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Die Phasen des Akquisegesprächs: Ablauf, Fragen und rechtlicher Rahmen

Die Phasen des Akquisegesprächs geben jedem Erstgespräch Struktur, von der Eröffnung bis zur Nachbetreuung. Dieser Beitrag zeigt dir, was du in jeder Phase erreichen willst, woran Gespräche scheitern und welchen rechtlichen Rahmen du vor dem ersten Satz beachtest.

Rechtsstand: Oktober 2026 · Lesezeit: 14 Minuten · Autor: Achim Schulz

Management Summary

Die Phasen des Akquisegesprächs geben einem Erstgespräch mit einem Interessenten Struktur: Eröffnung, Informationsphase, Präsentation, Abschluss und Nachabschluss. Wer die Phasen kennt, führt das Gespräch bewusst, statt auf den Verlauf zu reagieren. Du erfährst, was du in jeder Phase erreichen willst und welche Fragen dich dorthin bringen.

Das Fünf-Phasen-Modell ist ein Praxismodell, keine Norm. Es gibt Modelle mit mehr oder weniger Phasen, und im Gespräch springst du auch zurück: Ein Einwand im Abschluss führt dich oft zurück in die Informationsphase. Nutze das Raster deshalb für Vorbereitung und Nachbereitung, nicht als starres Skript.

Vor dem ersten Satz steht der rechtliche Rahmen. Wer Verbraucher anruft, braucht deren vorherige ausdrückliche Einwilligung, bei sonstigen Marktteilnehmern zumindest die mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Einwilligungen von Verbrauchern dokumentierst du und bewahrst sie fünf Jahre auf (§ 7a UWG). Druck im Abschluss kann als aggressive geschäftliche Handlung unlauter sein (§ 4a UWG).

Für dein Unternehmen heißt das: Dein Team braucht Gesprächsmethodik und Rechtssicherheit zugleich. Der Beitrag endet mit einem Quick-Check für die Phasen in deinem Team und mit Maßnahmen, die du ohne großen Aufwand umsetzt.

Die fünf Phasen des Akquisegesprächs im Überblick

Ein Akquisegespräch ist ein Gespräch, in dem du einen Interessenten oder Bestandskunden für ein Angebot gewinnen willst. Im Sprachgebrauch wird es häufig mit dem Verkaufsgespräch gleichgesetzt. Die folgende Tabelle zeigt das Raster; danach geht es Phase für Phase ins Detail.

PhaseZielLeitfrageTypischer Fehler
1 EröffnungVertrauensbasis und Gesprächsrahmen klärenWarum lohnt sich dieses Gespräch für mein Gegenüber?Small Talk ohne Bezug oder sofort das Produkt nennen
2 InformationBedarf, Ziele und Entscheidungsweg verstehenWas braucht der Kunde wirklich, und wer entscheidet mit?Zu früh Lösungen nennen, zu wenig zuhören
3 PräsentationNutzen für genau diesen Kunden zeigenWelche Lösung passt zu seinem Bedarf?Merkmale aufzählen statt Nutzen zu übersetzen
4 AbschlussEntscheidung herbeiführen, nächsten Schritt vereinbarenWas ist der konkrete nächste Schritt?Kaufsignale übersehen oder Druck aufbauen
5 NachabschlussZusage sichern, Beziehung pflegenWie bleibt der Kunde zufrieden und erreichbar?Nach dem Abschluss keinen Kontakt planen

Die Phasen im Detail

Die Beispielfragen sind in der Sie-Form formuliert, wie du sie im Gespräch mit Geschäftskunden einsetzt.

1

Eröffnung: Vertrauen und Rahmen schaffen

In der Eröffnung entscheidet sich, ob dein Gegenüber zuhört. Nenne Namen, Unternehmen und Anlass, frage nach dem Zeitrahmen und greife eine Gemeinsamkeit auf, die zum Anlass passt. Small Talk ist sinnvoll, wenn er kurz bleibt und zum Thema hinführt. Das Ziel der Phase: Dein Gegenüber weiß, warum das Gespräch stattfindet, und stimmt dem Ablauf zu.

Beispielfragen

  • „Passt es gerade, wenn wir zehn Minuten über Ihre Lieferantenauswahl sprechen?“
  • „Darf ich Ihnen zu Ihrem aktuellen Vorgehen zwei Fragen stellen?“

Übergang: Wechsle in die Informationsphase, sobald dein Gegenüber den Rahmen bestätigt hat.

2

Informationsphase: Bedarf und Entscheidungsweg klären

Hier sammelst du, was du für ein passendes Angebot brauchst: Ausgangslage, Ziele, Hindernisse, Budgetrahmen, Entscheidungsweg und Zeitplan. Stelle offene Fragen, höre aktiv zu und fasse zusammen, damit dein Gegenüber Missverständnisse korrigieren kann. Nenne noch keine Lösungen, bevor der Bedarf klar ist.

Beispielfragen

  • „Wie lösen Sie das heute, und was funktioniert daran nicht?“
  • „Wer entscheidet außer Ihnen mit?“
  • „Bis wann soll eine Lösung stehen?“

Übergang: Wechsle in die Präsentation, wenn du den Bedarf in eigenen Worten wiedergeben kannst und dein Gegenüber zustimmt.

3

Präsentation: Nutzen statt Merkmale

Zeige, wie dein Angebot den genannten Bedarf löst. Übersetze Merkmale in Nutzen für diesen Kunden und benenne, was dich von Alternativen unterscheidet (Unique Selling Proposition, USP). Einwände gehören in diese Phase. Ordne sie nach Preis, Zeitpunkt, Vertrauen oder Bedarf ein, denn ein Preiseinwand verlangt andere Argumente als ein Vertrauenseinwand.

Beispielfragen

  • „Was würde sich für Sie ändern, wenn dieses Problem gelöst ist?“
  • „Was genau meinen Sie mit zu teuer, im Vergleich wozu?“

Übergang: Wechsle in den Abschluss, wenn der Nutzen verstanden und die Einwände beantwortet sind.

4

Abschluss: Entscheidung und nächster Schritt

Achte auf Kaufsignale: Fragen zu Lieferzeit, Konditionen, Ablauf der Zusammenarbeit oder Referenzen zeigen, dass dein Gegenüber gedanklich mit der Umsetzung beginnt. Fasse die vereinbarten Punkte zusammen und stelle eine klare Abschlussfrage oder vereinbare den nächsten Schritt mit Datum und Verantwortlichem. Druck, der die Entscheidungsfreiheit erheblich beeinträchtigt, kann als aggressive geschäftliche Handlung unlauter sein (§ 4a Abs. 1 UWG). Bei der Bewertung zählen unter anderem Zeitpunkt, Ort, Art und Dauer der Handlung (§ 4a Abs. 2 UWG).

Beispielfragen

  • „Was fehlt Ihnen noch, um zu entscheiden?“
  • „Sollen wir den Start zum Monatsanfang vorbereiten?“

Übergang: Wechsle in den Nachabschluss, sobald der nächste Schritt vereinbart ist.

5

Nachabschluss: Zusage sichern und Beziehung pflegen

Nach dem Abschluss beginnt die Kundenbeziehung. Bestätige die Vereinbarung schriftlich, nenne einen festen Ansprechpartner und lege fest, wann du dich zum ersten Mal meldest. Plane Kontaktpunkte je Kunde, statt auf den nächsten Bedarf zu warten. Für Werbe-E-Mails an Bestandskunden gilt: Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind sie nur unter den vier Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG zulässig. Du hast die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, du bewirbst eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wurde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Beispielfragen

  • „Wer ist ab jetzt Ihr Ansprechpartner bei uns?“
  • „Wann sollen wir uns nach dem Start bei Ihnen melden?“

Übergang: Der Nachabschluss geht in die nächste Informationsphase über, wenn neuer Bedarf entsteht.

Fristen und Zeitpunkte: Wann welche Regel greift

Der Rechtsrahmen für die Ansprache hängt weniger an festen Fristen als an Zeitpunkten im Ablauf. Die Tabelle ordnet sie dem Gesprächsverlauf zu.

Zeitpunkt oder FristWas giltNormbezug
Vor dem Anruf bei VerbrauchernVorherige ausdrückliche Einwilligung in den Werbeanruf§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Vor dem Anruf bei sonstigen MarktteilnehmernZumindest mutmaßliche Einwilligung; ob sie vorliegt, richtet sich nach dem Einzelfall§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Bei Erteilung der Einwilligung (Verbraucher)Dokumentation in angemessener Form§ 7a Abs. 1 UWG
Ab Erteilung und nach jeder VerwendungAufbewahrung des Nachweises für fünf Jahre§ 7a Abs. 2 Satz 1 UWG
Auf Verlangen der BehördeNachweis unverzüglich vorlegen§ 7a Abs. 2 Satz 2 UWG
JederzeitWiderspruch gegen Direktwerbung; danach keine Verarbeitung mehr für diesen ZweckArt. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO
Bei Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder VerwendungKlarer Hinweis auf das Widerspruchsrecht, wenn du dich auf die Bestandskundenausnahme stützt§ 7 Abs. 3 Nr. 4 UWG

Verstöße sind bußgeldbewehrt: Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung können mit einer Geldbuße bis zu 300.000 Euro geahndet werden, Verstöße gegen die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht mit bis zu 50.000 Euro (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 UWG). Zuständig ist die Bundesnetzagentur (§ 20 Abs. 3 UWG).

Pflichten nach Funktion

Wer im Unternehmen welche Aufgabe im Rechtsrahmen der Ansprache trägt, zeigt die Übersicht. Die Pflicht zur Dokumentation trifft nach dem Gesetzeswortlaut die werbenden Unternehmen; die Organisation liegt bei dir und deinem Team.

FunktionAufgabe im RechtsrahmenNormbezug
VertriebsmitarbeitendeAnrufe nur führen, wenn die erforderliche Einwilligung vorliegt; keine Gesprächsführung, die Druck aufbaut; Widerspruch gegen Werbung beachten und weitergeben§ 7 Abs. 2 Nr. 1, § 4a UWG; Art. 21 Abs. 3 DSGVO
VertriebsleitungNachweisführung organisieren, Gesprächsleitfäden und Abschlussstandards so gestalten, dass sie die Entscheidungsfreiheit des Kunden wahren§ 7a, § 4a UWG
GeschäftsleitungProzess und Zuständigkeiten festlegen, den Bußgeldrahmen kennen, den Nachweis auf Verlangen der Behörde unverzüglich vorlegen können§ 7a Abs. 2 Satz 2, § 20 UWG
Datenschutz und ComplianceWiderspruchsmanagement für Direktwerbung einrichten, Sperrvermerke in allen Kanälen sicherstellenArt. 21 DSGVO

Pain Points im Vertrieb mit Normbezug

Werbeanruf ohne Einwilligung

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG

Dein Team ruft Neukontakte an, ohne dass eine Einwilligung vorliegt. Bei Verbrauchern ist das stets eine unzumutbare Belästigung, bei Unternehmen braucht es zumindest die mutmaßliche Einwilligung.

Kein Nachweis der Einwilligung

§ 7a, § 20 Abs. 1 Nr. 2 UWG

Es gibt eine Einwilligung, aber keine Dokumentation zum Zeitpunkt der Erteilung oder keine Aufbewahrung über fünf Jahre. Eine bloße Kontaktliste ersetzt den Nachweis nicht.

Druck statt Überzeugung

§ 4a Abs. 1 und 2 UWG

Im Abschluss wird Druck aufgebaut, der die Entscheidungsfreiheit des Kunden erheblich beeinträchtigen kann. Das gefährdet die Beziehung und kann unlauter sein.

Widerspruch ohne Folgen

Art. 21 Abs. 2, 3 DSGVO; § 7 Abs. 1 Satz 2 UWG

Ein Interessent widerspricht der Werbeansprache, wird aber weiter angeschrieben oder angerufen. Werbung trotz erkennbar entgegenstehendem Willen ist unzumutbar.

Nachfass-E-Mail ohne Grundlage

§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 UWG

Nach dem Abschluss gehen Werbe-E-Mails raus, ohne dass Einwilligung oder die Voraussetzungen der Bestandskundenausnahme vorliegen.

Quick-Check: Wie gut sind die Phasen in deinem Team verankert?

Beantworte jede Frage für dein Team. Du erhältst je Antwort eine Empfehlung. Der Check funktioniert ohne Skript und speichert nichts.

Eröffnung: Nennt dein Team zu Beginn Anlass, Nutzen und Zeitrahmen des Gesprächs?

Wähle die Antwort, die für dein Team am ehesten zutrifft.

Erfüllt Halte den Standard in einem Leitfaden fest, damit neue Kolleginnen und Kollegen ihn übernehmen.

Teilweise Lege eine einheitliche Eröffnung in wenigen Sätzen fest und übe sie im Rollenspiel.

Offen Beginne mit einem kurzen Leitfaden für die ersten Sätze des Gesprächs.

Informationsphase: Ermittelt dein Team Bedarf, Ziele und Entscheidungsweg, bevor es ein Angebot beschreibt?

Wähle die Antwort, die für dein Team am ehesten zutrifft.

Erfüllt Gleiche den Fragenkatalog regelmäßig mit echten Gesprächen ab.

Teilweise Erstelle einen gemeinsamen Fragenkatalog und fasse im Gespräch den Bedarf mit eigenen Worten zusammen.

Offen Starte mit fünf offenen Standardfragen zu Ausgangslage, Ziel, Hindernis, Entscheider und Zeitplan.

Präsentation: Formuliert dein Team den Nutzen für den konkreten Kunden und ordnet es Einwände nach Preis, Zeitpunkt, Vertrauen und Bedarf ein?

Wähle die Antwort, die für dein Team am ehesten zutrifft.

Erfüllt Sammle die wirksamsten Antworten als Bausteine für das ganze Team.

Teilweise Bereite je Einwandtyp eine Antwort vor und prüfe, ob sie zum Bedarf des Kunden passt.

Offen Erfasse die häufigsten Einwände der letzten Monate und ordne sie den vier Typen zu.

Abschluss: Vereinbart dein Team am Ende einen konkreten nächsten Schritt, ohne Druck aufzubauen?

Wähle die Antwort, die für dein Team am ehesten zutrifft.

Erfüllt Prüfe in der Nachbereitung, ob Formulierungen die Entscheidungsfreiheit des Kunden wahren (§ 4a UWG).

Teilweise Lege fest, welche Abschlussfragen im Team üblich sind und welche Formulierungen du ausschließt.

Offen Klärt gemeinsam, wo Druck beginnt, und haltet den Abschlussstandard schriftlich fest.

Nachabschluss: Gibt es nach dem Abschluss einen festen Kontaktplan je Kunde?

Wähle die Antwort, die für dein Team am ehesten zutrifft.

Erfüllt Prüfe bei E-Mail-Werbung die vier Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG.

Teilweise Ergänze den Kontaktplan um Ansprechpartner, Termine und den Hinweis auf das Widerspruchsrecht.

Offen Lege für jeden Neukunden einen ersten Kontakttermin und einen Ansprechpartner fest.

Rechtsrahmen: Kann dein Unternehmen für jeden Werbeanruf bei Verbrauchern eine dokumentierte Einwilligung vorlegen und aufbewahren?

Wähle die Antwort, die für dein Team am ehesten zutrifft.

Erfüllt Überwache die Aufbewahrung über fünf Jahre ab Erteilung und nach jeder Verwendung (§ 7a Abs. 2 UWG).

Teilweise Schließe die Lücken in der Dokumentation, bevor weitere Anrufe laufen.

Offen Stoppe Werbeanrufe an Verbraucher ohne Nachweis, bis ein Dokumentationsprozess steht.

Lösungsansätze: No-Regret-Maßnahmen für dein Vertriebsteam

Die folgenden Maßnahmen zahlen sich unabhängig davon aus, wie dein Vertrieb organisiert ist.

  1. Lege je Phase einen Gesprächsleitfaden fest: Ziel, Leitfragen und Übergangssignal. Eine Seite genügt.
  2. Erstelle einen Fragenkatalog für die Informationsphase und gleiche ihn im Team ab.
  3. Bereite Antwortbausteine für Einwände nach Preis, Zeitpunkt, Vertrauen und Bedarf vor.
  4. Dokumentiere Einwilligungen zentral und stelle die Aufbewahrung über fünf Jahre ab Erteilung und nach jeder Verwendung sicher.
  5. Richte einen Widerspruchsprozess ein: Eingang erfassen, Sperrvermerk setzen, alle Kanäle informieren.
  6. Lege für Bestandskunden einen Kontaktplan fest, bei E-Mail-Werbung mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
  7. Übe Phasen und Einwandantworten im Rollenspiel an echten Kundenfällen.

Fazit: Phasen des Akquisegesprächs trainieren und rechtssicher führen

Die Phasen des Akquisegesprächs sind ein Raster für Vorbereitung und Nachbereitung, kein starres Skript. Wer sie beherrscht, führt Gespräche zielgerichtet und erkennt früh, an welcher Stelle ein Gespräch kippt. Der Rechtsrahmen gehört von Anfang an dazu, denn Einwilligung, Nachweis und Gesprächsführung entscheiden mit darüber, ob ein Abschluss belastbar ist.

Kernbotschaften

  • Fünf Phasen geben dem Gespräch Struktur: Eröffnung, Information, Präsentation, Abschluss, Nachabschluss.
  • Das Modell ist ein Praxisraster ohne normative Grundlage; Rücksprünge zwischen den Phasen sind normal.
  • Werbeanrufe brauchen bei Verbrauchern die vorherige ausdrückliche Einwilligung, bei sonstigen Marktteilnehmern zumindest die mutmaßliche (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
  • Dokumentiere Einwilligungen von Verbrauchern und bewahre sie fünf Jahre auf (§ 7a UWG).
  • Qualifiziere dein Team an echten Kundenfällen, nicht an Gesprächsfloskeln.

Häufige Fragen zu den Phasen des Akquisegesprächs

Welche Phasen hat ein Akquisegespräch?+−

Ein Akquisegespräch lässt sich in fünf Phasen gliedern: Eröffnung, Informationsphase, Präsentation, Abschluss und Nachabschluss. Das ist ein Praxismodell ohne normative Grundlage. Je nach Ansatz werden Phasen zusammengefasst oder weiter unterteilt.

Worin unterscheiden sich Akquisegespräch und Verkaufsgespräch?+−

Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft gleichgesetzt. Ein Akquisegespräch zielt auf die Gewinnung eines Kunden und geht meist von dir aus, ein Verkaufsgespräch kann auch auf Anfrage des Kunden entstehen. Das Phasenraster lässt sich in beiden Fällen anwenden.

Darf ich Interessenten ohne vorherigen Kontakt anrufen?+−

Bei Verbrauchern ist ein Werbeanruf ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung stets eine unzumutbare Belästigung. Bei sonstigen Marktteilnehmern, etwa Unternehmen, genügt zumindest die mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Ob sie vorliegt, hängt vom Einzelfall ab; im Zweifel holst du die Einwilligung vorab ein. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie lange muss ich eine Einwilligung in Telefonwerbung aufbewahren?+−

Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern dokumentierst du die Einwilligung zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form. Den Nachweis bewahrst du ab Erteilung sowie nach jeder Verwendung fünf Jahre auf (§ 7a UWG). Die zuständige Behörde kann den Nachweis verlangen, du legst ihn dann unverzüglich vor.

Woran erkenne ich Kaufsignale?+−

Typische Kaufsignale sind Fragen nach Lieferzeit, Konditionen, Ablauf der Zusammenarbeit oder Referenzen. Sie zeigen, dass dein Gegenüber gedanklich mit der Umsetzung beginnt. Reagiere darauf mit einer Abschlussfrage oder mit der Vereinbarung des nächsten Schritts.

Wie qualifiziere ich mein Team für Akquisegespräche?+−

Trainiere an echten Kundenfällen: ein klarer Gesprächsaufbau je Phase, vorbereitete Antworten auf wiederkehrende Einwände und ein verständlicher Rechtsrahmen für die Ansprache. Auf sp-unternehmerforum.de findest du dafür Seminare und Inhouse-Schulungen für Vertriebsteams.

Quellenverzeichnis

Es sind ausschließlich amtliche Stellen verlinkt. Die Bußgeldvorschrift § 20 UWG wird im Text zitiert und steht im selben Gesetz wie die verlinkten Paragrafen.

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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