Regulatorisches Update · Stand 01.10.2026
Was sich für deine KI-Compliance konkret ändert.
Fünf relevante Änderungen für Inventar, Klassifizierung und Governance – im Seminar in den Blöcken 01 und 02 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| Transparenzpflichten für KI-SystemeArt. 50 VO (EU) 2024/1689 war verabschiedet, aber bis 01.08.2026 noch nicht anwendbar. Pflichten zur Offenlegung von KI-Interaktion und KI-generierten Inhalten bestanden nach der KI-Verordnung noch nicht. |
Seit 02.08.2026 · Übergang bis 02.12.2026Anbieter informieren über die Interaktion mit einem KI-System, soweit sie nicht offensichtlich ist (Art. 50 Abs. 1), und kennzeichnen synthetische Inhalte maschinenlesbar (Abs. 2). Betreiber informieren bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung (Abs. 3) und legen Deepfakes sowie bestimmte veröffentlichte KI-Texte offen (Abs. 4). Für vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebrachte Systeme gilt Abs. 2 ab 02.12.2026 (Art. 111 Abs. 4). |
| Verbotene KI-PraktikenSeit 02.02.2025 verbietet Art. 5 VO (EU) 2024/1689 unter anderem manipulative Techniken, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern. |
Ab 02.12.2026Art. 5 i. d. F. VO (EU) 2026/1744 verbietet zusätzlich KI-Systeme, die realistische Inhalte über intime Körperteile oder sexuelle Handlungen bestimmbarer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung erzeugen, sowie Systeme zur Erzeugung von Material im Sinne der Richtlinie 2011/93/EU (Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. ba und bb, Abs. 1a und 1b). Maßgeblich sind Zweckbestimmung, vorhersehbare Ergebnisse und angemessene Schutzvorkehrungen. Prüfe Funktionen und Schutzmaßnahmen deiner generativen Tools. |
| Nationale KI-Aufsicht in DeutschlandNach Art. 70 KI-Verordnung waren mindestens eine notifizierende Behörde und eine Marktüberwachungsbehörde einzurichten oder zu benennen (Abs. 1) und deren Kontaktdaten bis 02.08.2025 öffentlich bereitzustellen (Abs. 2). Ein deutsches Durchführungsgesetz fehlte bis Juli 2026. |
Seit 29.07.2026Das KI-MIG (Art. 1 des Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung vom 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223) ist in Kraft. Die Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1 KI-MIG), und zentrale Anlaufstelle (§ 6 Abs. 1 KI-MIG). Die BaFin ist nach § 2 Abs. 3 KI-MIG für KI-Systeme zuständig, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen und von beaufsichtigten Unternehmen eingesetzt werden. KI im Personalmanagement eines Finanzunternehmens fällt deshalb nicht allein wegen der Branche unter die BaFin. |
| KI-Kompetenz des PersonalsSeit 02.02.2025 ergreifen Anbieter und Betreiber nach Art. 4 VO (EU) 2024/1689 Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. |
Seit 27.07.2026Nach Art. 4 i. d. F. VO (EU) 2026/1744 unterstützen Anbieter und Betreiber die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen – abgestimmt auf Kenntnisse, Einsatzkontext und betroffene Personengruppen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht garantiert werden. Rollenbezogene Anforderungen wie die menschliche Aufsicht nach Art. 26 Abs. 2 bleiben unberührt. |
| Pflichten für Hochrisiko-KI-SystemeNach Art. 113 VO (EU) 2024/1689 sollten die Anforderungen für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab 02.08.2026 und für Systeme nach Anhang I ab 02.08.2027 gelten. |
Ab 02.12.2027 · gestaffelte FristenKapitel III Abschnitte 1 bis 3 – mit Ausnahme von Art. 6 Abs. 5 – gelten für Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III ab 02.12.2027 und für Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I ab 02.08.2028 (Art. 113 Abs. 3 Buchst. c i. d. F. VO (EU) 2026/1744). Für Bestandssysteme ist zusätzlich Art. 111 Abs. 2 zu beachten. Andere Vorschriften erhalten keinen pauschalen Aufschub – plane nach einer Pflichten- und Fristenmatrix statt nach einem einzigen Stichtag. |
Rechtsgrundlagen: KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, 4a, 5, 6, 26, 50, 70, 111, 113, geändert durch VO (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI) · KI-MIG · §§ 2, 6, verkündet in BGBl. 2026 I Nr. 223. Die Pflichten sind jeweils nach Rolle (Anbieter oder Betreiber), Risikoklasse und Einsatzbereich des KI-Systems einzuordnen.
Dein Praxistransfer: Bestimme je KI-Anwendung deine Rolle, prüfe die seit 02.08.2026 geltenden Pflichten nach Art. 50 und die neuen Verbote ab 02.12.2026 und lege für Hochrisiko-Anforderungen eine Pflichten- und Fristenmatrix an.