Fachbeitrag · DORA · Dokumentation

DORA-Dokumentation: Mindestdokumente, Fundstellen und Prüfzyklen

Rechtsstand: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 19 Minuten · Autor: Achim Schulz

Die DORA-Dokumentation ist kein einzelnes Dokument, sondern ein Gefüge aus Strategien, Leitlinien, Richtlinien, Inventaren und Nachweisen. DORA verlangt keine feste Zahl von Dokumenten, aber einen „soliden, umfassenden und gut dokumentierten“ IKT-Risikomanagementrahmen (Art. 6 Abs. 1 DORA). Dieser Beitrag zeigt dir, welche Mindestdokumente die Verordnung (EU) 2022/2554 und die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 verlangen, wo das jeweils steht und wie oft du sie überprüfen musst.

Der Beitrag richtet sich an DORA-Verantwortliche, CISO und Informationssicherheitsbeauftragte, das IKT-Risikomanagement, das Notfallmanagement, das Auslagerungs- und Drittparteienmanagement und die Interne Revision. Ab 2027 ist er besonders für Leasing-, Factoring- und weitere KWG-Institute relevant, für die der vereinfachte Rahmen gilt.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Management Summary

DORA gilt seit dem 17. Januar 2025. Die Dokumentationspflichten stehen nicht an einer Stelle, sondern verteilt auf die Verordnung selbst und auf technische Regulierungsstandards, vor allem die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 („RTS RMF“). Eine saubere Zuordnung von Dokument und Fundstelle ist deshalb der erste Schritt zu einer Dokumentation, die du gegenüber Aufsicht und Revision belegen kannst.

Die BaFin hat zwei Übersichten veröffentlicht, die die namentlich genannten Mindestdokumente ordnen: eine für den regulären Rahmen (Dezember 2024) und eine für den vereinfachten Rahmen nach Art. 16 DORA (Aufsichtsmitteilung August 2025). Beide sind unverbindlich. Sie nennen nur Mindestdokumente; je nach Größe und Risikoprofil können zusätzliche Dokumente erforderlich sein (Art. 6 Abs. 2 DORA).

Dokumentieren heißt unter DORA auch: regelmäßig überprüfen. Der Risikomanagementrahmen wird mindestens jährlich überprüft (Art. 6 Abs. 5 DORA), die Klassifizierung der Funktionen, Rollen und Assets ebenso (Art. 8 Abs. 1 DORA), Zugriffsrechte jährlich und bei kritischen oder wichtigen Funktionen alle sechs Monate (Art. 21 RTS RMF).

Ab dem 1. Januar 2027 gilt DORA auch für Leasing-, Factoring- und weitere KWG-Institute nach § 1a Abs. 2a KWG. Sie dokumentieren nach dem vereinfachten Rahmen. Wer bis dahin nach den BAIT dokumentiert, kann vorhandene Dokumente umhängen, statt sie neu zu schreiben.

Sachverhalt: Was DORA-Dokumentation rechtlich bedeutet

Vier Normen bilden den Rahmen. Alles Weitere in diesem Beitrag leitet sich daraus ab.

  • Art. 6 Abs. 1 DORA: Der IKT-Risikomanagementrahmen ist solide, umfassend und gut dokumentiert.
  • Art. 6 Abs. 5 DORA: Der Rahmen wird „mindestens einmal jährlich … sowie bei Auftreten schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle und nach aufsichtsrechtlichen Anweisungen oder Feststellungen … dokumentiert und überprüft“. Ein Bericht über die Überprüfung wird der Aufsicht auf Anfrage vorgelegt; Format und Inhalt regelt Art. 27 RTS RMF.
  • Art. 9 Abs. 2 DORA: IKT-Sicherheitsrichtlinien, -verfahren, -protokolle und -tools sind zu konzipieren, zu beschaffen und umzusetzen. Die RTS RMF konkretisieren sie in Titel II Kapitel I.
  • Art. 4 DORA (Verhältnismäßigkeit): Umfang und Detailtiefe richten sich nach Größe, Risikoprofil und Komplexität. Über die Mindestdokumente hinaus können zusätzliche Dokumente erforderlich sein (Art. 6 Abs. 2 DORA).

Rechtsstand im Überblick

RechtsstandInhaltFundstelle
Geltendes Recht (Oktober 2026)DORA gilt seit 17.01.2025. Die Dokumentationspflichten ergeben sich aus DORA und den Level-2-Rechtsakten, vor allem der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774. Zur Orientierung gibt es zwei unverbindliche BaFin-Übersichten: für den regulären Rahmen (veröffentlicht Dezember 2024) und für den vereinfachten Rahmen nach Art. 16 DORA (Aufsichtsmitteilung August 2025). Das Informationsregister wurde im März 2026 zum zweiten Mal eingereicht.VO (EU) 2022/2554; Del. VO (EU) 2024/1774; BaFin
ÜbergangDie BAIT gelten bis 31.12.2026 nur noch für Nicht-DORA-Institute.Bundesbank
KünftigAb 01.01.2027 gilt DORA auch für Leasing-, Factoring- und weitere KWG-Institute (§ 1a Abs. 2a KWG); sie dokumentieren nach dem vereinfachten Rahmen (Art. 16 DORA, Titel III RTS RMF). Die Kommission überprüft DORA bis 17.01.2028 (Art. 58 DORA). Erleichterungen bei der Dokumentation sind nach dem Stand Oktober 2026 nicht beschlossen.KWG; DORA

Praxis-Tipp

Unterscheide in deiner Ablage vier Dokumenttypen, wie es auch die BaFin-Übersicht tut: Strategien, Leitlinien, Richtlinien und weitere Dokumente (Verfahren, Inventare, Pläne, Nachweise). So ist sofort erkennbar, welche Ebene das Leitungsorgan genehmigt hat und welche operativ gepflegt wird.

Fristen, Zeitpunkte und Prüfzyklen

Die Zeitpunkte bestimmen, welcher Rahmen für dein Unternehmen gilt. Die Prüfzyklen bestimmen, wie oft du Dokumente und Nachweise erneuern musst.

Zeitpunkte

ZeitpunktEreignisFundstelle
17.01.2025DORA gilt.VO (EU) 2022/2554
März 2026Einreichung des Informationsregisters über die MVP (Stichtag 31.12.2025); Korrekturen bis April 2026 möglich. Eine Leermeldung ist nicht vorgesehen.BaFin-Hinweise zur Einreichung
31.12.2026Die BAIT gelten letztmalig, und zwar nur noch für Nicht-DORA-Institute.Bundesbank
01.01.2027DORA gilt auch für Leasing-, Factoring- und weitere KWG-Institute; es gilt der vereinfachte Rahmen.§ 1a Abs. 2a KWG; BaFin
17.01.2028Die Kommission überprüft DORA.Art. 58 DORA

Prüfzyklen auf einen Blick

DokumentMindestturnusFundstelle
IKT-Risikomanagementrahmen und Überprüfungsberichtjährlich und anlassbezogen (Kleinstunternehmen: regelmäßig)Art. 6 Abs. 5 DORA
Klassifizierung der Funktionen, Rollen, Assetsjährlich und bei BedarfArt. 8 Abs. 1 DORA
Inventareregelmäßig und bei jeder wesentlichen ÄnderungArt. 8 Abs. 6 DORA
Tests der IKT-Geschäftsfortführungspläne sowie der Reaktions- und Wiederherstellungsplänejährlich und bei wesentlichen ÄnderungenArt. 11 Abs. 6 a) DORA
Tests von Systemen für kritische oder wichtige Funktionenjährlich (nicht für Kleinstunternehmen)Art. 24 Abs. 6 DORA
Zugriffsrechtejährlich; für kritische oder wichtige Funktionen halbjährlichArt. 21 RTS RMF
Informationsregisterlaufend; jährliche EinreichungArt. 28 Abs. 3 DORA
IKT-Revisionnach Revisionsplan, risikoorientiertArt. 6 Abs. 6 DORA

Mindestdokumente nach Funktion

Die folgende Gliederung ordnet die Mindestdokumente nach der Funktion, die sie verantwortet. Sie folgt den namentlich genannten Dokumenten der BaFin-Übersicht für den regulären Rahmen. TLPT (Art. 26 und 27 DORA), der vereinfachte Rahmen und Sonderregeln für Kleinstunternehmen sind dort nicht enthalten.

Leitungsorgan: Strategien und Leitlinien

DokumentFundstelle
Strategie für die digitale operationale Resilienz (DOR-Strategie)Art. 6 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 d) DORA
Bezug zur GeschäftsstrategieArt. 6 Abs. 8 a) DORA
Kommunikationsstrategie für IKT-bezogene VorfälleArt. 14 Abs. 3 i. V. m. Art. 6 Abs. 8 h) DORA
Strategie für das IKT-DrittparteienrisikoArt. 28 Abs. 2 DORA
(optional) Strategie zur Nutzung mehrerer IKT-AnbieterArt. 28 Abs. 2 i. V. m. Art. 6 Abs. 9 DORA
InformationssicherheitsleitlinieArt. 9 Abs. 4 a) DORA
IKT-GeschäftsfortführungsleitlinieArt. 11 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 e) DORA; Art. 24 RTS RMF
Allgemeine Geschäftsfortführungsleitlinie inkl. Business Impact AnalyseArt. 11 Abs. 1 und 5 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 e) DORA
Kommunikationsleitlinien für MitarbeiterArt. 14 Abs. 2 DORA
Leitlinien zur Priorisierung, Klassifizierung und Behebung von TestbefundenArt. 24 Abs. 5 DORA
Leitlinie für die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger FunktionenArt. 28 Abs. 2 und 10 DORA; Delegierte Verordnung (EU) 2024/1773
Leitlinie für die Nutzung von IKT-Dienstleistungen (allgemein)Art. 5 Abs. 2 h) DORA

Praxis-Tipp

Die DOR-Strategie fehlt in vielen Dokumentenlandkarten. Sie ist das Dach für alle anderen Dokumente und muss unter anderem Risikotoleranz, Ziele und Kennzahlen enthalten (Art. 6 Abs. 8 DORA).

IKT-Sicherheit: Richtlinien nach RTS RMF

Die Fundstellen liegen im RTS RMF eng beieinander. Diese Zuordnung gilt:

RichtlinieFundstelle
Richtlinien für das IKT-RisikomanagementArt. 3 RTS RMF
Richtlinie für das Management von IKT-AssetsArt. 4 RTS RMF i. V. m. Art. 9 Abs. 2 DORA
Richtlinien für Verschlüsselung und kryptografische KontrollenArt. 6 und 7 RTS RMF i. V. m. Art. 9 Abs. 2 DORA
Richtlinien für IKT-Vorgänge (Betrieb)Art. 8 RTS RMF i. V. m. Art. 9 Abs. 2 DORA
Richtlinien für Patches und UpdatesArt. 9 Abs. 4 f) DORA
Richtlinien für das Management der NetzwerksicherheitArt. 13 RTS RMF
Richtlinien zum Schutz von Informationen bei der ÜbermittlungArt. 14 RTS RMF
Richtlinien für IKT-Projektmanagement (inkl. Projektrisikobewertung)Art. 15 RTS RMF
Richtlinien für Beschaffung, Entwicklung und Wartung von IKT-SystemenArt. 16 Abs. 1 RTS RMF
Richtlinien für das IKT-ÄnderungsmanagementArt. 9 Abs. 4 e) DORA; Art. 17 RTS RMF
Richtlinien für physische Sicherheit und Sicherheit vor UmweltereignissenArt. 18 RTS RMF
Richtlinien für PersonalpolitikArt. 19 RTS RMF
Richtlinien für das IdentitätsmanagementArt. 20 RTS RMF
Richtlinien zur Kontrolle der Zugangs- und ZugriffsrechteArt. 21 RTS RMF i. V. m. Art. 9 Abs. 4 c) DORA
Richtlinien für die Behandlung IKT-bezogener VorfälleArt. 22 und 23 RTS RMF
Richtlinien für die Datensicherung (Backup)Art. 12 Abs. 1 a) und Abs. 2 DORA

Praxis-Tipp

Für Zugriffsrechte verlangt Art. 21 RTS RMF eine Überprüfung mindestens jährlich, bei Systemen für kritische oder wichtige Funktionen mindestens alle sechs Monate. Halte die Rezertifizierungen als Nachweis fest.

IKT-Risikomanagement und Revision: Inventare, Verfahren, Nachweise

Die Identifizierung nach Art. 8 DORA verlangt drei Inventare. Sie sind regelmäßig sowie bei jeder wesentlichen Änderung zu aktualisieren (Art. 8 Abs. 6 DORA).

  • Inventar aller IKT-gestützten Unternehmensfunktionen, Rollen und Verantwortlichkeiten (Art. 8 Abs. 1 und 6 DORA); die Klassifizierung ist „erforderlichenfalls, mindestens jedoch einmal jährlich“ zu überprüfen.
  • Inventar aller Informations- und IKT-Assets einschließlich der kritischen, ihrer Konfiguration und Interdependenzen (Art. 8 Abs. 4 und 6 DORA).
  • Inventar aller Prozesse, die von IKT-Drittdienstleistern abhängen (Art. 8 Abs. 5 und 6 DORA).
DokumentFundstelle
Bericht über die Überprüfung des IKT-RisikomanagementrahmensArt. 6 Abs. 5 DORA i. V. m. Art. 27 RTS RMF
(IKT-)Revisionspläne inkl. Follow-upArt. 6 Abs. 6 und 7 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 f) DORA
Verfahren für das IKT-RisikomanagementArt. 3 RTS RMF
Verfahren für das Management von IKT-AssetsArt. 5 RTS RMF
Register aller Zertifikate und Zertifikatspeicher für Assets kritischer oder wichtiger FunktionenArt. 7 Abs. 4 RTS RMF
Kapazitäts- und LeistungsmanagementArt. 9 RTS RMF
Schwachstellen- und PatchmanagementArt. 10 RTS RMF
Daten- und Systemsicherheit; Protokollierung (Logging)Art. 11 und 12 RTS RMF
Beschaffung, Entwicklung und Wartung von IKT-SystemenArt. 16 Abs. 2 RTS RMF
Identitätsmanagement; Zugangs- und ZugriffsrechteArt. 20 Abs. 1 RTS RMF; Art. 9 Abs. 4 c) DORA
Erkennungsmechanismen für anomale AktivitätenArt. 10 DORA i. V. m. Art. 23 RTS RMF
IKT-Geschäftsfortführungspläne und TestnachweiseArt. 11 Abs. 6 a) DORA; Art. 24 und 25 RTS RMF
IKT-Reaktions- und WiederherstellungspläneArt. 11 Abs. 3 DORA; Art. 24 und 26 RTS RMF
Aufzeichnungen über Tätigkeiten vor und während StörungenArt. 11 Abs. 8 DORA
Wiedergewinnungs- und WiederherstellungsverfahrenArt. 12 Abs. 1 b) und Abs. 2 DORA
Sensibilisierungsprogramme und SchulungenArt. 13 Abs. 6 i. V. m. Art. 5 Abs. 2 g) DORA
KrisenkommunikationspläneArt. 14 Abs. 1 DORA; Art. 24 RTS RMF
Programm für Tests der digitalen operationalen Resilienz; ValidierungsmethodenArt. 24 Abs. 2 und 5, Art. 25 Abs. 1 DORA

Praxis-Tipp

Wer per Bescheid zu TLPT verpflichtet ist, braucht zusätzliche Dokumente nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1190. Sie stehen nicht in der BaFin-Übersicht für den regulären Rahmen.

Vorfallmanagement: Dokumentation und Meldung

  • Erfassung: Finanzunternehmen „erfassen alle IKT-bezogenen Vorfälle und erheblichen Cyberbedrohungen“ und stellen sicher, dass Ursachen „ermittelt, dokumentiert und angegangen werden“ (Art. 17 Abs. 2 DORA). Zum Prozess siehe Art. 17 DORA und Art. 23 RTS RMF.
  • Klassifizierung: Art. 18 DORA und Delegierte Verordnung (EU) 2024/1772.
  • Meldung schwerwiegender Vorfälle an die BaFin über die MVP: Erstmeldung binnen 4 Stunden nach Einstufung, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis; Zwischenmeldung nach 72 Stunden; Abschlussmeldung nach einem Monat (Art. 19 DORA; Art. 5 Delegierte Verordnung (EU) 2025/301; Vorlagen nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/302).

Der Digital-Omnibus der Kommission schlägt eine zentrale EU-Meldestelle vor. Er ist nach dem Stand Oktober 2026 nicht verabschiedet; deine Meldedokumentation bleibt unverändert.

Drittparteien: Informationsregister und Exit

  • Das Informationsregister wird auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene geführt und aktualisiert (Art. 28 Abs. 3 DORA). Vorlagen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956.
  • Zusätzlich berichten Finanzunternehmen mindestens einmal jährlich über die Anzahl neuer Vereinbarungen, Kategorien von Dienstleistern, Art der Vereinbarungen und bereitgestellte Dienstleistungen (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 3 DORA).
  • Ausstiegspläne für IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen: Art. 28 Abs. 8 DORA; Art. 10 Delegierte Verordnung (EU) 2024/1773. Die Vertragsklauseln dazu stehen in Art. 30 Abs. 3 f) DORA.
  • Nach den MaRisk 10.0 (RS 06/2026 (BA)) fallen IKT-Dienstleistungen nicht unter AT 9; maßgeblich sind Art. 28 bis 30 DORA.

Vertiefung: DORA und Outsourcing und die Seminare zum Auslagerungs-Controlling.

Vereinfachter Rahmen nach Art. 16 DORA: warum er 2027 wichtiger wird

Für Unternehmen nach Art. 16 Abs. 1 DORA, darunter kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, gilt statt Art. 5 bis 15 DORA der vereinfachte Rahmen. Konkretisiert wird er in Titel III RTS RMF (Art. 28 bis 41). Die BaFin hat dazu im August 2025 eine Aufsichtsmitteilung mit einem Vergleich zu BAIT und VAIT sowie eine eigene Dokumentenübersicht veröffentlicht. Genannt sind unter anderem:

Dokument (vereinfachter Rahmen)Fundstelle
GeschäftsstrategieArt. 28 Abs. 2 a) RTS RMF
InformationssicherheitsleitlinieArt. 29 Abs. 1 i. V. m. Art. 28 Abs. 2 c) RTS RMF
Dokumentation aller kritischen oder wichtigen Funktionen, der unterstützenden Assets und AbhängigkeitenArt. 30 Abs. 1 RTS RMF
Ermittlung der von IKT-Drittdienstleistern unterstützten kritischen oder wichtigen FunktionenArt. 30 Abs. 2 RTS RMF
Liste der ermittelten HauptrisikenArt. 31 Abs. 1 b) RTS RMF
Physische SicherheitsmaßnahmenArt. 32 RTS RMF
Verfahren für die Kontrolle des logischen und physischen ZugangsArt. 33 RTS RMF
Dokumentation zur IKT-Betriebssicherheit; SchutzvorrichtungenArt. 34 und 35 RTS RMF
Plan für IKT-SicherheitstestsArt. 36 Abs. 1 und 2 RTS RMF
Beschaffung, Entwicklung, Wartung (sofern angemessen); Projekt- und ÄnderungsmanagementArt. 37 und 38 RTS RMF
Business Impact Analyse und (IKT-)Geschäftsfortführungspläne; TestergebnisseArt. 39 und 40 Abs. 3 RTS RMF
Revisionsplan und Ergebnisse der RevisionArt. 28 Abs. 5 und 6 RTS RMF
Bericht über die Überprüfung des vereinfachten RahmensArt. 41 RTS RMF i. V. m. Art. 16 Abs. 2 DORA
Informationsregister; AusstiegspläneArt. 28 Abs. 3 und 8 DORA

Die BaFin weist darauf hin, dass Dokumentationsanforderungen im vereinfachten Rahmen teilweise auch über Eingaben in Systemen und Tools abgedeckt werden können (Art. 34 und 35 RTS RMF).

Künftiges Recht ab 01.01.2027

Leasing- und Factoringinstitute sowie weitere KWG-Institute nach § 1a Abs. 2a KWG müssen nur den vereinfachten Rahmen einhalten; bis 31.12.2026 gelten für sie noch die BAIT. Die BaFin verweist diese Institute auf die Übersicht und die Hinweise zu Art. 16 DORA.

Praxis-Tipp

Wenn du heute nach BAIT dokumentierst, nutze die BaFin-Gegenüberstellung BAIT und Art. 16 DORA, um vorhandene Dokumente umzuhängen, statt sie neu zu schreiben. Die Gegenüberstellung bezieht sich auf BAIT und VAIT; prüfe, ob sie für dein Institut unmittelbar passt.

Vertiefung: DORA-Erleichterungen für Leasing und Factoring.

Typische Fehler bei der Zuordnung und Pflege

Die DOR-Strategie fehlt

Die Strategie ist das Dach für alle weiteren Dokumente. Sie wird vom Leitungsorgan getragen und enthält unter anderem Risikotoleranz, Ziele und Kennzahlen.

Art. 6 Abs. 8 DORA; Art. 5 Abs. 2 d) DORA

RTS-Fundstellen werden verwechselt

Art. 3 betrifft das IKT-Risikomanagement, Art. 4 die Assets, Art. 6 und 7 die Verschlüsselung, Art. 8 die IKT-Vorgänge, Art. 15 das Projektmanagement, Art. 18 die physische Sicherheit, Art. 19 die Personalpolitik. Eine falsche Fundstelle verschiebt die ganze Zuordnung.

Art. 3 bis 23 RTS RMF

Der Überprüfungsbericht fehlt

Der Rahmen wird nicht nur überprüft, die Überprüfung ist auch zu dokumentieren und der Aufsicht auf Anfrage vorzulegen.

Art. 6 Abs. 5 DORA; Art. 27 RTS RMF (vereinfacht: Art. 41)

Inventare werden einmal erstellt und nicht gepflegt

Inventare sind regelmäßig und bei jeder wesentlichen Änderung zu aktualisieren. Ein Stand ohne Änderungshistorie ist kein Nachweis.

Art. 8 Abs. 6 DORA

Rezertifizierungen von Zugriffsrechten sind nicht belegt

Der Turnus ist jährlich, bei Systemen für kritische oder wichtige Funktionen halbjährlich. Ohne abgelegtes Ergebnis fehlt der Nachweis.

Art. 21 RTS RMF

Veraltete Verweise: BAIT und Exit-Pläne

Verweise auf die BAIT sind über den 31.12.2026 hinaus zu ersetzen. Ausstiegspläne stehen in Art. 28 Abs. 8 DORA; Art. 30 DORA enthält die Vertragsklauseln dazu.

Art. 28 Abs. 8, Art. 30 Abs. 3 f) DORA

Quick-Check: Wie belastbar ist deine DORA-Dokumentation?

Gehe die neun Prüffelder durch. Wenn du bei einer Prüffrage keinen Nachweis aus der letzten Spalte vorlegen kannst, ist das Feld offen.

PrüffeldPrüffrageNormbezugNachweis
RahmenHast du festgelegt und begründet, ob der reguläre Rahmen oder der vereinfachte Rahmen gilt?Art. 16 DORA; Art. 28 bis 41 RTS RMFBegründung und Freigabe der Rahmenwahl
StrategieHat das Leitungsorgan die DOR-Strategie genehmigt?Art. 6 Abs. 8 DORABeschluss oder Protokoll
RichtlinienIst jede Richtlinie nach Art. 3 bis 23 RTS RMF vorhanden und mit der richtigen Fundstelle versehen?Art. 3 bis 23 RTS RMFDokumentenlandkarte mit Fundstellen
InventareSind die Inventare der Funktionen, Assets und drittdienstleisterabhängigen Prozesse aktuell?Art. 8 Abs. 1, 4, 5, 6 DORAInventare mit Änderungshistorie, Klassifizierungsprüfung
KontinuitätSind Business Impact Analyse, Geschäftsfortführungspläne sowie Reaktions- und Wiederherstellungspläne getestet?Art. 11 Abs. 6 a) DORA; Art. 24 bis 26 RTS RMFTestprotokolle
VorfälleSind Erfassung und Meldekette dokumentiert?Art. 17 Abs. 2, Art. 18, Art. 19 DORAVorfallerfassung, Meldeprozess
DrittparteienIst das Informationsregister qualitätsgesichert, und gibt es Ausstiegspläne für kritische oder wichtige Funktionen?Art. 28 Abs. 3 und 8 DORA; Art. 10 Del. VO (EU) 2024/1773Register, Ausstiegspläne
ÜberprüfungGibt es einen Überprüfungsbericht, einen Revisionsplan und ein Follow-up-Verfahren?Art. 6 Abs. 5 bis 7 DORA; Art. 27 RTS RMFBericht, Revisionsplan, Follow-up
BAIT-VerweiseSind alle BAIT-Verweise bis 31.12.2026 ersetzt?BundesbankBereinigte Dokumentenlandkarte

Lösungsansätze: Fahrplan in fünf Schritten

Die fünf Schritte sind No-Regret-Maßnahmen. Sie bleiben sinnvoll, wie auch immer die DORA-Überprüfung nach Art. 58 DORA ausgeht.

1

Rahmen bestimmen

Regulärer Rahmen (Art. 5 bis 15 DORA) oder vereinfachter Rahmen (Art. 16 DORA); ab 01.01.2027 für KWG-Institute nach § 1a Abs. 2a KWG.

2

Gliederung wählen

Übernimm die passende BaFin-Übersicht als Gliederung deiner Dokumentenlandkarte.

3

Bestand abgleichen

Ordne vorhandene BAIT-, MaRisk- und ISMS-Dokumente den Mindestdokumenten zu und markiere Lücken und Doppelungen.

4

Verantwortung festlegen

Lege je Dokument Eigentümer, Freigabeebene und Prüfturnus fest.

5

Nachweise sichern

Lege Freigaben, Testprotokolle, Rezertifizierungen, Überprüfungsbericht und Revisionsergebnisse versioniert ab.

Fazit: DORA-Dokumentation als Gefüge denken

Eine belastbare DORA-Dokumentation entsteht nicht aus einer langen Liste, sondern aus einer Zuordnung: Jedes Dokument hat eine Fundstelle, eine Freigabeebene, einen Eigentümer und einen Prüfturnus. Das sind die Kernbotschaften:

  • DORA verlangt einen soliden, umfassenden und gut dokumentierten Rahmen (Art. 6 Abs. 1 DORA), keine feste Dokumentenzahl.
  • Die BaFin-Übersichten sind unverbindlich, aber eine geeignete Gliederung. Zusätzliche Dokumente können nach Art. 6 Abs. 2 DORA erforderlich sein.
  • Die DOR-Strategie, die Inventare nach Art. 8, der Überprüfungsbericht und der Revisionsplan gehören in jede Dokumentenlandkarte.
  • Mindestens jährlich zu überprüfen sind Rahmen, Klassifizierung und Tests; Zugriffsrechte halbjährlich, wenn kritische oder wichtige Funktionen betroffen sind.
  • Ab 01.01.2027 gilt für Leasing-, Factoring- und weitere KWG-Institute der vereinfachte Rahmen. Wer jetzt umhängt, spart später das Neuschreiben.

Häufige Fragen zur DORA-Dokumentation

Sind die BaFin-Übersichten verpflichtend?+–

Nein. Die BaFin bezeichnet sie als „nicht verpflichtende Hilfestellung“ ohne verbindliche Auslegung. Verbindlich sind DORA und die technischen Regulierungsstandards.

Reicht es, alle Dokumente der Übersicht zu haben?+–

Nicht zwingend. Die Übersichten nennen nur die namentlich geforderten Mindestdokumente. Je nach Größe und Risikoprofil können zusätzliche Dokumente nötig sein (Art. 6 Abs. 2 DORA).

Müssen Richtlinien und Verfahren getrennte Dokumente sein?+–

DORA schreibt keine Dokumentform vor. Wichtig ist, dass jede Anforderung nachvollziehbar abgedeckt ist. Im vereinfachten Rahmen können Dokumentationspflichten teilweise auch über Systeme und Tools erfüllt werden.

Was gilt für Leasing- und Factoringinstitute?+–

Ab 01.01.2027 gilt für sie DORA mit vereinfachtem Rahmen nach Art. 16. Maßgeblich ist die BaFin-Übersicht zu Art. 16 DORA aus dem August 2025. Bis dahin gelten die BAIT.

Wie oft muss der IKT-Risikomanagementrahmen überprüft werden?+–

Mindestens jährlich sowie nach schwerwiegenden Vorfällen und aufsichtlichen Feststellungen (Art. 6 Abs. 5 DORA).

Gelten die BAIT noch?+–

Die BAIT gelten bis 31.12.2026 nur noch für Nicht-DORA-Institute. Für Leasing-, Factoring- und weitere KWG-Institute gelten sie bis zum 31.12.2026; ab dem 01.01.2027 gilt für sie DORA mit vereinfachtem Rahmen.

Quellenverzeichnis

Alle Quellen sind amtliche Primärquellen und wurden im Oktober 2026 abgerufen. Der Normtext des § 1a Abs. 2a KWG ist im Gesetzesportal des Bundes nachzulesen.

EU-Rechtsakte und Europäisches Parlament

Aufsichtsbehörden und Bundesbank

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DORA-Checkliste

Die Abhakliste zur Umsetzung; sie ergänzt diesen Beitrag um die Pflichten und Fristen.

S+P Tool Box

Vorlagen und Werkzeuge für die praktische Umsetzung.

Wenn in deinem Haus die Kapazitäten fehlen, die DORA-Dokumentation aufzubauen oder zu pflegen, kann S+P Compliance die operative Umsetzung unterstützen. Der Beitrag auf dieser Seite bleibt unabhängig davon vollständig nutzbar.

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