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Fachbeitrag · Governance und Regulatorik

Business Judgement Rule und KI: Haftung bei Nutzung und Verzicht

  • Rechtsstand: Oktober 2026
  • Lesezeit: ca. 12 Minuten
  • Autor: Achim Schulz, S+P Seminare

Management Summary

KI ist in der Entscheidungsvorbereitung angekommen. Damit stellt sich die Haftungsfrage neu: Die Business Judgement Rule (auch Business Judgment Rule, kurz BJR) schützt unternehmerische Entscheidungen, die auf angemessener Informationsgrundlage getroffen werden. Schützt der Einsatz von KI also vor Haftung – oder kann gerade der Verzicht auf KI eine Pflichtverletzung sein?

Die kurze Antwort: Eine allgemeine Pflicht zur KI-Nutzung gibt es nicht. Im Einzelfall kann sie sich aber aus der Pflicht ergeben, auf angemessener Informationsgrundlage zu entscheiden. Umgekehrt entlasten KI-Ergebnisse nicht von selbst: Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei Geschäftsleitung und Aufsichtsrat.

2026 hat sich der Rechtsrahmen konkretisiert. Das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung (KI-MIG) gilt seit 29.07.2026, die Digital-Omnibus-Verordnung hat Fristen verschoben und Art. 4 KI-Verordnung geändert, und für Institute regeln die 10. MaRisk erstmals ausdrücklich den Einsatz von KI-Modellen.

Dieser Beitrag gibt dir ein Prüfschema für die Frage „KI-Konsultation ja oder nein“, zeigt, wie du KI-Ergebnisse plausibilisierst und im Beschluss dokumentierst, und ordnet die Pflichten nach Funktion. Die Aussagen zur Nutzungspflicht beruhen auf dem Schrifttum; Rechtsprechung dazu gibt es bislang nicht.

Die Business Judgement Rule in drei Sätzen

  1. Nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.
  2. Die Grundsätze gelten über § 116 AktG auch für den Aufsichtsrat und werden auf GmbH-Geschäftsführer (§ 43 GmbHG) übertragen.
  3. Keine BJR gibt es bei rechtlich gebundenen Entscheidungen: Wer Gesetze verletzt, etwa die KI-Verordnung oder die DSGVO, kann sich nicht auf unternehmerisches Ermessen berufen (Legalitätspflicht).

Voraussetzungen und ihre Bedeutung bei KI-Einsatz

MerkmalBedeutung bei KI-Einsatz
Unternehmerische EntscheidungErmessensentscheidung, keine Rechtspflicht. Die Einhaltung der KI-Verordnung selbst ist keine unternehmerische Entscheidung.
Frei von InteressenkonfliktenAuch bei der Auswahl von KI-Anbietern relevant.
Zum Wohl der GesellschaftZweck des KI-Einsatzes im Unternehmensinteresse begründen.
Angemessene InformationKernfrage: Gehört KI zu den verfügbaren Informationsquellen? Wurden ihre Ergebnisse geprüft?
Guter GlaubeKeine erkennbaren Zweifel an den KI-Ergebnissen ignorieren.

Wann wird KI-Nutzung zur Pflicht?

Das Schrifttum lehnt eine grundsätzliche Pflicht, informationsbeschaffende KI bereitzuhalten, noch überwiegend ab. Ist eine Entscheidung aber nur unter Einsatz von KI sorgfältig vorbereitbar, spricht nach verbreiteter Auffassung viel für eine Pflicht zur Einbeziehung. Dasselbe gilt, wenn eine KI im Unternehmen etabliert ist und regelmäßig für die Datenaufbereitung genutzt wird: Wer sie ohne sachlichen Grund weglässt, schöpft nicht alle verfügbaren Informationsquellen aus.

Eine eigene „AI Judgment Rule“ mit strengeren Maßstäben wird überwiegend abgelehnt. Maßstab bleibt die menschliche Entscheidung.

Prüfschema: Besteht im Einzelfall eine Pflicht zur KI-Konsultation?

1. Mehrwert

Liefert die KI für diese Entscheidung einen eindeutig identifizierbaren Informationsgewinn?

2. Erklärbarkeit

Sind die Ergebnisse nachvollziehbar, oder spielt das für die Entscheidung keine Rolle?

3. Datenlage

Lassen die verfügbaren Daten verwertbare Ergebnisse erwarten?

4. Fehlerkosten

Fallen Kosten und Fehlerrisiken in der Gesamtabwägung nicht ins Gewicht?

Werden alle vier Fragen bejaht, spricht viel für eine Pflicht zur Konsultation. Wird eine Frage verneint, ist der Verzicht auf KI in der Regel vertretbar – die Begründung solltest du dokumentieren.

Plausibilitätskontrolle statt Blindvertrauen

Ungeprüft übernommene KI-Ergebnisse sind keine angemessene Informationsgrundlage. Die Literatur überträgt die ISION-Grundsätze des BGH zum Rat von Fachleuten auf KI: sorgfältige Auswahl, vollständige Information, eigene Plausibilitätskontrolle. Weil KI nicht fachfremden Rat ersetzt, sondern die eigene Leitungsentscheidung vorbereitet, wird die Plausibilisierung „erst recht“ verlangt.

Keine Blackbox

Die Geschäftsleitung muss die Wirkungsweise der KI zumindest im Ansatz verstehen, um ihre Ergebnisse beurteilen zu können.

Kernbereich der Leitung

KI darf Entscheidungen vor- und nachbereiten, die Leitungsentscheidung selbst aber nicht übernehmen. Leitungsaufgaben sind nicht delegierbar.

Keine Entlastung durch Fehler der KI

Ein fehlerhaftes KI-Ergebnis wird rechtlich nicht wie ein menschliches Gutachten behandelt und entlastet derzeit nicht von der persönlichen Haftung.

Typische Fehlerquellen

  • veraltete oder unvollständige Daten
  • Verzerrungen (Bias)
  • erfundene Quellen und Fakten
  • unterschiedliche Ergebnisse bei leicht veränderten Prompts
  • fehlende Begründung

Legalitätspflicht: Rechtsrahmen und Fristen 2026/2027

Die Einhaltung der KI-Verordnung und angrenzender Gesetze ist Pflicht, kein Ermessen. Die Business Judgment Rule greift hier nicht. Die folgende Übersicht zeigt den Stand im Oktober 2026.

RegelungWas giltFrist / Stand
KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689)Risikobasierter Ansatz; Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)in Kraft seit 01.08.2024; Verbote und Art. 4 seit 02.02.2025
Art. 4 KI-VO nach OmnibusPflicht zur Förderung der KI-Kompetenz des Personals statt Sicherstellung eines bestimmten Niveausseit 27.07.2026
Transparenzpflichten (Art. 50)z. B. Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhaltenseit 02.08.2026; maschinenlesbare Markierung für Altsysteme bis 02.12.2026
Hochrisiko-KI (Anhang III)z. B. Bonitätsprüfung, Personalauswahl; Betreiberpflichten u. a. menschliche Aufsichtab 02.12.2027
Hochrisiko-KI (Anhang I)KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkteab 02.08.2028
Digital-Omnibus-VO (EU) 2026/1744Fristverschiebung, geänderter Art. 4, Erleichterungen für KMU und kleine Midcapsin Kraft seit 27.07.2026
KI-MIG (BGBl. 2026 I Nr. 223)Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde; BaFin für KI-Systeme mit unmittelbarem Bezug zu regulierten Finanztätigkeiten (§ 2 Abs. 3 KI-MIG); Bußgelder bis 50.000 € für bestimmte Verstöße (§ 15 KI-MIG)in Kraft seit 29.07.2026
Neues ProdukthaftungsgesetzSoftware und KI-Systeme ausdrücklich als Produkt; neue Offenlegungs- und BeweisregelnBundestag im Oktober 2026 beschlossen; Bundesrat und Verkündung stehen aus; Inkrafttreten im Dezember 2026 vorgesehen
DSGVOu. a. Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Art. 22 bei automatisierten Einzelentscheidungengilt

Praxis-Tipp: Führe vor dem Einsatz ein KI-Inventar und ordne jedes System einer Risikoklasse der KI-Verordnung zu. Ohne Inventar sind weder die Legalitätspflicht noch die Aufsicht des Aufsichtsrats belegbar.

Pflichten nach Funktion: Geschäftsleitung, Aufsichtsrat, Institute, Anwender

Geschäftsleitung

  • KI-Einsatz oder Verzicht auf angemessener Informationsgrundlage entscheiden und begründen (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 43 GmbHG)
  • KI-Ergebnisse plausibilisieren und eigenständig würdigen
  • Einführung und Steuerung von KI als Geschäftsführungsmaßnahme freigeben, auch bei Bottom-up-Initiativen
  • KI-Verordnung und DSGVO einhalten (Legalitätspflicht)

Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 1, § 116 AktG)

  • Überwachung des Ob und Wie der KI-Einführung, der Delegationsgrenzen und der Prüfpflichten
  • Prüfen, ob sich die Geschäftsleitung auf die BJR berufen kann
  • Eigene KI-Nutzung unterliegt denselben Grundsätzen
  • Fragen: Gibt es ein KI-Inventar mit Risikoklassifizierung? Wer verantwortet KI-Governance? Wie wird KI-Kompetenz gefördert? Wie werden KI-gestützte Vorlagen dokumentiert?

Leitung beaufsichtigter Institute

  • MaRisk AT 4.3.4 Tz. 1: Modellanforderungen gelten auch für automatisierte Modelle, technologiegestützte Innovation und künstliche Intelligenz
  • Tz. 2: Die Wahl der Modelle liegt in der Verantwortung des Instituts; Angemessenheit und Eignung vor dem Einsatz bewerten und regelmäßig prüfen
  • Tz. 4: Regelungen zur Verwendung der Modellergebnisse, soweit relevant auch zu Überschreibungen
  • Tz. 6: Neben der Genauigkeit auf hinreichende Erklärbarkeit achten
  • DORA: IKT-Risikomanagement nach Art. 5 bis 15; die BaFin-Orientierungshilfe vom 18.12.2025 ist unverbindlich, zeigt aber die Erwartung der Aufsicht

Anwender und Fachbereiche

  • Nur freigegebene Tools nutzen, Eingaben datenschutzkonform halten
  • Ergebnisse auf Kontext, Aktualität und Quellen prüfen
  • Nutzung nachvollziehbar festhalten
  • KI-Kompetenz aufbauen (Art. 4 KI-VO, Förderpflicht)

Marktüberwachung: Für KI-Systeme mit unmittelbarem Bezug zu regulierten Finanztätigkeiten ist die BaFin zuständig (§ 2 Abs. 3 KI-MIG). In Instituten hängt die Business-Judgment-Frage eng mit der fachlichen Eignung der Geschäftsleiter zusammen: Wer KI-Modelle nicht im Ansatz versteht, kann Tz. 2 und Tz. 6 nicht erfüllen.

Pain Points: Wo KI-Einsatz in der Praxis angreifbar wird

Schatten-KI

Nutzen Mitarbeitende KI-Tools ohne Freigabe, entstehen Risiken für Vertraulichkeit, Datenschutz und Ergebnisqualität. Mit der Entscheidung für KI gehen Organisationspflichten einher: Produkt- und Datenkontrolle, Ausbildung, fortlaufende Schulung (§ 93 Abs. 1 AktG, § 43 GmbHG, DSGVO).

Blackbox ohne Verständnis

Wer die Wirkungsweise der KI nicht im Ansatz versteht, kann ihre Ergebnisse nicht plausibilisieren (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG; für Institute MaRisk AT 4.3.4 Tz. 2 und 6).

Fehlendes KI-Inventar

Ohne Inventar und Risikoklassifizierung fehlt der Beleg für die Einhaltung der KI-Verordnung und für die Überwachung durch den Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 1 AktG).

Falsche Entlastungserwartung

Der bloße Hinweis auf KI-Einsatz im Beschluss entlastet nicht. Belegt werden muss die angemessene Informationsgrundlage samt eigener Plausibilitätskontrolle (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG).

Ermessen und Legalität verwechselt

Die Einhaltung der KI-Verordnung oder der DSGVO ist kein unternehmerisches Ermessen. Die BJR greift bei Gesetzesverstößen nicht.

Fristen unterschätzt

Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten ab 02.12.2027, nach Anhang I ab 02.08.2028. Die Vorbereitung braucht Vorlauf.

Dokumentation im Beschluss: Was festgehalten werden sollte

Entscheidend ist, dass im Nachhinein erkennbar ist, auf welcher Informationsgrundlage entschieden wurde. Da KI-Tools Ergebnisse oft nur kurzzeitig speichern, gehört die Dokumentation in die Beschlussunterlagen. Sie belegt die angemessene Informationsgrundlage und die eigene Plausibilitätskontrolle; der bloße KI-Einsatz entlastet nicht.

PunktInhalt
ZweckWelche Frage sollte die KI beantworten? Welches Ergebnis wurde erwartet (Analyse, Szenario, Entwurf)?
ToolName, Version, Anbieter, Datum der Nutzung; interne Freigabe des Tools
EingabenVerwendete Prompts, eingestellte Dokumente und Daten; Datenschutz- und Vertraulichkeitsprüfung
NutzerWer hat die KI genutzt?
PrüfungWie wurden Kontext, Aktualität und Quellen geprüft? Abgleich mit anderen Informationsquellen
WürdigungEigene Bewertung der Geschäftsleitung: Wo wurde der KI gefolgt, wo nicht und warum?
VerzichtWenn keine KI genutzt wurde, obwohl verfügbar: Begründung anhand des Prüfschemas

Formulierungshilfe für die Vorlage: Wer KI-Ergebnisse sorgfältig prüft, eigenständig würdigt und dies dokumentiert, kann eine angemessene Informationsgrundlage im Sinne von § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG belegen. Ungeprüft übernommene KI-Ergebnisse genügen dafür nicht.

Quick-Check: Wie belastbar ist dein KI-Einsatz?

Beantworte die Prüffragen für dein Unternehmen. Jede Frage, die du nicht sicher mit Ja beantwortest, ist ein Ansatzpunkt für die Maßnahmen im nächsten Abschnitt.

PrüffeldPrüffrageNormbezugTypischer Befund
KI-InventarGibt es ein Verzeichnis aller KI-Systeme mit Risikoklasse?VO (EU) 2024/1689Tools nur den Fachbereichen bekannt
FreigabeGibt es einen Freigabeprozess und eine KI-Richtlinie?§ 93 Abs. 1 AktG, § 43 GmbHGNutzung ohne Freigabe
KompetenzWird die KI-Kompetenz von Leitung, Aufsicht und Nutzern gefördert?Art. 4 KI-VOSchulung nur punktuell
EntscheidungsvorlageNennt die Vorlage Zweck, Tool, Prüfung und Würdigung?§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktGKI-Einsatz erwähnt, Prüfung fehlt
VerzichtIst begründet, warum eine verfügbare KI nicht genutzt wurde?§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktGKeine Begründung dokumentiert
AufsichtBerichtet die Geschäftsleitung regelmäßig an den Aufsichtsrat?§ 111 Abs. 1 AktGKein KI-Berichtswesen
InstituteSind KI-Modelle vor dem Einsatz bewertet und erklärbar?MaRisk AT 4.3.4 Tz. 2, 6Validierung nicht auf KI ausgerichtet

Lösungsansätze: KI haftungssicher in die Entscheidungsfindung integrieren

Diese Maßnahmen sind No-Regret-Schritte: Sie lohnen sich unabhängig davon, wie sich Rechtsprechung und Fristen weiterentwickeln.

  1. Inventar und Risikoklassifizierung nach KI-Verordnung aufbauen.
  2. Governance festlegen: Verantwortlichkeiten, KI-Richtlinie, Freigabeprozess für Tools.
  3. Kompetenz fördern: Schulungskonzept für Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Nutzer (Art. 4 KI-VO, Förderpflicht).
  4. Entscheidungsprozess regeln: Prüfschema „Pflicht zur KI-Konsultation?“ und Plausibilitätskontrolle.
  5. Dokumentation standardisieren: Checkliste für die Beschlussvorlage.
  6. Überwachen: Qualität, Bias, Abweichungen und Vorfälle erfassen; regelmäßig an den Aufsichtsrat berichten.
  7. Für Hochrisiko-Systeme die Pflichten ab 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I) vorbereiten.
  8. Institute zusätzlich: Validierung nach MaRisk AT 4.3.4 und IKT-Risikomanagement nach DORA.

Fazit: Business Judgement Rule und KI zusammen denken

Die Business Judgement Rule verlangt keine KI, aber sie verlangt eine angemessene Informationsgrundlage. Ob KI dazugehört, entscheidet sich im Einzelfall, und die Begründung gehört in die Beschlussunterlagen.

  • Eine allgemeine Pflicht zur KI-Nutzung besteht nicht; im Einzelfall kann sie sich aus der Informationspflicht ergeben.
  • KI-Ergebnisse müssen plausibilisiert und eigenständig gewürdigt werden; ein KI-Fehler entlastet nicht.
  • Die Leitungsentscheidung bleibt bei Geschäftsleitung und Aufsichtsrat.
  • Die Einhaltung von KI-Verordnung und DSGVO ist Legalitätspflicht, kein Ermessen.
  • Dokumentation, Inventar und Kompetenzaufbau sind die belastbarsten Nachweise.

FAQ: Häufige Fragen zu KI und Business Judgment Rule

Muss ich als Geschäftsführer KI nutzen?+–

Nicht generell. Eine Pflicht kann sich im Einzelfall ergeben, wenn eine geeignete KI verfügbar ist, einen klaren Informationsgewinn liefert und keine sachlichen Gründe dagegen sprechen. Höchstrichterlich ist die Frage nicht entschieden; das Schrifttum lehnt eine allgemeine Pflicht überwiegend ab.

Schützt mich der KI-Einsatz vor Haftung?+–

Nur, wenn du die Ergebnisse plausibilisiert und eigenverantwortlich entschieden hast. Ein fehlerhaftes KI-Ergebnis entlastet nach derzeitigem Stand nicht von der persönlichen Haftung.

Darf die KI die Entscheidung treffen?+–

Nein. KI darf vorbereiten und unterstützen; die Leitungsentscheidung bleibt bei der Geschäftsleitung. Leitungsaufgaben sind nicht delegierbar.

Gilt die Business Judgment Rule für die Einhaltung der KI-Verordnung?+–

Nein. Gesetzliche Pflichten sind kein unternehmerisches Ermessen. Wer die KI-Verordnung, die DSGVO oder andere Gesetze verletzt, kann sich nicht auf die Business Judgment Rule berufen (Legalitätspflicht).

Muss ich KI-Kompetenz im Unternehmen nachweisen?+–

Art. 4 KI-Verordnung verlangt seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung, die KI-Kompetenz des Personals zu fördern, statt ein bestimmtes Niveau sicherzustellen. Ein Schulungskonzept für Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Nutzer ist ein praktikabler Weg, diese Förderung zu belegen.

Was gilt für Banken und Finanzinstitute?+–

Für Institute gelten zusätzlich die Anforderungen der 10. MaRisk an Modelle (AT 4.3.4), die ausdrücklich auch für künstliche Intelligenz gelten. Die Übergangsfrist läuft bis zum 01.01.2027. Hinzu kommt das IKT-Risikomanagement nach DORA, für das die BaFin eine unverbindliche Orientierungshilfe zu KI veröffentlicht hat.

Quellenverzeichnis

Primärquellen und amtliche Stellen, abgerufen im Oktober 2026.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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