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Agile Auditing in der Internen Revision: Grenzen nach MaRisk und GIAS

Agile Auditing soll eine Interne Revision in die Lage versetzen, mit Geschäftsmodellen, IT-Landschaften und Risiken Schritt zu halten, die sich schneller ändern als ein Jahresprüfungsplan. Dafür arbeiten viele Teams mit rollierender Planung, Sprints, einem sichtbaren Board und laufender Abstimmung mit den Geprüften. Agilität ist dabei kein Freibrief: Die MaRisk in der Fassung vom 30.06.2026, die Global Internal Audit Standards (GIAS) und für IKT-Prüfungen auch DORA geben Mindestinhalte vor, die ein agiles Team ebenso einhält wie ein klassisches.

Die MaRisk richten sich an Institute (AT 2.1 MaRisk). Für Unternehmen außerhalb der Bankenaufsicht ist AT 4.4.3 nicht unmittelbar anwendbar; die GIAS als Berufsstandard und die Methodik dieses Beitrags dienen dort als Maßstab.

  • Rechtsstand: Oktober 2026
  • Lesezeit: ca. 19 Minuten
  • Autor: Achim Schulz

Management Summary

Agil heißt: das Wie ändert sich, das Ob bleibt. AT 4.4.3 Tz. 1 bis 12 MaRisk und die GIAS lassen rollierende Planung, kurze Zyklen und laufende Kommunikation ausdrücklich zu. Prüfungsplan, Prüfungsprogramm, schriftlicher Bericht, Arbeitsunterlagen und Mängelnachverfolgung bleiben verbindlich.

Planung: Ein Rahmenplan deckt das gesamte Prüfungsuniversum ab, ein rollierender Quartalsplan konkretisiert die nächsten Prüfungen. Die Geschäftsleitung genehmigt Plan und wesentliche Anpassungen; alle Aktivitäten sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zu prüfen, nicht wesentliche innerhalb von fünf Jahren (AT 4.4.3 Tz. 6).

Durchführung und Kommunikation: Ein freigegebenes Prüfungsprogramm (GIAS 13.6) bildet die Grenze der Selbstorganisation. Die laufende Abstimmung nach GIAS 13.1 ergänzt den schriftlichen Bericht nach Tz. 7 und den Quartalsbericht nach Tz. 9, sie ersetzt beide nicht. Die Revision überwacht die Beseitigung der Mängel (Tz. 11 und 12) und dokumentiert nachvollziehbar (Tz. 10).

Stichtage: Die MaRisk gelten seit 30.06.2026, zusätzliche Anforderungen sind bis 01.01.2027 umzusetzen. Das Rundschreiben BAIT wird mit Ablauf des 31.12.2026 aufgehoben. Das Topical Requirement Third-Party gilt seit 15.09.2026, Organizational Behavior folgt am 15.12.2026 und Organizational Resilience am 30.04.2027.

Was Agile Auditing bedeutet – und was nicht

Agile Auditing überträgt Grundsätze aus dem agilen Projektmanagement auf die Prüfungsarbeit. Fünf Techniken prägen das Vorgehen:

  • Kurze Zyklen: Prüfungen werden in Sprints gegliedert, typischerweise über zwei bis vier Wochen.
  • Priorisierter Backlog: Prüfungsthemen und Prüfungsschritte werden laufend nach Risiko geordnet.
  • Transparenz: Der Arbeitsstand ist auf einem Board sichtbar, für das Team und bei Bedarf für die Geprüften.
  • Laufende Abstimmung: Feststellungen werden zeitnah mit den Verantwortlichen besprochen.
  • Lernschleifen: Nach jedem Sprint hält das Team fest, was es methodisch verbessert.

Agile Revision heißt nicht, auf Prüfungsplan, Prüfungsprogramm, Qualitätssicherung oder schriftlichen Bericht zu verzichten. Diese Elemente sind regulatorisch vorgegeben. Agile Methoden verändern das Wie der Prüfung, nicht das Ob der Mindestanforderungen.

Geltendes Recht

  • GIAS, Domain V: Die Schritte einer Prüfung laufen nicht zwingend getrennt und nacheinander ab. Die Reihenfolge kann variieren, Überlappungen und Wiederholungen sind vorgesehen.
  • AT 4.4.3 Tz. 1 MaRisk: Planung, Methoden und Qualität der Revision sind regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die methodische Weiterentwicklung ist damit nicht nur zulässig, sondern Pflicht.

Künftiges Recht

Mit den Topical Requirements des IIA kommen schrittweise verbindliche Mindestinhalte für einzelne Prüfungsthemen hinzu. Ein agiles Team nimmt sie als feste Karte in den Backlog auf.

Praxistipp

Lege im Revisionshandbuch fest, welche agilen Elemente du einsetzt und welche Pflichtschritte in jedem Sprint unverändert bleiben. So belegst du gegenüber Abschlussprüfer und Aufsicht, dass dein Vorgehen methodisch geregelt ist.

Mehr dazu: Interne Revision und Expertenwissen 2026/2027

Agile Prüfungsplanung: rollierend, aber vollständig und genehmigt

Die klassische Planung stellt einen detaillierten Jahresplan in den Mittelpunkt. Agile Planung arbeitet mit einem risikoorientierten Rahmenplan und einem kürzeren Planungshorizont für die konkreten Prüfungen, etwa quartalsweise.

Geltendes Recht

AT 4.4.3 Tz. 6 MaRisk setzt den Rahmen:

Die Tätigkeit der Internen Revision muss auf einem umfassenden, risikoorientierten und jährlich fortzuschreibenden Prüfungsplan basieren.

AT 4.4.3 Tz. 6 MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA))

Die Prüfungsplanung sowie wesentliche Anpassungen sind von der Geschäftsleitung zu genehmigen.

AT 4.4.3 Tz. 6 MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA))

  • Die Risikobewertung ist regelmäßig zu überprüfen. Sie berücksichtigt das Risikopotenzial, mögliche Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse, unterschiedliche Risikoquellen und die Manipulationsanfälligkeit.
  • Kurzfristig notwendige Sonderprüfungen müssen jederzeit durchgeführt werden können.
  • Sämtliche Aktivitäten, einschließlich ausgelagerter, sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zu prüfen, bei besonderen Risiken in kürzerem Turnus. Auch unter Risikogesichtspunkten nicht wesentliche Aktivitäten sind in die Planung zu integrieren und innerhalb von fünf Jahren zu prüfen.
  • AT 4.4.3 Tz. 5: Die Revision prüft unabhängig und risikoorientiert alle Aktivitäten und Prozesse des Instituts, einschließlich der ausgelagerten Tätigkeiten.
  • GIAS 9.4: Die Risikobewertung erfolgt mindestens jährlich, der Plan wird dynamisch und zeitnah aktualisiert; Plan und wesentliche Änderungen genehmigt das Aufsichtsgremium. Die Umsetzungshinweise nennen Aktualisierungen etwa halbjährlich, quartalsweise oder monatlich.
  • Art. 5 Abs. 2 Buchst. f DORA: Für IKT-Prüfungen genehmigt das Leitungsorgan die IKT-Auditpläne und überprüft sie regelmäßig.

Übergang und künftiges Recht

Zusätzliche Anforderungen der MaRisk sind bis 01.01.2027 umzusetzen. Die BAIT werden mit Ablauf des 31.12.2026 aufgehoben. Deine Prüfungsplanung 2027 leitest du für IKT-Prüffelder deshalb aus DORA und den MaRisk ab.

Praxistipp

Trenne zwei Ebenen. Der Rahmenplan deckt das gesamte Prüfungsuniversum mit Drei- und Fünfjahreszyklus ab und wird von der Geschäftsleitung genehmigt. Der rollierende Quartalsplan konkretisiert die nächsten Prüfungen. Definiere vorab, ab wann eine Verschiebung eine wesentliche Anpassung ist, etwa wenn ein Prüffeld den Zyklus überschreiten würde oder eine Prüfung mit hohem Risiko entfällt. Nur diese Anpassungen legst du erneut zur Genehmigung vor.

Durchführung: Sprints, Backlog und Board

In der Durchführung setzen agile Revisionsteams vor allem folgende Techniken ein:

  • Sprint-Planung: Zu Beginn jedes Sprints legt das Team fest, welche Prüfungsschritte erledigt werden.
  • Kurze tägliche Abstimmung: Das Team bespricht Fortschritt und Hindernisse.
  • Board: Prüfungsschritte laufen sichtbar durch Spalten wie offen, in Arbeit, in Review und abgeschlossen.
  • Sprint-Review mit den Geprüften: Zwischenergebnisse werden vorgestellt und Sachverhalte abgestimmt.
  • Retrospektive: Das Team hält fest, was es methodisch verbessert.

Geltendes Recht

  • GIAS 13.6: Für jede Prüfung liegt ein dokumentiertes Prüfungsprogramm mit Kriterien, Aufgaben, Methoden und Zuständigkeiten vor. Der Leiter der Revision genehmigt es vor der Umsetzung und auch bei späteren Änderungen. Jede Backlog-Änderung, die Ziele, Umfang oder Methoden berührt, braucht deshalb eine Freigabe.
  • AT 4.4.3 Tz. 2 MaRisk: Die Revision ist bei der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen. Das gilt auch im Sprint-Review: Die Geprüften stimmen Sachverhalte ab, nicht die Wertung.
  • Topical Requirements: Sie sind bei Prüfungen im jeweiligen Themenfeld verpflichtend und bei Beratungsleistungen empfohlen. Prüfe zu Beginn jeder Prüfung, ob eines anwendbar ist, und dokumentiere die Begründung, wenn du Teile ausschließt.

Künftiges Recht

Ab 15.12.2026 gilt das Topical Requirement Organizational Behavior, ab 30.04.2027 Organizational Resilience. Beide betreffen Themen, die agile Teams häufig im Backlog haben.

Praxistipp

Hinterlege im Board eine feste Spalte „Freigabe Prüfungsprogramm“. Ein Prüfungsschritt wechselt erst nach „in Arbeit“, wenn das Programm in der aktuellen Fassung freigegeben ist. Nimm die Checkliste zur Anwendbarkeit der Topical Requirements als Pflichtkarte in jeden ersten Sprint auf.

Mehr dazu: Projektmanagement für Interne Revisoren

Ergebniskommunikation: laufend abstimmen, schriftlich berichten

Agile Revision kommuniziert Feststellungen früh. Das verkürzt die Zeit bis zur Behebung und reduziert den Streit über Sachverhalte am Prüfungsende. Die laufende Abstimmung ersetzt aber nicht den Bericht.

Geltendes Recht

AT 4.4.3 Tz. 7 MaRisk:

Zu jeder Prüfung ist zeitnah ein schriftlicher Bericht zu erstellen und den zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorzulegen.

AT 4.4.3 Tz. 7 MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA))

  • Der Bericht muss Prüfungsgegenstand, Feststellungen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel enthalten. Wesentliche Mängel sind besonders herauszustellen.
  • GIAS 13.1: Während der Prüfung ist eine laufende Kommunikation vorgesehen, etwa zu Fortschritt, dringenden Sachverhalten und Änderungen von Umfang oder Zeitplan.
  • GIAS 15.1: Die abschließende Kommunikation enthält Ziele, Umfang, Feststellungen mit Bedeutung und Priorisierung, eine Schlussfolgerung zur Wirksamkeit, Verantwortliche und Termine. Hat das Management bereits Maßnahmen eingeleitet oder abgeschlossen, sind diese zu würdigen. Der Leiter der Revision gibt den Bericht vor dem Versand frei.
  • AT 4.4.3 Tz. 8: Ergeben sich schwerwiegende Feststellungen gegen Geschäftsleiter, berichtet die Revision der Geschäftsleitung unverzüglich; diese informiert unverzüglich BaFin und Deutsche Bundesbank.
  • AT 4.4.3 Tz. 9: Die Revision erstellt mindestens vierteljährlich einen Bericht für die Geschäftsleitung, unter anderem mit den durchgeführten Prüfungen, wesentlichen Mängeln, dem Maßnahmenstatus und einer Beurteilung der voraussichtlichen Einhaltung des Prüfungsplans. Über besonders schwerwiegende Mängel ist unverzüglich zu berichten.

Praxistipp

Nutze den Quartalsbericht nach Tz. 9 als agilen Taktgeber. Er zeigt, welche Prüfungen gelaufen sind, wie sich der rollierende Plan verändert hat und ob der Drei- und Fünfjahreszyklus eingehalten wird. Für den Einzelbericht nach Tz. 7 hat sich ein kurzer Bericht mit Feststellungsliste bewährt. Kurz heißt aber nicht unvollständig: Die Mindestinhalte nach Tz. 7 und GIAS 15.1 bleiben verbindlich.

Mehr dazu: Seminar Interne Revision: Best Practices

Maßnahmenverfolgung parallel zur Prüfung

Sind Feststellungen früh abgestimmt, kann das Management bereits während der Prüfung mit der Behebung beginnen. Das ist erwünscht, ersetzt aber nicht die Nachverfolgung durch die Revision.

Geltendes Recht

Die Interne Revision muss die fristgerechte Beseitigung der bei der Prüfung festgestellten Mängel in geeigneter Form überwachen.

AT 4.4.3 Tz. 11 MaRisk (Rundschreiben 06/2026 (BA))

  • Gegebenenfalls ist eine Nachschauprüfung anzusetzen (AT 4.4.3 Tz. 11).
  • AT 4.4.3 Tz. 12: Werden wesentliche Mängel nicht in angemessener Zeit beseitigt, informiert der Leiter der Revision die fachlich zuständigen Geschäftsleiter schriftlich. Bleiben die Mängel bestehen, ist die gesamte Geschäftsleitung spätestens im nächsten vierteljährlichen Bericht zu informieren.
  • GIAS 15.2: Die Revision bestätigt die Umsetzung nach einer festgelegten Methodik, mit Nachfragen, risikoorientierten Folgeprüfungen und einem Tracking-System.
  • Art. 6 Abs. 7 DORA: Finanzunternehmen legen ein förmliches Follow-up-Verfahren fest, einschließlich Regeln für die rechtzeitige Überprüfung und Auswertung kritischer Erkenntnisse der IKT-Revision.

Praxistipp

Kennzeichne Maßnahmen, die schon während der Prüfung umgesetzt wurden, im Bericht als „vom Management bereits umgesetzt – Wirksamkeit noch zu bestätigen“. Damit würdigst du das Management nach GIAS 15.1, ohne die Feststellung vorzeitig zu schließen.

Dokumentation agiler Prüfungen

Boards, Chat-Nachrichten und kurze Abstimmungen sind flüchtig. Für die Revision zählt, was in den Arbeitspapieren steht.

Geltendes Recht

  • AT 4.4.3 Tz. 10 MaRisk: Prüfungen sind durch nachvollziehbare Arbeitsunterlagen zu dokumentieren. Revisionsberichte und Arbeitsunterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren.
  • GIAS 14.6: Die Dokumentation ist so zu führen, dass ein sachkundiger Dritter die Arbeit wiederholen und zu denselben Ergebnissen kommen könnte. Der Leiter der Revision prüft und genehmigt sie.

Praxistipp

Exportiere am Ende jedes Sprints den Board-Stand und die Ergebnisse des Sprint-Reviews in die Arbeitspapiere. Halte Änderungen des Prüfungsprogramms mit Datum, Grund und Freigabe fest. Sachverhaltsabstimmungen mit den Geprüften dokumentierst du schriftlich, auch wenn sie mündlich stattgefunden haben.

Unabhängigkeit, Beratung und Projektbegleitung

Agile Revisionsteams arbeiten eng mit den Fachbereichen zusammen und begleiten häufig agile Projekte. Gerade dort kann die Grenze zwischen Prüfen und Mitgestalten verschwimmen.

Geltendes Recht

  • AT 4.4.3 Tz. 1 MaRisk: Das vollständige und uneingeschränkte Informations- und Zugriffsrecht gilt auch bei der Begleitung wesentlicher Projekte.
  • AT 4.4.3 Tz. 3: Beratende Tätigkeiten sind zulässig, sofern die Unabhängigkeit der Internen Revision gewahrt bleibt. Die Mitarbeiter der Revision dürfen grundsätzlich nicht mit revisionsfremden Aufgaben betraut werden.
  • AT 4.4.3 Tz. 4: Beim Wechsel von Mitarbeitern anderer Organisationseinheiten zur Revision sind in der Regel Übergangsfristen von mindestens einem Jahr vorzusehen, in denen sie keine Tätigkeiten prüfen dürfen, die gegen das Verbot der Selbstprüfung verstoßen.
  • GIAS 7.1: Der Leiter der Revision bestätigt dem Aufsichtsgremium mindestens jährlich die organisatorische Unabhängigkeit.
  • Der DIIR-Revisionsstandard Nr. 4 behandelt die Prüfung von Projekten.

Praxistipp

Begleite agile Projekte als Beobachter mit Prüfungsauftrag, nicht als Mitglied des Projektteams. Übernimm keine Rolle als Product Owner oder Entscheider und dokumentiere Empfehlungen als Empfehlungen, nicht als Freigaben.

Mehr dazu: Teams als Interner Revisor führen

Technologie, Datenanalyse und KI

Agile Revision arbeitet häufig mit Datenanalysen und kontinuierlichen Prüfungsroutinen (Continuous Auditing). Sie liefern Hinweise, wo der nächste Sprint ansetzen sollte.

Geltendes Recht

  • GIAS 10.3: Der Leiter der Revision bewertet die eingesetzte Technologie regelmäßig, stellt Schulungen sicher und arbeitet mit IT und Informationssicherheit zusammen. Grenzen der Technik, die Wirksamkeit oder Effizienz beeinträchtigen, teilt er Geschäftsleitung und Aufsichtsgremium mit.
  • Art. 6 Abs. 6 DORA: Der IKT-Risikomanagementrahmen wird regelmäßig durch Prüfer mit ausreichenden Kenntnissen zu IKT-Risiken geprüft.
  • Art. 4 KI-Verordnung: Setzt dein Team KI-Werkzeuge ein, sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Diese Fassung gilt seit 27.07.2026 nach der Verordnung (EU) 2026/1744; zuvor lautete die Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Die Pflicht besteht seit 02.02.2025.

Praxistipp

Verknüpfe Analyseergebnisse mit der Risikobewertung nach AT 4.4.3 Tz. 6. Auffälligkeiten erhöhen die Priorität eines Prüffelds im Backlog, ersetzen aber keine Prüfung mit Feststellung und Bericht.

Qualitätssicherung agiler Revision

Agile Methoden verschieben die Qualitätssicherung nach vorn: Statt einer langen Berichtsabnahme am Ende wird laufend geprüft.

Geltendes Recht

  • GIAS 12.1: Interne Qualitätsbeurteilungen umfassen die laufende Überwachung und regelmäßige Selbstbeurteilungen.
  • GIAS 8.4: Eine externe Qualitätsbeurteilung findet mindestens alle fünf Jahre statt.
  • AT 4.4.3 Tz. 1 MaRisk: Planung, Methoden und Qualität der Revision sind regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Praxistipp

Nimm die agilen Elemente ausdrücklich in deine Selbstbeurteilung auf: Wurden Programmänderungen freigegeben? Sind Sprint-Ergebnisse in den Arbeitspapieren? Wurde der Fünfjahreszyklus eingehalten?

Fristen und Zeitpunkte

Die Tabelle trennt, was heute gilt, was im Übergang liegt und was noch folgt. Rechtsstand: Oktober 2026.

DatumStandWas giltQuelle
09.01.2025GeltendGIAS wirksam; deutsche Fassung beim DIIRIIA, DIIR
17.01.2025GeltendDORA anwendbar; Art. 5 Abs. 2 Buchst. f, Art. 6 Abs. 6 und 7VO (EU) 2022/2554
02.02.2025GeltendPflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VerordnungVO (EU) 2024/1689
05.02.2026GeltendTopical Requirement Cybersecurity wirksamIIA
30.06.2026GeltendMaRisk als Rundschreiben 06/2026 (BA) veröffentlicht und in Kraft; AT 4.4.3 Tz. 1 bis 12 regelt die Interne Revision, BT 2 regelt jetzt die RisikoberichterstattungBaFin
27.07.2026GeltendArt. 4 KI-Verordnung neu gefasst: Maßnahmen zur Unterstützung der KI-KompetenzVO (EU) 2026/1744
15.09.2026GeltendTopical Requirement Third-Party wirksamIIA
15.12.2026ÜbergangTopical Requirement Organizational Behavior wird wirksamIIA
31.12.2026ÜbergangBAIT (Rundschreiben 10/2017 (BA)) werden mit Ablauf aufgehobenBaFin, Bundesbank
01.01.2027ÜbergangÜbergangsfrist für zusätzliche Anforderungen der MaRisk endetBaFin
30.04.2027KünftigTopical Requirement Organizational Resilience wird wirksamIIA

Weitere Topical Requirements sind in Vorbereitung. Prüfe den Stand auf der Seite des IIA, bevor du sie in deine Planung aufnimmst.

Pflichten nach Funktion

Wer was verantwortet, entscheidet bei agilen Teams über die Prüfungsfestigkeit. Die Übersicht ordnet die Pflichten den Funktionen zu.

Geschäftsleitung

  • Genehmigt Prüfungsplan und wesentliche Anpassungen (AT 4.4.3 Tz. 6).
  • Erhält zu jeder Prüfung zeitnah einen schriftlichen Bericht (Tz. 7) und mindestens vierteljährlich den Revisionsbericht (Tz. 9).
  • Informiert bei schwerwiegenden Feststellungen gegen Geschäftsleiter unverzüglich BaFin und Bundesbank (Tz. 8).
  • Teilt der Revision wesentliche Entscheidungen mit (Tz. 1).
  • Genehmigt für IKT-Audits die Auditpläne (Art. 5 Abs. 2 Buchst. f DORA).

Aufsichtsorgan

  • Erhält die regelmäßigen Berichte der Revision nach AT 4.4.3 Tz. 9 zur Kenntnis (AT 3.2 Tz. 2).
  • Der Vorsitzende wird über schwerwiegende Feststellungen gegen Geschäftsleiter unverzüglich informiert.
  • Die Revision unterrichtet den Vorsitzenden, wenn die Geschäftsleitung ihrer Berichtspflicht nicht nachkommt oder keine sachgerechten Maßnahmen beschließt.
  • Nach GIAS 7.1 erhält das Aufsichtsgremium jährlich die Bestätigung der organisatorischen Unabhängigkeit.

Leiter der Revision

  • Genehmigt das Prüfungsprogramm und jede spätere Änderung (GIAS 13.6).
  • Prüft und genehmigt die Dokumentation (GIAS 14.6) und gibt den Bericht vor dem Versand frei (GIAS 15.1).
  • Informiert bei nicht beseitigten wesentlichen Mängeln schriftlich die zuständigen Geschäftsleiter (Tz. 12).
  • Stellt den vierteljährlichen Bericht sicher (Tz. 9).

Prüfungsteam

  • Organisiert sich innerhalb des freigegebenen Prüfungsprogramms selbst.
  • Erstellt nachvollziehbare Arbeitsunterlagen (Tz. 10).
  • Übernimmt keine revisionsfremden Aufgaben und keine Rolle im Projektteam (Tz. 3).

Fachbereiche und Geprüfte

  • Stimmen Sachverhalte ab, die Wertung der Ergebnisse liegt bei der Revision (Tz. 2).
  • Beseitigen die festgestellten Mängel; die Revision überwacht die Beseitigung (Tz. 11).
  • Informieren die Revision, wenn sie aus Risikosicht relevante Mängel erkennen, bedeutende Schadensfälle eintreten oder ein konkreter Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht (AT 4.3.2 Tz. 4).

Typische Stolpersteine

Die folgenden Punkte führen in der Praxis häufig zu Lücken, wenn agile Methoden eingeführt werden.

Das Board ersetzt das Arbeitspapier

Der Board-Stand zeigt, was gerade läuft, nicht, was geprüft und festgestellt wurde. Ohne Export in die Arbeitspapiere fehlt der Nachweis.

AT 4.4.3 Tz. 10 MaRisk; GIAS 14.6

Verschiebungen ohne Genehmigung

Rollierende Planung verschiebt Prüfungen. Wesentliche Anpassungen des Plans brauchen dennoch die Genehmigung der Geschäftsleitung.

AT 4.4.3 Tz. 6 MaRisk; GIAS 9.4

Das Sprint-Review gilt als Bericht

Folien oder Protokolle aus dem Sprint-Review erfüllen die Mindestinhalte eines Prüfungsberichts nicht von selbst.

AT 4.4.3 Tz. 7 MaRisk; GIAS 15.1

Änderungen am Prüfungsprogramm ohne Freigabe

Ändert das Team Ziele, Umfang oder Methoden im Backlog, braucht das Programm eine neue Freigabe des Leiters der Revision.

GIAS 13.6

Umgesetzte Maßnahme gleich erledigte Feststellung

Das Management darf früh handeln. Die Revision schließt die Feststellung erst, wenn sie die Wirksamkeit bestätigt hat.

AT 4.4.3 Tz. 11 und 12 MaRisk; GIAS 15.2

Die Revision wird Teil des Projektteams

Wer als Entscheider oder Product Owner mitwirkt, prüft später sein eigenes Ergebnis. Beratung ist zulässig, die Unabhängigkeit muss gewahrt bleiben.

AT 4.4.3 Tz. 3 und 4 MaRisk

Quick-Check: Ist deine agile Revision prüfungssicher?

Gehe die zehn Prüffelder durch und notiere zu jeder Frage, ob du sie mit Ja beantworten und belegen kannst. Die Spalte rechts nennt eine mögliche Lücke, wenn die Antwort Nein lautet.

PrüffeldPrüffrageNormbezugMögliche Lücke
PrüfungsuniversumDeckt der Rahmenplan alle Aktivitäten und Prozesse einschließlich Auslagerungen ab?AT 4.4.3 Tz. 5 und 6 MaRiskAusgelagerte Tätigkeiten fehlen im Rahmenplan
PrüfungszyklenWerden Drei- und Fünfjahreszyklus trotz rollierender Planung eingehalten?AT 4.4.3 Tz. 6 MaRiskKomplexe Prüffelder rutschen von Quartal zu Quartal
GenehmigungHat die Geschäftsleitung Plan und wesentliche Anpassungen genehmigt? Ist definiert, was wesentlich ist?AT 4.4.3 Tz. 6 MaRisk; GIAS 9.4; Art. 5 Abs. 2 Buchst. f DORAAnpassungen ohne dokumentierte Genehmigung
PrüfungsprogrammLiegt für jede Prüfung ein freigegebenes Programm vor, auch nach Änderungen?GIAS 13.6Backlog-Änderungen ohne Freigabe
Topical RequirementsIst die Anwendbarkeit der Topical Requirements geprüft und dokumentiert?IIA Topical RequirementsKeine Anwendbarkeitsprüfung zu Beginn der Prüfung
PrüfungsberichtGibt es zu jeder Prüfung zeitnah einen schriftlichen Bericht mit den Mindestinhalten?AT 4.4.3 Tz. 7 MaRisk; GIAS 15.1Sprint-Review-Unterlagen statt Bericht
QuartalsberichtEnthält der Quartalsbericht den Stand der Planeinhaltung?AT 4.4.3 Tz. 9 MaRiskPlaneinhaltung wird nicht beurteilt
ArbeitspapiereSind Board-Stände und Abstimmungen nachvollziehbar dokumentiert und sechs Jahre aufbewahrt?AT 4.4.3 Tz. 10 MaRisk; GIAS 14.6Nachweis nur im Board, nicht in den Arbeitspapieren
NachverfolgungWird die Mängelbeseitigung verfolgt und eskaliert?AT 4.4.3 Tz. 11 und 12 MaRisk; GIAS 15.2; Art. 6 Abs. 7 DORAMaßnahme gilt ohne Wirksamkeitsprüfung als erledigt
UnabhängigkeitBleibt die Unabhängigkeit bei Beratung und Projektbegleitung gewahrt?AT 4.4.3 Tz. 2 bis 4 MaRisk; GIAS 7.1Revisor übernimmt eine Rolle im Projektteam

Lösungsansätze: No-Regret-Maßnahmen für den Einstieg

Diese elf Maßnahmen lohnen sich unabhängig davon, wie weit dein Team bei agilen Methoden ist. Sie verbessern die Prüfungsfestigkeit auch bei klassischer Arbeitsweise.

1

Agile Elemente und unveränderliche Pflichtschritte im Revisionshandbuch festlegen

2

Rahmenplan und rollierenden Quartalsplan trennen

3

Schwelle für wesentliche Anpassungen des Prüfungsplans definieren und genehmigen lassen

4

Freigabe des Prüfungsprogramms als Pflichtschritt im Board abbilden

5

Checkliste zur Anwendbarkeit der Topical Requirements einführen

6

Berichtsvorlage mit Mindestinhalten nach Tz. 7 und GIAS 15.1 bereitstellen

7

Sprint-Ergebnisse regelmäßig in die Arbeitspapiere übernehmen

8

Tracking-System für Maßnahmen mit Eskalationsregeln nach Tz. 12 einrichten

9

Rollen bei der Projektbegleitung schriftlich abgrenzen

10

Agile Elemente in die interne Qualitätsbeurteilung aufnehmen

11

IKT-Prüfungsplanung 2027 auf DORA und MaRisk umstellen

Fazit

Agile Auditing verändert, wie eine Revision plant, prüft und kommuniziert. Es verändert nicht, was sie nachweisen muss. Wer den Rahmenplan genehmigen lässt, Programmänderungen freigibt, schriftlich berichtet, Maßnahmen nachverfolgt und sauber dokumentiert, nutzt die Spielräume von MaRisk und GIAS, ohne die Mindestanforderungen zu verlassen.

  • Das Wie ist frei, das Ob nicht: Plan, Programm, Bericht, Arbeitspapiere und Nachverfolgung bleiben Pflicht.
  • Rollierend planen, Zyklen halten: Drei und fünf Jahre gelten auch für Prüffelder, die du in Sprints zerlegst.
  • Früh abstimmen, schriftlich berichten: Die laufende Kommunikation ergänzt den Bericht nach Tz. 7 und den Quartalsbericht nach Tz. 9.
  • Stichtage im Blick behalten: 31.12.2026 für die BAIT, 01.01.2027 für zusätzliche MaRisk-Anforderungen, 15.12.2026 und 30.04.2027 für weitere Topical Requirements.

FAQ

Sechs Fragen, die bei der Einführung agiler Methoden in der Internen Revision regelmäßig auftauchen.

Erlauben die MaRisk eine agile Revisionsplanung?+–

Ja, innerhalb eines umfassenden, risikoorientierten und jährlich fortzuschreibenden Prüfungsplans. Die Geschäftsleitung muss den Plan und wesentliche Anpassungen genehmigen (AT 4.4.3 Tz. 6 MaRisk).

Darf eine agile Revision komplexe Prüfungsfelder zurückstellen?+–

Nur innerhalb der Prüfungszyklen. Alle Aktivitäten sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zu prüfen, unter Risikogesichtspunkten nicht wesentliche Aktivitäten innerhalb von fünf Jahren (AT 4.4.3 Tz. 6 MaRisk). Komplexe Prüffelder zerlegst du in Sprints, statt sie zu vermeiden.

Ersetzt die laufende Abstimmung den Prüfungsbericht?+–

Nein. Zu jeder Prüfung ist zeitnah ein schriftlicher Bericht zu erstellen und den zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung vorzulegen (AT 4.4.3 Tz. 7 MaRisk). Die laufende Kommunikation nach GIAS 13.1 ergänzt den Bericht, sie ersetzt ihn nicht.

Wo regeln die MaRisk die Interne Revision?+–

In AT 4.4.3 Tz. 1 bis 12 der MaRisk in der Fassung vom 30.06.2026. Die früheren Verweise auf BT 2.1 bis BT 2.4 sind überholt, BT 2 regelt jetzt die Risikoberichterstattung.

Sind die Topical Requirements des IIA verbindlich?+–

Für Prüfungen im jeweiligen Themenfeld sind sie verpflichtend, für Beratungsleistungen empfohlen. Dokumentiere die Anwendbarkeitsprüfung und die Begründung, wenn du Teile ausschließt.

Was ändert sich für IKT-Prüfungen ab 2027?+–

Das Rundschreiben BAIT wird mit Ablauf des 31.12.2026 vollständig aufgehoben. Institute mit IKT-Risikomanagement nach DORA sind schon jetzt aus seinem Anwenderkreis ausgenommen. Die IKT-Revision richtet sich danach nach DORA und den MaRisk.

Quellenverzeichnis

Verlinkt sind ausschließlich amtliche Quellen, abgerufen im Oktober 2026. Die Einträge sind nach Rang geordnet: zuerst Aufsichtsbehörden, dann EU-Rechtsakte.

Berufsständische Regelwerke sind keine staatlichen Quellen und deshalb hier nicht verlinkt: die Global Internal Audit Standards und die Topical Requirements des IIA sowie die Revisionsstandards des DIIR. Prüfe vor der Anwendung den jeweils aktuellen Stand beim Herausgeber. Die GIAS-Standards sind in diesem Beitrag sinngemäß wiedergegeben.

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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