Phase 1: Leads gewinnen
Leads entstehen auf zwei Wegen. Weil sich Kunden zunehmend selbst informieren, gewinnt der erste Weg an Gewicht: Gute Produktinformationen, Fachbeiträge und Kundenbeispiele entscheiden mit darüber, ob ein Anbieter überhaupt auf die Auswahlliste kommt.
- Inbound: Der Kunde meldet sich – über Website, Messe, Webinar oder Empfehlung.
- Outbound: Der Vertrieb spricht Kunden aktiv an – per Telefon, E-Mail, Brief oder auf Veranstaltungen.
Rechtlicher Rahmen
- Telefonwerbung: Gegenüber Verbrauchern ist ein Werbeanruf nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig, gegenüber sonstigen Marktteilnehmern genügt eine zumindest mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Zur Einwilligung in Telefonwerbung enthält außerdem § 7a UWG Regeln.
- E-Mail-Werbung: Sie setzt grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraus (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Die Ausnahme für Bestandskunden regelt § 7 Abs. 3 UWG (siehe Phase 7).
- Widerspruch: Widerspricht ein Kontakt der Direktwerbung, werden seine Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO).
Praxistipp
Dokumentieren Sie im CRM für jeden Kontakt, woher er stammt und welche Einwilligung vorliegt. Bei gekauften Adresslisten lassen Sie sich die Einwilligungen nachweisen; andernfalls tragen Sie das Risiko von Unterlassungsansprüchen (§ 8 UWG).



