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Interne Governance: Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen

  • Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen nehmen keine operativen Aufgaben wahr, die in einen Tätigkeitsbereich fallen, der von den internen Kontrollfunktionen überwacht und kontrolliert werden soll;
  • sie sind in organisatorischer Hinsicht von den Geschäftstätigkeiten, die sie überwachen und kontrollieren sollen, getrennt;
  • unbeschadet der Gesamtverantwortung der Mitglieder des Leitungsorgans für das Institut sollte der Leiter einer internen Kontrollfunktion nicht einer Person unterstellt sein, die die Verantwortung für die Durchführung der Tätigkeiten trägt, die die interne Kontrollfunktion überwacht und kontrolliert; und
  • die Vergütung der Mitarbeiter der internen Kontrollfunktionen sollte nicht an den Erfolg der Tätigkeiten gekoppelt sein, die von der internen Kontrollfunktion überwacht und kontrolliert werden, und sie sollte deren Objektivität auch nicht anderweitig beeinträchtigen können.
Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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