Bestellungs- und Fit-&-Proper-Unterlagen
Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, Sachkundenachweise nach § 25d KWG und EBA/GL/2021/06, Zeitbudget und Mandatsübersicht. Die Akte, die vor der BaFin-Nachfrage vollständig sein muss – nicht danach.
Zielgruppe:
„Der Update-Tag hat mir die Fragen geliefert, die ich in der nächsten Aufsichtsratssitzung stellen muss – und das Mandats-Dossier die Struktur, um meine Überwachung prüfungsfest zu dokumentieren.“
– Aufsichtsratsvorsitzender eines Kreditinstituts, Lehrgangs-Absolvent
Anerkannter Netto-Zeitnachweis zur Dokumentation der gesetzlichen Fortbildungspflicht.
Belastbarer Nachweis der geforderten Sachkunde und Eignung für Aufsichtsorgane.
Konform mit den BaFin-Prüfschwerpunkten und den Aufsichtsanforderungen 2026.
Programm:
Modul 1 · Regulatory Update & Governance nach MaRisk: Aktuelle BaFin-Prüfungsschwerpunkte und die 9. MaRisk-Novelle. Welche Berichte du von Compliance, Risikocontrolling und Interner Revision einforderst, wie du sie kritisch hinterfragst und dein Nachhaken protokollfest dokumentierst. Ergebnis: eine priorisierte Fragenliste für die nächste Sitzung.
Modul 2 · IT-Resilienz & KI-Governance: DORA und KI-VO im Aufsichtsrat: Verantwortung des Leitungsorgans nach Art. 5 DORA, Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3, Incident-Reporting nach Art. 19. Hochrisiko-KI bei der Kreditwürdigkeitsprüfung (Anhang III Nr. 5 lit. b KI-VO), Betreiberpflichten nach Art. 26 und Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 – als Prüffragen für Risiko- und Prüfungsausschuss.
Modul 3 · ESG in der Aufsichtspraxis und Kapitalsteuerung: Art. 449a CRR, EBA/GL/2025/01, Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI. Die Fragen, die der Aufsichtsrat an Risikoinventur, Wesentlichkeitsbewertung, Datenhaushalt und ICAAP stellen muss – ohne selbst ins operative Geschäft einzugreifen.
Modul 4 · AMLR, AMLD6 & AMLA – Geldwäscheprävention 2027: Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar. Überwachung der AMLR-Transition, Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan, Risiken gezielter Finanzsanktionen und AMLA-Readiness als wiederkehrender Tagesordnungspunkt bis zum Geltungsbeginn.
Wenn Jahre später nach deiner Überwachung gefragt wird, entscheidet nicht dein Gedächtnis, sondern deine Akte. Das Mandats-Dossier ist dabei kein Zusatzdokument, sondern ein Registerplan, der Protokolle, Rückfragen und Beschlüsse vorlagefähig ordnet.
Die Beweislast liegt bei dir. Über § 116 AktG gilt die Beweislastumkehr des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG auch im Aufsichtsrat: Nicht die Gesellschaft belegt die Pflichtverletzung, sondern du deine Überwachungssorgfalt. Der einzige Beweis, der Jahre später trägt, ist deine Dokumentation.
Die acht Register
Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, Sachkundenachweise nach § 25d KWG und EBA/GL/2021/06, Zeitbudget und Mandatsübersicht. Die Akte, die vor der BaFin-Nachfrage vollständig sein muss – nicht danach.
Anlagenliste je Billigung und Zustimmung mit Version, Datum und Urheber. Nachgereichte Unterlagen belegen nicht, was dir im Entscheidungszeitpunkt tatsächlich vorlag – nur so trägt die Business Judgement Rule.
PflichtregisterDie Ausschussordnung hat fast jedes Institut – es fehlen die Nachweise gelebter Befassung: kritische Rückfragen im Protokoll, angeforderte Zusatzberichte, dokumentiertes Nachhaken. Der Kernbeleg gegen den Vorwurf der Passivität.
PflichtregisterKatalog nach § 111 Abs. 4 S. 2 AktG plus Befassungsnachweis je Vorgang. Ein Vorbehaltskatalog ohne dokumentierte Ausübung belegt keine Überwachung.
Art. 5 Abs. 4 DORA und Art. 4 KI-VO erfassen auch das Aufsichtsorgan. Nachweis je Jahr mit Zeitstunden und Themenübersicht – er belegt zugleich deine Sachkunde bei IKT- und KI-Befassungen.
Abwägungsraster je bekannt gewordenem Pflichtverstoß der Geschäftsleitung: Anspruch geprüft, Durchsetzbarkeit bewertet, Beschluss dokumentiert. Wer ohne dokumentierte Abwägung auf die Verfolgung verzichtet, haftet selbst – der Regelfall der Aufsichtsratshaftung.
PflichtregisterWann wurde das Risiko dem Gremium bekannt, was geschah danach – Sondersitzung, Zusatzbericht, Auflage an den Vorstand? Nicht die Kenntnis begründet die Haftung, sondern die fehlende dokumentierte Reaktion.
Organhaftung verjährt in fünf, teils zehn Jahren. Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist der D&O-Police gehören geprüft, das Einsichtsrecht in Sitzungsunterlagen nach dem Ausscheiden ins Mandatsverhältnis – sonst fehlt dir später die Akte zur Verteidigung.
Stufe jedes Register per Klick ein. Punkte, Verteilung und Ampel aktualisieren sich sofort – nichts wird gespeichert oder übertragen.
Ausgangslage: Vier Regelwerke treffen dein Mandat gleichzeitig – und keines davon wartet auf deine nächste turnusmäßige Sitzung. Die Beweislast für deine Überwachungssorgfalt liegt nach § 116 i. V. m. § 93 Abs. 2 S. 2 AktG bei dir. Dieses Update übersetzt jeden Prüfungsschwerpunkt in die Prüffragen und Dokumente, die deine Befassung belegen.
Pain Point 1 · MaRisk: Die BaFin prüft Wirksamkeit, nicht Vollständigkeit
Die 9. MaRisk-Novelle verschärft die Anforderungen an IKS, Auslagerungen und Risikokultur. Ein Aufsichtsrat, der Berichte der Kontrollfunktionen nur entgegennimmt, erfüllt seine Überwachungspflicht nach § 25d Abs. 6 KWG nicht – die Feststellung lautet dann „Passivität des Aufsichtsorgans“.
→ Deine Lösung: MaRisk-Fragenkatalog für die nächste Sitzung – welche Berichte du von Compliance, Risikocontrolling und Interner Revision einforderst und wie du dein Nachhaken protokollfest dokumentierst.
Pain Point 2 · DORA & KI-VO: Zwei nicht delegierbare Pflichten, die dich persönlich treffen
Art. 5 Abs. 4 DORA verlangt aktuelle IKT-Kenntnisse im Leitungsorgan – das erfasst auch das Aufsichtsorgan. Seit dem 2. August 2026 sind KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 5 lit. b VO (EU) 2024/1689; Art. 4 KI-VO fordert ausreichende KI-Kompetenz. Ohne dokumentierte Befassung und Fortbildung fehlt dir im Prüfungsfall der Nachweis.
→ Deine Lösung: DORA- und KI-Prüffragenkatalog für Risiko- und Prüfungsausschuss (Informationsregister Art. 28 Abs. 3, Incident-Reporting Art. 19, Betreiberpflichten Art. 26, Grundrechte-Folgenabschätzung Art. 27) – plus Fortbildungsnachweis mit IKT- und KI-Themenmapping für deine Fit-&-Proper-Akte.
Pain Point 3 · ESG: Das Privileg kleiner Institute ist gefallen
Art. 449a CRR gilt für alle Institute, EBA/GL/2025/01 seit dem 11. Januar 2026 – die Erleichterung besteht nur noch in Umfang und Frequenz, nicht mehr im Ob. Der Aufsichtsrat, der Wesentlichkeitsbewertung, Datenlücken und Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI ungeprüft billigt, billigt blind.
→ Deine Lösung: ESG-Integrationsraster mit Wesentlichkeitsbewertung und den Prüffragen, die sich das Gremium zu Risikoinventur und ICAAP erläutern lässt – ohne ins operative Geschäft einzugreifen.
Pain Point 4 · AMLR: Der 10. Juli 2027 verhandelt nicht
Die VO (EU) 2024/1624 gilt ab dann unmittelbar – ohne nationales Umsetzungsgesetz und ohne Übergangsfrist. Ein Aufsichtsorgan, das die AMLR-Transition des Instituts nicht nachweisbar begleitet, trägt das Überwachungsrisiko mit, wenn Risikoanalyse, KYC oder Sanktionsscreening zum Stichtag nicht AMLR-ready sind.
→ Deine Lösung: AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan – Meilensteine, Ressourcen und Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten als wiederkehrender Tagesordnungspunkt mit dokumentierter Befassung bis zum Geltungsbeginn.
Das Ergebnis nach einem Tag: Eine priorisierte Prüffragenliste je Regelwerk, vier einsatzfertige Arbeitsmittel aus dem S+P Update-Toolkit und 6,0 dokumentierte Zeitstunden – dein Sachkunde-Nachweis für die Fit-&-Proper-Akte, bevor die Aufsicht danach fragt.
(Hinweis: Das Update findet gemeinsam mit Tag 2 des Zertifikats-Lehrgangs Z18 statt.)
Modul 1 · Regulatory Update & Governance nach MaRisk
Ausgangslage: Die BaFin prüft heute weniger, ob Regelwerke vorhanden sind, als ob sie nachweisbar wirken – und ob das Aufsichtsorgan seine Überwachung tatsächlich lebt. Wer als Aufsichtsrat Berichte nur entgegennimmt, statt sie kritisch zu hinterfragen, riskiert den Vorwurf des Überwachungsverschuldens.
Das erarbeitest du im Seminar:
• Aktuelle BaFin-Prüfungsschwerpunkte und die 9. MaRisk-Novelle: Was sich für IKS, Auslagerungen und Risikokultur ändert – und welche Fragen daraus für die nächste Aufsichtsratssitzung folgen.
• Kontrollfunktionen wirksam überwachen: Welche Berichte du von Compliance, Risikocontrolling und Interner Revision einforderst, wie du sie kritisch hinterfragst und dein Nachhaken protokollfest dokumentierst.
• EBA- und ESMA-Leitlinien: Regulatorische Neuerungen in konkrete Prüffragen des Gremiums übersetzen statt in ein weiteres Rahmenwerk.
Tool: MaRisk-Fragenkatalog für die nächste Aufsichtsratssitzung.
Dein Ergebnis: Eine priorisierte Fragenliste, die der nächsten Sitzung und der nächsten Aufsichtsprüfung standhält.
Modul 2 · IT-Resilienz & KI-Governance: DORA und KI-VO im Aufsichtsrat
Ausgangslage: DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in jedem Finanzunternehmen; das Leitungsorgan trägt nach Art. 5 Abs. 2 DORA die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement – in seiner Leitungs- und in seiner Aufsichtsfunktion. Seit dem 2. August 2026 gelten zudem die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III der VO (EU) 2024/1689; KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen sind dort namentlich erfasst. Art. 4 KI-VO verlangt ausreichende KI-Kompetenz – auch im Überwachungsorgan.
Das erarbeitest du im Seminar:
• DORA-Überwachung: IKT-Risikomanagementrahmen, Vorfallsmeldungen nach Art. 19 und Resilienztests im Berichtswesen an den Aufsichtsrat verankern; Vollständigkeit des Informationsregisters nach Art. 28 Abs. 3 DORA hinterfragen.
• KI im Institut: Einstufung nach Anhang III Nr. 5 lit. b KI-VO, Betreiberpflichten nach Art. 26 und Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 – die Prüffragen für Risiko- und Prüfungsausschuss, auch bei zugekauften Modellen.
• Berichtswesen: Ein IKT- und KI-Reporting einfordern, das die tatsächliche Risikolage zeigt statt Systemverfügbarkeiten.
Tool: DORA- und KI-Prüffragenkatalog für Risiko- und Prüfungsausschuss.
Dein Ergebnis: Belastbare Prüffragen und ein Überwachungsfahrplan für die nächste Befassung mit DORA und KI.
Modul 3 · ESG in der Aufsichtspraxis und Kapitalsteuerung
Ausgangslage: Die aufsichtsrechtlichen ESG-Pflichten wurden ausgeweitet. Art. 449a CRR gilt für alle Institute, EBA/GL/2025/01 seit dem 11. Januar 2026. Das Privileg kleiner Institute besteht nur noch in Umfang und Frequenz, nicht mehr im Ob – und der Aufsichtsrat muss die ESG-Integration in die Risikosteuerung nachvollziehbar überwachen.
Das erarbeitest du im Seminar:
• Risikoinventur: ESG als Treiber der bestehenden Risikoarten einordnen und die Herleitung der Wesentlichkeitsbewertung kritisch prüfen.
• Datenhaushalt und Datenlücken: NACE-Sektoren, Energieeffizienz der Immobiliensicherheiten und Proxy-Verfahren – welche Erläuterungen sich das Gremium geben lässt.
• Szenarioanalyse und Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI: Abgrenzung zum Transitionsplan nach CSRD und die Rolle des Aufsichtsrats bei der Billigung.
Tool: ESG-Integrationsraster mit Wesentlichkeitsbewertung und Prüffragen.
Dein Ergebnis: Strukturierte Raster, mit denen du die ESG-Integration in Risikoinventur und Kapitalsteuerung überwachst.
Modul 4 · AMLR, AMLD6 & AMLA: Geldwäscheprävention 2027
Ausgangslage: Die neue EU-Geldwäscheverordnung, VO (EU) 2024/1624 (AMLR), gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar. Für das Aufsichtsorgan bedeutet dies: Die AMLR-Transition des Instituts gehört auf die Tagesordnung – von der Risikoanalyse über KYC und laufende Überwachung bis zum Sanktionsscreening. Wer die Vorbereitung nicht nachweisbar begleitet, trägt das Überwachungsrisiko mit.
Das erarbeitest du im Seminar:
• AMLR-Gap-Analyse überwachen: Welche Anpassungen im GwG-Rahmenwerk anstehen und anhand welcher Meilensteine der Aufsichtsrat den Fortschritt nachhält.
• AML/CFT-Governance: Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan, Eskalationswege und die Einbindung von Risiken gezielter Finanzsanktionen und ihrer Umgehung.
• AMLA-Readiness: Künftige technische Standards und Leitlinien frühzeitig im Management-Reporting und in der Befassung des Gremiums verankern.
Tool: AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan mit Maßnahmen, Fristen und Eskalationen.
Dein Ergebnis: Ein Überwachungsfahrplan für die AMLR-Transition mit dokumentierter Befassung bis zum Geltungsbeginn 2027.
Werkzeuge statt Textwüsten: Du erhältst sofort einsetzbare Prüffragenkataloge, Raster und Dashboards für deine Gremienarbeit – kein Foliensatz zum Nacharbeiten, sondern Arbeitsmittel, die du in deiner nächsten Aufsichtsratssitzung einsetzen kannst.
MaRisk-Fragenkatalog: Prüffragen für die nächste Aufsichtsratssitzung, gegliedert nach IKS, Auslagerungen und Risikokultur – abgestimmt auf die aktuellen BaFin-Prüfungsschwerpunkte und die 9. MaRisk-Novelle. Damit forderst du die richtigen Berichte ein und dokumentierst dein Nachhaken protokollfest.
DORA- & KI-Prüffragenkatalog: Fragenraster für Risiko- und Prüfungsausschuss zu IKT-Risikomanagementrahmen, Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA, Vorfallsmeldungen nach Art. 19 sowie zum KI-Inventar des Instituts – einschließlich Einstufung nach Anhang III KI-VO, Betreiberpflichten und Grundrechte-Folgenabschätzung.
ESG-Integrationsraster: Wesentlichkeitsbewertung, Datenlücken- und Proxy-Raster sowie Prüffragen zum prudenziellen Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI – die Erläuterungen, die sich das Gremium zu Risikoinventur und ICAAP geben lässt, ohne ins operative Geschäft einzugreifen.
AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan: Maßnahmen, Fristen und Eskalationen der AMLR-Transition auf einen Blick – als Vorlage für die wiederkehrende Befassung des Gremiums bis zum Geltungsbeginn am 10. Juli 2027, inklusive Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan.
Fortbildungsnachweis mit IKT- und KI-Themenmapping: Dokumentation deiner 6,0 Zeitstunden – aufbereitet für deine Fit-&-Proper-Akte und die Nachweise nach Art. 5 Abs. 4 DORA und Art. 4 KI-VO.
Vorträge als PDF: Das vollständige Regulatory Update mit allen zentralen Rechtsgrundlagen, Aufsichtsschwerpunkten und Fundstellen – als kompaktes Nachschlagewerk für deine Gremienarbeit.

Achim Schulz ist selbst als Compliance Officer und Single Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis – genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in den Lehrgang ein.
LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →| Ort | S+P Seminare | Datum | |
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Das Digitale Karriere-Zertifikat, auch bekannt als Digital Badge, ist eine moderne Form der Zertifizierung, die dir digital verliehen wird.
Mit diesem Badge kannst du einfach und effektiv in digitalen Netzwerken, auf deinem LinkedIn-Profil oder in deinem Lebenslauf zeigen, dass du proaktiv an deiner beruflichen Entwicklung arbeitest.
Das Update-Seminar richtet sich an amtierende Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder in BaFin-regulierten Instituten, die ihre Sachkunde aktuell halten und rechtssicher dokumentieren müssen, an Absolventen des Zertifikats-Lehrgangs Z18, die ihren jährlichen Fortbildungszyklus fortsetzen, sowie an Mitglieder von Risiko- und Prüfungsausschüssen, die regulatorische Neuerungen in konkrete Prüffragen für ihre Gremienarbeit übersetzen wollen.
A18 ist der zweite Lehrgangstag des Z18 als eigenständiges 1-Tages-Seminar: das komplette Regulatory Update ohne den Onboarding-Tag. Neu berufene Mandatsträger buchen den vollständigen Lehrgang Z18 mit Onboarding-Tag und Mandats-Dossier; amtierende Aufsichtsräte mit Update-Bedarf buchen das 1-Tages-Seminar A18. Beide Gruppen lernen am Update-Tag gemeinsam.
Das Update umfasst vier Module: Modul 1 behandelt das Regulatory Update und Governance nach MaRisk – aktuelle BaFin-Prüfungsschwerpunkte, die 9. MaRisk-Novelle und die wirksame Überwachung der Kontrollfunktionen. Modul 2 behandelt IT-Resilienz und KI-Governance – DORA mit Art. 5 und dem Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 sowie die KI-Verordnung mit Hochrisiko-KI bei der Kreditwürdigkeitsprüfung und KI-Kompetenz nach Art. 4. Modul 3 behandelt ESG in der Aufsichtspraxis und Kapitalsteuerung – Art. 449a CRR, EBA/GL/2025/01 und den Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI. Modul 4 behandelt AMLR, AMLD6 und AMLA – die Geldwäscheprävention 2027 mit Geltungsbeginn der AMLR am 10. Juli 2027.
Ja. Du erhältst ein Zertifikat über 6,0 Zeitstunden – anerkannt als Netto-Zeitnachweis gemäß § 15 FAO für Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Der Fortbildungsnachweis enthält ein IKT- und KI-Themenmapping und unterstützt damit die Dokumentation nach Art. 5 Abs. 4 DORA und Art. 4 KI-VO sowie deine Fit-&-Proper-Akte. Die aufsichtsrechtliche Eignungsbeurteilung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Aufsicht.
Ja. Optional legst du die S+P Certified Prüfung ab – eine flexible Online-Multiple-Choice-Prüfung von 45 Minuten. Du erhältst ein markenrechtlich geschütztes Zertifikat und ein Digital Badge für LinkedIn und Lebenslauf. Der zusätzliche Sachkundenachweis stärkt deine Dokumentation gegenüber BaFin, Wirtschaftsprüfern und Anteilseignern.
Im Seminar enthalten ist das S+P Update-Toolkit: der MaRisk-Fragenkatalog für die nächste Aufsichtsratssitzung, der DORA- und KI-Prüffragenkatalog für Risiko- und Prüfungsausschuss, das ESG-Integrationsraster mit Wesentlichkeitsbewertung sowie das AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan mit Maßnahmen, Fristen und Eskalationen bis zum Geltungsbeginn am 10. Juli 2027. Dazu erhältst du alle Vorträge als PDF-Nachschlagewerk und den Fortbildungsnachweis mit IKT- und KI-Themenmapping.
Wir empfehlen einen jährlichen Rhythmus. Die Sachkunde von Aufsichtsratsmitgliedern muss laufend aktuell gehalten werden; Institute müssen nach § 25d Abs. 4 KWG angemessene Ressourcen für die Fortbildung ihrer Organmitglieder bereitstellen, und Art. 5 Abs. 4 DORA verlangt aktuelle IKT-Kenntnisse im Leitungsorgan. Mit dem jährlichen Update dokumentierst du deine fortlaufende Fortbildung lückenlos in deiner Fit-&-Proper-Akte – die Termine sind mit Tag 2 des Zertifikats-Lehrgangs Z18 synchronisiert.
Das Update-Seminar findet online statt, von 09.15 bis 17.00 Uhr, gemeinsam mit Tag 2 des Zertifikats-Lehrgangs Z18. Du benötigst lediglich einen Rechner mit Internetzugang. Die Teilnahmegebühr beträgt 930 € zzgl. gesetzl. MwSt. und umfasst das S+P Update-Toolkit, das Zertifikat sowie Networking- und Feedback-Runden nach jeder Lerneinheit.
Neu im Mandat? Zum vollständigen Zertifikats-Lehrgang mit Onboarding-Tag und Mandats-Dossier:
Z18 · Zertifikats-Lehrgang Aufsichtsrat Banken und Finanzinstitute (2 Tage) →
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