S+P Lehrgang Z19 · Industrie, Mittelstand und Familienunternehmen

Aufsichtsrat in Nicht-Finanzunternehmen:
wirksam überwachen, Sorgfalt dokumentieren

Zwei Tage. Onboarding und Regulatory Update in einem Lehrgang.

Die Organhaftung gewährt keine Einarbeitungszeit – dieser Lehrgang schon. Du baust dein Mandats-Dossier an deinem eigenen Unternehmen auf und übersetzt die Aufsichtsratsagenda 2026/2027 in die Prüffragen für deine nächste Sitzung.

Für

  • Aufsichtsräte in AG und GmbH
  • Beiräte in Familienunternehmen
  • Neu berufen oder erfahren
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027
  • Ab dem Folgejahr: nur Tag 2

Referent: Achim Schulz · Rechtsstand 09.10.2026

Dein Lehrgang

09.15 bis 17.00 Uhr an beiden Tagen · Online

1860 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

  1. 01 Tag 1 · Onboarding Mandat, Haftung und Gremienorganisation. Inhalte ansehen Module 1 bis 3 Mandat, Haftung und Dossier Gremien und Zustimmungsvorbehalte Jahresabschluss und Fortführung Zum Programm
  2. 02 Tag 2 · Regulatory Update Die Aufsichtsratsagenda 2026/2027. Inhalte ansehen Module 4 bis 6 Kodex, CSRD und Lieferkette NIS2 und KI-Verordnung StaRUG und Haftung in der Krise Zum Programm
  3. 03 Nachweis Zertifikat, Digital Badge und optionale Prüfung. Inhalte ansehen Dein Nachweis S+P Teilnahmezertifikat mit 12,0 Zeitstunden Digital Badge für dein Profil Optional: Prüfung S+P Certified Zum Nachweis
2 Lehrgangstage
Onboarding und Update, live online
12,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Dossier, Akte, Toolkits und Vorträge
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Zwei Lehrgangstage,
sechs Module

Tag 1 · Onboarding: Mandat, Haftung und Überwachungsarchitektur

  1. 01

    Mandat, Haftung und das Mandats-Dossier

    Ab der Bestellung trägst du die Überwachungsverantwortung. Stellen ein Insolvenzverwalter oder ein neu besetztes Gremium deine Überwachung infrage, zählt deine Dokumentation. Dein Werkzeug: das Mandats-Dossier mit acht Registern.

    • Rechtliches Fundament: §§ 111 und 116 AktG, für den fakultativen GmbH-Aufsichtsrat § 52 Abs. 1 GmbHG, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt
    • Mitbestimmte GmbH und Beirat: Verweisungen nach § 25 Abs. 1 MitbestG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, Beiratskompetenzen aus dem Gesellschaftsvertrag
    • Beweislast nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 116 AktG
    • Business Judgment Rule (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) im Gremium nachvollziehbar dokumentieren
    • ARAG/Garmenbeck (BGH, Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95): Ersatzansprüche prüfen und die Abwägung festhalten
    • Mandats-Dossier mit acht Registern an deinem eigenen Unternehmen anlegen
  2. 02

    Überwachungsarchitektur und Gremienorganisation

    Ein Aufsichtsrat ist nur so wirksam wie seine Organisation. Ohne klare Struktur entstehen Protokolle ohne Überwachungswirkung. Dein Werkzeug: das Gremien-Toolkit mit Ausschuss- und Informationsordnung.

    • Geschäftsordnung, Informationsordnung und Zustimmungsvorbehalte nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG festlegen
    • Prüfungsausschuss (§ 107 Abs. 4 AktG) und Finanzexpertise (§ 100 Abs. 5 AktG) bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB einordnen
    • Ausschüsse mit dem Plenum verzahnen: Berichte einfordern und die Befassung nachhalten
    • Den Abschlussprüfer als Informationsquelle nutzen und direkte Berichtslinien vereinbaren
    • Unabhängigkeit, Interessenkonflikte und Mandatszahl in der Bestellungs- und Unabhängigkeits-Akte belegen
    • Selbstbeurteilung des Gremiums vorbereiten und die Ergebnisse in Maßnahmen übersetzen
  3. 03

    Jahresabschluss und Fortführungsfähigkeit als Überwachungsinstrument

    Du musst beurteilen können, ob Ertragskraft, Liquidität und Fortführung gesichert sind – unabhängig von deinem fachlichen Hintergrund. Dein Werkzeug: das Kennzahlen- und Fragenraster.

    • Bilanzanalyse für juristische, technische und unternehmerische Profile
    • Stille Risiken und Verlustpotenziale erkennen und im Gremium ansprechen
    • Prüfungsbericht des Abschlussprüfers auswerten, Feststellungen priorisieren und die Abarbeitung nachhalten
    • Covenants und Liquiditätsplanung kritisch hinterfragen
    • Fortführungsannahme der Geschäftsleitung nachvollziehen, bevor du den Jahresabschluss nach § 171 AktG prüfst
    • Die Befassung des Gremiums protokollfest dokumentieren

Tag 2 · Regulatory Update: die Aufsichtsratsagenda 2026/2027

  1. 04

    Governance, Kodex und Nachhaltigkeit im Prüfungsausschuss

    Kodex-Erwartungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern sich – und mit ihnen die Fragen deines Gremiums. Wer einen Bericht ungeprüft billigt, hat nicht überwacht. Dein Werkzeug: die Governance- und ESG-Prüffragen.

    • DCGK 2022 und Kodexentwurf vom 05.08.2026: was sich für Kompetenzprofil und Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ändern kann
    • Den Kodex als Orientierung für nicht börsennotierte Gesellschaften und Familienunternehmen einordnen
    • CSRD nach Omnibus I: Anwendungsbereich deines Unternehmens klären und den Stand der deutschen Umsetzung einordnen
    • Wesentlichkeitsanalyse, Datenqualität und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts im Prüfungsausschuss hinterfragen
    • LkSG und CSDDD: Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse und Berichtswesen an das Überwachungsorgan
    • Fragenliste zu Governance und Nachhaltigkeit für die nächste Sitzung priorisieren
  2. 05

    Cyber-Resilienz und KI-Governance: NIS2 und KI-Verordnung

    Die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen, ist nach § 38 BSIG Aufgabe der Geschäftsleitung. Ob sie diese Pflicht erfüllt, überwacht der Aufsichtsrat. Dein Werkzeug: der NIS2- und KI-Prüffragenkatalog.

    • Einstufung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung nach § 28 BSIG nachvollziehen
    • Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG sowie Melde- und Registrierungspflichten nach §§ 32 und 33 BSIG erfragen
    • Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG im Berichtswesen abbilden
    • KI-Inventar und Einstufung nach Anhang III Nr. 4 KI-Verordnung, etwa bei Personalauswahl und Beschäftigtensteuerung
    • KI-Kompetenz nach Art. 4 und Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-Verordnung einordnen, auch bei zugekauften Systemen
    • Cyber- und KI-Reporting mit Vorfalls- und Übungsberichten einfordern und den Überwachungsfahrplan festlegen
  3. 06

    StaRUG, Krisenfrüherkennung und Haftung in der Krise

    Nach § 1 Abs. 1 StaRUG wacht die Geschäftsleitung fortlaufend über bestandsgefährdende Entwicklungen und berichtet dem Überwachungsorgan unverzüglich. Ob dieses System wirkt, ist eine Frage an deine Überwachung. Dein Werkzeug: das StaRUG-Krisenradar.

    • Frühwarnsystem nach § 1 StaRUG als wiederkehrenden Tagesordnungspunkt verankern und Berichte einfordern
    • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO) erkennen und die Sitzungsfrequenz anpassen
    • Sanierungskonzepte kritisch würdigen und die Grenze zur faktischen Geschäftsführung wahren
    • StaRUG-Instrumente im Überblick und die Rolle des Aufsichtsrats im Restrukturierungsverfahren
    • D&O-Deckung prüfen: zeitlicher Umfang, Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist und Selbstbehalt
    • Einsichtsrecht in Sitzungsunterlagen nach dem Ausscheiden in der Mandatsvereinbarung regeln

Für wen

Für neu berufene und erfahrene Mitglieder gesetzlicher und fakultativer Aufsichtsräte in AG und GmbH sowie für Beiräte in Familienunternehmen mit Kontroll-, Beratungs- oder Zustimmungskompetenzen. Tag 1 legt das Fundament, Tag 2 aktualisiert die Agenda.

Was mitbringen

Spezielle Vorkenntnisse, auch in der Rechnungslegung, sind nicht erforderlich. Hilfreich sind die Geschäftsordnung deines Gremiums und der letzte Prüfungsbericht in anonymisierter Form. Vertrauliche Unternehmensdaten musst du nicht offenlegen.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Rechtsstand. Die aktienrechtlichen Maßstäbe gelten unmittelbar für die AG; für GmbH und Beirat kommt es auf Gesetz, Mitbestimmungsstatut und Gesellschaftsvertrag an. Laufende Gesetzgebungsverfahren ordnen wir als Entwurf ein.

Regulatorisches Update · Stand 09.10.2026

Was sich für deine Aufsichtsratsarbeit konkret ändert.

Sechs Änderungen für Prüfungsausschuss, Risikoüberwachung und Gremienarbeit – im Lehrgang in den Modulen 4 und 5 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
NIS2-Umsetzung: Cybersicherheit als LeitungsaufgabeVerbindliche IT-Sicherheitspflichten trafen nach dem BSIG in der bis 05.12.2025 geltenden Fassung im Wesentlichen Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Eine ausdrückliche Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung sah das Gesetz nicht vor. Seit 06.12.2025Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gilt das neue BSIG für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG). Die Geschäftsleitung setzt die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG um und überwacht ihre Umsetzung, haftet der Einrichtung für schuldhaft verursachte Schäden nach den Regeln des Gesellschaftsrechts und nimmt regelmäßig an Schulungen teil (§ 38 Abs. 1 bis 3 BSIG). Ob die Geschäftsleitung diese Pflichten erfüllt, ist Gegenstand der Überwachung durch den Aufsichtsrat.
KI-Verordnung: Fristen und KI-Kompetenz geändertArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. Seit 27.07.2026Die VO (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III – etwa beim KI-Einsatz in Personalauswahl und Beschäftigtensteuerung (Anhang III Nr. 4) – auf den 02.12.2027. Nach der Neufassung von Art. 4 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Die Verbote nach Art. 5 gelten bereits seit 02.02.2025.
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)Die RL (EU) 2022/2464 sah eine gestaffelte Berichtspflicht für alle großen Unternehmen vor. Deutschland hat sie bislang nicht umgesetzt; große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern geben weiter die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB ab. EU: seit 18.03.2026 · DE: Umsetzung offenDie Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I), in Kraft seit 18.03.2026, beschränkt die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten setzen sie bis 19.03.2027 um. Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 03.09.2025 war am 13.04.2026 Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss; verkündet ist das Gesetz zum Stand dieser Seite nicht. Bis dahin gilt das bisherige HGB.
Deutscher Corporate Governance KodexMaßgeblich ist der DCGK 2022 mit Empfehlungen unter anderem zu Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats. Er richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und dient vielen nicht börsennotierten Unternehmen als Orientierung. Entwurf vom 05.08.2026 · Beschluss offenDie Regierungskommission hat am 05.08.2026 eine verschlankte Kodexfassung zur Konsultation gestellt; die Frist endete am 04.09.2026. Empfehlungen sollen gestrichen, zusammengefasst oder zu Anregungen herabgestuft werden. Wirksam wird eine Neufassung erst mit ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger – bis dahin richtet sich die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG am DCGK 2022 aus.
Lieferkettengesetz (LkSG)Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland erstellen jährlich einen Bericht nach § 10 Abs. 2 LkSG. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten sind nach § 24 LkSG bußgeldbewehrt. Gesetzentwurf · nicht verabschiedetDer Regierungsentwurf vom 03.09.2025 soll die Berichtspflicht rückwirkend streichen und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränken; nach der ersten Lesung am 16.01.2026 ist er nicht verabschiedet. Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss angekündigt, den Anwendungsbereich im Zuge der CSDDD-Umsetzung zu verengen – ein politischer Beschluss, noch kein Gesetz. Die Sorgfaltspflichten nach §§ 3 ff. LkSG gelten unverändert und bleiben Gegenstand der Überwachung.
EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)Die RL (EU) 2024/1760 sollte ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € weltweitem Nettoumsatz gelten und gestaffelt ab 2027 angewendet werden. Ab 26.07.2029Nach der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 gilt die CSDDD nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. € Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten setzen sie bis 26.07.2028 um; die Unternehmen wenden sie ab dem 26.07.2029 an. Eine EU-weit einheitliche zivilrechtliche Haftung sieht die geänderte Richtlinie nicht mehr vor.

Dein Praxistransfer: Setze NIS2-Einstufung, KI-Inventar mit dem Fristenplan 2027 und den Anwendungsbereich der CSRD auf die Tagesordnung deiner nächsten Sitzung. Lass dir die Einschätzungen der Geschäftsleitung schriftlich vorlegen und halte die Befassung im Protokoll fest.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle ziehen sich durch den Lehrgang. An ihnen arbeitest du an deinem Mandats-Dossier und an den Werkzeugen für deine Sitzungen.

Fall 01 · Haftung

Die Gesellschafterfamilie bittet, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Die Geschäftsführung eines Familienunternehmens hat eine Beteiligung erworben, ohne den Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats zu beachten. Die Beteiligung wird abgeschrieben. Der Geschäftsführer gehört zur Familie, die Gesellschafter wünschen keine weiteren Schritte.

Deine Aufgabe: Rekonstruiere mit deinem Mandats-Dossier, was das Gremium wann wusste. Prüfe anhand von ARAG/Garmenbeck, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Absehen von der Verfolgung in Betracht kommt, und dokumentiere die Abwägung im Register für Verfolgungsentscheidungen.

Fall 02 · Cyber und KI

Nach dem Angriff auf einen Zulieferer gibt es nur einen mündlichen Bericht.

Ein Zulieferer fällt nach einem Ransomware-Angriff aus. Die Geschäftsleitung berichtet mündlich, eine schriftliche Einstufung nach § 28 BSIG liegt nicht vor. Zugleich nutzt die Personalabteilung ein zugekauftes KI-Tool zur Vorauswahl von Bewerbungen.

Deine Aufgabe: Leite aus dem NIS2- und KI-Prüffragenkatalog die Unterlagen ab, die du anforderst – von der Einstufung als Einrichtung bis zur Einordnung des KI-Tools nach Anhang III –, lege Fristen fest und bestimme, wie die Befassung protokolliert wird.

Fall 03 · Krise

Das Frühwarnsystem zeigt Grün, die Bank kündigt einen Covenant-Bruch an.

Ein Handelsunternehmen gerät durch Margendruck unter Druck. Die Hausbank signalisiert, dass eine Kreditauflage voraussichtlich verfehlt wird. Die Geschäftsleitung legt nur eine Liquiditätsplanung über zwölf Monate vor.

Deine Aufgabe: Ordne die Lage mit deinem Kennzahlen- und Fragenraster und dem StaRUG-Krisenradar ein. Entscheide über Sitzungsfrequenz, Zusatzberichte und eine Planung über 24 Monate und grenze ab, wo deine Überwachung endet und faktische Geschäftsführung beginnt.

Dein Ergebnis

Was du in zwei Tagen erreichst

  1. 01 Nachvollziehbare Überwachung

    Du belegst gegenüber Gesellschaftern, Abschlussprüfer und einem neu besetzten Gremium, auf welcher Grundlage du überwacht und entschieden hast.

  2. 02 Eignung und Unabhängigkeit

    Du belegst Kompetenz, Unabhängigkeit und Zeitbudget für dein Mandat und legst Interessenkonflikte offen.

  3. 03 Gremienorganisation

    Du erkennst, wo Geschäftsordnung, Zustimmungsvorbehalte und Ausschussarbeit deines Gremiums nachgeschärft werden müssen.

  4. 04 Zahlen und Krisensignale

    Du liest Jahresabschluss, Prüfungsbericht und Liquiditätsplanung mit gezielten Fragen – auch ohne Finanz-Background.

  5. 05 Sitzungsvorbereitung

    Du gehst mit konkreten Prüffragen zu Kodex, Nachhaltigkeit, NIS2, KI-Verordnung und StaRUG in deine nächste Sitzung.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 12,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie prüfungsfest ist
deine Aufsichtsratsarbeit heute?

Im Lehrgangspreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Lehrgang wirkt über die zwei Tage hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Gremienarbeit und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die Aufsichtsräte und Beiräte im Jahresverlauf beschäftigen.

Vom Lehrgangswissen zur dokumentierten Überwachung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für Aufsichtsrat und Beirat.

Hier findest du die Werkzeuge aus allen sechs Modulen. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten und liefert Vorlagen, Checklisten und Entscheidungsraster, die du direkt in deiner Gremienarbeit einsetzt.

  • Mandats-Dossier und Bestellungs- und Unabhängigkeits-Akte: acht Register von Bestellungsunterlagen, Informationsgrundlage je Beschluss, Rückfragen, Zustimmungsvorbehalten und Eskalationen über Verfolgungsentscheidungen und D&O-Prüfblatt bis zur Jahres-Checkliste; dazu Kompetenzprofil, Konflikt-Check, Zeitbudget-Nachweis und Muster-Klauseln für das Mandatsverhältnis.
  • Gremien-Toolkit: Muster-Geschäftsordnung für Aufsichtsrat und Beirat, Katalog der Zustimmungsvorbehalte, Informationsordnung mit Berichtswegen und Fristen, Leitfaden Prüfungsausschuss mit Agenda-Vorlagen und Selbstbeurteilungsbogen.
  • Jahresabschluss- und Krisenradar-Guide: Kennzahlen- und Fragenraster, Prüffragen zum Prüfungsbericht, Covenant- und Liquiditäts-Radar sowie Fragenkatalog zur Fortführungsannahme.
  • Update-Toolkit und Vorträge als PDF: Governance- und ESG-Prüffragen, NIS2- und KI-Prüffragenkatalog, StaRUG-Krisenradar mit Schwellenwerten und Eskalationsstufen sowie die Vorträge beider Tage mit allen Fundstellen.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und Ausschussstruktur deines Gremiums an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Gesellschaftsrecht, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Erwartungen an Aufsichtsräte ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Mandatsträgern und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Einordnen: aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, aufbereitet für die Arbeit im Gremium.
  • Austauschen: Umsetzungsfragen aus deiner Gremienpraxis mit Fachverantwortlichen und Experten diskutieren.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Lehrgang mit aktuellen Aufsichtsratsthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

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Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Musterzertifikat und Digital Badge des S+P Lehrgangs Z19 Aufsichtsrat in Nicht-Finanzunternehmen

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Lehrgang bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: in deiner Mandats-Akte, im LinkedIn-Profil und im Lebenslauf.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Mandats-Akte
  • 12,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
12,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Lehrgangsplanung.
Inhalte I
Mandat · Haftung · Gremien
§§ 93, 111, 116 AktG, § 52 GmbHG, Überwachungsarchitektur, Jahresabschluss und Fortführungsfähigkeit.
Inhalte II
Kodex · ESG · NIS2 · KI · StaRUG
Aufsichtsratsagenda 2026/2027 mit Prüffragen für deine Sitzungen.
Stand
Rechtsstand des Termins
Ausgewiesen wird der am Lehrgangstag geltende Stand der behandelten Vorschriften.

Optional: Prüfung S+P Certified

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot: eine Online-Multiple-Choice-Prüfung von 45 Minuten. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der beiden Tage abgelegt.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- und Geschäftsführungserfahrung

  • Compliance Officer
  • CISO
  • IKT-Risikokontrollfunktion (DORA)

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung: Er bringt langjährige Erfahrung als Bankvorstand sowie als Geschäftsführer und Interims-Manager in der Industrie mit. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft macht ihn zum Sparringspartner für Geschäftsleitungen und Kontrollgremien. Er kennt die Dynamik zwischen Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern und weiß, worauf es in kritischen Unternehmensphasen ankommt. Im Lehrgang übersetzt er gesellschaftsrechtliche und regulatorische Anforderungen in Überwachungsentscheidungen, die nachvollziehbar vorbereitet und dokumentiert sind.

Zugleich ist er selbst als Compliance Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt und übt die Funktionen CISO und IKT-Risikokontrolle nach DORA aus.

Rechtsstand dieser Seite: 09.10.2026

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

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Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Gremium ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Was Teilnehmende über S+P Seminare sagen

Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

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Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

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