Regulatorisches Update · Stand 14.10.2026
Was sich für deine Personalarbeit konkret ändert.
Fünf rechtliche Änderungen für Recruiting, Vergütung und Personalprozesse, sortiert nach Handlungsdruck – im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| KI-Verordnung: KI-Kompetenz und TransparenzArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte galten noch nicht. |
Seit 02.08.2026 · Neufassung seit 27.07.2026Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa für Chatbots im Bewerbermanagement. Nach der Neufassung von Art. 4 durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen – HR ist dafür oft erste Anlaufstelle. |
| Gesetzlicher MindestlohnBis 31.12.2025 betrug der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € brutto je Zeitstunde. |
Seit 01.01.2026 · ab 01.01.2027Nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268) beträgt der Mindestlohn seit dem 01.01.2026 13,90 € und ab dem 01.01.2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Gehaltsbänder, Minijobs und Abstände in Vergütungssystemen sind entsprechend zu prüfen. |
| EntgelttransparenzDas Entgelttransparenzgesetz von 2017 gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). |
Umsetzungsfrist abgelaufen · DE: Gesetz offenDie Richtlinie (EU) 2023/970 war bis 07.06.2026 umzusetzen; ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt zum Stand dieser Seite nicht vor. Die Richtlinie sieht unter anderem Entgeltangaben in Stellenausschreibungen oder vor dem Vorstellungsgespräch, ein Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt, erweiterte Auskunftsrechte und eine gestaffelte Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten vor. |
| Nachweisgesetz: TextformDie wesentlichen Arbeitsbedingungen mussten schriftlich niedergelegt, unterzeichnet und ausgehändigt werden; die elektronische Form war ausgeschlossen. |
Seit 01.01.2025Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz können die wesentlichen Arbeitsbedingungen grundsätzlich in Textform nachgewiesen werden, wenn das Dokument für Beschäftigte zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann. Für Branchen nach § 2a SchwarzArbG und auf Verlangen der Beschäftigten bleibt die Schriftform maßgeblich. |
| KI-Verordnung: Hochrisiko-KI im PersonalbereichDie Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. |
Ab 02.12.2027Nach der Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III ab dem 02.12.2027. Dazu gehören KI-Systeme für Stellenanzeigen, Bewerberauswahl, Beförderung und Leistungsbewertung (Anhang III Nr. 4). Wer sie einsetzt, muss die Betreiberpflichten nach Art. 26 erfüllen und die Mitbestimmung beachten. |
Rechtsgrundlagen: KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, 26, 50, Anhang III, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · MiLoV5 · § 1 · Entgelttransparenz-RL (EU) 2023/970 · EntgTranspG · §§ 7, 12 · NachwG · § 2 · AGG · §§ 1, 7, 11, 15, 22 · DSGVO · Art. 6, 13, 22 · BetrVG · § 87 · BGB · § 307 · EStG · § 3 Nr. 39. Welche Pflichten gelten, hängt von Größe, Branche, Tarifbindung und Bestehen eines Betriebsrats ab.
Dein Praxistransfer: Prüfe Gehaltsbänder auf den Mindestlohn ab 01.01.2027, bereite eine Bestandsaufnahme der Entgeltstruktur für die Entgelttransparenzrichtlinie vor und erfasse alle KI-Tools, die im Recruiting oder in der Leistungsbewertung eingesetzt werden.