Regulatorisches Update · Stand 14.10.2026
Was sich für deine Datenschutzarbeit konkret ändert.
Sechs Änderungen für KI, Drittlandtransfer, Datenzugang und Informationssicherheit, sortiert nach Handlungsdruck – im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| KI-Verordnung: Transparenz und KI-KompetenzArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte galten noch nicht. |
Seit 02.08.2026 · Neufassung seit 27.07.2026Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50: Chatbots müssen als KI erkennbar sein, Deepfakes sind offenzulegen. Nach der Neufassung von Art. 4 durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Die Verbote nach Art. 5 gelten bereits seit 02.02.2025. |
| Drittlandtransfer in die USANach dem Urteil des EuGH vom 16.07.2020 (C-311/18, Schrems II) fehlte für Übermittlungen in die USA ein Angemessenheitsbeschluss; Unternehmen stützten sich auf Standardvertragsklauseln mit Transfer Impact Assessment. |
Seit 10.07.2023 · bestätigt am 03.09.2025Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 (EU-US Data Privacy Framework) erlaubt Übermittlungen an zertifizierte US-Empfänger. Das Gericht der EU hat eine Klage gegen den Beschluss mit Urteil vom 03.09.2025 (T-553/23) abgewiesen. Der Beschluss bleibt Gegenstand gerichtlicher Überprüfung; Standardvertragsklauseln als Rückfalloption sind sinnvoll. |
| Data Act: Zugang zu Daten vernetzter ProdukteFür Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten gab es keine allgemeinen EU-Regeln über Zugang und Weitergabe. |
Seit 12.09.2025Die VO (EU) 2023/2854 (Data Act) gibt Nutzern vernetzter Produkte Zugangs- und Weitergaberechte an den erzeugten Daten und regelt den Wechsel von Cloud-Diensten. Bei personenbezogenen Daten bleibt die DSGVO maßgeblich; Rechtsgrundlagen und Rollen sind für jeden Datenfluss zu klären. |
| NIS2-Umsetzung: InformationssicherheitVerbindliche IT-Sicherheitspflichten trafen nach dem BSIG in der bis 05.12.2025 geltenden Fassung im Wesentlichen Betreiber Kritischer Infrastrukturen. |
Seit 06.12.2025Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gilt das neue BSIG für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG). Sie ergreifen Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG und melden erhebliche Sicherheitsvorfälle an das BSI (§ 32 BSIG). Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle und Datenpannen nach Art. 33 DSGVO sollten aufeinander abgestimmt sein. |
| DORA im FinanzsektorFür das IT-Risikomanagement von Banken galten die BAIT, für Auslagerungen die MaRisk und die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen. |
Seit 17.01.2025DORA (VO (EU) 2022/2554) gilt für Finanzunternehmen unmittelbar, einschließlich der Anforderungen an IKT-Drittdienstleister und Cloud-Verträge. Für Datenschutzbeauftragte im Finanzsektor ändern sich damit Schnittstellen, Vertragsprüfungen und Meldewege. |
| KI-Verordnung: Hochrisiko-KIDie Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III, etwa im Personalbereich, sollten ab 02.08.2026 gelten. |
Ab 02.12.2027Nach der Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III ab dem 02.12.2027. Für Betreiber, etwa beim KI-Einsatz in Personalauswahl und Leistungsbewertung (Anhang III Nr. 4), greifen dann die Pflichten nach Art. 26 – Datenschutz-Folgenabschätzungen sollten das schon heute berücksichtigen. |
Rechtsgrundlagen: DSGVO · VO (EU) 2016/679, Art. 6, 22, 28, 30, 32 bis 39, 44 ff., 82, 83, 88 · BDSG · §§ 6, 26, 38 · TDDDG · § 25 · KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, 5, 26, 50, Anhang III, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 (EU-US Data Privacy Framework) · Data Act · VO (EU) 2023/2854 · BSIG · §§ 28, 30, 32 · DORA · VO (EU) 2022/2554 · HinSchG · § 8 · BetrVG · § 87 Abs. 1 Nr. 6 · UWG · § 7. Welche Pflichten gelten, hängt von Branche, Größe, eingesetzten Systemen und der Rolle als Anbieter oder Betreiber ab.
Dein Praxistransfer: Erfasse alle KI-Systeme deines Unternehmens im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, ordne sie den Risikoklassen der KI-Verordnung zu und prüfe, wo eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Lege fest, wie Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle gemeinsam gemeldet und bearbeitet werden.