat am 16.04.2026 Leitlinien nach Art. 10 Abs. 4 AMLR zur Konsultation gestellt; die Frist endete am 15.07.2026, die finalen Leitlinien sind für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Der Entwurf nennt vier Mindestbestandteile: Geschäftsüberblick, inhärente Risiken, Kontrollqualität und Restrisiken. Am Prüfstand liegt ein Konsultationsentwurf vor. Nach Veröffentlichung der finalen Leitlinien sind deren Inhalt, Anwendungsbeginn und aufsichtliche Umsetzung gesondert zu berücksichtigen. Nach Art. 10 Abs. 1 AMLR umfasst die Risikoanalyse auch die Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen; der Entwurf lässt dafür eine integrierte oder eine ergänzende, verknüpfte Analyse zu.
Sanktions­strafrecht im Außenwirtschafts­gesetzViele Verstöße gegen EU-Sanktionen waren nach § 19 AWG i. V. m. § 82 AWV nur als Ordnungswidrigkeit erfasst. § 18 Abs. 11 AWG a. F. enthielt für die dort erfassten Straftatbestände eine begrenzte Strafausnahme: Die Handlung musste bis zum Ablauf des zweiten auf die Veröffentlichung folgenden Werktags erfolgt sein und der Täter durfte das angeordnete Verbot oder Genehmigungserfordernis zum Tatzeitpunkt nicht kennen. Dies war keine allgemeine Frist zur verspäteten Umsetzung von EU-Sanktionen. Seit 06.02.2026Mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (BGBl. 2026 I Nr. 27) hat Deutschland die RL (EU) 2024/1226 umgesetzt. Zahlreiche bisher bußgeldbewehrte Tatbestände sind jetzt Straftaten nach § 18 AWG; die frühere begrenzte Strafausnahme ist entfallen, der neue § 18 Abs. 11 AWG betrifft bestimmte humanitäre Handlungen. Sanktionsänderungen sind nach ihrem jeweiligen rechtlichen Wirksamkeitszeitpunkt in den betroffenen Prüf- und Geschäftsprozessen zu berücksichtigen; Screening, Trefferklärung und erforderliche Sperr- oder Meldeprozesse sind entsprechend auszurichten.
Verdachtsmeldungen an die FIU§ 45 GwG regelte die elektronische Abgabe von Meldungen nach §§ 43 und 44 GwG; Form und Pflichtangaben folgten im Wesentlichen der Praxis des Meldeportals goAML. Seit 01.03.2026Die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV, BGBl. 2025 I Nr. 200) konkretisiert die bereits in § 45 GwG vorgesehene elektronische Übermittlung und die erforderlichen Meldungsangaben. Sie regelt XML-Übermittlung oder strukturierte Eingabe in goAML, erforderliche Angaben und Anlagen sowie technische Ausweichwege. Bei Angaben nach der Anlage zu § 3 Abs. 3 GwGMeldV ist maßgeblich, ob sie vorliegen und für die Sachverhaltsdarstellung erforderlich sind. Prüfe Meldeprozesse, Arbeitsanweisungen und Schulungen; die Pflicht zur unverzüglichen Meldung bleibt bestehen.
Änderungen des GwG durch das Standortförder­gesetzBei der Identifizierung waren hinsichtlich des amtlichen Ausweises Art, Nummer und ausstellende Behörde aufzuzeichnen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GwG a. F.). Seit 10.02.2026Art. 53 des Standortfördergesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 33) ändert unter anderem §§ 8, 10, 12, 14, 23, 51, 52, 54, 56 und 57 GwG. Ist die ausstellende Behörde nicht erkennbar, genügt nun die Aufzeichnung des ausstellenden Staates (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GwG). Nach § 51 Abs. 11 GwG können die Aufsichtsbehörden die elektronische Einreichung von Meldungen, Anzeigen und Unterlagen per Allgemeinverfügung vorschreiben.

Dein Praxistransfer: Gleiche deine KYC-Datenfelder und deine Risikoanalyse mit den Entwürfen der AMLA ab, stelle Meldewesen und Sanktionsscreening auf die seit Februar und März 2026 geltende Rechtslage ein und führe die AMLR-Umstellung als Projekt – vor dem 10.07.2027 mit Blick auf den Anwendungsbeginn, danach mit Lückenschluss und Wirksamkeitskontrollen.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle aus der Geldwäscheprävention ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du KYC-Anpassungsliste, BWRA-Gap-Liste und AMLR-Projektplan.

Fall 01 · KYC

Der wirtschaftlich Berechtigte bleibt im Dunkeln.

Ein langjähriger Firmenkunde hängt an einer dreistufigen Beteiligungskette mit einer Gesellschaft im Drittstaat. Die Akte enthält nur den Registerauszug aus der Erstaufnahme.

Deine Aufgabe: Lege risikogerechte Ermittlungsschritte und Nachweise fest und dokumentiere die verbleibenden Unsicherheiten. Prüfe, ob die Sorgfaltspflichten erfüllt werden können, ob die Voraussetzungen für einen fiktiven wirtschaftlich Berechtigten vorliegen und ob eine Unstimmigkeits- oder Verdachtsmeldung erforderlich ist. Entscheide über die Fortführung der Geschäftsbeziehung und übertrage notwendige Prozess- und Datenanpassungen in deine KYC-Anpassungsliste.

Fall 02 · Risikoanalyse

Die Geschäfts­leitung will die Analyse vom Vorjahr billigen.

Seit der letzten Fassung ist ein neues Produkt hinzugekommen, Sanktionsrisiken stehen in einem eigenen Regelwerk daneben. Die Sitzung der Geschäftsleitung ist in drei Wochen.

Deine Aufgabe: Prüfe die Analyse anhand des geltenden Rechts und der vier Mindestbestandteile des AMLA-Entwurfs. Bewerte das neue Produkt sowie die integrierte oder ergänzende, nachvollziehbar verknüpfte Analyse der Sanktionsrisiken und erstelle die BWRA-Gap-Liste mit Beschlussvorlage.

Fall 03 · Auslagerung

Der Dienstleister soll künftig auch entscheiden.

Um Personal zu sparen, schlägt der Fachbereich vor, dass der externe Dienstleister ab 2027 Alerts abschließend bearbeitet und über die Abgabe von Verdachtsmeldungen entscheidet.

Deine Aufgabe: Trenne Alert-Bearbeitung, Festlegung von Erkennungskriterien, Kundenentscheidungen und FIU-Meldung. Prüfe für jeden Schritt den Verbotskatalog des Art. 18 Abs. 3 AMLR und gegebenenfalls einschlägige gesetzliche Ausnahmen. Begründe die verbleibenden Verantwortlichkeiten gegenüber der Geschäftsleitung und plane erforderliche Vertragsänderungen, Anzeigen und gegebenenfalls Genehmigungen.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 KYC-Anpassungsliste

    Du priorisierst die Anpassungen an Datenmodell, Onboarding-Formularen und Arbeitsanweisungen nach dem Stand der AMLA-Standards.

  2. 02 BWRA-Gap-Liste

    Du gleichst deine Risikoanalyse mit dem geltenden Recht und den vier Mindestbestandteilen des AMLA-Entwurfs ab und bereitest die Genehmigung durch die Geschäftsleitung vor.

  3. 03 AMLR-Projektplan

    Du strukturierst deine AMLR-Arbeitspakete mit Meilensteinen, Zuständigkeiten und Nachweisen, passend zur Vorbereitung oder zur Überprüfung der bereits erfolgten Umstellung.

  4. 04 Rollen

    Du grenzt die Aufgaben von Compliance-Manager und Compliance Officer ab und legst die Berichtswege an die Geschäftsleitung fest.

  5. 05 Auslagerung

    Du unterscheidest auslagerbare Tätigkeiten, grundsätzlich nicht auslagerbare Aufgaben und gesetzliche Ausnahmen und leitest daraus Anforderungen an Verträge, Anzeigen und Kontrollen ab.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie weit ist dein Haus
auf dem Weg zur AMLR?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine AMLR-Umstellung und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die die Geldwäscheprävention im Jahresverlauf treffen.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für die AMLR-Umstellung.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und unterstützt deine drei Werkzeuge: KYC-Anpassungsliste, BWRA-Gap-Liste mit Beschlussvorlage und AMLR-Projektplan.

  • Vorträge und Arbeitsmaterial als PDF: Seminarfolien, Working Paper zur AMLD 6 und S+P Case Studies zum Nachlesen.
  • KYC-Anpassungsliste: S+P KYC-Onboarding-Tool und KYC- und Screening-Checklisten für den Abgleich deiner Datenfelder.
  • BWRA-Gap-Liste mit Beschlussvorlage: Risikoanalyse-Template und Checklisten zu den vier Mindestbestandteilen des AMLA-Entwurfs.
  • AMLR-Projektplan: Projektmanagement-Toolkit AMLA/AMLD 6 mit Projektleitfäden und Checklisten – von der Gap-Analyse bis zur dokumentierten Abnahme.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Geschäftsmodell, deine Kundenstruktur und deine Freigabeprozesse an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Standards der AMLA, Hinweise der Aufsicht und die Praxis der FIU entwickeln sich laufend weiter. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Nach deiner Seminarteilnahme kannst du als S+P Bestandskunde kostenfrei an den angebotenen C.O.R.E.-Updates teilnehmen. Maßgeblich sind die veröffentlichten Termine und Teilnahmebedingungen.

Die aktuellen Themen und Termine findest du im S+P C.O.R.E.-Programm. Für Compliance- und Geldwäscheverantwortliche stehen 2027 automatisierte Prozesse, AMLR-Umsetzung, Kontrollnachweise und die Weiterentwicklung des Kontrollplans im Mittelpunkt.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Themen der Geldwäscheprävention und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Kostenfrei für S+P Bestandskunden nach den veröffentlichten Teilnahmebedingungen. Zu jedem Update-Event meldest du dich gesondert an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahme­zertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Musterzertifikat und Digital Badge des S+P Seminars L05 Update Geldwäschebeauftragte

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – für dein LinkedIn-Profil, deinen Lebenslauf und deine eigene Fortbildungsdokumentation gegenüber Geschäftsleitung und Prüfern.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsumfang ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahme­zertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
KYC · Meldewesen
Sorgfaltspflichten nach AMLR und AMLA-Standards, wirtschaftlich Berechtigte, Screening und Verdachtsmeldungen.
Inhalte II
BWRA · Projekt
Unternehmensweite Risikoanalyse, Governance nach Art. 11 und 12 AMLR, Auslagerung und Umsetzungsprojekt.
Stand
Seminartag
Die Inhalte entsprechen dem am Seminartag geltenden Rechtsstand.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Geldwäsche­prävention

  • Geldwäsche­beauftragter (MLRO)

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis – genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in das Seminar ein.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Compliance-Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

Was Teilnehmende über S+P Seminare sagen

Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Auf den verlinkten Profilen findest du Bewertungen zu S+P. Informationen zu den jeweiligen Prüfverfahren und zur Kennzeichnung von Bewertungen stellen die Portale bereit. Damit ist nicht automatisch bestätigt, dass jede bewertende Person an diesem Seminar teilgenommen hat.

Fragen

Häufig
gefragt

Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

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Seminar L05

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