Auslagerung des Geldwäsche Officer
Sie möchten die Funktion des Geldwäsche Officers auslagern? Mit S+P Compliance Services erhalten Sie eine sichere Lösung für die Auslagerung des Geldwäsche Officer. Wir bieten Auslagerungslösungen für den Geldwäsche Officer. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Risikomanagements zur Geldwäscheprävention übernehmen wir folgende Aufgaben:
- Bestellung als Geldwäschebeauftragter
- Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung des GwG sowie anderer gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens zur Geldwäscheprävention.
- Als Geldwäschebeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Pflichten zur Geldwäscheprävention und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
- Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre GwG-konformität.
- Als Geldwäschebeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.
Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des Geldwäsche Officer. Wir beraten Sie gerne. Jetzt online anfragen: Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S+P Team Geldwäscheprävention-Compliance, E-Mail: compliance@sp-unternehmerforum.de
Auslagerung Beauftragte online anfragen – Auslagerung des Geldwäsche Officer
One stop shopping: Wir bieten Ihnen einen kompletten Auslagerungsservice, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Compliance: Unsere erfahrenen Fachleute überwachen permanent die Einhaltung aller relevanten Compliance-Richtlinien. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen jederzeit auf dem neuesten Stand ist.
S+P Compliance Services – wir kümmern uns darum, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können. Wir garantieren Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Know-how die vollständige Absicherung.
Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung Beauftragtenwesen. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S+P Team Auslagerung Services, Email: a.schulz@sp-partners.de
Auslagerung des Geldwäsche Officer: Vollständiger Schutz für Ihr Unternehmen
S+P Compliance Services ist ein führender Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Compliance. Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir uns um alle compliance-relevanten Aufgaben kümmern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Gestaltung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how sind Sie vollständig abgesichert.
S+P Compliance Services ist ein unabhängiger Dienstleister, der seinen Kunden komplette Lösungen für die Einhaltung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften anbietet. Wir sind in den Bereichen Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig und unterstützen unsere Kunden dabei, Risiken zu identifizieren und zu minimieren sowie die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
S+P Compliance Services ermöglicht es Unternehmen, ihren Compliance Officer auszulagern und so Kosten zu sparen. Wir übernehmen die komplette Verantwortung für Ihre Compliance-Aktivitäten und sorgen dafür, dass Sie mit allen gesetzlichen Anforderungen in Einklang bleiben.
Wir können Ihnen helfen, so viel oder so wenig Compliance-Unterstützung zu erhalten, wie Sie benötigen. Alles, was Sie tun müssen, ist uns zu kontaktieren und wir kümmern uns um den Rest.
– One stop shopping für Compliance-Dienstleistungen
– Kosteneffizient und flexibel
– Individuelle Lösungen für Ihren Bedarf
– Zeitersparnis durch One stop shopping
– Compliance-Outsourcing für Unternehmen aller Größen
Wir kümmern uns darum, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können – S+P Outsourcing: Auslagerung Beauftragte.
Auch Nicht-Finanzunternehmen benötigen ein System zur Geldwäscheprävention
Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken oder Kapitalgesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.
Unter anderem richtet es sich das Geldwäschegesetz an folgende Nicht-Finanzunternehmen:
- Güterhändler (jede Person, die gewerbliche Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt),
- Rechtsdienstleister (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gemäß § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte planen und durchführen),
- Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten),
- Immobilienmakler, d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt,
- Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.
Zur Verhinderung der Geldwäsche müssen die Unternehmen Informationen über die Identität ihrer Vertragspartner, die ggfs. für diese auftretende Person und die wirtschaftlich Berechtigten einholen und dokumentieren (Know your Customer-Prinzip – Kenne Deinen Kunden). Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwachen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen.
Hierzu ist ein Risikomanagement-System nach § 4 GwG mit Risikoanalyse § 5 GwG sowie internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG einzurichten.
Auslagerung des Geldwäschebeauftragten: Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des Geldwäschebeauftragten. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S+P Team Geldwäscheprävention-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de