EU-Geldwäscherichtlinie: Strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche

Geldwäsche ist längst kein Randphänomen mehr – sie ist ein globales Problem mit massiven Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Umso wichtiger ist eine konsequente und einheitliche strafrechtliche Verfolgung innerhalb der Europäischen Union. Mit der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie (EU) 2018/1673) wurde der rechtliche Grundstein gelegt. Doch die EU geht mittlerweile deutlich weiter: Mit der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) und einem umfassenden Gesetzespaket rückt sie der Finanzkriminalität systematisch zu Leibe.

In diesem Artikel erfährst du, welche strafrechtlichen Regelungen aktuell gelten, wie sie sich verändern und welche Pflichten für dich als Geldwäschebeauftragter oder Compliance-Verantwortlicher damit verbunden sind.

1. Einheitliche Strafbarkeit in der EU: Was regelt die Richtlinie (EU) 2018/1673?

Mit dieser Richtlinie hat die EU erstmals eine einheitliche Definition von Geldwäsche als Straftat eingeführt. Ziel ist es, die unterschiedlichen Strafbarkeitslücken in den Mitgliedstaaten zu schließen und ein gemeinsames Mindestniveau bei der Verfolgung von Geldwäsche sicherzustellen.

Was bedeutet das konkret für dich?

  • Die Richtlinie definiert Geldwäsche als eigenständige Straftat – auch wenn die Vortat außerhalb der EU begangen wurde.

  • Es gibt nun einen verbindlichen Katalog von 22 Vortaten, darunter Korruption, Steuerhinterziehung, Umweltverbrechen und Cybercrime.

  • Beihilfe, Anstiftung und versuchte Geldwäsche sind ebenfalls strafbar – du musst also auch unterstützende Handlungen im Blick behalten.

Wichtig: Du kannst dich nicht mehr darauf verlassen, dass eine Tat in einem Drittstaat nicht strafbar ist. Sobald sie in der EU unter den Vortatenkatalog fällt, greift die Strafbarkeit.


2. Neue Aufsichtsebene: Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA)

Ein echter Meilenstein ist die Schaffung der Anti-Money Laundering Authority (AMLA). Diese neue EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main wird ab 2025 ihre Arbeit aufnehmen. Ziel ist eine zentrale und koordinierte Aufsicht über risikobehaftete Finanzinstitute in der gesamten EU.

Was ändert sich mit der AMLA?

  • Die AMLA wird grenzüberschreitende Aufsichtsverfahren koordinieren und in besonders risikobehafteten Fällen auch selbst tätig werden.

  • Sie kann Sanktionen verhängen und bindende Entscheidungen treffen.

  • Sie fördert die Vernetzung zwischen nationalen Behörden und verbessert so die Effizienz bei der Strafverfolgung.

Für dich bedeutet das: Deine Präventionsmaßnahmen und Verdachtsmeldungen können künftig direkt in den Fokus der AMLA rücken – insbesondere wenn du in einem besonders risikobehafteten Sektor tätig bist, wie etwa FinTech, Immobilien oder internationaler Zahlungsverkehr.


3. Strafverschärfung bei organisierter Geldwäsche

Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird: organisierte Geldwäsche steht besonders im Fokus der EU-Politik. Die Richtlinie verlangt von allen Mitgliedsstaaten, bei Geldwäsche im Rahmen einer kriminellen Vereinigung oder durch wiederholte Handlungen verschärfte Strafandrohungen einzuführen.

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Gruppen, die systematisch Gelder verschleiern, müssen mit deutlich höheren Freiheitsstrafen rechnen.

  • Auch Unternehmen selbst können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht ausreichend kontrollieren.

  • Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen – auch für juristische Personen.

Dein Auftrag: Du musst sicherstellen, dass dein Unternehmen über ein belastbares internes Kontrollsystem verfügt, das auch bei strukturierten Mustern von Geldwäsche schnell Alarm schlägt.


4. Neues EU-Geldwäschepaket 2024 – der nächste große Schritt

Mit dem im Mai 2024 verabschiedeten EU-Geldwäschepaket geht die Union noch einen Schritt weiter. Neben der AMLA werden weitere Regelungen eingeführt, die die strafrechtliche Bekämpfung von Geldwäsche ergänzen und stärken.

Highlights des neuen Pakets:

  • Verpflichtete werden ausgeweitet: Neben Finanzinstituten zählen jetzt auch Kryptodienstleister und Fußballvereine dazu.

  • Die Sorgfaltspflichten wurden verschärft, insbesondere im Hinblick auf PEPs, komplexe Firmenstrukturen und Adverse Media.

  • Es gibt neue Schwellenwerte, z. B. für Bargeldtransaktionen, die nur noch bis 10.000 € erlaubt sind.

Tipp: Falls du bislang mit bestimmten Kunden- oder Produktgruppen locker umgegangen bist, ist jetzt die Zeit, deine Prozesse grundlegend zu überarbeiten.


5. Transparenz durch Register und Meldepflichten

Die EU verfolgt das Ziel, transparente Eigentümerstrukturen zu schaffen. Deshalb wurden Verpflichtungen zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten gestärkt. Gleichzeitig sind Register einzurichten und laufend zu aktualisieren.

Was musst du sicherstellen?

  • Alle juristischen Personen müssen wirtschaftlich Berechtigte erfassen und melden.

  • Bei Verdachtsmomenten oder unklarer Struktur ist eine verstärkte Überprüfung vorgeschrieben.

  • Die AMLA und nationale Behörden erhalten Zugriff auf Register und Datenbanken – deine Angaben sollten also stets vollständig und korrekt sein.

Achtung: Versäumnisse bei der Meldung oder absichtliche Täuschung gelten ebenfalls als Ordnungswidrigkeit oder Straftat.


6. Strafrechtliches Umfeld in Deutschland: Umsetzung in nationales Recht

Deutschland hat die EU-Geldwäscherichtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche umgesetzt. § 261 StGB wurde entsprechend angepasst – Geldwäsche ist nun auch dann strafbar, wenn sie aus einer ausländischen, aber katalogfähigen Vortat resultiert.

Besonders wichtig:

  • Es gilt der „All-Crimes“-Ansatz: Jede Straftat kann Vortat der Geldwäsche sein, unabhängig von der Höhe oder Art.

  • Selbstanzeige führt nicht mehr automatisch zur Straffreiheit – du brauchst also ein starkes Präventionssystem.

  • Compliance-Versäumnisse können zur Mithaftung führen – auch ohne direkte Beteiligung an der Tat.

Merke: Wenn du eine Transaktion nicht plausibilisieren kannst – Melden statt Wegschauen!


7. Neue Herausforderungen – dein Praxis-Check

Die Gesetzeslage wird strenger, die Anforderungen komplexer. Deshalb solltest du dir folgende Fragen stellen:

  • Sind meine Sanktions- und Embargo-Checks tagesaktuell und automatisiert?

  • Nutze ich verlässliche Systeme zur Risikoanalyse und Kundenscreening?

  • Habe ich meine Prozesse auf die neuen Schwellenwerte und EU-Verpflichtungen angepasst?

  • Wie fit ist mein Team? Sind alle regelmäßig geschult und sensibilisiert?

  • Habe ich ein funktionierendes System für die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit meiner Entscheidungen?


Fazit: Du bist der Schutzmechanismus gegen Strafbarkeit

Als Geldwäschebeauftragter oder Compliance-Officer bist du die zentrale Verteidigungslinie gegen strafbare Finanzaktivitäten. Die EU-Vorgaben machen deutlich: Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die Unternehmen und Verantwortliche gleichermaßen treffen kann.

Die EU baut ihre Instrumente stetig aus – mit der AMLA, verschärften Richtlinien und erweiterten Verpflichtetenkreisen. Für dich heißt das: Up-to-date bleiben, Prozesse hinterfragen und Prävention in den Fokus rücken.


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